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Holsteiner Allgemeine 35 2022

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HOLSTEINER ALLGEMEINE |

HOLSTEINER ALLGEMEINE | NR. 35 | 31. AUGUST 2022 | SEITE 14 LOKALES Auf dem Uetersener Marktplatz schritten Bürgermeister Dirk Woschei (SPD, von links), Oberstleutnant Michael Strauch, stellvertretender Kommandeur der Unteroffizierschule der Luftwaffe in Heide, und Bürgervorsteher Adolf Bergmann die Reihen der Rekrutinnen und Rekruten ab. Fotos: Frank 120 Soldaten leisten Diensteid Uetersen (jhf) Bei einer feierlichen Zeremonie auf dem Uetersener Marktplatz haben knapp 120 Soldatinnen und Soldaten ihren Diensteid oder ein Gelöbnis abgelegt. Sie gehören der 2. Lehrgruppe der Unteroffizierschule der Luftwaffe in Heide an. Zudem marschierten insgesamt etwa weitere 80 Soldatinnen und Soldaten auf. Viele geladene Gäste, darunter Eltern der Rekruten, nahmen an der Feier teil, die etliche Passanten hinter Absperrungen verfolgten. Das Hamburger Polizeimusikorchester spielte auf. Bürgermeister Dirk Woschei (SPD) hielt die Gelöbnisrede. „In dieser herausfordernden Zeit haben Sie sich freiwillig dazu entschlossen, Ihrem Land zu dienen und somit uns Bürgerinnen und Bürger zu schützen und zu verteidigen. Sie stehen für die Wahrung der Menschenrechte und der freiheitlich demokratischen Grundordnung mit Ihrem Leib und Leben ein“, sagte er. Oberstleutnant Michael Strauch, stellvertretender Kommandeur der Unteroffizierschule der Luftwaffe in Heide, zollte den Kameraden Respekt: „Ihre Entscheidung, in dieser sich verändernden und herausfordernden Zeit, Soldat zu werden uund dafür einzutreten, dass wir weiter in Frieden und Sicherheit in Deutschland leben können, ist aller Ehren wert!“ Kunstflohmarkt am Torhaus Elmshorn (rs) Mit einem umfangreichen Angebot lädt der Kunstverein Elmshorn für Sonnabend, 3. September, von 9 bis 13 Uhr zu einem Kunstflohmarkt ein. Gemälde, Lithographien, Radierungen, Drucke, Rahmen und Bücher werden rund ums Torhaus an der Krückau zum Verkauf angeboten. Mit erschwinglichen Preisen sei der Flohmarkt die Gelegenheit, um attraktive Kunstwerke zu erwerben – und den Kunstverein zu unterstützen, so die Organisatoren. Eine Tombola, heiße und kalte Getränke, Waffeln und Die Soldaten legten den Eid auf die deutsche Fahne ab. ein Kunstprogramm für Kinder komplettieren das Angebot. Die Einnahmen kommen dem Verein zugute. Zeitgleich besteht die Gelegenheit, die Ausstellung „Vis-à-Vis“ der Künstlerinnen Carolin Beyer und Annette Selle im Torhaus zu besuchen. Eintritt: frei. Cybercrime-Zentrale in Köln ermittelt Elmshorn/Kiel (rs) Aufgefallen war der Hackerangriff auf die Industrie- und Handelskammern (IHK) in Deutschland am 4. August bei deren zentralem IT-Dienstleister in Dortmund. Um weiteren Schaden abzuwehren, wurden die Systeme bundesweit heruntergefahren. Die Ermittlungen in dem Hacker-Fall werden von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (zac) geführt. „Wir haben das übernommen, weil wir für herausgehobene Verfahren der Cyber-Kriminalität zuständig sind“, erklärte deren Pressesprecher, Staatsanwalt Christoph Hebbecker, unserer Zeitung. Ermittelt werde nach Paragraf 303b Strafgesetzbuch gegen Unbekannt. Vorwurf: Computer- Sabotage. Noch gibt es keine heißen Spuren. „Wir stehen ganz am Anfang“, sagte Hebbecker. Was die Sache erschwert: „Es gibt kein Erpresserschreiben.“ Fortsetzung von Seite 1 Gesucht wird nach der Schwachstelle, durch die das Computernetzwerk infiltriert worden ist. Die Ermittler versuchen aber auch herauszufinden, was die Hacker im System getan haben und ob Daten abgeflossen sind. „Das ist Aufgabe der digitalen Forensik“, erläutert Staatsanwalt Hebbecker. Ermittlungen in solchen Verfahren dauern erfahrungsgemäß lange. Oft erstrecken sie sich über Monate oder Jahre. Spuren führten häufig ins Ausland. „Dort können wir selbst keine Beweise erheben, sondern sind auf Amtshilfe in den betreffenden Staaten angewiesen. Das klappt oftmals ganz gut, manchmal nicht so gut“, berichtet der Staatsanwalt. In jedem Fall kosten die Nachforschungen Zeit. „Am Ende wissen wir häufig, durch wen etwas passiert ist.“ Die Ermittler seien häufig aber nicht in der Lage, konkrete Personen zu benennen, die dann verhaftet werden würden. Immerhin könnten aber Schwachstellen geschlossen werden. Über die Hintergründe im Fall des Angriffs auf die IHKs könne zum jetzigen Zeitpunkt nur spekuliert werden. So gebe es Fälle, in denen Hacker lediglich demonstrieren wollten, wie gut sie seien. Es könne aber genauso gut um die Störung des Systems gegangen sein oder das Interesse an Daten. „Wir wissen es gegenwärtig noch nicht“, so Hebbecker. Doch ermittelt werde intensiv. Mitmachfest unter Ost-West-Brücke Elmshorn (rs) Die gemeinnützigen Perspektive GmbH richtet am Sonnabend, 3. September, von 14 bis 17 Uhr unter der Ost-West-Brücke in Elmshorn ein Mitmachfest aus. Das Programm ist vielfältig: angefangen von der beliebten Hüpfburg über Kreativangebote und Kinderschminken bis hin zu einem DJ und dem DRK- Kinderkrankenwagen, der vor Ort besichtigt werden kann. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Vor mehr als zehn Jahren fand das Fest erstmals statt. Die Idee war, Kindern aus dem Stadtteil, deren Familien es finanziell nicht so gut geht, und allen anderen die Möglichkeit zu bieten, ein Straßenfest zu besuchen, ohne dabei an das Geld denken zu müssen. Getränke und Speisen sind kostenfrei. Nur die Lose der Tombola werden verkauft. Bekanntmachung des Amtes Horst-Herzhorn für die Gemeinden Hohenfelde und Horst Duldung von Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung für das Vorhaben Neubau der Bundesautobahn A 20 Teilabschnitt 6: A 23 bis L 114 - Anzeige - B e k a n n t m a c h u n g Der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, Heidenkampsweg 96-98, 20097 Hamburg Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord beabsichtigt den Bau der Bundesautobahn A 20 durchzuführen. Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Zimmerstraße 54 in 10117 Berlin wurde daher beauftragt, die Bundesautobahn A 20 zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit weiter zu planen und zu bauen. Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig, in der Zeit vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 Vorarbeiten durchzuführen und zwar: Bestandsaufnahme (Kartierung) für Umweltuntersuchungen • Betreten der Grundstücke zur Erfassung der Schutzgüter, z. B. Flora und Fauna innerhalb eines Vegetationszyklus Vermessungstechnische Vorarbeiten Betreten der Grundstücke zur Durchführung von • Überprüfung, Erkundung, Vermarkung und Beobachtung des geodätischen Grundlagennetzes • Vermessungsarbeiten im Festpunktfeld • Ortsbesichtigung, Geländeerfassung und Absteckungsarbeiten • kurzfristigem Aufhalten von Fluchtstäben, Nivellierlatten und Reflektorstäben mit Messprismen zur Anzielung mit entsprechenden Messinstrumenten • temporärem Kennzeichnen von Mess- und Arbeitspunkten • kurzfristigem Aufstellen von Messinstrumenten • vorübergehendem Einschlagen oder Eingraben von Vermarkungen und/oder Höhenfestpunkten Bodenuntersuchungen • Durchführung von Bodenuntersuchungen, Betreten und Befahren von Grundstücken, Durchführung von Bohrungen, Ablesen von Grundwassermessstellen Ortsbesichtigungen Folgende Grundstücke sind betroffen: Gemarkung Flur Flurstück Auufer 3,4 alle Barmstedt 5,7,8 alle Bokel 1,3,5,13,14,15,16 alle Hohenfelde 1,2,3,4,5,6,8,9,10,15 alle Horst 6,7 alle Kronsmoor 3 alle Lutzhorn 8,9,10 alle Moordiek 1,2,3,4,5,6 alle Moordorf 1,2,3,4,5 alle Siebenecksknöll 2,3,4 alle Osterhorn 1,2,3,4,6,7 alle Overndorf-Grönhude 7 alle Westerhorn 1,2,3,4,5,8,9 alle Westermoor 3,4,5,6 alle Eine Beeinträchtigung des Verkehrs im öffentlichen Straßennetz ist lediglich in einem geringen Umfang zu erwarten. Außerhalb der Verkehrsflächen sind die Vorarbeiten mit geringfügiger Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Grundstücke verbunden. Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16 a Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die zuständige Behörde auf Antrag die Entschädigung fest. Durch die Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und die Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden. Weitere Informationen zum Projekt finden sie unter: https://www.deges.de/projekte/projekt/a-20-abschnitt-6-a-23-bis-l- 114-noerdlich-bokel/ Aufgrund der Dringlichkeit des Vorhabens wird hiermit die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet. Begründung: Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der o.a. Vorarbeiten erfolgt im öffentlichen Interesse gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Das Vorhaben des Baus der A 20 ist in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der als Anlage dem Bundesfernstraßenausbaugesetz (FStrAbG) beigefügt ist, als Vorhaben des „vordringlichen Bedarfs“ aufgenommen worden. Es dient der Deckung eines gesetzlich durch § 1 FStrAbG festgestellten Bedarfs. Bei der Beurteilung der Dringlichkeit von Vorarbeiten hat weiterhin der in § 17e Abs. 2 FStrG geregelte Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss Beachtung zu finden. Die Vorarbeiten sind erforderlich, um den Planungsprozess zu Ende zu führen. Im Vergleich zu dem öffentlichen Interesse an der baldigen Durchführung der Vorarbeiten sind die unmittelbaren nachteiligen Auswirkungen der punktuellen Maßnahmen auf Ihren Grundstücken geringfügig und reparabel sowie vorübergehender Natur. Aus diesem Grund muss Ihr Interesse, durch die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen eine Aufschiebung dieser Arbeiten zu erreichen, dem öffentlichen Interesse am Fortschreiten der Planung untergeordnet werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Duldungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die Geschäftsführung, Niederlassung Nord, Heidenkampsweg 96-98, 20097 Hamburg erhoben werden. Hamburg, den 26.08.2022 Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nord Heidenkampsweg 96-98 · 20097 Hamburg gez. i.A. Holger Schütt

HOLSTEINER ALLGEMEINE | NR. 35 | 31. AUGUST 2022 | SEITE 15 LOKALES Sparrieshoop: Politik weist Vorwürfe scharf zurück „Kritik der Grünen geht ins Leere“ Bürgermeister Günther Korff (v. li.), Umweltausschuss-Vorsitzender Rainer Bonnhoff und Hans-Jürgen Haack sehen die Gemeinde zu Unrecht in ein schlechtes Licht gerückt. Gerade im Umweltschutz leiste Sparrieshoop erheblich mehr, als es die Kommune müsste. Fotos: Strandmann Klein Offenseth-Sparrieshoop (rs) Führende Kommunalpolitiker in Klein Offenseth-Sparrieshoop sind auf der Zinne. Grund ist ein Angriff der Grünen im Ort. Die hatten in einer Presseerklärung einen deutlich verantwortungsvolleren Umgang der Kommune mit der Ressource Boden und weniger Versiegelung gefordert (wir berichteten). Bürgermeister Günther Korff, der Vorsitzende des zuständigen Verkehrs- und Umweltausschusses Rainer Bonnhoff und dessen Stellvertreter Hans-Jürgen Haack weisen die Vorwürfe entschieden zurück. Sie fordern die Grünen auf, „nicht mit Sprüchen Stimmung zu machen“, sondern sich stattdessen durch konstruktive Sacharbeit politisch einzubringen. „Dazu laden wir sie herzlich ein“, erklärten alle drei in einem Pressegespräch. Die Grünen hatten den Vorwurf fehlenden Grüns mit dem Bild aus einem frisch angelegten Neubaugebiet mit breitem Gehweg unterstrichen. „Das ist ein Pflicht- Die Pflanzenviefalt verdeckt das Klärbecken, das es eigentlich ist. Das Biotop des Kleinen Bürgerparks befindet sich mitten im Wohngebiet. Schulweg“, so der Ausschuss- Vorsitzende. Und: „Sicherheit ist wichtig, auch für Menschen mit Handicap und Senioren.“ Die Straße sei jedoch zugleich ein sehr guter Beleg für den hohen Stellenwert des Umweltschutzes im Dorf. „Wir tun viel mehr als wir müssten“, unterstreicht Haack. Denn das Wasser werde dort gesammelt und in das Rückhaltebecken im Kleinen Park geleitet. Von dort werde es über ein weiteres Klärbecken zum Pflanzen-Klärwerk nahe der Autobahn geleitet, ehe es in die Offenau fließe. „Mehr Natur geht nicht“, so Bonnhoff. „Wir denken hier zukunftsorientiert“, sagt Korff. Deshalb unterstütze die Gemeinde auch den Moorverein, um Flächen zu vernässen. Am Hermann-Löns-Weg lege die Gemeinde drei Hektar Wald mit mindestens 17.000 Bäumen an. „Das wird später auch kein Nutzwald“, versichert der Bürgermeister. Eine weitere angrenzende Fläche für Aufforstungen sei bereits angekauft. „Im B-Plan-Gebiet 14 hätten wir auch locker 30 bis 40 Bauplätze mehr ausweisen können“, so Haack. „Wir haben bewusst darauf verzichtet, weil wir eine grüne Gemeinde bleiben wollen.“ Kritik sei immer willkommen, erklären die langjährigen Kommunalpolitiker. „Sie muss aber auch berechtigt sein.“ Das sei im Fall der Grünen beim Thema Bodenschutz nicht der Fall. „Wir wünschen uns einen sachlichen, konstruktiven Umgang miteinander“, erklärt das Trio. Vor dem Schloss Düneck bildete sich eine lange Schlange von Menschen, die an einer der zahlreichen Führungen durch das Erdgeschoss des Anwesens teilnehmen wollten. Foto: Frank Schloss Düneck: Mehr als 1000 Gäste Elmshorn (jhf) Großer Andrang beim Sommerpicknick an dem als Schloss Düneck bekannten Landhaus in Moorrege. Die Eigentümer Andreas Hanitsch und Thani Huynh hatten das Anwesen erstmals nach einer aufwendigen Restaurierung für die Bürger geöffnet. Vor dem Eingang bildete sich ab dem späten Vormittag eine Schlange von Menschen, die an den Führungen durch das Landhaus teilnehmen wollten. Im Park ließen sich viele Besucher zum Picknick nieder. Das Restaurant von Stamm verkaufte Speisen an einem Stand. „Wir hatten uns auf 1000 Essen eingestellt. Aber es hat nicht ausgereicht“, berichtete Claudia von Stamm. Der Kaufladen Eggers habe ihr mit Würstchen aushelfen müssen. Auch Svenja Deike vom Hofladen Deike in Moorrege verzeichnete an ihrem Stand eine große Nachfrage: „Alle Picknickkörbe und Torten waren nach zwei Stunden verkauft.“ Bürgermeister Wolfgang Balasus zeigte sich begeistert vom Ergebnis der Restaurierung. „Es ist traumhaft, was sie da gemacht haben.“ Die Eigentümer seien die besten Käufer, die man sich vorstellen könne. Für Moorrege sei es wichtig, dass sie das Schloss für die Bürger öffnen. Mehr Bilder auf www.holsteiner-allgemeine.de Stadtwerke-Chef: Guter Kompromiss Elmshorn (jhf) Die Traglufthalle im Elmshorner Freibad verbrauchte in der Vergangenheit von Anfang September bis Ende April zwei Millionen Kilowattstunden Wärme und 300.000 bis 350.000 Kilowattstunden Strom. Im kommenden Herbst und Winter werden die Stadtwerke sie nicht aufbauen, um diese Energie einzusparen. „Wir hätten sonst die Badepreise um drei Euro erhöhen müssen. Das konnten wir verhindern“, sagte Werkleiter Sören Schuhknecht. Abwenden konnte er auch die Schließung des gesamten Badebetriebs. Fortsetzung von Seite 1 Zu diesem Schritt sagte Schuhknecht: „Wir bedauern es sehr, aber die aktuelle Zeit lässt keinen anderen Weg zu.“ Wichtig sei ihm gewesen, das Schwimmtraining der Schulen und Vereine samt der Schwimmlernkurse zu gewährleisten. „Das geht auch im Hallenbad.“ Schuhknecht räumte ein, dass der öffentliche Badebetrieb damit massiv eingeschränkt werde. Zugleich betonte er: „Wir haben alle Interessen abgewogen. Das ist ein guter Kompromiss.“ Bekanntmachung des Amtes Horst-Herzhorn für die Gemeinden Engelbrechtsche Wildnis, Herzhorn, Hohenfelde, Horst, Kollmar und Sommerland Duldung von Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung für das Vorhaben Neubau der Bundesautobahn A 20 Teilabschnitt 7: B 431 bis A 23 - Anzeige - B e k a n n t m a c h u n g Der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, Heidenkampsweg 96-98, 20097 Hamburg Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord beabsichtigt den Bau der Bundesautobahn A 20 durchzuführen. Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Zimmerstraße 54 in 10117 Berlin wurde daher beauftragt, die Bundesautobahn A 20 zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit weiter zu planen und zu bauen. Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig, in der Zeit vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 Vorarbeiten durchzuführen und zwar: Bestandsaufnahme (Kartierung) für Umweltuntersuchungen • Betreten der Grundstücke zur Erfassung der Schutzgüter, z. B. Flora und Fauna innerhalb eines Vegetationszyklus Vermessungstechnische Vorarbeiten Betreten der Grundstücke zur Durchführung von • Überprüfung, Erkundung, Vermarkung und Beobachtung des geodätischen Grundlagennetzes • Vermessungsarbeiten im Festpunktfeld • Ortsbesichtigung, Geländeerfassung und Absteckungsarbeiten • kurzfristigem Aufhalten von Fluchtstäben, Nivellierlatten und Reflektorstäben mit Messprismen zur Anzielung mit entsprechenden Messinstrumenten • temporärem Kennzeichnen von Mess- und Arbeitspunkten • kurzfristigem Aufstellen von Messinstrumenten • vorübergehendem Einschlagen oder Eingraben von Vermarkungen und/oder Höhenfestpunkten Bodenuntersuchungen • Durchführung von Bodenuntersuchungen, Betreten und Befahren von Grundstücken, Durchführung von Bohrungen, Ablesen von Grundwassermessstellen Ortsbesichtigungen Folgende Grundstücke sind betroffen: Gemarkung Flur Flurstück Breitenburg 5 alle Buchholz 8 alle Burg 6,7,8 alle Elskop 2,3,4,5,6 alle Engelbrechtsche Wildnis 8 alle Haseldorf 17 alle Herzhorn 1,2,3,4,5,6,7,8,9,11 alle Hohenaspe 11 alle Hohenfelde 1,3,4,8,9,10,11,12,13,14 alle Horst 1,4,6,7 alle Hungriger Wolf-Brücken 5 alle Kattendorf 3 alle Kollmar 2,3,4,5,6,8,35 alle Lohbarbek 4 alle Mühlenbarbek 7 alle Neuenbrook 1 alle Puls 8 alle Ridders 7 alle Schenefeld 1 alle Sommerland 1,2,3,4,9,11,12,15 alle Springhoe 1 alle Süderau 2,3,4,5,6,7,9,10 alle Eine Beeinträchtigung des Verkehrs im öffentlichen Straßennetz ist lediglich in einem geringen Umfang zu erwarten. Außerhalb der Verkehrsflächen sind die Vorarbeiten mit geringfügiger Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Grundstücke verbunden. Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16 a Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die zuständige Behörde auf Antrag die Entschädigung fest. Durch die Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und die Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden. Weitere Informationen zum Projekt finden sie unter: https://www.deges.de/projekte/projekt/a-20-b431-bis-a23- abschnitt-7/ Aufgrund der Dringlichkeit des Vorhabens wird hiermit die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet. Begründung: Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der o.a. Vorarbeiten erfolgt im öffentlichen Interesse gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Das Vorhaben des Baus der A 20 ist in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der als Anlage dem Bundesfernstraßenausbaugesetz (FStrAbG) beigefügt ist, als Vorhaben des „vordringlichen Bedarfs“ aufgenommen worden. Es dient der Deckung eines gesetzlich durch § 1 FStrAbG festgestellten Bedarfs. Bei der Beurteilung der Dringlichkeit von Vorarbeiten hat weiterhin der in § 17e Abs. 2 FStrG geregelte Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss Beachtung zu finden. Die Vorarbeiten sind erforderlich, um den Planungsprozess zu Ende zu führen. Im Vergleich zu dem öffentlichen Interesse an der baldigen Durchführung der Vorarbeiten sind die unmittelbaren nachteiligen Auswirkungen der punktuellen Maßnahmen auf Ihren Grundstücken geringfügig und reparabel sowie vorübergehender Natur. Aus diesem Grund muss Ihr Interesse, durch die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen eine Aufschiebung dieser Arbeiten zu erreichen, dem öffentlichen Interesse am Fortschreiten der Planung untergeordnet werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Duldungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die Geschäftsführung, Niederlassung Nord, Heidenkampsweg 96-98, 20097 Hamburg erhoben werden. Hamburg, den 26.08.2022 Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nord Heidenkampsweg 96-98 · 20097 Hamburg gez. i.A. Holger Schütt

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