tIif r - International Cooperation in Education - Deutsches Institut für ...
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Vere<strong>in</strong>barung<br />
über die Zusammenarbeit<br />
zwischen der<br />
Humboldt-Universität zu Berl<strong>in</strong> Unter den L<strong>in</strong>den 6, 10099 Berl<strong>in</strong><br />
- vertreten durch den Präsidenten -<br />
- im Weiteren HU genannt -<br />
und dem<br />
Deutschen <strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>International</strong>e Pädagogische Forschung<br />
Schloßstraße 29, 60486 Frankfurt am Ma<strong>in</strong><br />
- vertreten durch den Direktor - - im Weiteren DIPF genannt -<br />
Stand: 30. Juni 2006<br />
Die HU und das DIPF verpflichten sich, e<strong>in</strong>ander bei ihren Aufgaben im Rahmen der<br />
folgenden Bestimmungen zu unterstützen. Die Vere<strong>in</strong>barung zielt darauf ab, die<br />
Verb<strong>in</strong>dungen zwischen HU und dem DIPF im Geiste e<strong>in</strong>er fruchtbaren Zusammenarbeit<br />
<strong>in</strong>sbesondere auf dem Gebiet der Bildungsforschung und der Bildungs<strong>in</strong>formation zu<br />
stärken und die verfügbaren Personal- und Sachmittel <strong>in</strong> bestmöglicher Weise zu nutzen.<br />
Formen der Zusammenarbeit sollen vor allem geme<strong>in</strong>same wissenschaftliche Veranstaltungen<br />
und Vorhaben, Lehraufträge, Gastvorlesungen, geme<strong>in</strong>same Berufungen und die<br />
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses se<strong>in</strong>.<br />
§1<br />
Zusammenarbeit <strong>in</strong> der Forschung<br />
(1) Die Kooperationspartner unterrichten vorbehaltlich der Rechte der beteiligten<br />
Wissenschaftler<strong>in</strong>nen und Wissenschaftler e<strong>in</strong>ander regelmäßig über alle Forschungsvorhaben<br />
von geme<strong>in</strong>samem Interesse und deren Ergebnisse. Dies gilt nicht, <strong>in</strong>soweit der<br />
Unterrichtung e<strong>in</strong>e Verpflichtung zur Vertraulichkeit oder e<strong>in</strong> Geheimhaltungs<strong>in</strong>teresse e<strong>in</strong>es<br />
Vertragspartners entgegensteht.<br />
(2) Die Kooperationspartner streben geme<strong>in</strong>same Forschungsprojekte und e<strong>in</strong>e<br />
wissenschaftliche Vernetzung an.