Aufrufe
vor 8 Jahren

OCEAN7 2014-06

  • Text
  • Ecoliner
  • Grenada
  • Fairtransport
  • Jugend
  • Segelschein
  • Week
  • Torqueedo
  • Tender
  • Yacht
  • Fahrtenschiff
  • Hafenmanoever
  • Skippertraining
  • Motorboot
  • Pfannenbrot
  • Hombres
  • Kornaten
  • Sardinien
  • Smeralda
  • Cup
  • Segeln
OCEAN7 war unterwegs auf den alten Handelsrouten wie vor 100 Jahren - mit der Tres Hombres, die zwischen den Kanaren und der Karibik emissionsfrei und umweltschonend mit einem historischen Frachtsegler Waren transportiert.

Motorbootsport und

Motorbootsport und SeefahrtsVerband Österreich Mit dem MSVÖ zum Segelschein Der sichere Partner im Dickicht der Befähigungsausweise. Der Motorbootsport u. Seefahrts Verband war früher der Spezialist für Motorbootfahrer und die einzige Prüfungsorganisation für Befähigungsausweise Motor für die Sportschifffahrt am Meer. Viele Mitgliedsvereine des MSVÖ hatten aber immer schon Mitglieder, die ihr Hobby auf Segelbooten ausübten. Daher gab es schon immer erfahrene Segler in den Reihen des MSVÖ. Es ist daher nur logisch, dass mit dem neuen Seeschifffahrtsgesetz die Prüfungstätigkeit rasch auf Segelprüfungen erweitert wurde. Für die Ausbildungsstätten des MSVÖ hat das den Vorteil, dass ihre Segelausbildung ebenfalls über den MSVÖ geprüft wird und die Befähigungsausweise vom MSVÖ ausgestellt werden. Leider ist im Dickicht von Gesetzesänderungen und Interessen von Ausbildungsstätten und Prüfungsorganisationen eine für den Bürger ziemlich unübersichtliche Situation über den Nutzen und die Notwendigkeit verschiedener Befähigungsausweise entstanden. Es gibt: 1. Befähigungsausweise für Binnengewässer und für das Meer 2. Befähigungsausweise, die gesetzlich vorgeschrieben sind, und solche, die eine Qualifikation bescheinigen. 3. Befähigungsausweise, welche in Österreich ausgestellt werden, und solche, die im Ausland ausgestellt werden. 4. Organisationen, welche eigene Befähigungsausweise haben und/ oder andere umschreiben. 1. Befähigungsausweise für Binnengewässer und für das Meer. Auf den ersten Blick ist man geneigt anzunehmen, dass das Führen von Schiffen auf Binnengewässern und auf dem Meer sehr ähnlich ist. Wenn man es aber genau betrach- tet, dann sieht man, dass Fahrregeln, Seezeichen, Sicherheitseinrichtungen und auch praktische Schiffsführung erheblich voneinander abweichen. Daher gibt es eigene Ausbildungswege für „BFA Binnen“ und „BFA Meer“, die nur geringe Überschneidungen aufweisen. 2. Befähigungsausweise, die gesetzlich vorgeschrieben sind, und solche, die eine Qualifikation bescheinigen. Auf österreichischen Binnengewässern ist für das Führen von Schiffen mit einer Antriebsleistung von mehr als 4,4 kW ein „Schiffsführerpatent“ vorgeschrieben, das auch behördlich geprüft und ausgestellt wird. Für Schiffe unter 4,4 kW und Segelfahrzeuge ist kein „Schiffsführerpatent“ vorgeschrieben. Das bedeutet aber nicht, dass jeder ohne Ausbildung solche Schiffe führen sollte. Es ist nämlich auch vorgeschrieben, dass „jedes Fahrzeug unter der Führung einer Person mit entsprechender Qualifikation“ stehen muss. Dafür sind dann Befähigungsausweise nützlich, denen eine entsprechende Ausbildung vorangeht, welche diese Qualifikation sicherstellt. Auf dem Meer schreibt Österreich keinen gesetzlichen Befähigungsausweis vor, da wir kein Meer besitzen. Allerdings besuchen wir Österreicher zwangsläufig die Meeresküsten anderer Staaten, wenn wir unser Segelhobby ausüben wollen. Jedes Land kann andere Vorschriften bezüglich Befähigungsausweisen für Ausländer in den eigenen Küstengewässern haben. Viele davon schreiben vor, dass Ausländer einen Befähigungsausweis ihres eigenen Landes haben müssen. Damit ist es aber wieder sinnvoll, dass Österreich trotzdem österreichische Befähigungsausweise („International Certificate for Operators of Pleasurecraft“) ausstellt, die dann über das Gesetz des besuchten Landes zum vorgeschriebenen Befähigungsausweis werden. 64 OCEAN7 06/2014 | November/Dezember 2014

News November/Dezember 2014 3. Befähigungsausweise, welche in Österreich ausgestellt werden, und solche, die im Ausland ausgestellt werden. Österreicher können natürlich in anderen Ländern Befähigungsausweise erwerben. Dies ist sicher dann sinnvoll, wenn es sich um Bereiche handelt, die in Österreich nicht abgedeckt werden (beispielsweise Berufsschifffahrt) oder wenn die Ausbildung dafür besondere Qualifikationen bietet. Über die gesetzliche Gültigkeit solcher ausländischer Befähigungsausweise kann nur gesagt werden, dass sie natürlich in dem entsprechenden Land anerkannt werden, über die Anerkennung in beliebigen anderen Ländern kann keine allgemeingültige Aussage gemacht werden. 4. Organisationen, welche eigene Befähigungsausweise haben und/oder andere umschreiben. In Österreich dürfen beliebige Befähigungsausweise für verschiedenste Qualifikationen ausgestellt werden. Dies kann dann zu Irrtümern führen, wenn diese Befähigungsausweise Namen oder Formen haben, welche mit Befähigungsausweisen höherer Qualifikation oder mit gesetzlich vorgeschriebenen Befähigungsausweisen verwechselt werden können. Österreich stellt ein „International Certificate for Operators of Pleasurecraft“ aber nur dann aus, wenn ein Befähigungsausweis einer zugelassenen Prüfungsstelle vorliegt, der zusätzlich die Geschäftszahl des Feststellungsbescheides und den Vermerk der eingehaltenen Prüfungsordnung trägt. Wenn Befähigungsausweise in andere umgeschrieben werden, sollte man genau prüfen, welchen Vorteil das hat: Enthält der neue Ausweis keine höhere Qualifikation oder breitere Gültigkeit, dann muss man BFAs können mit dem Zusatz „Segel“ und/oder „Motor“ erworben werden. Diese Zusätze sind ausbildungsmäßig in „Modul Segel“ und „Modul Motor“ verpackt und können frei gewählt werden. Die Module sind, verglichen mit dem allgemeinen Teil der Ausbildung betreffend gesetzliche Regelungen, Seemannschaft und Sicherheit eher von kleinerem Umfang. Daher werden bei der Ausbildung meist beide Module gewählt, was zu einem BFA „M & S“ führt. Damit gehört die Frage: „Soll ich einen Segelschein machen oder einen Motorschein?“ der Vergangenheit an. Der Fahrtbereich 1 „Watt- und Tagesfahrt bis 3 sm“ und einer Schiffslänge bis 10 Meter ist deswegen attraktiv, weil die Prüfung weniger Lehrstoff umfasst als die für Fahrtbereich 2 und weil es eine Verknüpfung gibt zu den BFAs Binnen: Auch für Junioren gibt es Scheine sich fragen, wofür er gut ist, enthält er aber höhere Qualifikation oder breitere Gültigkeit ohne Zusatzausbildung, dann muss man sich fragen, welche Berechtigung das hat. Die Befähigungsausweise des MSVÖ. Der MSVÖ stellt im Bereich Binnen Befähigungsausweise für das Führen von Segelbooten aus. Für das Meer stellt der MSVÖ nur Befähigungsausweise mit dem Vermerk der Geschäftszahl des Feststellungsbescheides für den MSVÖ als Prüfungsorganisation aus, die dann die Ausstellung eines österreichischen „International Certificate for Operators of Pleasurecraft“ ermöglichen. Ohne diesen Vermerk werden vom MSVÖ keine Befähigungsausweise für das Meer ausgestellt. Die Befähigungsausweise des MSVÖ für das Führen von Segelbooten in Binnengewässern sind: – Der „Junior A-Binnenschein“, der ab dem Alter von 7 Jahren erworben werden kann und bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gilt und – der „A-Binnenschein“, der ab dem Alter von 14 Jahren erworben werden kann und unbegrenzt gilt. Für das Meer stellt der MSVÖ Befähigungsausweise für 4 Fahrtbereiche aus, so wie diese im Seeschifffahrtsgesetz definiert sind. Diese – Der BFA Binnen Motor erspart die Praxisprüfung FB1 Meer. – Der BFA Binnen Segel erspart das Segelmodul FB1 (und FB2) Meer. Da Charterboote heutzutage meist länger als 10 Meter sind, ist der Fahrtbereich 2 der Einstieg zum Segeln im Küstenbereich. Die Ausbildung und Prüfung dafür umfasst Theorie und Praxis, letztere muss auf dem Meer absolviert werden. Wer den Küstenbereich von 20 sm verlassen will, macht anschließend die Erweiterung für FB3. Dies erfordert eine zusätzliche Theorieausbildung und den Nachweis von 1000 sm, 250 davon als Skipper gefahren. Die weltweite Fahrt, Fahrtbereich 4, wird seltener gewählt. Die Ausbildung dafür ist für Skipper, die sich für Astronavigation und weltweite Fahrt interessieren. Der MSVÖ steht mit seiner Prüfungsorganisation Ausbildungsstätten zur Verfügung, die entsprechende Ausbildung durchführen. Eine Liste von Ausbildungsstätten, die das bereits in Anspruch nehmen, ist zu finden unter: www.msvoe.at, Downloads, Ausbildungsstätten. Für weitere Auskünfte steht das Büro in der Ketzergasse 30 persönlich, telefonisch (01/6094440) oder per E-Mail (msvoe@msvoe.at) zur Verfügung. Harald Melwisch, harald.melwisch@kabsi.at Stellvertretender Prüfungsreferent des MSVÖ November/Dezember 2014 | OCEAN7 06/2014 65

Ocean7 Magazin

Blog

© 2017 by Ocean 7, Satz- und Druck-Team GmbH - Impressum und Privacy