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Mitteilungsblatt 24.01.2013 - Hausach

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Hornberg Donnerstag, 24. Januar 2013<br />

Ehrenamtliche Hilfskräfte<br />

für die Kindergärten gesucht<br />

Der evangelische und der katholische Kindergarten beabsichtigen,<br />

künftig für die Kindergartenkinder in den<br />

Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten ein Mittagessen<br />

anzubieten. Für die Essensausgabe und die Betreuung<br />

der Kinder während des Mittagessens wird je eine<br />

ehrenamtliche Hilfskraft pro Kindergarten gesucht. Die<br />

tägliche Betreuungszeit (Montag bis Freitag) beginnt<br />

um 12.15 Uhr und endet um 13.45 Uhr.<br />

Wer Interesse hat, meldet sich bitte bis spätestens<br />

Mittwoch, 6. Februar bei den Kindergartenleiterinnen<br />

Frau Seckinger (evangelischer Kindergarten), Telefon<br />

6251 oder Frau Sum (katholischer Kindergarten),<br />

Telefon 8401.<br />

24<br />

Neues vom Rathaus<br />

Neue Webcam am Hornberger Rathaus installiert<br />

Blick vom Hornberger Rathaus<br />

Die Stadt Hornberg hat seit Anfang Januar am Rathaus-<br />

Nebengebäude eine Webcam installiert. Diese ist nach<br />

Süd-Westen ausgerichtet und zeigt in einminütigen Foto-<br />

Sequenzen die Hauptstraße und den Schlossberg. Mit der<br />

Bildübertragung können die Bürgerinnen und Bürger sowie<br />

die Touristen unter www.hornberg.de das Geschehen<br />

in der Stadt im Auge behalten und sich über die gerade<br />

vorherrschenden Wetter- und Verkehrsverhältnisse informieren.<br />

Schöffenwahl und Jugendschöffenwahl 2013<br />

Die Amtsperiode der Schöffen und der Jugendschöffen<br />

läuft Ende des Jahres 2013 ab. Für die kommende Amtszeit<br />

2014 – 2018 werden engagierte Hornberger Bürgerinnen<br />

und Bürger aufgerufen, sich zur Ausübung des Ehrenamtes<br />

bereit zu erklären.<br />

In der Strafgerichtsbarkeit nehmen am Verfahren nicht<br />

nur Berufsrichterinnen und Berufsrichter teil, die durch<br />

ihre juristische Ausbildung und durch Prüfungen die Befähigung<br />

zum Richteramt erworben haben, sondern auch<br />

Bürgerinnen und Bürger aus allen Bereichen der Bevölkerung<br />

ohne juristische Vorbildung (Schöffinnen und Schöffen).<br />

Von wenigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen, nehmen<br />

sie in vollem Umfang und mit den gleichen Rechten wie<br />

Berufsrichterinnen und Berufsrichter an den Entscheidungen<br />

der Hauptverhandlung teil. Die zeitliche Beanspruchung<br />

erstreckt sich bei nicht mehr als zwölf Sitzungen<br />

im Jahr.<br />

Wer Interesse daran hat, eine Tätigkeit als ehrenamtlicher<br />

Richter auszuüben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,<br />

in der Gemeinde wohnt und am 01.01.2014 zwischen<br />

25 Jahre und 69 Jahre alt sein wird, meldet sich bitte bei<br />

der Stadtverwaltung Hornberg, Frau Wimmer, Zimmer 15,<br />

Telefon 07833/793-42.<br />

Bäume und Sträucher jetzt prüfen!<br />

Gartenbesitzer und Grundstückseigentümer sollten jetzt<br />

Bäume und Sträucher auf ihre Standfestigkeit überprüfen,<br />

um Rodungen im gesetzlich zulässigen Zeitraum vornehmen<br />

zu können. Das Landratsamt Ortenaukreis weist<br />

darauf hin, dass entsprechende Maßnahmen nur noch bis<br />

zum 28. Februar zulässig sind. Vom 1. März bis zum 30.<br />

September eines jeden Jahres sind diese Maßnahmen nach<br />

dem Naturschutzgesetz von Baden-Württemberg nicht<br />

möglich. Zum allgemeinen Schutz von Pflanzen und Tieren<br />

verbietet das Gesetz in dieser Zeit Hecken, lebende<br />

Zäune, Bäume, Gebüsche, Schilf- und Röhrichtbestände<br />

zu fällen, zu roden, abzuschneiden oder auf andere Weise<br />

zu zerstören.<br />

Dennoch stellen immer wieder Grundstückseigentümer<br />

oder sonstige Personen bei der Naturschutzbehörde den<br />

Antrag, ihnen für solche Arbeiten imVerbotszeitraum eine<br />

Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Die Naturschutzbehörde<br />

kann den Anträgen nicht immer entsprechen. Zudem<br />

ist eine solche Ausnahmegenehmigung gebührenpflichtig.<br />

Deshalb empfiehlt das Landratsamt Ortenaukreis<br />

dringend, dass alle Grundstückseigentümer ihre<br />

Bäume und Hecken jetzt auf Standsicherheit prüfen.<br />

Für gesetzlich geschützte Biotope gelten besondere Vorschriften.<br />

Hier sind ganzjährig alle Handlungen, die zu<br />

einer Zerstörung oder nachhaltigen Beeinträchtigung der<br />

Biotope führen können, verboten. Im Zweifelsfall berät<br />

die untere Naturschutzbehörde unter Tel. 0781 805-1222.<br />

Winteröffnungszeiten der<br />

Tourist-Information Hornberg<br />

01.11.2012 – 29.02.2013<br />

Montag – Freitag 9:00 – 13:00 Uhr<br />

und<br />

Montag - Donnerstag 14:00 – 17:00 Uhr<br />

Freitagnachmittag geschlossen!<br />

Ein liebevoll gedeckter Tisch mit einer Auswahl von Büchern<br />

zum „Lesen“ und „Vorlesen“ steht in der Mediathek<br />

Hornberg

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