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2012-2 REISE und PREISE

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RECHT Die Reiserechts-

RECHT Die Reiserechts- Expertin rät Die Rechtssprechung ist undurchsichtig und knifflig. REISE & PREISE-Mitarbeiterin Ina Reinsch nimmt Stellung zu den Fragen unserer Leser. Rechtsanwältin Ina Reinsch arbeitet seit vielen Jahren im Bereich Reiserecht. DER FALL Wir haben im November 2011 für April 2012 eine Reise an die Ostküste der USA gebucht, aber bisher nicht an eine Reiserücktrittsversicherung gedacht. Wie lange nach Buchung einer Reise kann man eine solche Versicherung noch abschließen? Die Rechtslage: Lange galt, dass eine Reiserücktrittsversicherung nur ein bis zwei Wochen nach Buchung der Reise abgeschlossen werden konnte. Das hat sich inzwischen etwas verändert. Bei großen Versicherern kann man eine Reiserücktrittsversicherung auch noch bis zu 30 Tage vor Antritt der Reise abschließen. Bei Buchungen ab 29 Tage vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, abzuschließen. Die Bedingungen und die Abschlussfristen variieren allerdings von Anbieter zu Anbieter – und natürlich auch die Preise. DER FALL Wir verbringen unsere Ferien regelmäßig in Spanien und überlegen schon lange, einen Hund aus einem spanischen Tierheim mit nach Deutschland zu nehmen. Gerne würden wir wissen, was wir bei der Einfuhr beachten müssen. Die Rechtslage: Jedes Heimtier, egal ob aus einem EU- oder Nicht-EU-Staat, muss bei der Einreise nach Deutschland durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip gekennzeichnet sein. Außerdem muss für das Tier eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung vorgewiesen werden sowie ein EU-Heimtierausweis, übergangsweise auch ein Impfausweis oder eine Veterinärbescheinigung, in der die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind. Zusätzlich sind Impfpapiere sowie gegebenenfalls der Befund des Bluttests erforderlich. Sollten Sie einen nicht geimpften Welpen aus Spanien einführen wollen, erkundigen Sie sich bitte nach den genauen Voraussetzungen. Und beachten Sie bitte auch, dass bestimmte Hunderassen wie etwa Pitbull-Terrier gar nicht eingeführt werden dürfen. Bei der Überwachung dieser Vorschriften sind die deutschen Behörden sehr streng. Sollten Sie die Vorgaben nicht erfüllen, müssen Sie damit rechnen, dass das Tier für mehrere Monate kostenpflichtig in Quarantäne kommt oder sogar zurückgeschickt wird. Weitere Informationen erhalten Sie unter anderem bei den für Ihren Wohnsitz zuständigen Veterinärbehörden oder bei der für Sie örtlich zuständigen Zolldienststelle. DER FALL Ich habe bereits für Juni 2012 eine 14-tägige Reise nach Peru zum Preis von 3.575 Euro gebucht. Der Reiseveranstalter verlangt innerhalb einer Woche ab Zusendung des Reisesicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 40 Prozent des Reisepreises. Das scheint mir etwas hoch. Ich habe jedenfalls in den letzten Jahren nie mehr als 15 bis 20 Prozent angezahlt. Muss ich das wirklich zahlen? Die Rechtslage: Für die Zahlung des Reisepreises gelten folgende Regeln: Bevor der Reisende nicht den Reisesicherungsschein in Händen hält, muss er gar nicht zahlen. Doch auch danach ist er nach der Rechtsprechung nicht verpflichtet, den kompletten Reisepreis zu entrichten. Der Bundesgerichtshof hat 2006 entschieden, dass 20 Prozent Anzahlung bei einer normalen Flugreise in Ordnung sind. Im Einzelfall kann auch eine höhere Anzahlung gerechtfertigt sein, etwa dann, wenn der Reiseveranstalter im Vorfeld besondere Aufwendungen tätigen muss. Den gesamten Reisepreis darf der Veranstalter erst zwei bis vier Wochen vor Reiseantritt verlangen. Dabei sind bestehende Rücktrittsrechte des Reiseveranstalters zu beachten. Eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Zahlung von 40 Prozent des Reisepreises innerhalb einer Woche ab Zugang des Sicherungsscheins vorsieht, dürfte daher bei normalen Reisen unzulässig sein. In Ihrem Fall müsste man prüfen, ob es sich um eine normale Reise oder zum Beispiel um eine besondere Event- oder Trekking-Reise handelt, bei der der Veranstalter vorab besondere Auslagen hat. Haben Sie Fragen zum Thema Reiserecht? Teilen Sie uns unter der E-Mail-Adresse Recht@REISE-PREISE.de Ihre Fragen mit. Rechtsanwältin Ina Reinsch erläutert in jeder Ausgabe die Rechtslage zu ausgewählten Fragen. Antworten per E-Mail und individuelle Beratung sind leider nicht möglich. recht+rat Wenn der Veranstalter die Flugbuchung vergisst Wer wegen eines Fehlers des Reiseveranstalters seinen Urlaub nicht antreten kann, darf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubszeit verlangen. 50 Prozent des Reisepreises erhielt eine Familie zugesprochen, die in den Pfingstferien am Flughafen München sitzengeblieben war, weil der Veranstalter die Airline nicht von der Buchung informiert hatte. Die Familie verbrachte statt 14 Tagen in der sonnigen Türkei zwei Wochen im verregneten Bayern. Die Richter wiesen in der Urteilsbegründung auf den hohen Wert der Freizeit hin und darauf, dass die Familie mit schulpflichtigen Kindern den Urlaub nicht zu einem anderen Zeitpunkt nachholen konnte. Amtsgericht München, 20.10.2010, Az: 262 C 20444/10 Hinweis auf Einfuhrverbot für Medikamente Ein Reiseveranstalter muss Reisende auf Einfuhrbeschränkungen für Medikamente hinweisen. So entschied das Landgericht Berlin im Falle eines Ehepaares, das eine Dubai-Reise gebucht hatte. Als der Ehemann erfuhr, dass zahlreiche Medikamente nicht eingeführt werden dürfen, auf die seine Frau angewiesen war, kündigte er den Vertrag – zu Recht. Der Veranstalter hätte die entsprechenden Regelungen auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes ermitteln können. Im Rahmen seiner Aufklärungspflicht sei er verpflichtet gewesen, auf diese Umstände hinzuweisen. Dem Kunden wurde allerdings ein Mitverschulden von einem Drittel zur Last gelegt. Er erhielt daher nur eine teilweise Rückzahlung der Reisekosten. Landgericht Berlin, 10.10.2011, Az: 38 O 43/11 Pauschalreisende schützt der Sicherungsschein Ein Reisender, der einen Sicherungsschein für Pauschalreisen erhalten hat, ist auch gegen das Risiko abgesichert, dass der Reiseveranstalter insolvent wird, nachdem er selbst die Reise mangels ausreichender Teilnehmerzahl abgesagt hat. Die Insolvenz selbst muss somit nicht der Grund für den Ausfall der Reise sein. Bundesgerichtshof, 2.11.2011, Az: X ZR 43/11 Fotos: Panthermedia/Roger Boog, Privat 50 REISE & PREISE 2/2012

2/2012 Die Flugbörse Der Wegweiser zum günstigen Ticket Von über 50 Fluggesellschaften Die besten Tickets zu über 250 Zielen Mit Qualitäts-Check und Servicesternen Mit Angabe der Flugdauer Foto: China Airlines Wichtiger Hinweis: Alle Preise inklusive Steuern und Gebühren. Kerosin-Zuschläge werden oft kurzfristig geändert. Gegebenenfalls nach Redaktionsschluss eingeführte Zuschlagsänderungen können nicht berücksichtigt werden. GUT Die Leistungs stärke und der Bord - service werden bewertet. Je mehr Sterne, desto besser die Airline. SCHNELL Mit Angabe der Gesamt- Flugdauer – auf umständliche Routen verzichten wir. GÜNSTIG Absolut neutral und nach Preis- Leistungs-Kriterien ausgewertet. Damit Sie nicht zu viel bezahlen. JUGENDTARIFE • BUSINESS/FIRST CLASS • GABELFLÜGE • ROUND-THE-WORLD • ROUNDTRIPS

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