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Seite 4 Kulmbachs STARKe GeschichteKulmbacher Todesurteile von 1601 bis 1663Die Universitätsbibliothek Bayreuth verwahrt in den Beständen der Bibliothek des HistorischenVereins für Oberfranken unter der Signatur Ms 36 eine Handschrift, in der die im Zeitraum zwischen1601 und 1663 vom Kulmbacher Banngericht verhängten Todesurteile dokumentiertsind. Es folgen die darin enthaltenen Nachrichten über die in den Jahren von 1613 bis 1633in Kulmbach verhandelten Hochgerichtsfälle:Wolf Dietrich von ReitzensteinIn unserem Rechtsstaat gilt der Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.Das in vergangenen Jahrhunderten mit verschiedenerlei Maß gemessen und auch gerichtetwurde, zeigt das Beispiel Wolf Dietrichs von Reitzenstein zu Schwarzenbach am Wald. Dieserhatte 1613 seinen Vetter Georg Abraham von Reitzenstein ermordet und einen anderenMann, namens Dauenwald, durch einen Schuss verletzt. Nähere Einzelheiten über diese Tatkonnte ich nicht in Erfahrung bringen, jedoch wurde der Beklagte dafür am 29. November desgenannten Jahres zum Tod durch das Schwert verurteilt. Nach der Verkündung des Urteils um9 Uhr auf dem Kulmbacher Marktplatz wurde der Delinquent auf den Richtplatz geführt. Dortverkündete der Hauptmanns-Verweser Hans Christoph Muffel die bereits am 4. November1613 ausgefertigte Begnadigung des Markgrafen Christian. Dieser hatte verfügt, „... daß er,der verhaffte vom Reitzenstein zwar Vermög vnserer Peilichen Halßgerichtsordnung, vor dasgehegte Peinliche Gericht geführet, derselben nach procedirt: vnnd der Stab gebrochen, hernacheraber mit der Execution innengehalten vnd demselben angedeutet werde, wie wir ihme,vmb obangezogener Vorbitt willen, das Leben auß Gnaden geschencket, das er entweder vffseinen Costen inn ewige Gefengknuß: oder aber vff eine geschworene Vrphed des Landes verwiesenvnnd die Zeit seines Lebens inn Vngarn, doch alles mit Abtrag des Atzcostens vnd wasder von Ihme beschedeigte vnnd durch einen Schuß verletzte arme Mann, der Dauenwald, vff -wenden müssen, condemnirt sein soll.“Gegen den Täter sollte also, nach dem Willen des Landesherren, gemäß der peinlichenHalsgerichtsordnung verfahren werden. Er sei zum Tode zu verurteilen und der Stab über ihmzu brechen. Dann aber solle der Hinrichtung Einhalt geboten und ihm „aus Gnaden“ das Lebengeschenkt werden. Bedingung für diese Begnadigung war es jedoch, dass er sich auf seine ei -genen Kosten in ewige Gefangeschaft begebe oder nach geschworener Urfehde das Land verlassenund für den Rest seines Lebens in kaiserliche Kriegsdienste in Ungarn treten würde. Inbeiden Fällen habe er die Kosten seiner bisherigen Gefangenschaft sowie die Behandlung unddie Unterhaltskosten für den verwundeten Dauenwald zu tragen. In der „Urfehde“ schwor deraus dem Arrest entlassene, dass er sich an die ihm auferlegte Strafe halten und sich für dieGefangenschaft und Strafe nicht an den Gerichtsherren rächen wolle. Gegenüber dem Ade ligenhatte Markgraf Christian also Gnade vor Recht ergehen lassen.Hans Adam und Christoph Ernst von Wirsberg zu LanzendorfGanz anders verlief der Prozeß gegen Hans Adam von Wirsberg zu Lanzendorf, dessen BruderChristoph Ernst, sowie deren Helfer. Sie hatten am 7. Juli 1614 schwer bewaffnet einen Heu -wa gen des Müllers Hans Leuthner in Unterkremitz gewaltsam wegführen wollen. Als mark -gräf liche Beamte aus Himmelkron zum Schutz des Leuthner erschienen, kam es zu einerSchie ßerei in deren Verlauf der markgräfliche Gegenschreiber Johann Kistner durch einen vomBecken Contz, einem der Helfer der Wirsberger, abgefeuerten Gewehrschuss verletzt wurdeund der Wildmeister Kilian Nebel eine Pulververbrennung im Gesicht erlitt. Der Fall wurde andas Kulmbacher Banngericht verwiesen und der 23. Juli 1614 als Gerichtstag anberaumt. Dermarkgräfliche Landrentmeister Johann Gropp aus Bayreuth war als Ankläger nach Kulmbachentsandt worden. Jedoch die vorgeladenen Wirsberger als Angeklagte erschienen ebenso we -nig, wie der Becken Contz, der den Schuß auf Kistner abgefeuert hatte. Über den Fortgangder Angelegenheit schweigt das Gerichtsbuch. Doch ist den beiden adeligen Hauptangeklagtensicherlich nichts geschehen, denn Hans Adam stirbt 1621 als Hauptmann der obergebirgischenRitterschaft und Christoph Ernst setzt durch seinen 1620 geborenen Sohn Hans Adam die Linieder Herren von Wirsberg zu Lanzendorf fort.Georg Fraaß aus Stammbach1613 stand der aus Stammbach stammende Georg Fraaß, „ein lediger Geselle“, vor demKulmbacher Banngericht. Wie es bei berüchtigten Dieben und Räubern damals üblich war,hatte auch er sich einen Spitznamen „verdient“. Er wurde der „Harnecker“ genannt. Am1. März des genannten Jahres um 9 Uhr vormittags, wurde über ihn der Stab gebrochen undim Anschluss daran wurde er „mit dem Schwerdt vom Leben zum Tod gebracht“.Leonhard Zeilmannwurde am 6. Mai 1617 „wegen begangener vnnd offt wiederholter Diebstäl mit der Kettenund Strang am Galgen vom Leben zum Tod gerichtet“.Hans Redlein„Ist zu Recht erkandt, daß Hannß Redlein, so gegenwertig vor diesem Peinlichen Gericht stehet,wegen begangener vnnd offt wiederholter Diebstäl mit der Ketten vnnd Strang am Galgenvom Leben zum Tod gerichtet werden soll. Publicatum Freitags den 9. Aprilis, hora 9 antemeridiem (= 9 Stunde am Vormittag) Ao. 1619.“Urban Mantel aus Pullenheim in UnterfrankenUnglaubliches ist 1621 dem aus Pullenheim bei Neustadt an der Saale stammenden UrbanMantel gelungen. Er war angeklagt worden, weil er „Ihrer Fürstl. Gnaden Residenz vnnd Ves -tung Plassenburg“ erstiegen und dort Diebstähle begangen hatte. Er hat es also geschafft, sichunbemerkt in die Plassenburg einzuschleichen und dort Diebstähle zu begehen. Das er sichdabei dann doch erwischen ließ, kostete ihm schließlich das Leben. Am 10. Mai 1621 wurdeer mit dem Schwert hingerichtet.Niclas Seidenzahl aus Ohrdruf in ThüringenDieser war als Soldat nach Kulmbach gekommen und hatte sich am 18. Januar 1620 mitKatharina, der Tochter des hiesigen Bürgers und Mulzers Jacob Reuel verheiratet. Bis 1624werden ihm dann von seiner Frau mit Margaretha, Niclas und Johannes drei Kinder geboren.Am 30. Juli 1624 wurde er dann vom Kulmbacher Banngericht „wegen begangener Diebstälvnnd Mainaids“ zum Tode „mit der Ketten vnnd Strang am Galgen“ verurteilt.Paul Pezelt aus Saalenstein und Hans Precht aus UntermenchauDer aus Saalenstein bei Hof stammende Paul Pezelt und der aus Untermenchau bei Thurnaustammende Schäfersknecht Hans Precht wurden am 26. <strong>August</strong> 1625 wegen zahlreicherDieb stähle am Kulmbacher Galgen gehenkt.Anna Pronner aus Straas bei MünchbergAnna Pronner war als Magd beim Wirt Hans Zeitler in Untersteinach im Dienst gestanden. Am26. Juli 1626 stand sie vor dem Kulmbacher Banngericht, weil sie ihr Kind, „so sie außer derEhe mit einem ledigen Pauernknecht erzeugt“, umgebracht hatte. Dem gefällten Urteil nachhätte sie eigentlich „mit dem Wasser vom Leben zum Todt gestrafft“ werden sollen. BeimErtränken wurde der Delinquent normalerweise in einen Sack gesteckt, ins Wasser geworfenund ertränkt. Über die Vollstreckung dieser Strafe berichtet der juristische Schriftsteller JohannHeinrich Rother im frühen 18. Jahrhundert: „Hierzu wird ein grosser, weiter Sack, etwa aus10 Ellen grober, roher Leinwand verfertigt. In denselben werden, nach Vorschrift der Römi -schen Rechte, zuförderst einige Thiere hinein gethan, nemlich ein Hahn, eine Vipper und einAffe, in Sachsen aber eine lebendige Katze, ein Hund und ein Hahn, wie auch eine auf Papiergemahlte Schlange. Hier zulande aber bleiben die Thiere weg. Der Sack wird in Sachsen untenüber diesen Thieren zugebunden, so dass sie nicht herauf zu der (zu) ertränkenden Personkommen können. Danach muss die verurtheilte Person, welcher die Hände vornen zusammengebunden sind, auch in den Sack treten, worauf derselbe oben zugebunden und sodann ge -mei niglich oben, vermittels eines eisernen Ringes, an eine eiserne Stange angemachet, dannendlich die arme Sünderin ins Wasser gestossen wird, in welches sie, vermittels der Stange,so lange untergetauchet und gehalten wird, bis man versichert ist, dass sie ertrunken ist.“Dem Markgrafen Christian aber behagte diese grausame Strafe nicht. Deswegen hatte er dasUrteil durch Befehl vom 24. Juli 1626 „auf Hinrichtung mit dem Schwert gemildert“.Eberhard Klee aus RamsenthalAm 14. Juli 1629 stand Eberhard Klee aus Ramsenthal vor dem Kulmbacher Banngericht.Wegen vieler begangener Diebstähle wurde er am Galgen mit „Ketten und Strang vom Lebenzum Tod gerichtet“.Anna Hahn aus TrebgastSie hatte ihr Kind nach der Geburt erstickt und unter einem Backofen vergraben. Deshalb wur -de sie am 19. November 1633 zum Tod durch das Schwert verurteilt.Harald StarkDer Richter bricht den Stab über einem „Armen Sünder“. Der Rabe über demselben wartetbereits auf eine „fette Mahlzeit“. Relief am Neuen Rathaus in Hannover.Foto von Bernd Schwa be, Hannover, 2012.(Quelle:https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsstab#/media/File:Geschichtsfries_am_Neuen_Rathaus_Hannover,_Gerichtswesen_der_Stadt,_Richter_bricht_den_Stab_%C3%BCber_dem_S%C3%BCnder,_w%C3%A4hrend_der_Rabe_auf_seine_Mahlzeit_wartet.jpg)Murder Mystery Dinner: „Da Vinci Tod“ Gregorianika: „Nobile Tour 2015“ Martin Schmitt: Rhythm & Blues Licht Spiel Tour: SophienhöhlePROGRAMM VOM 1. BIS 30. SEPTEMBER 2015IM NATURPARADIES BURG RABENSTEINFreitag, 4. September – 17:00 und 20:00 Uhr, Sophienhöhle, AhorntalHöhlenkonzert: Gregorianika: „Nobile Tour 2015“Freitag, 11. September – 18:00 Uhr, Burg Rabenstein, AhorntalWildschwein-GrillbuffetDonnerstag, 17. September – 18:00 Uhr, Burg Rabenstein, AhorntalWildschwein-GrillbuffetDonnerstag, 17. September – 20:00 Uhr, Burg Rabenstein, AhorntalMartin Schmitt: „Rhythm & Soul“ (piano & entertainment)Freitag, 18. September – 20:00 Uhr, Sophienhöhle, AhorntalHöhlenkonzert: Frank Wendeberg: „KlangLichtSpiel-Tour“Sonntag, 20. September – 17:00 Uhr, Sophienhöhle, AhorntalSonderführung: „Frag die Fledermaus“ zum Tag des GeotopsAnschließend: 3-Gänge-BurgmenüFreitag, 25. September – 18:00 Uhr, Burg Rabenstein, AhorntalWildschwein-GrillbuffetSophienhöhle MillionärAnzeigenSensationeller Musikabend:THE JANCEEPORNIC CASINO2. Okt. · Bockela · KulmbachImpressum: „Der Bierstädter“ Erscheinung monatlich. Herausgeber: Roland Hermsdörfer.Chefredakteur: Wolf Gittel (V. i. S. d. P.). Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht dieMeinung der Redaktion wieder. Abdruck, Kopie, Vervielfältigung, auch auszugs weise, nur mitGenehmigung der Redaktion möglich. Für eingesandte Beiträge kann keine Abdruckgarantie ge -geben werden. Eine Rücksendung ist nicht möglich.Kauernburger Platz 4 · 95326 Kulmbach · bierstaedter1@web.de · www.bierstaedter.deTelefon: 0 92 21 / 6 74 95 oder 87 82 41, Fax: 0 92 21 / 87 82 48Für die Inhalte der Inserate sind die Auftraggeber verantwortlich.In unserem Haus gesetzte Inserate dürfen nur mit unserer Genehmigung weiterverwendet werden.Druck: MegaDruck.deIn Memoriam: Vera Hermsdörfer (V.H.)Samstag, 26. September – 19:00 Uhr, Burg Rabenstein, AhorntalMURDER MYSTERY DINNER: „Da Vinci Tod“Feinstes KulinartheaterInfo/Karten unter Tel. 09202/970-044-0. www.burg-rabenstein.deAnzeige

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