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Recht l Steuern l Finanzen<br />
Reine „Bp-Themen“ landen immer öfter bei der Straf- und Bußgeldsachenstelle<br />
Steuervorschriften l Der Schutz von Unternehmen und Führungskräften vor Strafverfolgung in Steuersachen wird zu einer<br />
wichtigen Unternehmensaufgabe, die nur mit Expertenhilfe in den Griff zu kriegen ist: Tax Compliance ist angesagt.<br />
In den letzten Jahren hat sich das Klima im<br />
Steuerstrafrecht merklich verschärft. So landen<br />
Sachverhalte, die noch vor einigen Jahren<br />
reine Betriebsprüfungs-Themen gewesen<br />
wären, heute nicht selten bei der Strafund<br />
Bußgeldsachenstelle. Vorstand/Geschäftsführung<br />
als originär Verantwortliche<br />
geraten da schnell in den Fokus strafrechtlicher<br />
Ermittlungen.<br />
Dies kann für die Betroffenen gravierende<br />
Folgen haben, wie unbeschränkte<br />
persönliche Haftung für Steuerschulden<br />
der Gesellschaft, Freiheits- oder Geldstrafen<br />
wegen (vorsätzlicher) Steuerhinterziehung<br />
oder Geldbußen bis zu 10 Mio. Euro<br />
wegen Verletzung der Aufsichtspflicht,<br />
wenn Mitarbeiter Steuerhinterziehungen<br />
begehen. Auch das Unternehmen selbst<br />
kann mit Geldbußen bis zu 10 Mio. Euro<br />
belegt werden, wenn Leitungsorgane<br />
Steuerstraftaten begehen.<br />
In diesem Umfeld kommt Tax Compliance<br />
zur Risikoreduzierung entscheidende<br />
Bedeutung zu. Ein Geschäftsverteilungsplan<br />
kann grundsätzlich zur Entlastung derjenigen<br />
Vorstände/Geschäftsführer führen,<br />
in deren Aufgabengebiet nicht die Einhaltung<br />
steuerlicher Aufgaben fällt (horizontale<br />
Delegation). Bei vertikaler Delegation auf<br />
Mitarbeiter (z. B. Leiter Steuer) ist eine Entlastung<br />
demgegenüber nur möglich, wenn<br />
die Auswahl-, Instruktions- und Überwachungspflichten<br />
wahrgenommen werden.<br />
Hier ist ein systematisches Tax Compliance<br />
System unerlässlich, dessen Implementierung<br />
Folgendes beinhaltet:<br />
• Bestandsaufnahme: Welches sind die<br />
steuerlichen Pflichten des Unternehmens?<br />
Wie werden diese Pflichten aktuell<br />
erfüllt? Sind evtl. Selbstanzeigen/<br />
Berichtigungen erforderlich? Wie ist die<br />
Organisationsstruktur (Aufgabenverteilung,<br />
Berichtswege etc.)?<br />
• Organisation und Kontrolle: Eindeutige<br />
schriftliche Fixierung der Aufgabenverteilung;<br />
Festlegung von Berichtswegen<br />
und -terminen bzgl. steuererheblicher<br />
Informationen; hinreichende personelle<br />
Ausstattung der Steuerabteilung; Fristenkontrolle<br />
und klare Vertretungsregelungen<br />
etc.;<br />
• Dokumentation der getroffenen Tax<br />
Compliance Maßnahmen und interne<br />
Veröffentlichung der Organisationsstruktur/Verfahrensabläufen<br />
(z. B. Intranet).<br />
Zur Identifikation steuerlicher Risiken,<br />
der Beseitigung bestehender Steuerprobleme<br />
(z. B. mittels Selbstanzeigen oder<br />
Berichtigung) und der Einführung geeigneter<br />
organisatorischer Tax Compliance-<br />
Maßnahmen ist Hilfe von spezialisierten<br />
Fachleuten zu empfehlen.<br />
Dr. Michael Lingenberg LL.M. oec.<br />
Rechtsanwalt/Fachanwalt f. Steuerrecht<br />
m.lingenberg@bbt-partner.de<br />
Kanzlei BBT, Landshut/München<br />
0871 66063481<br />
www.sparkasse-landshut.de<br />
1 Landshuter WirtschaftsLEBEN l Ausgabe 1 l Oktober 015