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Neu:<br />

Schulmilch in<br />

kompostierbaren Bechern<br />

Ab Oktober wird die Schulmilch in der<br />

Volksschule <strong>Hallwang</strong> aus neuen kompostierbaren<br />

Bechern getrunken. Diese Becher bestehen<br />

aus sogenannter Polymilchsäure und<br />

verrotten vollständig. Gewonnen wird diese<br />

Polymilchsäure aus nachwachsenden Rohstoffen<br />

wie Zuckerrübe, Mais, Weizen, etc. Aufgrund<br />

dieser Ausgangsmaterialien verrottet<br />

der Becher nach wenigen Monaten und kann<br />

über die Biotonne entsorgt werden.<br />

Die herkömmlichen Becher jedoch werden<br />

aus Erdöl hergestellt und sind nicht verrottbar.<br />

Sie müssen weiterhin über den Gelben Sack<br />

oder die Gelbe Tonne entsorgt werden.<br />

Neues Luftreinhaltegesetz erlassen<br />

Das neue Bundesluftreinhaltegesetz (BGBl I<br />

77/2010) regelt jetzt sowohl das Verbrennen<br />

biogener und wie auch nicht-biogener Materialien<br />

im Freien.<br />

Wie bereits bisher üblich ist das Verbrennen<br />

von biogenen Materialien (z.B. Baum- und<br />

Strauchschnitt, Stroh,... ) und nicht-biogenen<br />

Materialien (z.B. behandeltes Holz, Autoreifen,<br />

Gummi,...) außerhalb von dafür bestimmten<br />

Anlagen weiterhin generell verboten.<br />

Die Ausnahmen für das Verbrennen biogener<br />

Materialien sind neu geregelt, wobei sich wesentliche<br />

Änderungen ergeben.<br />

Die bisher bestehende Ausnahme für<br />

die Land- und Forstwirtschaft, wonach<br />

in der Zeit vom 16. September bis zum<br />

30. April das Verbrennen biogener Materialien<br />

im Freien erlaubt war, existiert<br />

nicht mehr!<br />

Ausnahmen gibt es jedoch weiterhin z.B.<br />

- für Lager- und Grillfeuer (nur trockenes<br />

unbehandeltes Holz oder Holzkohle ist<br />

zulässig)<br />

- für das punktuelle Verbrennen von<br />

geschwendetem Material in schwer<br />

Der neue Becher für die Schulmilch ist auf der<br />

Basis von nachwachsenden Rohstoffen<br />

hergestellt. Nur dieser speziell gekennzeichnete<br />

Becher ist kompostierbar. Alle anderen Becher<br />

gehören weiterhin in den Gelben Sack oder in die<br />

Gelbe Tonne!<br />

zugänglichen alpinen Lagen zur Verhinderung<br />

der Verbuschung und<br />

- für das punktuelle Verbrennen zur Bekämpfung<br />

von Schädlingen wie Borkenkäfer<br />

und den Feuerbrand im<br />

Rahmen der Verordnung der Landeshauptfrau<br />

vom 02.11.2007.<br />

- Ebenso werden Brauchtumsfeuer weiterhin<br />

zulässig sein. Eine Verordnung<br />

dazu muss aber noch erlassen werden.<br />

Quelle: Sabine Rietdorf/pixelio.de

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