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wd | Sommer 2019

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Wohnfläche Zimmeranzahl

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WOHNEN Pflicht beim Verkauf: Der Energieausweis VON POLL IMMOBILIEN Oberallgäu rät zur sorgfältigen Prüfung der Unterlagen Wer seine Immobilie veräußern oder vermieten möchte, muss heutzutage immer auch einen gültigen Energieausweis vorlegen. Nach der Energieeinsparverordnung, der sogenannten EnEV, ist dies bereits seit 2009 so. Die Richtlinie wurde 2014 aber noch einmal verschärft. Spätestens bei der Objektbesichtigung ist die Vorlage des Energieausweises heute Pflicht und bei Vertragsabschluss muss dem Käufer oder neuen Mieter ein Exemplar oder eine Kopie überreicht werden. Eigentümergemeinschaften haben die Pflicht, Eigentümern rechtzeitig vor dem Verkauf oder der Vermietung ihrer Wohnung einen Energieausweis zukommen zu lassen und auch die Kosten dafür zu tragen. Auf Verkäufer oder Vermieter, die den Ausweis nicht rechtzeitig vorlegen, kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro zukommen. Doch wozu dient der Energieausweis eigentlich? Im Rahmen eines nachhaltigen Bauens und Wohnens gibt er den energetischen Zustand des Hauses an. Durch die Einteilung in Effizienzklassen ermöglicht er den Vergleich mit anderen Gebäuden, zum Beispiel Mehrfamilien- oder Einfamilienhäusern. Zudem gibt er Anhaltspunkte für künftig anfallende Energiekosten und Hinweise auf mögliche sinnvolle Modernisierungen. Ein Energieausweis bezieht sich dabei immer auf das ganze Haus, er kann also nicht auf eine einzelne Eigentumswohnung oder Mietwohnung ausgestellt werden. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Verbrauchsausweis orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit. Er wird aus den Daten von mindestens drei Abrechnungsperioden für alle Wohneinheiten des Gebäudes ermittelt und ist der gebräuchliche Ausweis für Bestandsimmobilien. Der Bedarfsausweis ist Pflicht bei Häusern mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantragstellung vor dem 1. November 1977 lag und die zwischenzeitlich nicht grundlegend energetisch saniert wurden. Er findet auch bei Neubauten Anwendung und wird bei diesen obligatorisch ausgestellt. Bei ihm wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes durch ein technisches Gutachten ermittelt. Der Beurteilung liegen alleine bauliche Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung zugrunde. Ausgenommen von der Energieausweispflicht sind Baudenkmäler oder Gebäude innerhalb von Ensemble- oder denkmalgeschützten Bereichen sowie kleine Gebäude von nicht mehr als 50 Quadratmetern Wohnfläche. Gebäude, die nicht regelmäßig genutzt, beheizt oder gekühlt werden, wie etwa Ferienhäuser, sind ebenfalls in der Regel nicht betroffen. Die Materie ist komplex und eine kompetente Beratung rund um den Energieausweis ist dringend anzuraten, wenn man sich mit dem Gedanken trägt, sein trautes Heim zu verkaufen. Professionelle Makler kennen sich im Thema aus und geben gerne Tipps. Im Oberallgäu stehen für weitere Fragen gerne Geschäftsstelleninhaber Peer Hessemer und sein zuverlässiges Team bei VON POLL IMMOBILIEN in Kempten zur Verfügung. 53