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Elterngeld und Elternzeit

Elterngeld und Elternzeit - Bundesministerium für Familie, Senioren ...

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Beispiel:Die Familie wohnt mit ihrem Kind in Deutschland. Der Vater ist in Frank reichbeschäftigt. Die Mutter hat kein Arbeitsverhältnis. In diesem Fall besteht vorrangigerAnspruch auf <strong>Elterngeld</strong> im Beschäftigungsland, also in Frankreich. Ist das<strong>Elterngeld</strong> höher als die vergleichbare französische Leistung, erhalten die Elternaus Deutschland den Unterschiedsbetrag zwischen der französischen Leistung<strong>und</strong> dem <strong>Elterngeld</strong>.Beispiel:Die Familie wohnt mit ihrem Kind in Deutschland. Der Vater ist in Österreichbeschäftigt. Die Mutter hat ein (arbeitslosenversicherungspflichtiges) Arbeitsverhältnisin Deutschland. In diesem Fall besteht ein vorrangiger Anspruch auf <strong>Elterngeld</strong>in Deutschland, weil beide Elternteile in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten arbeiten<strong>und</strong> Deutschland das Wohnland des Kindes ist: für die Mutter auf der Gr<strong>und</strong>lage ihresdeutschen Erwerbseinkommens vor der Geburt, für den Vater auf der Gr<strong>und</strong>lageseines österreichischen Erwerbseinkommens. Ist die vergleichbare österreichischeLeistung (Kinderbetreuungsgeld) höher, erhalten die Eltern von dort den Unterschiedsbetragzwischen dem <strong>Elterngeld</strong> <strong>und</strong> dem Kinderbetreuungsgeld.Mehr Informationen bieten die Internetseiten „Ihr Europa“:http://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm <strong>und</strong> dieBroschüre der Europäischen Kommission „Die Bestimmungenüber die soziale Sicherheit“, die Sie hier aufrufen können:http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=738&langId=de&pubId=486&type=2&furtherPubs=noFür Ihren persönlichen Fall sollten die Ansprüche mit den<strong>Elterngeld</strong>stellen in Deutschland bzw. mit den Stellen imAusland geklärt werden.

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