Mitteilungsblatt 24.01.2013 - Hausach
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Hornberg Donnerstag, 24. Januar 2013<br />
Ehrenamtliche Hilfskräfte<br />
für die Kindergärten gesucht<br />
Der evangelische und der katholische Kindergarten beabsichtigen,<br />
künftig für die Kindergartenkinder in den<br />
Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten ein Mittagessen<br />
anzubieten. Für die Essensausgabe und die Betreuung<br />
der Kinder während des Mittagessens wird je eine<br />
ehrenamtliche Hilfskraft pro Kindergarten gesucht. Die<br />
tägliche Betreuungszeit (Montag bis Freitag) beginnt<br />
um 12.15 Uhr und endet um 13.45 Uhr.<br />
Wer Interesse hat, meldet sich bitte bis spätestens<br />
Mittwoch, 6. Februar bei den Kindergartenleiterinnen<br />
Frau Seckinger (evangelischer Kindergarten), Telefon<br />
6251 oder Frau Sum (katholischer Kindergarten),<br />
Telefon 8401.<br />
24<br />
Neues vom Rathaus<br />
Neue Webcam am Hornberger Rathaus installiert<br />
Blick vom Hornberger Rathaus<br />
Die Stadt Hornberg hat seit Anfang Januar am Rathaus-<br />
Nebengebäude eine Webcam installiert. Diese ist nach<br />
Süd-Westen ausgerichtet und zeigt in einminütigen Foto-<br />
Sequenzen die Hauptstraße und den Schlossberg. Mit der<br />
Bildübertragung können die Bürgerinnen und Bürger sowie<br />
die Touristen unter www.hornberg.de das Geschehen<br />
in der Stadt im Auge behalten und sich über die gerade<br />
vorherrschenden Wetter- und Verkehrsverhältnisse informieren.<br />
Schöffenwahl und Jugendschöffenwahl 2013<br />
Die Amtsperiode der Schöffen und der Jugendschöffen<br />
läuft Ende des Jahres 2013 ab. Für die kommende Amtszeit<br />
2014 – 2018 werden engagierte Hornberger Bürgerinnen<br />
und Bürger aufgerufen, sich zur Ausübung des Ehrenamtes<br />
bereit zu erklären.<br />
In der Strafgerichtsbarkeit nehmen am Verfahren nicht<br />
nur Berufsrichterinnen und Berufsrichter teil, die durch<br />
ihre juristische Ausbildung und durch Prüfungen die Befähigung<br />
zum Richteramt erworben haben, sondern auch<br />
Bürgerinnen und Bürger aus allen Bereichen der Bevölkerung<br />
ohne juristische Vorbildung (Schöffinnen und Schöffen).<br />
Von wenigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen, nehmen<br />
sie in vollem Umfang und mit den gleichen Rechten wie<br />
Berufsrichterinnen und Berufsrichter an den Entscheidungen<br />
der Hauptverhandlung teil. Die zeitliche Beanspruchung<br />
erstreckt sich bei nicht mehr als zwölf Sitzungen<br />
im Jahr.<br />
Wer Interesse daran hat, eine Tätigkeit als ehrenamtlicher<br />
Richter auszuüben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,<br />
in der Gemeinde wohnt und am 01.01.2014 zwischen<br />
25 Jahre und 69 Jahre alt sein wird, meldet sich bitte bei<br />
der Stadtverwaltung Hornberg, Frau Wimmer, Zimmer 15,<br />
Telefon 07833/793-42.<br />
Bäume und Sträucher jetzt prüfen!<br />
Gartenbesitzer und Grundstückseigentümer sollten jetzt<br />
Bäume und Sträucher auf ihre Standfestigkeit überprüfen,<br />
um Rodungen im gesetzlich zulässigen Zeitraum vornehmen<br />
zu können. Das Landratsamt Ortenaukreis weist<br />
darauf hin, dass entsprechende Maßnahmen nur noch bis<br />
zum 28. Februar zulässig sind. Vom 1. März bis zum 30.<br />
September eines jeden Jahres sind diese Maßnahmen nach<br />
dem Naturschutzgesetz von Baden-Württemberg nicht<br />
möglich. Zum allgemeinen Schutz von Pflanzen und Tieren<br />
verbietet das Gesetz in dieser Zeit Hecken, lebende<br />
Zäune, Bäume, Gebüsche, Schilf- und Röhrichtbestände<br />
zu fällen, zu roden, abzuschneiden oder auf andere Weise<br />
zu zerstören.<br />
Dennoch stellen immer wieder Grundstückseigentümer<br />
oder sonstige Personen bei der Naturschutzbehörde den<br />
Antrag, ihnen für solche Arbeiten imVerbotszeitraum eine<br />
Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Die Naturschutzbehörde<br />
kann den Anträgen nicht immer entsprechen. Zudem<br />
ist eine solche Ausnahmegenehmigung gebührenpflichtig.<br />
Deshalb empfiehlt das Landratsamt Ortenaukreis<br />
dringend, dass alle Grundstückseigentümer ihre<br />
Bäume und Hecken jetzt auf Standsicherheit prüfen.<br />
Für gesetzlich geschützte Biotope gelten besondere Vorschriften.<br />
Hier sind ganzjährig alle Handlungen, die zu<br />
einer Zerstörung oder nachhaltigen Beeinträchtigung der<br />
Biotope führen können, verboten. Im Zweifelsfall berät<br />
die untere Naturschutzbehörde unter Tel. 0781 805-1222.<br />
Winteröffnungszeiten der<br />
Tourist-Information Hornberg<br />
01.11.2012 – 29.02.2013<br />
Montag – Freitag 9:00 – 13:00 Uhr<br />
und<br />
Montag - Donnerstag 14:00 – 17:00 Uhr<br />
Freitagnachmittag geschlossen!<br />
Ein liebevoll gedeckter Tisch mit einer Auswahl von Büchern<br />
zum „Lesen“ und „Vorlesen“ steht in der Mediathek<br />
Hornberg