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Recht l Steuern l Finanzen<br />

Reine „Bp-Themen“ landen immer öfter bei der Straf- und Bußgeldsachenstelle<br />

Steuervorschriften l Der Schutz von Unternehmen und Führungskräften vor Strafverfolgung in Steuersachen wird zu einer<br />

wichtigen Unternehmensaufgabe, die nur mit Expertenhilfe in den Griff zu kriegen ist: Tax Compliance ist angesagt.<br />

In den letzten Jahren hat sich das Klima im<br />

Steuerstrafrecht merklich verschärft. So landen<br />

Sachverhalte, die noch vor einigen Jahren<br />

reine Betriebsprüfungs-Themen gewesen<br />

wären, heute nicht selten bei der Strafund<br />

Bußgeldsachenstelle. Vorstand/Geschäftsführung<br />

als originär Verantwortliche<br />

geraten da schnell in den Fokus strafrechtlicher<br />

Ermittlungen.<br />

Dies kann für die Betroffenen gravierende<br />

Folgen haben, wie unbeschränkte<br />

persönliche Haftung für Steuerschulden<br />

der Gesellschaft, Freiheits- oder Geldstrafen<br />

wegen (vorsätzlicher) Steuerhinterziehung<br />

oder Geldbußen bis zu 10 Mio. Euro<br />

wegen Verletzung der Aufsichtspflicht,<br />

wenn Mitarbeiter Steuerhinterziehungen<br />

begehen. Auch das Unternehmen selbst<br />

kann mit Geldbußen bis zu 10 Mio. Euro<br />

belegt werden, wenn Leitungsorgane<br />

Steuerstraftaten begehen.<br />

In diesem Umfeld kommt Tax Compliance<br />

zur Risikoreduzierung entscheidende<br />

Bedeutung zu. Ein Geschäftsverteilungsplan<br />

kann grundsätzlich zur Entlastung derjenigen<br />

Vorstände/Geschäftsführer führen,<br />

in deren Aufgabengebiet nicht die Einhaltung<br />

steuerlicher Aufgaben fällt (horizontale<br />

Delegation). Bei vertikaler Delegation auf<br />

Mitarbeiter (z. B. Leiter Steuer) ist eine Entlastung<br />

demgegenüber nur möglich, wenn<br />

die Auswahl-, Instruktions- und Überwachungspflichten<br />

wahrgenommen werden.<br />

Hier ist ein systematisches Tax Compliance<br />

System unerlässlich, dessen Implementierung<br />

Folgendes beinhaltet:<br />

• Bestandsaufnahme: Welches sind die<br />

steuerlichen Pflichten des Unternehmens?<br />

Wie werden diese Pflichten aktuell<br />

erfüllt? Sind evtl. Selbstanzeigen/<br />

Berichtigungen erforderlich? Wie ist die<br />

Organisationsstruktur (Aufgabenverteilung,<br />

Berichtswege etc.)?<br />

• Organisation und Kontrolle: Eindeutige<br />

schriftliche Fixierung der Aufgabenverteilung;<br />

Festlegung von Berichtswegen<br />

und -terminen bzgl. steuererheblicher<br />

Informationen; hinreichende personelle<br />

Ausstattung der Steuerabteilung; Fristenkontrolle<br />

und klare Vertretungsregelungen<br />

etc.;<br />

• Dokumentation der getroffenen Tax<br />

Compliance Maßnahmen und interne<br />

Veröffentlichung der Organisationsstruktur/Verfahrensabläufen<br />

(z. B. Intranet).<br />

Zur Identifikation steuerlicher Risiken,<br />

der Beseitigung bestehender Steuerprobleme<br />

(z. B. mittels Selbstanzeigen oder<br />

Berichtigung) und der Einführung geeigneter<br />

organisatorischer Tax Compliance-<br />

Maßnahmen ist Hilfe von spezialisierten<br />

Fachleuten zu empfehlen.<br />

Dr. Michael Lingenberg LL.M. oec.<br />

Rechtsanwalt/Fachanwalt f. Steuerrecht<br />

m.lingenberg@bbt-partner.de<br />

Kanzlei BBT, Landshut/München<br />

0871 66063481<br />

www.sparkasse-landshut.de<br />

1 Landshuter WirtschaftsLEBEN l Ausgabe 1 l Oktober 015

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