Gemeindeblatt - Dornbirn Online
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amtlich<br />
<strong>Dornbirn</strong>er <strong>Gemeindeblatt</strong><br />
3. Juli 2009 – Seite 12<br />
men zur Krebsbekämpfung, die im Herbst in Gang gesetzt<br />
werden soll, ist eine Zusammenarbeit von Forschern,<br />
Ärzten, Regierungsvertretern und Patientenvereinigungen<br />
in vier Arbeitsgruppen geplant.<br />
Neue Maßnahmen zur Erhöhung der chemischen,<br />
biologischen, radiologischen und nuklearen Sicherheit<br />
in der EU<br />
Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket<br />
zur Erhöhung der chemischen, biologischen, radiologischen<br />
und nuklearen Sicherheit – CBRN – verabschiedet.<br />
Herzstück dieses Pakets ist der CBRN-Aktionsplan der<br />
EU. Die 133 Maßnahmen dieses Plans sind das Ergebnis<br />
langer Konsultationen mit Sachverständigen der nationalen<br />
Behörden aller EU-Mitgliedstaaten, der EU-Organe,<br />
EU-Agenturen sowie mit Experten aus dem Privatsektor<br />
und der Forschung. Entsprechend diesen Empfehlungen<br />
schlägt die Kommission ein umfassendes Konzept im<br />
Hinblick auf die CBRN-Sicherheit vor, das von der Prävention<br />
und der Detektion bis hin zu Vorsorge und Reaktion<br />
reicht. Die Generaldirektion „Justiz, Freiheit und Sicherheit“<br />
will bis zu 100 Mio. Euro aus bestehenden Finanzierungsprogrammen<br />
zur Unterstützung des Umsetzungsprozesses<br />
im Zeitraum 2010-2013 bereitstellen. Weitere<br />
Mittel fließen aus anderen Programmen der Kommission<br />
wie dem Sicherheitsforschungsprogramm im Zuge des<br />
7. Rahmenprogramms.<br />
VERORDNUNG<br />
Abgabepflicht für das Abstellen<br />
von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen<br />
Verkehrsflächen<br />
Verordnung über die Abgabepflicht für das Abstellen von<br />
Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen<br />
(Parkabgabeverordnung)<br />
Auf Grund des Beschlusses der Stadtvertretung der Stadt<br />
<strong>Dornbirn</strong> vom 16. 6. 2009 wird verordnet:<br />
Die Verordnung über die Abgabepflicht für das Abstellen<br />
von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen<br />
(Parkabgabeverordnung) laut Beschluss der Stadtvertretung<br />
der Stadt <strong>Dornbirn</strong> vom 13. 11. 2007, wird wie folgt<br />
geändert:<br />
1. Die Aufzählung in § 2 lit. b), Bewirtschaftungszone 2,<br />
wird wie folgt ergänzt: „30. Kapuzinergasse“<br />
2. § 4 Abs. 2 wird wie folgt geändert:<br />
a) Anstelle „die Parkfläche um das Stadtbad“ hat es zu<br />
lauten: „Parkplatz südlich des Stadtbades“.<br />
b) Der letzte Satz hat zu lauten:<br />
„Für die Parkplätze südwestlich des Bahnhofes kann die<br />
Parkabgabe auch mit einem Pauschalbetrag in Höhe von<br />
€ 2,70 pro Tag, € 21,– pro Monat und € 210,– pro Jahr oder<br />
gegen Vorlage einer Verkehrsverbundkarte mit zumindest<br />
zwei Regionen auch mit einem Pauschalbetrag von € 20,–<br />
pro Monat und € 200,– pro Jahr entrichtet werden.“<br />
Bürgermeister DI Wolfgang Rümmele<br />
TERMINE bis 10. JULI 2009 Sonntag, 5. Juli 2009<br />
Landesfeuerwehrfest<br />
Abfahrt: 12.00 Uhr<br />
Montag, 6. Juli 2009<br />
Sonderausbildung Chemie<br />
Beginn: 20.00 Uhr<br />
NOTRUF 122<br />
Besuchen Sie unsere Homepage: http://feuerwehr.dornbirn.at