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2021-09-12 Bayreuther Sonntagszeitung

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14 12.

14 12. September 2021 Aktuell Bayreuther Sonntagszeitung Anzeige Versicherungstipp am Sonntag GESCHÄFTSINHALTSVERSICHERUNG -die Hausratversicherung für Ihren Betrieb. Kann Ihnen im Schadensfall eine Leistungskürzung drohen? Was ist eigentlich eine Geschäftsinhaltsversicherung? Eine Geschäftsinhaltsversicherung istmit der Hausratversicherung Ihrer Wohnung vergleichbar. Denn damit schützen Sie die “Einrichtung” in Ihrem Unternehmen. Genauer gesagt die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, wie zum Beispiel Maschinen, Mobiliar, Computer, Waren und Vorräte. Sie greift, wenn Ihr Eigentum durch Brand, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl beschädigt oder entwendetwird. Der Versicherungsschutz kann auch individuell erweitert werden um die Risiken Elementarschäden (z.B.Überschwemmungen oder Erdbeben), innere Unruhen, politische Gefahren, unbenannte Gefahren oder Glasschäden. Die Geschäftsinhaltsversicherung ist eine Neuwertversicherung. Dies bedeutet,dass Sie als Unternehmer eine detaillierte Aufstellung Ihres Betriebsinventars und vorhandener Waren und Vorräte machen sollten, bei der der Neuwert berücksichtigt wird. Im Schadenfall erhalten Sie den Neuwert der zerstörten Einrichtung oder den Wiederbeschaffungswert vonWaren. Stolperstein Unterversicherung Wichtig ist hierbei, die Versicherungssumme korrekt zuermitteln. Wird diesezuniedrig angesetzt, liegt eine sogenannte Unterversicherung vor. Dies ist der Fall, wenn der aktuelle Neuwert aller versicherten Gegenstände über der Versicherungssumme Ihrer Police liegt. In vielen Fällen istder Versicherer dann berechtigt, jegliche Schadensleistung im Verhältnis dieser Unterversicherung zu kürzen. Gute Versicherungsprodukte bieten einen kompletten Verzicht auf die anteilige Kürzung wegen Unterversicherung. Dadurch ist sichergestellt, dass bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ohne Abzug geleistet wird. Bei Großschäden beziehungsweise Wiederbeschaffungskosten über der Versicherungssumme bleibt aber auch beim Unterversicherungsverzicht das Risiko der Unterversicherung bestehen. Prüfen Sie daher jährlich Ihre Versicherungssumme und berücksichtigen dabei auch Wertentwicklungen durch Inflation oder neue Investitionen. Im bestenFall lassen Sie Ihre Versicherungssumme jährlich auf Basis Ihrer BWAermitteln. Stolperstein Obliegenheit und Einhaltung gesetzlicher Regelungen Machen Sie eigentlich regelmäßig den E-Check für Ihre elektrischen An- lagen und Betriebsmittel? Nein? Die Nichteinhaltung der in §5BGV A3 festgelegten Prüfungsfristen könnte beispielsweise dazu führen, dass der Versicherer im Schadensfall eine Leistungskürzung vornehmen darf. Daher ist der richtige Umgang mit Obliegenheiten und behördlichen Sicherheitsvorschriften auch für den Erhalt Ihres Versicherungsschutzes sehr wichtig! Verletzt der Versicherungsnehmer diese grob fahrlässig oder ermöglicht er den Eintritt eines Schadenfalls, kann die Entschädigungszahlung um die Schwere des Verschuldens gekürzt werden. In der Rechtsprechung sind Leistungskürzungen bis zu 80 %–imEinzelfall auch bis 100 %–nichtunüblich. Hierzu ein Schadensbeispiel: In einem Handwerksbetrieb bricht im Lager ein Feuer aus. Weil eine Brandtüre nicht ordnungsgemäß geschlossen ist, springt das Feuer auch auf das Büro über. Gesamtschaden: 1,5 Mio. €. Die nicht ordnungsgemäß verschlossene Brandtüre stellt dabei eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung dar. Das Gericht beziffert die Schwere der Schuld auf 50 %. Unser Tipp: Bei einer gemeinsamen Betriebsbesichtigung mit Ihrem Versicherungsvermittler lassen sich viele Stolpersteine schnell beseitigen. Für den Fall der Fälle bieten überdurchschnittlich gute Versicherungsprodukte auch bei Obliegenheitsverletzungen und Nichteinhaltung gesetzlicher/behördlicher Vorschriften Schutz. So zum Beispiel die vfm-Firmenpolice. Während im obigen Beispiel die Entschädigungsleistung gängiger Produkte lediglich 750.000 € beträgt, dürfte der Versicherer im Rahmen der vfm-Firmenpolice nur um max. 20% kürzen. Der Schaden würde alsomit 1,2 Mio. € reguliert. Klaus Liebig vfmVersicherungs-& FinanzmanagementGmbH Schmiedpeunt 1|91257Pegnitz Internet: www.vfm-liebig.de E-Mail: info@vfm-liebig.de Tel09241 484444 VdK-Aktion zurBundestagswahl 2021 NeuerGlanz für Ihre Wanne MitQualitätsbeschichtungen fürBadewannen und Duschtassen. Kostenlose Beratung: 0921-164 97 456 IHRE VORTEILE -innerhalb 1Tages -ohne Staub und Schmutz -inIhrer Wunschfarbe -mit 8Jahren Garantie! -auchReparaturen von Acryl&Emaille möglich Thorsten Küspert informiert Siegerne kostenlos undunverbindlich. www.bazuba.de RGSSystem GmbH •95447 Bayreuth

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