Rechtl-seismologisches Gutachten Endfassung zur Bedeutung von seismologischen Statioinen in Verfahren der Planung und Genehmigung von WEA in NRW
Gutachen im Auftrag der LEE NRW, März 2016
Gutachen im Auftrag der LEE NRW, März 2016
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ne E<strong>in</strong>zelfallprüfung durch, ob <strong>und</strong> <strong>in</strong>wieweit die beabsichtigte<br />
Errichtung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Betrieb <strong>der</strong> W<strong>in</strong>denergieanlage zu Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />
des Betriebs <strong>der</strong> Erdbebenmessstationen führen<br />
kann. Somit besteht im <strong>Planung</strong>sverfahren für den Geologischen<br />
Dienst die Möglichkeit, auf e<strong>in</strong>e eventuelle Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />
<strong>von</strong> Erdbebenmessstationen h<strong>in</strong>zuweisen <strong>und</strong> auf das Erfor<strong>der</strong>nis<br />
e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>zelfallprüfung im <strong>Genehmigung</strong>sverfahren<br />
aufmerksam zu machen.<br />
Je nach Stellungnahme des Geologischen Dienstes im Rahmen<br />
des <strong>Verfahren</strong>s <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />
muss die planende Geme<strong>in</strong>de bewerten, ob die entsprechenden<br />
Bereiche als harte Tabuzonen e<strong>in</strong>zuordnen s<strong>in</strong>d. In den<br />
Fällen, <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong>e W<strong>in</strong>denergienutzung gr<strong>und</strong>sätzlich nicht<br />
ausgeschlossen ist, kann sie jedoch nicht <strong>von</strong> e<strong>in</strong>er harten<br />
Tabuzone ausgehen. Zur Absicherung ihrer <strong>Planung</strong>sentscheidung<br />
kann <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de empfohlen werden, den Geologischen<br />
Dienst um e<strong>in</strong>e (unverb<strong>in</strong>dliche) Vorprüfung anhand <strong>von</strong><br />
Beispielanlagen mit konkreten Angaben zu Standort, Art <strong>und</strong><br />
Höhe <strong>der</strong> Anlagen zu bitten.<br />
Die Stellungnahme des Geologischen Dienstes <strong>NRW</strong> ist <strong>in</strong> <strong>Genehmigung</strong>sverfahren<br />
für W<strong>in</strong>denergieanlagen zu berücksichtigen.“<br />
Beim Geologischen Dienst handelt es sich um e<strong>in</strong>en Landesbetrieb im S<strong>in</strong>ne des § 14a<br />
LOG <strong>NRW</strong>, d. h. um e<strong>in</strong>en rechtlich unselbständigen, organisatorisch abgeson<strong>der</strong>ten Teil<br />
<strong>der</strong> Landesverwaltung. Das M<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft, Mittelstand <strong>und</strong> Energie hat dem<br />
Geologischen Dienst durch Run<strong>der</strong>lass vom 30. Juni 2009 (MBl.<strong>NRW</strong> 2009, S. 351) e<strong>in</strong>e<br />
Betriebssatzung gegeben. Die Betriebssatzung bestimmt, dass <strong>der</strong> Landesbetrieb die<br />
zentrale E<strong>in</strong>richtung des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen für verschiedene Sachbereiche<br />
(Geologie, Rohstoffgeologie, Hydrogeologie, Geophysik etc.) <strong>und</strong> zugleich geologische<br />
Landesanstalt im S<strong>in</strong>ne des - <strong>in</strong>zwischen mehrfach geän<strong>der</strong>ten - Lagerstättengesetzes<br />
vom 04. Dezember 1934 (RGBl. I S. 1223) ist. Sie regelt ferner die Aufgaben des Geologischen<br />
Dienstes sowie neben <strong>der</strong> Organisation <strong>und</strong> <strong>der</strong> Leitung unter an<strong>der</strong>em auch die<br />
Aufsicht, die dem für die Wirtschaft zuständigen Landesm<strong>in</strong>isterium obliegt.<br />
Ungeachtet <strong>der</strong> zuvor zitierten Aussagen im W<strong>in</strong>denergie-Erlass des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-<br />
Westfalen bestehen noch erhebliche Unsicherheiten h<strong>in</strong>sichtlich des sachgerechten Umgangs<br />
mit dem erst <strong>in</strong> jüngerer Zeit verstärkt wahrgenommenen Phänomen <strong>der</strong> Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />
<strong>von</strong> <strong>seismologischen</strong> Stationen durch W<strong>in</strong>denergieanlagen. Da sich die wissenschaftliche<br />
Aufarbeitung dieses Phänomens erst <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anfangsphase bef<strong>in</strong>det, ist <strong>der</strong>zeit<br />
e<strong>in</strong> erhöhter Forschungsbedarf zu verzeichnen. Vor diesem H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong> ergeben sich<br />
zu den gegenwärtig <strong>und</strong> <strong>in</strong> naher Zukunft anstehenden immissionsschutzbehördlichen