(1,72 MB) - .PDF - Hallwang
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Neu:<br />
Schulmilch in<br />
kompostierbaren Bechern<br />
Ab Oktober wird die Schulmilch in der<br />
Volksschule <strong>Hallwang</strong> aus neuen kompostierbaren<br />
Bechern getrunken. Diese Becher bestehen<br />
aus sogenannter Polymilchsäure und<br />
verrotten vollständig. Gewonnen wird diese<br />
Polymilchsäure aus nachwachsenden Rohstoffen<br />
wie Zuckerrübe, Mais, Weizen, etc. Aufgrund<br />
dieser Ausgangsmaterialien verrottet<br />
der Becher nach wenigen Monaten und kann<br />
über die Biotonne entsorgt werden.<br />
Die herkömmlichen Becher jedoch werden<br />
aus Erdöl hergestellt und sind nicht verrottbar.<br />
Sie müssen weiterhin über den Gelben Sack<br />
oder die Gelbe Tonne entsorgt werden.<br />
Neues Luftreinhaltegesetz erlassen<br />
Das neue Bundesluftreinhaltegesetz (BGBl I<br />
77/2010) regelt jetzt sowohl das Verbrennen<br />
biogener und wie auch nicht-biogener Materialien<br />
im Freien.<br />
Wie bereits bisher üblich ist das Verbrennen<br />
von biogenen Materialien (z.B. Baum- und<br />
Strauchschnitt, Stroh,... ) und nicht-biogenen<br />
Materialien (z.B. behandeltes Holz, Autoreifen,<br />
Gummi,...) außerhalb von dafür bestimmten<br />
Anlagen weiterhin generell verboten.<br />
Die Ausnahmen für das Verbrennen biogener<br />
Materialien sind neu geregelt, wobei sich wesentliche<br />
Änderungen ergeben.<br />
Die bisher bestehende Ausnahme für<br />
die Land- und Forstwirtschaft, wonach<br />
in der Zeit vom 16. September bis zum<br />
30. April das Verbrennen biogener Materialien<br />
im Freien erlaubt war, existiert<br />
nicht mehr!<br />
Ausnahmen gibt es jedoch weiterhin z.B.<br />
- für Lager- und Grillfeuer (nur trockenes<br />
unbehandeltes Holz oder Holzkohle ist<br />
zulässig)<br />
- für das punktuelle Verbrennen von<br />
geschwendetem Material in schwer<br />
Der neue Becher für die Schulmilch ist auf der<br />
Basis von nachwachsenden Rohstoffen<br />
hergestellt. Nur dieser speziell gekennzeichnete<br />
Becher ist kompostierbar. Alle anderen Becher<br />
gehören weiterhin in den Gelben Sack oder in die<br />
Gelbe Tonne!<br />
zugänglichen alpinen Lagen zur Verhinderung<br />
der Verbuschung und<br />
- für das punktuelle Verbrennen zur Bekämpfung<br />
von Schädlingen wie Borkenkäfer<br />
und den Feuerbrand im<br />
Rahmen der Verordnung der Landeshauptfrau<br />
vom 02.11.2007.<br />
- Ebenso werden Brauchtumsfeuer weiterhin<br />
zulässig sein. Eine Verordnung<br />
dazu muss aber noch erlassen werden.<br />
Quelle: Sabine Rietdorf/pixelio.de