17.01.2015 Views

Stáhnout PDF/Download - Ostravská univerzita v Ostravě

Stáhnout PDF/Download - Ostravská univerzita v Ostravě

Stáhnout PDF/Download - Ostravská univerzita v Ostravě

SHOW MORE
SHOW LESS

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

ČLÁNKY A STUDIE MICHAL CHVOJKA Zwischen zentraler Reformbestrebung…<br />

165<br />

Leopoldo nicht nur den naturrechtlich legitimierten Menschen- und Bürgerrechten Geltung<br />

zu verschaffen, sondern einer konstitutionellen Monarchie mit beschränkter Mitregierung<br />

des Volkes den Weg zu bahnen. 2 Wie allerdings Gerda Graf fundiert ausführte,<br />

war dieser Entwurf von einer beträchtlichen Spannung zwischen einem tradierten absolutistischen<br />

und dem Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts zuneigenden Konzept<br />

geprägt. Die Formulierung der Verfassung erfolgte ausschließlich aus der Perspektive<br />

des Großherzogs, wobei z. B. die Bindung der Exekutive an das Gesetz gar nicht erwähnt<br />

wurde und jedes neue Gesetz nur im Rahmen eines Konsensus zwischen Pietro Leopoldo<br />

und der Generalversammlung zustande kommen konnte. 3<br />

Nach dem Tod seines Bruders und Kaisers Joseph II. zog Pietro Leopoldo als dessen<br />

Nachfolger und römischer Kaiser nach Wien ein. Vertretbarerweise hatte er die Loyalität<br />

des vierten Standes durch Reformen zu gewinnen getrachtet und gegenüber Frankreich<br />

grundsätzlich einen eher defensiven Kurs verfolgt, um nicht nach der Schlichtung der<br />

türkischen Frage in einen neuen Krieg verwickelt zu werden. 4<br />

II. Die Schwungkraft des reformierten josephinisch-Pergen’schen Polizeisystems<br />

Zu Beginn der Herrschaft Leopolds II. bewegte sich das mährisch-schlesische Polizeiund<br />

Sicherheitswesen zuerst in den durch die Polizeireorganisierung von 1789 festgesetzten<br />

Gleisen 5 . Danach waren die seit der ersten josephinischen Polizeireform im Jahre<br />

1785 ursprünglich den neuerrichteten Polizeidirektionen in Brünn und Troppau 6 angehörenden<br />

Gegenstände wiederholt unterteilt. Die sog. Angelegenheiten der publico-politica<br />

wie die Wohlfeilheit 7 , Beleuchtung, Pflasterung, Vorschriften für die Bauart usw. sollten<br />

einzig und allein von dem Stadtmagistrat in Brünn bzw. Troppau besorgt werden. Die<br />

beiden Polizeidirektoren hatten sich hingegen mit den Polizei- und Sicherheitsgeschäften<br />

„im engsten Verstande“ zu befassen, d.h. mit der ununterbrochenen Aufsicht über<br />

die Sicherheit der Einwohner und ihres Vermögens und den „dahin einschlagenden<br />

Gegenständen“. 8 Die Polizeiwache wurde wieder dem Polizeidirektor unterstellt, musste<br />

aber dem Magistrat in allen erforderlichen Fällen Assistenz leisten. 9 Das Anzeigwesen<br />

2 Siehe SCHLOSSER, H.: Verfassungs- und Rechtsreformen des aufgeklärten Habsburgers Granduca Pietro<br />

Leopoldo di Toscana im 18. Jahrhundert. In: Hadding, W. (Hg.): Festgabe Zivilrechtslehrer 1934/1935. Berlin<br />

– New York 1999, S. 565–570; GRAF, G.: Der Verfassungsentwurf aus dem Jahr 1787 des Granduca Pietro<br />

Leopoldo di Toscana. Berlin 1998, insbesondere S. 191–259.<br />

3 GRAF, G.: op. cit., S. 298–299.<br />

4 REINALTER, H.: Aufgeklärter Absolutismus und Revolution : Zur Geschichte des Jakobinertums und der<br />

frühdemokratischen Bestrebungen in der Habsburgermonarchie. Wien – Köln – Graz 1980, S. 147; siehe auch<br />

WANGERMANN, E.: Von Joseph II. zu den Jakobinerprozessen. Wien – Frankfurt – Zürich 1966, S. 127–130.<br />

5 Vgl. BENNA, A.-H.: Die Polizeihofstelle : Ein Beitrag zur Geschichte der Oesterreichischen Zentralverwaltung.<br />

Dissertation, Universität Wien. Wien 1942, S. 114–120; GEBHARDT, H.: Die Grazer Polizei : Ein Beitrag zur<br />

Geschichte des österreichischen Sicherheitswesens im aufgeklärten Absolutismus und im Vormärz. Graz 1992,<br />

S. 71–78.<br />

6 Siehe Mährisches Landesarchiv Brno (in Hinkunft MZA Brno), B 95 Mährisch-schlesisches Gubernium –<br />

Präsidium (in Hinkunft MSGP), Kt. (in Hinkunft Kt.) 219, Protokoll über die Übergabe der Polizeiangelegenheiten<br />

an neue Polizeidirektoren, 18. 10. 1785.<br />

7 Es handelte sich um eine Kompetenz, über die relevante Höhe der Preise zu wachen und diese möglichst stabil<br />

und günstig zu halten.<br />

8 MZA Brno, MSGP, Kt. 218, Ugarte an Pergen, 17. 12. 1789.<br />

9 GEBHARDT, H.: op. cit., S. 74.

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!