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10.02.2010 - Markt Gaimersheim

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Abstimmungsergebnis lfd. Nr. des Gegenstandes nach der Tagesordnung<br />

für : gegen Beratungsgegenstand<br />

Sachvortrag bzw. Antrag<br />

WORTLAUT DES BESCHLUSSES<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Anwesend waren:<br />

Niederschrift<br />

über die Sitzung des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Gaimersheim</strong><br />

vom 10. Februar 2010<br />

Beginn: 19.00 Uhr Ende: 23:05 Uhr<br />

Erste Bürgermeisterin Andrea Mickel<br />

Gemeinderäte(innen): Bergmeister Magdalena, Bernhardt Günther, Brandl Josef, Eichhorn Rudolf,<br />

Eichhorn Susanne, Fichtner Anton, Hackner Gabriele, Hauf Otto, Heimisch Alexander, Ledl Maria<br />

Leixner Robert, Iberle Klaus, Meier Klaus, Meyer Anton, Mitulla Michael, Nagel Herbert, Dr. Raml<br />

Monika, Martina Reng, Schmidt Hermann, Schiebel Anton, Schels Willibald, Schwimmer Walter,<br />

Seehars Ingrid, Stumpf Anna-Maria.<br />

Entschuldigt waren:<br />

Gemeinderätin Susanne Eichhorn war ab TOP 11.1 abwesend.<br />

Sämtliche Mitglieder des <strong>Markt</strong>gemeinderates wurden frist- und formgerecht eingeladen.<br />

1. Ortstermin<br />

Die verkehrsrechtliche Situation im Kreuzungsbereich an der Ingolstädter Straße/Steinbruck<br />

wurde besichtigt.<br />

2. Verlesen der letzten Niederschrift<br />

Auf das Verlesen der Niederschrift vom 13.01.2010 wurde verzichtet, da den Fraktionen<br />

ein Durchschlag zugestellt worden ist. Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten<br />

Beschlüsse werden zur Bekanntgabe freigegeben.<br />

3. Bauangelegenheiten<br />

3.1 Kommunales Flächenmanagement<br />

Hr. Dr. Molder von der Firma Baader Konzept berichtete über die Möglichkeiten des<br />

Flächenmanagements und der Innenentwicklung.<br />

25 : 0 3.2 Neubau von zwei Produktionshallen mit Büro- u. Sozialtrakt auf den<br />

Grundstücken Fl. Nrn. 2540/489 u. 2540/317, Porschestr. 1 durch die Grund-<br />

stücksgemeinschaft Fritz Brenner sen. und jun.<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Gaimersheim</strong> ist mit dem Bauvorhaben einverstanden. Für die geringfügige<br />

Überschreitung der westlichen Baugrenze durch die Halle 3 wird eine Befreiung von<br />

den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 36 E.I „Kleine-Heide-Ost Erweiterung“<br />

gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.<br />

Die übrigen Festsetzungen sind einzuhalten.


Abstimmungsergebnis lfd. Nr. des Gegenstandes nach der Tagesordnung<br />

für : gegen Beratungsgegenstand<br />

Sachvortrag bzw. Antrag<br />

WORTLAUT DES BESCHLUSSES<br />

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25 : 0 3.3 Erweiterung eines Einzelhandelsgeschäftes für Lebensmittel auf dem<br />

Grundstück Fl. Nr. 2424/11 der Gemarkung <strong>Gaimersheim</strong>, Lilienthalstr. 54 durch<br />

die Firma ALDI GmbH & Co. KG<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Gaimersheim</strong> ist mit dem Bauvorhaben einverstanden, wenn dadurch sämtliche<br />

Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 14 „Kleine Heide II“ eingehalten werden.<br />

Die Einhaltung der aus landesplanerischen Vorgaben zulässigen Obergrenzen für die<br />

Geschossflächen ist im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen. Sollten bauleitplanerische<br />

Änderungen erforderlich sein, werden diese durch den <strong>Markt</strong> <strong>Gaimersheim</strong> betrieben.<br />

25 : 0 3.4 Neubau eines Büro- und Industriegebäudes auf dem Grundstück Dr.Ludwig-<br />

Kraus-Str. 5, durch die Firma Behr, Braun, Fichtner Vermögens- und Verwaltungs<br />

GbR,<br />

Sachsstr. 16<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Gaimersheim</strong> ist mit dem Bauvorhaben grundsätzlich einverstanden. Wegen<br />

der Überschreitung der GRZ, der südlichen Baugrenze mit dem Gebäude und des<br />

südlichen privaten Grünstreifens mit dem Fahrweg wird eine Befreiung von den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes erteilt.<br />

Eine flächenmäßige Kompensation der mit dem Fahrweg überbauten Grünflächen auf<br />

den eigenen Grundstücken ist nachzuweisen.<br />

Mit der Herstellung der erforderlichen Stellplätze auf den erworbenen Grundstücksflächen,<br />

außerhalb dieses neu gebildeten Grundstücks besteht Einverständnis wenn<br />

darüber ein Nachweis geführt wird.<br />

24 : 1 3.5 Errichtung einer Gabioneneinfriedung auf der Westseite des Grundstücks<br />

Lisztstr. 19, durch Herrn Hans-Thomas Mai<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Gaimersheim</strong> stimmt der Errichtung einer Gabionenwand mit einer Höhe<br />

von 2m am an der Westseite des Grundstücks zu, wenn durch eine geeignete Bepflanzung<br />

dadurch der Charakter einer Grünwand entsteht. Die Bepflanzung muss auf<br />

dem eigenen Grundstück und nicht auf der öffentlichen Fläche erfolgen.<br />

Die bereits eingebaute Tür muss ausgebaut werden. Sollte das ohne vertretbaren<br />

Aufwand nicht möglich sein, muss durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden,<br />

dass die Tür nicht genutzt werden kann.<br />

25 : 0 4. Festplatz an der Römerstraße;<br />

Nutzungsvertrag<br />

Für die Vermietung des Festplatzes an der Römerstraße wird der von der Verwaltung<br />

erarbeitete Nutzungsvertrag, wie er in Anlage 1 beiliegt, zur Anwendung kommen.<br />

1. Die bisherigen Benutzungsgebühren je Tag für<br />

Fahrgeschäfte 25 € }<br />

Tierschauen 25 € }<br />

Festzelte 100 € }<br />

Festzeltbetrieb mit Fahrgeschäften 125 € }<br />

werden beibehalten. Die Verbrauchsgebühren (Strom, Wasser und Kanal) werden gesondert<br />

in Rechnung gestellt.<br />

2. Der Festplatz wird an folgende weitere Veranstalter vermietet:<br />

Zirkus 25 € je Tag


Abstimmungsergebnis lfd. Nr. des Gegenstandes nach der Tagesordnung<br />

für : gegen Beratungsgegenstand<br />

Sachvortrag bzw. Antrag<br />

WORTLAUT DES BESCHLUSSES<br />

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3. Die Entscheidung über weitere, private oder gewerbliche Vermietung des Festplatzes<br />

und die dafür zu erhebenden Benutzungsgebühren obliegt dem <strong>Markt</strong>gemeinderat.<br />

5. Abhaltung eines Jahrmarktes in Eigenverantwortung der FDP –Parteifreie<br />

Bürger- im Oktober 2010<br />

23 : 2 Der <strong>Markt</strong>gemeinderat ist damit einverstanden, dass die FDP- Parteifreie Bürger von<br />

der Oberen <strong>Markt</strong>straße bis zum Kapellenweg einen Jahrmarkt abhalten kann.<br />

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die FPD –Parteifreie Bürger- Arbeiten und<br />

Planungen für die Abhaltung des Jahrmarktes in Eigenverantwortung zu verrichten<br />

hat, insbesondere: Konzeption, Planung, Abwicklung und Absperrmaßnahmen, Veranstaltungsumfang,<br />

Organisation, Einhaltung und Beachtung sämtlicher behördlicher<br />

Auflagen und Vorschriften sowie Auf- und Abbau in Verantwortung des Veranstalters.<br />

Evtl. erforderliche Versicherungen, wie z. B. Haftpflicht, Unfall, Einbruch, Diebstahl,<br />

Feuer sind vom Veranstalter abzuschließen und vor Abhaltung des Jahrmarktes dem<br />

<strong>Markt</strong> nachzuweisen. Der öffentliche Straßengrund darf keinesfalls verändert oder beschädigt<br />

werden (z. B. Bohrlöcher). Die Reinigung der in Anspruch genommenen<br />

Straßenflächen und Wege ist nach Abhaltung des Jahrmarktes durch den Veranstalter<br />

vorzunehmen. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend öffentliche<br />

Toiletten zur Verfügung stehen. Der Bauhof, die Verwaltung und andere Abteilungen<br />

des <strong>Markt</strong>es dürfen hierzu in keiner Weise herangezogen werden.<br />

24 : 1 Vor Beginn des Jahrmarktes ist eine Kaution in Höhe von 2000,-- EUR zu hinterlegen.<br />

25 : 0 Die Sondernutzungsgebühren werden analog zu den Gebühren für den Faschingsumzug<br />

festgesetzt.<br />

25 : 0 Der Jahrmarkt muss an einem Sonntag, aber nicht an kirchlichen Festen mit Prozessionen<br />

stattfinden.<br />

20 : 5 6. Antrag Möbel Gruber GmbH für jährlich zwei verkaufsoffene Sonntage<br />

Wegen der fehlenden gesetzlichen Voraussetzungen nach § 14 LadSchlG kann dem<br />

Antrag auf die zwei jährlichen verkaufsoffenen Sonntage nicht zugestimmt werden.<br />

25 : 0 7. Übernahme der Zusatzversorgungsbeiträge für das Kindergartenpersonal der<br />

kirchlichen Kindergärten in <strong>Gaimersheim</strong> zugunsten der katholischen Kirchenstiftung<br />

<strong>Gaimersheim</strong><br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Gaimersheim</strong> übernimmt ab Januar 2010 die Zusatzversorgungsbeiträge für<br />

das Personal der kirchlichen Kindergärten in <strong>Gaimersheim</strong>. Die Auszahlung der zu<br />

über-nehmenden Zusatzversorgungsbeiträge erfolgt auf Antrag und Vorlage von prüfungsfähigen<br />

Unterlagen durch die katholische Kirchenstiftung <strong>Gaimersheim</strong>.


Abstimmungsergebnis lfd. Nr. des Gegenstandes nach der Tagesordnung<br />

für : gegen Beratungsgegenstand<br />

Sachvortrag bzw. Antrag<br />

WORTLAUT DES BESCHLUSSES<br />

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8. Verkehrsrechtliche Anordnungen<br />

25 : 0 8.1 Zone 30 im Gewerbegebiet <strong>Gaimersheim</strong><br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Gaimersheim</strong> stimmt der Ausweisung des gesamten Gewebegebiets als<br />

„Zone 30“ (VZ 274.1-50) nicht zu.<br />

8.2 Verkehrsberuhigung in der Lena-Christ-Str. und im Dietweg<br />

25 : 0 Bei der Planung des Radweges nach Rackertshofen sollen für den Dietweg und die<br />

Lena-Christ-Straße verkehrberuhigende Maßnahmen mitgeplant werden.<br />

11 : 14 Der Feldweg Fl.Nr. 4740/3 wird nach dem Bau des Radweges nach Rackertshofen für<br />

abgel. den öffentlichen Kraftverkehr gesperrt.<br />

21 : 4 8.3 Absperrvorrichtungen Einmündung Steinbruck / Untere <strong>Markt</strong>straße<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Gaimersheim</strong> stimmt der Aufstellung von drei bis vier einzelnen Pfosten im<br />

Abstand von 2 m im Kurvenbereich der Einmündung Steinbruck / Untere Markstraße<br />

kommend von der Schaubeckkreuzung zu.<br />

Die anfahrbaren Leitzylinder müssen rot-weiß bzw. rot-silber markiert werden.<br />

21 : 4 8.4 Sondernutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche am Wohn- und Geschäftshaus<br />

<strong>Markt</strong>platz 1, Eigentümer: Jakob Würmser<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Gaimersheim</strong> erteilt Herrn Jakob Würmser die stets widerrufliche Sondernutzungserlaubnis<br />

einer Teilfläche von ca. 10 m² (=2 x 5m) im westlichen <strong>Markt</strong>platzbereich<br />

im Anschluss an sein Geschäftshaus, wie im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet,<br />

für die Dauer eines Jahres während der Sommerzeit.<br />

Auflagen:<br />

1. Die Sondernutzungserlaubnis gilt nur im Zusammenhang mit den sonstigen erforderlichen<br />

Genehmigungen (z. B. Erweiterung der Gaststättenkonzession).<br />

2. Ein Podest mit Abgrenzung ist zu errichten.<br />

3. Wird der <strong>Markt</strong>platz durch andere Vereine für Sommerfeste (z. B. Bürgerfest) genutzt,<br />

sind die aufgestellten Tische und Stühle einen Tag vor der Veranstaltung durch<br />

den Erlaubnisinhaber zu entfernen.<br />

4. Der Erlaubnisnehmer ist dafür verantwortlich, dass durch die Ausübung der Sondernutzung<br />

keine Verunreinigung der öffentlichen Verkehrsfläche entsteht. Notwendige<br />

Reinigungsarbeiten sind vom Antragsteller durchzuführen. Wird nicht oder nicht<br />

ordnungsgemäß gereinigt, werden die erforderlichen Arbeiten im Rahmen der Ersatzkostenvornahme<br />

vom <strong>Markt</strong> <strong>Gaimersheim</strong> auf Kosten des Antragstellers durchgeführt.<br />

5. Der Antragsteller haftet für alle Schäden, die ihre Ursache in der Ausübung der genehmigten<br />

Sondernutzung haben.<br />

6. Weitere Auflagen bzw. der Widerruf der Sondernutzungserlaubnis bleiben vorbehalten,<br />

sofern dies im öffentlichen Interesse, im überwiegenden Interesse eines Beteiligten<br />

oder im Hinblick auf spätere Beschlüsse und Planungen des <strong>Markt</strong>gemeinderates<br />

sich als notwendig erweisen sollte.


Abstimmungsergebnis lfd. Nr. des Gegenstandes nach der Tagesordnung<br />

für : gegen Beratungsgegenstand<br />

Sachvortrag bzw. Antrag<br />

WORTLAUT DES BESCHLUSSES<br />

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7. Die Gestaltung der Anlage ist mit dem <strong>Markt</strong> <strong>Gaimersheim</strong> abzustimmen. Biertischgarnituren<br />

dürfen nicht aufgestellt werden.<br />

8. Für diese Erlaubnis wird eine jährliche Gebühr in Höhe von 3,-- € / qm festgesetzt.<br />

9. Verschiedenes<br />

25 : 0 9.1 Fahrradgaragen am Bahnhof <strong>Gaimersheim</strong><br />

Die Verwaltung wird beauftragt die Anzahl von interessierten Pendlern zu ermitteln.<br />

Die monatliche Miete für die Fahrradgaragen wird auf 10,-- EUR festgesetzt.<br />

9.2 Anschaffung und mögliche Standorte für Hundetoiletten<br />

9 : 15 Der <strong>Markt</strong> <strong>Gaimersheim</strong> beauftragt die Firma Krüger, Koblenz mit der Lieferung von<br />

abgel. 13 Stück Hundetoiletten des Models „DOG Station Typ 5, Edelstahl.“<br />

23 : 1 Der <strong>Markt</strong> <strong>Gaimersheim</strong> beauftragt die Firma Krüger, Koblenz mit der Lieferung von<br />

5 Stück Hundetoiletten des Models „DOG Station Typ 5, Edelstahl.“<br />

Die Hundetoiletten werden in folgenden Bereichen im <strong>Markt</strong> <strong>Gaimersheim</strong> aufgestellt:<br />

Mittlere Heide: Apfelallee<br />

Lippertshofen: Parkplatz Reisberg.<br />

<strong>Gaimersheim</strong>: Aus folgenden Vorschlägen kann die Verwaltung drei Standorte auswählen.<br />

Rackertshofener Straße<br />

Dietweg<br />

Steinbruck / Hilbertweg<br />

Vogelsiedlung<br />

Komponistensiedlung<br />

Kraiberg bei ev. Kirche<br />

Vorwerk Spielplatz<br />

Kammühlweg / Angermühle<br />

Gemeinderätin Seehars war zu diesem TOP abwesend.


Abstimmungsergebnis lfd. Nr. des Gegenstandes nach der Tagesordnung<br />

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