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1 - Hjallerup Maskinforretning A/S

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DEUTSCH (422:501 D)<br />

GARANTIEBEDINGUNGEN<br />

Die Firma AB ÅLÖ-MASKINER, im Folgenden der Hersteller genannt, verpflichtet sich, für die Dauer von zwölf<br />

(12) Monaten ab Übernahme des Laders durch den Verbraucher, jedes Teil, das nachweislich Fehler in<br />

Werkstoff oder Werkarbeit aufweist, umzutauschen oder instandzusetzen. Die Gewährleistung erfolgt nur<br />

dann, wenn der Fehler unmittelbar dem Lieferanten mitgeteilt wird und das fehlerhafte Teil oder der ganze<br />

Lader dem Lieferanten zur freien Verfügung gestellt wird. Bei Austausch oder Reparatur nach einem Schadensfall,<br />

der tatsächlich der Gewährleistung unterliegt, beträgt die Gewährleistung für die betreffenden Teile<br />

nur die restliche Zeit der ursprünglichen Garantiedauer.<br />

Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Fehler, die auf Unfall, Nachlässigkeit, Änderungen oder falsche<br />

Montage beruhen. Bei Garaintieaustausch von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, soll der<br />

Verbraucher einen Erstattungsbetrag für die genutzte Zeit bezahlen.<br />

Nicht ersetzt werden Forderungen aus Körperverletzung, Ausfall, Folgeschäden oder anderen Verlusten.<br />

Überprüfungen und Fehlersuchen, die auf Wunsch des Verbrauchers vorgenommen werden, sind für den<br />

Verbraucher nur dann kostenlos, wenn tatsächliche Mängel, die unter die Gewährleistung fallen, festgestellt<br />

werden. In allen anderen Fällen werden die Kosten belastet.<br />

Vorläufige Reparaturen oder Mehrkosten aufgrund außerordentlicher Arbeitszeiten, werden nicht erstattet.<br />

EU-ERKLÄRUNG BEZÜGLICH ÜBEREINSTIMMUNG LAUT ANLAGE 2A<br />

Der Hersteller<br />

AB ÅLÖ-MASKINER<br />

SE-901 37 UMEÅ, Schweden<br />

Tel. +46-(0)90 17 05 00<br />

versichert hiermit daß:<br />

Maschinen (Frontlader) vom Typ QUICKE, AGRAM, VALTRA /VALMET, MF, VETO* sowie Arbeitsgeräte und<br />

Zubehörteile, von Ålö-Maskiner hergestellt.<br />

ab Herstellungsmonat Januar 2000<br />

* ab Herstellungsmonat Oktober 1999<br />

a) in Übereinstimmung mit der DIREKTIVE DES RATES vom 22. Juni 1998 über die gegenseitige<br />

Annäherung der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten in Bezug auf Maschinen, 98/37/EC, mit<br />

besonderem Verweis auf den Anhang 1 der Direktive über wesentliche Gesundheits- und<br />

Sicherheitsanforderungen in Verbindung mit der Konstruktion und Herstellung von Maschinen, ergänzt<br />

durch aktuelle Zusätze, hergestellt werden.<br />

b) entsprechend den folgenden, in Übereinstimmung gebrachten Standards EN 292-1,-2,-3, EN 294,<br />

EN 12525:2000 hergestellt werden.<br />

Akkreditierungsbehörde<br />

SVENSK MASKINPROVNING AB<br />

Fyrisborgsgatan 3<br />

SE-754 50 UPPSALA, Suède<br />

Tel. +46-(0)18 56 15 00<br />

hat die technische Dokumentation gem. Artikel 8, Punkt 2c, Abs. 2 erhalten. Die Akkreditierungsbehörde hat<br />

eine Bescheinigung über die Korrektheit der Dokumentation ausgestellt.<br />

Umeå, im Januar 2000<br />

Olle Pehrsson<br />

Geschäftsführer<br />

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