10.02.2010 - Markt Gaimersheim
10.02.2010 - Markt Gaimersheim
10.02.2010 - Markt Gaimersheim
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Abstimmungsergebnis lfd. Nr. des Gegenstandes nach der Tagesordnung<br />
für : gegen Beratungsgegenstand<br />
Sachvortrag bzw. Antrag<br />
WORTLAUT DES BESCHLUSSES<br />
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Anwesend waren:<br />
Niederschrift<br />
über die Sitzung des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Gaimersheim</strong><br />
vom 10. Februar 2010<br />
Beginn: 19.00 Uhr Ende: 23:05 Uhr<br />
Erste Bürgermeisterin Andrea Mickel<br />
Gemeinderäte(innen): Bergmeister Magdalena, Bernhardt Günther, Brandl Josef, Eichhorn Rudolf,<br />
Eichhorn Susanne, Fichtner Anton, Hackner Gabriele, Hauf Otto, Heimisch Alexander, Ledl Maria<br />
Leixner Robert, Iberle Klaus, Meier Klaus, Meyer Anton, Mitulla Michael, Nagel Herbert, Dr. Raml<br />
Monika, Martina Reng, Schmidt Hermann, Schiebel Anton, Schels Willibald, Schwimmer Walter,<br />
Seehars Ingrid, Stumpf Anna-Maria.<br />
Entschuldigt waren:<br />
Gemeinderätin Susanne Eichhorn war ab TOP 11.1 abwesend.<br />
Sämtliche Mitglieder des <strong>Markt</strong>gemeinderates wurden frist- und formgerecht eingeladen.<br />
1. Ortstermin<br />
Die verkehrsrechtliche Situation im Kreuzungsbereich an der Ingolstädter Straße/Steinbruck<br />
wurde besichtigt.<br />
2. Verlesen der letzten Niederschrift<br />
Auf das Verlesen der Niederschrift vom 13.01.2010 wurde verzichtet, da den Fraktionen<br />
ein Durchschlag zugestellt worden ist. Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten<br />
Beschlüsse werden zur Bekanntgabe freigegeben.<br />
3. Bauangelegenheiten<br />
3.1 Kommunales Flächenmanagement<br />
Hr. Dr. Molder von der Firma Baader Konzept berichtete über die Möglichkeiten des<br />
Flächenmanagements und der Innenentwicklung.<br />
25 : 0 3.2 Neubau von zwei Produktionshallen mit Büro- u. Sozialtrakt auf den<br />
Grundstücken Fl. Nrn. 2540/489 u. 2540/317, Porschestr. 1 durch die Grund-<br />
stücksgemeinschaft Fritz Brenner sen. und jun.<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Gaimersheim</strong> ist mit dem Bauvorhaben einverstanden. Für die geringfügige<br />
Überschreitung der westlichen Baugrenze durch die Halle 3 wird eine Befreiung von<br />
den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 36 E.I „Kleine-Heide-Ost Erweiterung“<br />
gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.<br />
Die übrigen Festsetzungen sind einzuhalten.
Abstimmungsergebnis lfd. Nr. des Gegenstandes nach der Tagesordnung<br />
für : gegen Beratungsgegenstand<br />
Sachvortrag bzw. Antrag<br />
WORTLAUT DES BESCHLUSSES<br />
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25 : 0 3.3 Erweiterung eines Einzelhandelsgeschäftes für Lebensmittel auf dem<br />
Grundstück Fl. Nr. 2424/11 der Gemarkung <strong>Gaimersheim</strong>, Lilienthalstr. 54 durch<br />
die Firma ALDI GmbH & Co. KG<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Gaimersheim</strong> ist mit dem Bauvorhaben einverstanden, wenn dadurch sämtliche<br />
Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 14 „Kleine Heide II“ eingehalten werden.<br />
Die Einhaltung der aus landesplanerischen Vorgaben zulässigen Obergrenzen für die<br />
Geschossflächen ist im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen. Sollten bauleitplanerische<br />
Änderungen erforderlich sein, werden diese durch den <strong>Markt</strong> <strong>Gaimersheim</strong> betrieben.<br />
25 : 0 3.4 Neubau eines Büro- und Industriegebäudes auf dem Grundstück Dr.Ludwig-<br />
Kraus-Str. 5, durch die Firma Behr, Braun, Fichtner Vermögens- und Verwaltungs<br />
GbR,<br />
Sachsstr. 16<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Gaimersheim</strong> ist mit dem Bauvorhaben grundsätzlich einverstanden. Wegen<br />
der Überschreitung der GRZ, der südlichen Baugrenze mit dem Gebäude und des<br />
südlichen privaten Grünstreifens mit dem Fahrweg wird eine Befreiung von den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes erteilt.<br />
Eine flächenmäßige Kompensation der mit dem Fahrweg überbauten Grünflächen auf<br />
den eigenen Grundstücken ist nachzuweisen.<br />
Mit der Herstellung der erforderlichen Stellplätze auf den erworbenen Grundstücksflächen,<br />
außerhalb dieses neu gebildeten Grundstücks besteht Einverständnis wenn<br />
darüber ein Nachweis geführt wird.<br />
24 : 1 3.5 Errichtung einer Gabioneneinfriedung auf der Westseite des Grundstücks<br />
Lisztstr. 19, durch Herrn Hans-Thomas Mai<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Gaimersheim</strong> stimmt der Errichtung einer Gabionenwand mit einer Höhe<br />
von 2m am an der Westseite des Grundstücks zu, wenn durch eine geeignete Bepflanzung<br />
dadurch der Charakter einer Grünwand entsteht. Die Bepflanzung muss auf<br />
dem eigenen Grundstück und nicht auf der öffentlichen Fläche erfolgen.<br />
Die bereits eingebaute Tür muss ausgebaut werden. Sollte das ohne vertretbaren<br />
Aufwand nicht möglich sein, muss durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden,<br />
dass die Tür nicht genutzt werden kann.<br />
25 : 0 4. Festplatz an der Römerstraße;<br />
Nutzungsvertrag<br />
Für die Vermietung des Festplatzes an der Römerstraße wird der von der Verwaltung<br />
erarbeitete Nutzungsvertrag, wie er in Anlage 1 beiliegt, zur Anwendung kommen.<br />
1. Die bisherigen Benutzungsgebühren je Tag für<br />
Fahrgeschäfte 25 € }<br />
Tierschauen 25 € }<br />
Festzelte 100 € }<br />
Festzeltbetrieb mit Fahrgeschäften 125 € }<br />
werden beibehalten. Die Verbrauchsgebühren (Strom, Wasser und Kanal) werden gesondert<br />
in Rechnung gestellt.<br />
2. Der Festplatz wird an folgende weitere Veranstalter vermietet:<br />
Zirkus 25 € je Tag
Abstimmungsergebnis lfd. Nr. des Gegenstandes nach der Tagesordnung<br />
für : gegen Beratungsgegenstand<br />
Sachvortrag bzw. Antrag<br />
WORTLAUT DES BESCHLUSSES<br />
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3. Die Entscheidung über weitere, private oder gewerbliche Vermietung des Festplatzes<br />
und die dafür zu erhebenden Benutzungsgebühren obliegt dem <strong>Markt</strong>gemeinderat.<br />
5. Abhaltung eines Jahrmarktes in Eigenverantwortung der FDP –Parteifreie<br />
Bürger- im Oktober 2010<br />
23 : 2 Der <strong>Markt</strong>gemeinderat ist damit einverstanden, dass die FDP- Parteifreie Bürger von<br />
der Oberen <strong>Markt</strong>straße bis zum Kapellenweg einen Jahrmarkt abhalten kann.<br />
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die FPD –Parteifreie Bürger- Arbeiten und<br />
Planungen für die Abhaltung des Jahrmarktes in Eigenverantwortung zu verrichten<br />
hat, insbesondere: Konzeption, Planung, Abwicklung und Absperrmaßnahmen, Veranstaltungsumfang,<br />
Organisation, Einhaltung und Beachtung sämtlicher behördlicher<br />
Auflagen und Vorschriften sowie Auf- und Abbau in Verantwortung des Veranstalters.<br />
Evtl. erforderliche Versicherungen, wie z. B. Haftpflicht, Unfall, Einbruch, Diebstahl,<br />
Feuer sind vom Veranstalter abzuschließen und vor Abhaltung des Jahrmarktes dem<br />
<strong>Markt</strong> nachzuweisen. Der öffentliche Straßengrund darf keinesfalls verändert oder beschädigt<br />
werden (z. B. Bohrlöcher). Die Reinigung der in Anspruch genommenen<br />
Straßenflächen und Wege ist nach Abhaltung des Jahrmarktes durch den Veranstalter<br />
vorzunehmen. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend öffentliche<br />
Toiletten zur Verfügung stehen. Der Bauhof, die Verwaltung und andere Abteilungen<br />
des <strong>Markt</strong>es dürfen hierzu in keiner Weise herangezogen werden.<br />
24 : 1 Vor Beginn des Jahrmarktes ist eine Kaution in Höhe von 2000,-- EUR zu hinterlegen.<br />
25 : 0 Die Sondernutzungsgebühren werden analog zu den Gebühren für den Faschingsumzug<br />
festgesetzt.<br />
25 : 0 Der Jahrmarkt muss an einem Sonntag, aber nicht an kirchlichen Festen mit Prozessionen<br />
stattfinden.<br />
20 : 5 6. Antrag Möbel Gruber GmbH für jährlich zwei verkaufsoffene Sonntage<br />
Wegen der fehlenden gesetzlichen Voraussetzungen nach § 14 LadSchlG kann dem<br />
Antrag auf die zwei jährlichen verkaufsoffenen Sonntage nicht zugestimmt werden.<br />
25 : 0 7. Übernahme der Zusatzversorgungsbeiträge für das Kindergartenpersonal der<br />
kirchlichen Kindergärten in <strong>Gaimersheim</strong> zugunsten der katholischen Kirchenstiftung<br />
<strong>Gaimersheim</strong><br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Gaimersheim</strong> übernimmt ab Januar 2010 die Zusatzversorgungsbeiträge für<br />
das Personal der kirchlichen Kindergärten in <strong>Gaimersheim</strong>. Die Auszahlung der zu<br />
über-nehmenden Zusatzversorgungsbeiträge erfolgt auf Antrag und Vorlage von prüfungsfähigen<br />
Unterlagen durch die katholische Kirchenstiftung <strong>Gaimersheim</strong>.
Abstimmungsergebnis lfd. Nr. des Gegenstandes nach der Tagesordnung<br />
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Sachvortrag bzw. Antrag<br />
WORTLAUT DES BESCHLUSSES<br />
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8. Verkehrsrechtliche Anordnungen<br />
25 : 0 8.1 Zone 30 im Gewerbegebiet <strong>Gaimersheim</strong><br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Gaimersheim</strong> stimmt der Ausweisung des gesamten Gewebegebiets als<br />
„Zone 30“ (VZ 274.1-50) nicht zu.<br />
8.2 Verkehrsberuhigung in der Lena-Christ-Str. und im Dietweg<br />
25 : 0 Bei der Planung des Radweges nach Rackertshofen sollen für den Dietweg und die<br />
Lena-Christ-Straße verkehrberuhigende Maßnahmen mitgeplant werden.<br />
11 : 14 Der Feldweg Fl.Nr. 4740/3 wird nach dem Bau des Radweges nach Rackertshofen für<br />
abgel. den öffentlichen Kraftverkehr gesperrt.<br />
21 : 4 8.3 Absperrvorrichtungen Einmündung Steinbruck / Untere <strong>Markt</strong>straße<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Gaimersheim</strong> stimmt der Aufstellung von drei bis vier einzelnen Pfosten im<br />
Abstand von 2 m im Kurvenbereich der Einmündung Steinbruck / Untere Markstraße<br />
kommend von der Schaubeckkreuzung zu.<br />
Die anfahrbaren Leitzylinder müssen rot-weiß bzw. rot-silber markiert werden.<br />
21 : 4 8.4 Sondernutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche am Wohn- und Geschäftshaus<br />
<strong>Markt</strong>platz 1, Eigentümer: Jakob Würmser<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Gaimersheim</strong> erteilt Herrn Jakob Würmser die stets widerrufliche Sondernutzungserlaubnis<br />
einer Teilfläche von ca. 10 m² (=2 x 5m) im westlichen <strong>Markt</strong>platzbereich<br />
im Anschluss an sein Geschäftshaus, wie im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet,<br />
für die Dauer eines Jahres während der Sommerzeit.<br />
Auflagen:<br />
1. Die Sondernutzungserlaubnis gilt nur im Zusammenhang mit den sonstigen erforderlichen<br />
Genehmigungen (z. B. Erweiterung der Gaststättenkonzession).<br />
2. Ein Podest mit Abgrenzung ist zu errichten.<br />
3. Wird der <strong>Markt</strong>platz durch andere Vereine für Sommerfeste (z. B. Bürgerfest) genutzt,<br />
sind die aufgestellten Tische und Stühle einen Tag vor der Veranstaltung durch<br />
den Erlaubnisinhaber zu entfernen.<br />
4. Der Erlaubnisnehmer ist dafür verantwortlich, dass durch die Ausübung der Sondernutzung<br />
keine Verunreinigung der öffentlichen Verkehrsfläche entsteht. Notwendige<br />
Reinigungsarbeiten sind vom Antragsteller durchzuführen. Wird nicht oder nicht<br />
ordnungsgemäß gereinigt, werden die erforderlichen Arbeiten im Rahmen der Ersatzkostenvornahme<br />
vom <strong>Markt</strong> <strong>Gaimersheim</strong> auf Kosten des Antragstellers durchgeführt.<br />
5. Der Antragsteller haftet für alle Schäden, die ihre Ursache in der Ausübung der genehmigten<br />
Sondernutzung haben.<br />
6. Weitere Auflagen bzw. der Widerruf der Sondernutzungserlaubnis bleiben vorbehalten,<br />
sofern dies im öffentlichen Interesse, im überwiegenden Interesse eines Beteiligten<br />
oder im Hinblick auf spätere Beschlüsse und Planungen des <strong>Markt</strong>gemeinderates<br />
sich als notwendig erweisen sollte.
Abstimmungsergebnis lfd. Nr. des Gegenstandes nach der Tagesordnung<br />
für : gegen Beratungsgegenstand<br />
Sachvortrag bzw. Antrag<br />
WORTLAUT DES BESCHLUSSES<br />
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7. Die Gestaltung der Anlage ist mit dem <strong>Markt</strong> <strong>Gaimersheim</strong> abzustimmen. Biertischgarnituren<br />
dürfen nicht aufgestellt werden.<br />
8. Für diese Erlaubnis wird eine jährliche Gebühr in Höhe von 3,-- € / qm festgesetzt.<br />
9. Verschiedenes<br />
25 : 0 9.1 Fahrradgaragen am Bahnhof <strong>Gaimersheim</strong><br />
Die Verwaltung wird beauftragt die Anzahl von interessierten Pendlern zu ermitteln.<br />
Die monatliche Miete für die Fahrradgaragen wird auf 10,-- EUR festgesetzt.<br />
9.2 Anschaffung und mögliche Standorte für Hundetoiletten<br />
9 : 15 Der <strong>Markt</strong> <strong>Gaimersheim</strong> beauftragt die Firma Krüger, Koblenz mit der Lieferung von<br />
abgel. 13 Stück Hundetoiletten des Models „DOG Station Typ 5, Edelstahl.“<br />
23 : 1 Der <strong>Markt</strong> <strong>Gaimersheim</strong> beauftragt die Firma Krüger, Koblenz mit der Lieferung von<br />
5 Stück Hundetoiletten des Models „DOG Station Typ 5, Edelstahl.“<br />
Die Hundetoiletten werden in folgenden Bereichen im <strong>Markt</strong> <strong>Gaimersheim</strong> aufgestellt:<br />
Mittlere Heide: Apfelallee<br />
Lippertshofen: Parkplatz Reisberg.<br />
<strong>Gaimersheim</strong>: Aus folgenden Vorschlägen kann die Verwaltung drei Standorte auswählen.<br />
Rackertshofener Straße<br />
Dietweg<br />
Steinbruck / Hilbertweg<br />
Vogelsiedlung<br />
Komponistensiedlung<br />
Kraiberg bei ev. Kirche<br />
Vorwerk Spielplatz<br />
Kammühlweg / Angermühle<br />
Gemeinderätin Seehars war zu diesem TOP abwesend.
Abstimmungsergebnis lfd. Nr. des Gegenstandes nach der Tagesordnung<br />
für : gegen Beratungsgegenstand<br />
Sachvortrag bzw. Antrag<br />
WORTLAUT DES BESCHLUSSES<br />
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