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Arbeitsbericht 3a: Qualifizierung für die Berufe des ... - AMOSA

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A MOSA<br />

Arbeitsmarktbeobachtung<br />

Ostschweiz, Aargau und Zug<br />

Im Hinblick auf das Rekrutierungspotential von Stellensuchenden stellt sich nun <strong>die</strong> Frage, welche<br />

Möglichkeiten sich auf im Gesundheitsbereich <strong>für</strong> Stellensuchende sowie potentielle Quereinsteiger<br />

ergeben. Das folgende Kapitel beschreibt <strong>die</strong> <strong>Qualifizierung</strong>smöglichkeiten <strong>für</strong> Stellensuchende mit<br />

Fokus auf den Pflegebereich.<br />

4 <strong>Qualifizierung</strong>smöglichkeiten <strong>für</strong> Stellensuchende<br />

Im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik stehen den Stellensuchenden eine Reihe von Massnahmen<br />

und Programmen zur Verbesserung ihrer Vermittlungsfähigkeit zu Verfügung. Diese Instrumente<br />

werden von den Arbeitsmarktbehörden unter dem Begriff Arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM)<br />

zusammengefasst. Neben dem öffentlichen Vermittlungs<strong>die</strong>nst handelt es sich dabei unter anderem<br />

um Bildungsprogramme, Beschäftigungsprogramme sowie finanzielle Anreize, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Einstellung von<br />

Stellensuchenden <strong>für</strong> Arbeitgebende attraktiver gestalten. Tabelle 4 gibt eine Übersicht zu den<br />

verschiedenen Massnahmen. 14<br />

Tabelle 4: Arbeitsmarktliche Massnahmen<br />

Öffentlicher Vermittlungs<strong>die</strong>nst<br />

Kurse<br />

Individuelle Kurse: Plätze in bestehenden Angeboten<br />

Kollektive Kurse: von den Arbeitsmarktbehörden erstellte Angebote<br />

Ausbildungspraktika<br />

Ausbildungszuschüsse<br />

Praxisfirmen<br />

Einarbeitungszuschüsse<br />

Motivationssemester<br />

Programme zur vorübergehenden Beschäftigung (PvB)<br />

Berufspraktikum<br />

Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit<br />

Pendlerkosten- und Wochenaufenthalterbeiträge<br />

Spezielle Massnahmen bei Massenentlassungen<br />

Quelle: Staatssekretariat <strong>für</strong> Wirtschaft SECO/ Direktion <strong>für</strong> Arbeit, Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung (2009a)<br />

Bildungs- oder Umschulungsmassnahmen <strong>die</strong>nen im Rahmen der Arbeitsmarktlichen Massnahmen<br />

(AMM) dazu, <strong>die</strong> Arbeitsmarktfähigkeit von Stellensuchenden während der Zeit der Arbeitslosigkeit zu<br />

erhalten oder entsprechend den Bedürfnissen <strong>des</strong> Arbeitsmarktes weiterzuentwickeln. Dazu zählen<br />

neben berufs- und fachbezogenen Weiterbildungs- oder Umschulungskursen auf verschiedenen<br />

Bildungsniveaus auch allgemeinbildende Kurse oder persönlichkeitsfördernde Massnahmen<br />

(Staatssekretariat <strong>für</strong> Wirtschaft SECO/ Direktion <strong>für</strong> Arbeit, Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung<br />

2009b, C14).<br />

Generell haben <strong>die</strong> Arbeitsmarktlichen Massnahmen das Ziel, <strong>die</strong> Vermittlungsfähigkeit von<br />

Stellensuchenden zu verbessern und damit <strong>die</strong> rasche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu<br />

fördern. Die Kosten und Dauer der Programme müssen anhand <strong>die</strong>ser Zielvorgaben beurteilt werden.<br />

Persönliche Ausbildungswünsche, <strong>die</strong> Finanzierung von Grundausbildungen oder auch deren<br />

Komplettierung werden in der Regel nicht von der Arbeitslosenversicherung übernommen. Für <strong>die</strong><br />

Gesundheitsberufe würde <strong>die</strong>s beispielsweise bedeuten, dass stellensuchenden Jugendlichen keine<br />

dreijährige FaGe Ausbildung finanziert werden kann. Genauso wenig könnten sich stellensuchende<br />

FaGe Absolventinnen oder Absolventen auf Kosten der Versicherung zur/ zum diplomierten<br />

14<br />

Eine detaillierte Übersicht zu den angebotenen Arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) und ihren gesetzlichen Grundlagen<br />

bieten zwei Zusammenstellungen <strong>des</strong> Staatssekretariats <strong>für</strong> Wirtschaft SECO/ Direktion <strong>für</strong> Arbeit,<br />

Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung (2009a, 2009b).<br />

17

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