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Blick Hinein

Blick Hinein 1-2006 - BH Hartberg-Fürstenfeld - Steiermark

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Verkehr/Sicherheit<br />

Mopedfahren mit 15 Jahren<br />

Das Führerscheingesetz bietet die Möglichkeit, dass bereits Personen, die<br />

das 15. Lebensjahr vollendet haben, einen Mopedausweis erhalten können.<br />

Gesetzliche Voraussetzungen<br />

Die Erziehungsberechtigten<br />

müssen zustimmen (Einwilligungserklärung)<br />

8 Ausbildungsstunden und ausreichende<br />

theoretische Kenntnisse<br />

sowie<br />

6 Fahrstunden und ausreichende<br />

praktische Kenntnisse müssen<br />

nachgewiesen werden.<br />

Der Mopedausweis<br />

Die Ausstellung der Mopedausweise<br />

erfolgt nicht mehr durch die<br />

Bezirkshauptmannschaft, sondern<br />

durch die hiezu ermächtigten<br />

Fahrschulen bzw. Autofahrerclubs<br />

(ÖAMTC, ARBÖ).<br />

Der Mopedausweis berechtigt<br />

zum Lenken von Motorfahrrädern<br />

bis maximal 50 ccm und 45 km/h<br />

Bauartgeschwindigkeit.<br />

Der Mopedausweis berechtigt<br />

nicht zum Lenken eines Mopedautos<br />

(Microcars).<br />

Lenker eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges<br />

brauchen einen<br />

speziellen Ausweis: Einen Mopedausweis<br />

mit dem Vermerk "vierrädriges<br />

Leichtkraftfahrzeug" -<br />

erhältlich bei Fahrschulen. Sind<br />

Sie im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung<br />

(egal welcher<br />

Klasse), benötigen Sie keinen<br />

eigenen Mopedauto-Ausweis.<br />

Das sollten Sie als Erziehungsberechtigte<br />

bedenken, das<br />

müssen Sie wissen:<br />

Nach der Unfallstatistik sind<br />

Motorfahrräder (Mopeds) die<br />

gefährlichste Fahrzeugkategorie<br />

überhaupt; zusätzlich sind junge<br />

Menschen ab Erreichung der<br />

Mobilität die absoluten "Spitzenreiter"<br />

in der Verkehrsunfallstatistik.<br />

Erziehungsberechtigte<br />

müssen sich<br />

daher der Verantwortung,<br />

die mit der<br />

Unterfertigung der<br />

Zustimmungserklärung<br />

verbunden ist,<br />

bewusst sein und<br />

selbst kritisch prüfen,<br />

ob die Notwendigkeit<br />

wirklich besteht,<br />

ihrem Kind die in<br />

diesem Alter besonders<br />

hohe Gefahr der<br />

Teilnahme am motorisierten<br />

Straßenverkehr im<br />

Interesse eines Mobilitätsgewinnes<br />

zuzumuten und ob das<br />

Kind die notwendige Reife tatsächlich<br />

besitzt!<br />

Kontrollen: auch in der heurigen<br />

- mittlerweile begonnenen -<br />

"Biker- und Mopedsaison" werden<br />

wiederum verstärkte Kontrollen,<br />

insbesondere durch die Verkehrsabteilung<br />

des Landespolizeikommandos<br />

durchgeführt. Wie die<br />

Erfahrungen der letzten Jahre<br />

gezeigt haben, ist es zu unzähligen<br />

Anzeigen, Kennzeichenabnahmen<br />

und Mopedfahrverboten gekommen.<br />

"Frisierte Mopeds": "Schneller<br />

gemachte" Motorfahrräder sind<br />

rechtlich gesehen Motorräder und<br />

somit führerscheinpflichtig und<br />

auch als Motorräder zu typisieren<br />

und zu versichern. Wird dies<br />

nicht beachtet, gilt das "frisierte<br />

Moped" als nicht zum Verkehr<br />

zugelassen; es besteht kein<br />

Versicherungsschutz! Der Betrieb<br />

derartiger Fahrzeuge wird schließlich<br />

sehr hoch bestraft!<br />

Bitte beachten Sie diese Punkte<br />

- Sie ersparen sich dadurch viel<br />

Geld und Ärger!!!<br />

Vereinsgesetz<br />

Die wesentlichen Ziele des Vereinsgesetzes<br />

2002 sind die Verbesserung<br />

der rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

für die Vereinsarbeit,<br />

Bürgernähe und Effizienz<br />

der Vereinsverwaltung. Durch die<br />

Übertragung der Zuständigkeit<br />

von den Sicherheitsdirektionen<br />

auf die Bezirksverwaltungsbehörden<br />

wurden behördliche<br />

Mehrgleisigkeiten abgebaut und<br />

Verwaltungsabläufe beschleunigt<br />

und vereinfacht. Das Vereinsgesetz<br />

2002 hat auch Auswirkungen<br />

auf die bestehenden Vereine.<br />

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