EggInForm_1213 - Primarschule Frenkendorf
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2012 | 2013<br />
11<br />
URLAUB<br />
FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER<br />
Kurzurlaub<br />
Urlaub<br />
12<br />
Bonustag – maximal zweimal 1 Tag pro Schuljahr.<br />
"Halbe Tage" zählen als ganze Bonustage; Bonustage sind<br />
nicht ins nächste Schuljahr übertragbar.<br />
Im Interesse des Kindes werden Bonustage nicht bewilligt<br />
bei wichtigen Veranstaltungen der Klasse oder der Schule<br />
wie z.B. Projekttage, Blockveranstaltungen, Aufführungen,<br />
Sporttag, Turniermorgen, Abschlussreisen, Fasnachtsumzug,<br />
letzter/erster Schultag vor/nach den Schulferien, etc.<br />
Gesellschaftliche Verpflichtung – maximal 2 Tage.<br />
Teilnahme an einem aussergewöhnlichen Anlass im engsten<br />
Familienkreis (z.B. Hochzeit oder Todesfall) sowie eine gebotene<br />
Mitwirkung an Kultur- oder Sportveranstaltungen.<br />
Ordentlicher Urlaub - Länger als 2 Tage<br />
Begründete Urlaubsanträge werden durch die Schulleitung<br />
oder den Schulrat bewilligt.<br />
Ein Urlaubsformular ist in jedem Fall rechtzeitig, immer<br />
zuerst an die Klassenlehrperson zu richten.<br />
Die Kurzurlaubsformen können nicht miteinander kombiniert werden!<br />
Der Kurzurlaub darf in der Regel nicht zur Ferienverlängerung<br />
missbraucht werden. Eine einmalige Ausnahme pro Kindergarten-<br />
und Primarschulstufe wird bewilligt.<br />
Falls ein ferienverlängernder Urlaub bewilligt wird, verfällt im betreffenden<br />
Schuljahr der Anspruch auf Bonustage.