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Elterngeld und Elternzeit

Elterngeld und Elternzeit - Bundesministerium für Familie, Senioren ...

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Beispiel:I Die Mutter kann in den Lebensmonaten 1 bis 12 <strong>und</strong> der Vater in den Lebensmonaten13 <strong>und</strong> 14 <strong>Elterngeld</strong> beziehen.I Beide Eltern können in den ersten sieben Monaten <strong>Elterngeld</strong> gleichzeitigbeziehen. Dann sind die Beträge für 14 Monate ebenfalls verbraucht.I Die Mutter erhält in den Lebensmonaten 1 <strong>und</strong> 2 Mutterschaftsleistungen <strong>und</strong>bezieht danach bis zum 12. Lebensmonat <strong>Elterngeld</strong>. Der Vater kann in denLebensmonaten 13 <strong>und</strong> 14 <strong>Elterngeld</strong> erhalten.<strong>Elterngeld</strong> für AlleinerziehendeAlleinerziehende, bei denen sich für zwei Bezugsmonate dasErwerbseinkommen mindert, können allein bis zu 14 Monate<strong>Elterngeld</strong> erhalten. Bedingung ist, dass das Kind nur bei demElternteil in der Wohnung lebt, dem auch die elterliche Sorgeoder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht.Das Gleiche gilt, wenn der Elternteil eine einstweilige Anordnungerwirkt hat, mit der ihm zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrechtvorläufig zur alleinigen Ausübung übertragen worden ist.Bei gemeinsamer Wohnung der Eltern sind die Voraussetzungennicht erfüllt. Ob der andere Elternteil in einer anderen Wohnunggemeldet ist oder noch einen zweiten Wohnsitz hat, ist nicht entscheidend.Es kommt auf die tatsächliche Lebenssituation an.Übertragung der Partnermonate ausanderen GründenIst bei Elternpaaren dem einen Elternteil die Betreuung desKindes objektiv unmöglich, etwa wegen schwerer Krankheitoder Schwerbehinderung, erhält der andere Elternteil für biszu 14 Monate <strong>Elterngeld</strong>, wenn die sonstigen Voraussetzungender zusätzlichen Monate erfüllt sind, also eine Einkommensminderungin dieser Zeit vorliegt. Medizinische Gründe könnendurch die Vorlage eines ärztlichen Attests festgestellt werden.

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