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COMMITMENT IN CHALLENGING TIMES - Ascom

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22 ASCOM GESCHÄFTSBERICHT 2009 CORPORATE GOVERNANCE<br />

jedoch berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszu-<br />

schliessen und Dritten zuzuweisen im Falle der Verwendung<br />

von Aktien für die Übernahme von Unternehmen und Un-<br />

ternehmensteilen, Beteiligungen oder im Falle einer Aktien-<br />

platzierung für die Finanzierung derartiger Transaktionen<br />

und Investitionsvorhaben der Gesellschaft. Das Bezugsrecht<br />

kann auch ausgeschlossen werden im Falle der Ausgabe der<br />

Aktien zurBeteiligung vonstrategischen Partnern sowie im<br />

Falle von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Aktien, für<br />

die Bezugsrechte eingeräumt, aber nicht ausgeübt werden,<br />

stehen zur Verfügung des Verwaltungsrates, der diese im<br />

Interesse der Gesellschaftverwendet.<br />

Zeichnung und Erwerb der neuen Namenaktien sowie<br />

jede nachfolgende Übertragung unterliegen den Regelun-<br />

gen der Statuten der Gesellschaft.<br />

kapital.<br />

Die Gesellschaftverfügt über kein bedingtes Aktien-<br />

Veränderung des Eigenkapitals<br />

Das Eigenkapital der <strong>Ascom</strong> Holding AG hat sich wie<br />

folgt entwickelt:<br />

in CHF 2009 2008 2007 2006<br />

Aktienkapital 18000 000 18000 000 18000 000 18000000<br />

Gesetzliche<br />

Reserven<br />

19 297000 18 552000 12 501000 9820 000<br />

FreieReserven 83 854000 78 651000 88114000 105293000<br />

Total 121151000 115203000 118615000 133113000<br />

Das Aktienkapital beträgt seit dem 6.4.2006<br />

CHF 18 000 000, eingeteilt in 36 000 000 Namenaktien<br />

zu CHF 0,50.<br />

Das Aktienkapital der Gesellschaft wurde anläss-<br />

lich der Generalversammlung vom 6.4.2006 von<br />

CHF 198 000 000 auf CHF 18 000 000 herabgesetzt (Nenn-<br />

wertherabsetzung auf CHF 0,50). Die Nennwertrückzah-<br />

lung von CHF 5pro Namenaktie wurde am 28.6.2006<br />

ausbezahlt.<br />

Beschränkungen der Übertragbarkeit und<br />

Nominee-Eintragungen<br />

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Grundsätzlichkennendie Statuten der<strong>Ascom</strong> HoldingAG<br />

keine Beschränkungen der Übertragbarkeit.<br />

Das Eintragungsreglement ist auf der Homepage (www.<br />

ascom.com/de/eintragungsreglement_de.pdf) publiziert.<br />

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär oder als<br />

Nutzniesser, wer im Aktienbuch eingetragen ist.<br />

Für die Namenaktien wird ein Aktienbuch geführt, in wel-<br />

ches die Eigentümer und Nutzniesser mit Namen und<br />

Adresse eingetragen werden. Änderungen sind der Ge-<br />

sellschaftmitzuteilen.<br />

Die Eintragung in das Aktienbuch setzt den Ausweis über<br />

den Erwerb der Aktie zum Eigentum oder die Begründung<br />

einer Nutzniessung voraus.<br />

Erwerber von Namenaktien werden auf Gesuch als Aktio-<br />

näre mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, wenn<br />

sie ausdrücklich erklären, diese Namenaktien im eigenen<br />

Namen und für eigene Rechnung erworben zu haben. Ist<br />

der Erwerber nicht bereit, eine solche Erklärung abzuge-<br />

ben, kann der Verwaltungsrat die Eintragung mit Stimm-<br />

recht verweigern.<br />

Die Gesellschaft kann nach Anhörung des Betroffenen<br />

Eintragungen im Aktienbuch streichen, wenn diese durch<br />

falsche Angaben des Erwerbers zustande gekommen<br />

sind. Der Erwerber muss über die Streichung informiert<br />

werden.<br />

Über die Zulassung von Nominees entscheidet der Ver-<br />

waltungsrat. Im Jahr 2009 wurden keine diesbezüglichen<br />

Anträge gestellt.

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