Blick Hinein
Blick Hinein 1-2006 - BH Hartberg-Fürstenfeld - Steiermark
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Verkehr/Sicherheit<br />
Mopedfahren mit 15 Jahren<br />
Das Führerscheingesetz bietet die Möglichkeit, dass bereits Personen, die<br />
das 15. Lebensjahr vollendet haben, einen Mopedausweis erhalten können.<br />
Gesetzliche Voraussetzungen<br />
Die Erziehungsberechtigten<br />
müssen zustimmen (Einwilligungserklärung)<br />
8 Ausbildungsstunden und ausreichende<br />
theoretische Kenntnisse<br />
sowie<br />
6 Fahrstunden und ausreichende<br />
praktische Kenntnisse müssen<br />
nachgewiesen werden.<br />
Der Mopedausweis<br />
Die Ausstellung der Mopedausweise<br />
erfolgt nicht mehr durch die<br />
Bezirkshauptmannschaft, sondern<br />
durch die hiezu ermächtigten<br />
Fahrschulen bzw. Autofahrerclubs<br />
(ÖAMTC, ARBÖ).<br />
Der Mopedausweis berechtigt<br />
zum Lenken von Motorfahrrädern<br />
bis maximal 50 ccm und 45 km/h<br />
Bauartgeschwindigkeit.<br />
Der Mopedausweis berechtigt<br />
nicht zum Lenken eines Mopedautos<br />
(Microcars).<br />
Lenker eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges<br />
brauchen einen<br />
speziellen Ausweis: Einen Mopedausweis<br />
mit dem Vermerk "vierrädriges<br />
Leichtkraftfahrzeug" -<br />
erhältlich bei Fahrschulen. Sind<br />
Sie im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung<br />
(egal welcher<br />
Klasse), benötigen Sie keinen<br />
eigenen Mopedauto-Ausweis.<br />
Das sollten Sie als Erziehungsberechtigte<br />
bedenken, das<br />
müssen Sie wissen:<br />
Nach der Unfallstatistik sind<br />
Motorfahrräder (Mopeds) die<br />
gefährlichste Fahrzeugkategorie<br />
überhaupt; zusätzlich sind junge<br />
Menschen ab Erreichung der<br />
Mobilität die absoluten "Spitzenreiter"<br />
in der Verkehrsunfallstatistik.<br />
Erziehungsberechtigte<br />
müssen sich<br />
daher der Verantwortung,<br />
die mit der<br />
Unterfertigung der<br />
Zustimmungserklärung<br />
verbunden ist,<br />
bewusst sein und<br />
selbst kritisch prüfen,<br />
ob die Notwendigkeit<br />
wirklich besteht,<br />
ihrem Kind die in<br />
diesem Alter besonders<br />
hohe Gefahr der<br />
Teilnahme am motorisierten<br />
Straßenverkehr im<br />
Interesse eines Mobilitätsgewinnes<br />
zuzumuten und ob das<br />
Kind die notwendige Reife tatsächlich<br />
besitzt!<br />
Kontrollen: auch in der heurigen<br />
- mittlerweile begonnenen -<br />
"Biker- und Mopedsaison" werden<br />
wiederum verstärkte Kontrollen,<br />
insbesondere durch die Verkehrsabteilung<br />
des Landespolizeikommandos<br />
durchgeführt. Wie die<br />
Erfahrungen der letzten Jahre<br />
gezeigt haben, ist es zu unzähligen<br />
Anzeigen, Kennzeichenabnahmen<br />
und Mopedfahrverboten gekommen.<br />
"Frisierte Mopeds": "Schneller<br />
gemachte" Motorfahrräder sind<br />
rechtlich gesehen Motorräder und<br />
somit führerscheinpflichtig und<br />
auch als Motorräder zu typisieren<br />
und zu versichern. Wird dies<br />
nicht beachtet, gilt das "frisierte<br />
Moped" als nicht zum Verkehr<br />
zugelassen; es besteht kein<br />
Versicherungsschutz! Der Betrieb<br />
derartiger Fahrzeuge wird schließlich<br />
sehr hoch bestraft!<br />
Bitte beachten Sie diese Punkte<br />
- Sie ersparen sich dadurch viel<br />
Geld und Ärger!!!<br />
Vereinsgesetz<br />
Die wesentlichen Ziele des Vereinsgesetzes<br />
2002 sind die Verbesserung<br />
der rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
für die Vereinsarbeit,<br />
Bürgernähe und Effizienz<br />
der Vereinsverwaltung. Durch die<br />
Übertragung der Zuständigkeit<br />
von den Sicherheitsdirektionen<br />
auf die Bezirksverwaltungsbehörden<br />
wurden behördliche<br />
Mehrgleisigkeiten abgebaut und<br />
Verwaltungsabläufe beschleunigt<br />
und vereinfacht. Das Vereinsgesetz<br />
2002 hat auch Auswirkungen<br />
auf die bestehenden Vereine.<br />
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