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EggInForm_1213 - Primarschule Frenkendorf

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2012 | 2013<br />

11<br />

URLAUB<br />

FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER<br />

Kurzurlaub<br />

Urlaub<br />

12<br />

Bonustag – maximal zweimal 1 Tag pro Schuljahr.<br />

"Halbe Tage" zählen als ganze Bonustage; Bonustage sind<br />

nicht ins nächste Schuljahr übertragbar.<br />

Im Interesse des Kindes werden Bonustage nicht bewilligt<br />

bei wichtigen Veranstaltungen der Klasse oder der Schule<br />

wie z.B. Projekttage, Blockveranstaltungen, Aufführungen,<br />

Sporttag, Turniermorgen, Abschlussreisen, Fasnachtsumzug,<br />

letzter/erster Schultag vor/nach den Schulferien, etc.<br />

Gesellschaftliche Verpflichtung – maximal 2 Tage.<br />

Teilnahme an einem aussergewöhnlichen Anlass im engsten<br />

Familienkreis (z.B. Hochzeit oder Todesfall) sowie eine gebotene<br />

Mitwirkung an Kultur- oder Sportveranstaltungen.<br />

Ordentlicher Urlaub - Länger als 2 Tage<br />

Begründete Urlaubsanträge werden durch die Schulleitung<br />

oder den Schulrat bewilligt.<br />

Ein Urlaubsformular ist in jedem Fall rechtzeitig, immer<br />

zuerst an die Klassenlehrperson zu richten.<br />

Die Kurzurlaubsformen können nicht miteinander kombiniert werden!<br />

Der Kurzurlaub darf in der Regel nicht zur Ferienverlängerung<br />

missbraucht werden. Eine einmalige Ausnahme pro Kindergarten-<br />

und Primarschulstufe wird bewilligt.<br />

Falls ein ferienverlängernder Urlaub bewilligt wird, verfällt im betreffenden<br />

Schuljahr der Anspruch auf Bonustage.

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