(287 KB) - .PDF - Bad Ischl - Land Oberösterreich
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SPÖ<br />
ÖVP<br />
GRÜNE<br />
VERHANDLUNGSSCHRIFT<br />
ÜBER DIE 25. SITZUNG DES GEMEINDERATES DER STADTGEMEINDE BAD ISCHL<br />
DONNERSTAG, 25. SEPTEMBER 2008 UM 17.00 UHR IM STADTAMT BAD ISCHL<br />
Anwesende:<br />
Vorsitzender: Bgm. Hannes Heide<br />
Ordentliches GR-Mitglied Entschuldigt abwesend Ersatzmitglied<br />
Vizebgm. Reisenbichler Josef<br />
StR. Loidl Thomas<br />
StR. Johannes Mathes<br />
StR. Heidemaria Stögner<br />
GR. De-Bettin Andreas<br />
GR. Grabner Josef<br />
GR. Hödlmoser Herbert<br />
GR. Huber Christine<br />
GR. Kefer Martin<br />
GR. Langegger Hildegard<br />
GR. Lauberger Irene<br />
GR. Loidl Tobias<br />
GR. Matthey Helga<br />
Vizebgm. Panhuber Johann<br />
StR. Streibl Johannes<br />
StR. Zierler Christian<br />
GR. Blohberger Wilhelm<br />
GR. Donaubauer DI. Michael<br />
GR. Fuschlberger Arnold<br />
GR. Gollowitzer Wilhelm<br />
GR. Grießmeier Engelbert<br />
GR. Hohenberger Sabine<br />
GR. Müllegger Lorenz<br />
GR. Wimmer Margarete<br />
GR. Glatz Peter<br />
GR. Reitsamer Markus<br />
GR. Fuchs Anton<br />
FPÖ GR. Laimer DI. Andreas<br />
GR. Siegl Hermine<br />
ISCHL GR. Wimmer DI. (FH) Nikolaus<br />
GR. Miletic Goran<br />
GR. Lackner Alois<br />
GR. Zauner Peter<br />
StR. Adler Christine<br />
GR. Unterberger M.-Luise<br />
Kollersberger Wolfgang<br />
Gütl Franz - bis Pkt. 21.d)<br />
Stögner Dieter<br />
Maherndl Wolfgang<br />
Bittner Ursula<br />
GR. Reitsamer Gertrud Dr. Brändle Klaus<br />
Den Beratungen beigezogen waren Stadtamtsdir. Dr. Adam Sifkovits, Mag. Wolfgang<br />
Degeneve. und RD. Rainer Stadler.<br />
Schriftführerin: Dorothea Kainzner.<br />
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß<br />
einberufen wurde und beschlussfähig ist und erklärt um 17 Uhr die Fragestunde für eröffnet.<br />
Nachdem um 17:40 Uhr keine Fragen mehr gestellt werden, erklärt der Vorsitzende die<br />
Fragestunde für beendet und die Gemeinderatssitzung für eröffnet.<br />
Vor Eingang in die Tagesordnung wird das Ersatzmitglied des Gemeinderates, Wolfgang<br />
Kollersberger, angelobt.<br />
1
Tagesordnung:<br />
1. Genehmigung der 24. Verhandlungsschrift<br />
2. Bericht des Bürgermeisters<br />
3. Prüfbericht des Prüfungsausschusses<br />
4. Volksschule Reiterndorf, Sanierung WC-Anlagen, Finanzierungsplan<br />
5. Förderungsrichtlinien bei Betriebsneugründungen, Beschlussfassung<br />
6. Kindergarten-Elternbeitragsverordnung, Anpassung bzgl. Krabbelstube<br />
7. L 1295 - Rettenbachtal Straße, Errichtung einer Beleuchtungsanlage für den Schutzweg beim<br />
Roten Kreuz in <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, Übereinkommen betreffend Kostenteilung<br />
8. Parkplatz unter der Umfahrungsbrücke, Aufkündigung der Mietvereinbarungen mit dem <strong>Land</strong> OÖ.<br />
und der Lebenshilfe OÖ.<br />
9. Judobaracke Bauerareal, Benützungsvereinbarung mit ASKÖ<br />
10. Grst. 5/10, GB. Haiden, Veräußerung<br />
11. Grst. 403, GB. Ahorn (Teilfläche), Auflassungsverordnung gem. § 11 Abs. 3 OÖ. Straßengesetz<br />
12. Liegenschaft EZ 469, GB. <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, Löschung eines Geh- und Fahrtrechtes<br />
13. OÖ. Ferngas Service GmbH., Sondernutzungsvereinbarung bzgl. Telekomleitungen<br />
14. Gastgarten vor der Trinkhalle, Übereinkommen<br />
15. Gastgarten Goldenes Schiff, Übereinkommen<br />
16. Mietvereinbarung mit der Katrin Seilbahn AG bzgl. Time-out-Klasse<br />
17. Radwanderweg an der <strong>Ischl</strong>:<br />
a) Grundeinlösung vom Haus Salzburgerstr. 36 - 38<br />
b) Benützungsvereinbarung mit den ÖBF<br />
18. Bebauungsplan “Altstadt Linkes Traunufer“, Abänderung Nr. 10, Einleitung des<br />
Stellungnahmeverfahrens, Objekt Pfarrgasse 7 (Erhöhung der Gesamtgeschoßflächenzahl auf<br />
3 Vollgeschoße, tw. Anpassung der Baufluchtlinie)<br />
19. Anträge des Verkehrsausschusses<br />
20. Anmeldung von Spielapparaten beim Objekt Grazerstr. 22, Berufungsbescheid<br />
21. Anträge gem. § 46, Abs. 2, OÖ. GemO 1990:<br />
a) Prima fürs Klima, klimafreundlicher Sonnenstrom für die OÖ. Mobilitätsoffensive<br />
b) Passivhaus Deklaration für <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
c) Lokale Agenda, Stadtentwicklung und Stadtmarketing <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, strategische Leitlinien für die<br />
Attraktivierung von <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
d) Trinkwasser-Quelle Wildenstein, Verseuchung durch coliforme Keime und Enterokokken -<br />
Ursachenforschung, kommunales Krisenmanagement und Information der Bevölkerung<br />
e) Zurverfügungstellung einer Viertel-Seite in der Gemeindezeitung pro Fraktion für Sachberichte<br />
22. Allfälliges<br />
Der Bürgermeister teilt mit, dass von den GRÜNEN ursprünglich ein Dringlichkeitsantrag<br />
eingebracht wurde, die Dringlichkeit aber zurückgezogen wurde, da diese Angelegenheit<br />
unter TOP. „19. Anträge des Verkehrsausschusses“ separat behandelt werden wird.<br />
PKT. 1. GENEHMIGUNG DER 24. VERHANDLUNGSSCHRIFT<br />
Der Vorsitzende erklärte, dass die Verhandlungsschrift vom 26.06.2008 noch bis Ende der<br />
Sitzung aufliegt und nach Ablauf dieser Sitzung als genehmigt gilt, wenn bis dahin dagegen<br />
keine Einwendungen erhoben werden.<br />
PKT. 2. BERICHTE DES BÜRGERMEISTERS<br />
2
∗ Bezüglich gemeindeeigener Objekte wurde von Arch. Federspiel eine<br />
Machbarkeitsstudie erstellt um im Juli präsentiert. Entsprechende Anträge an die<br />
Förderstellen wurden eingebracht.<br />
∗ Er gratuliert Herrn Vizebgm. Panhuber zur Verleihung des Titels Kommerzialrat.<br />
∗ Gemäß der vom Gemeinderat beschlossenen Übertragungsverordnung wurden beim<br />
Neubau des Kindergartens Ahorn folgende Arbeiten vergeben:<br />
Gewerke Name Betrag exkl. MwSt.<br />
Sonnenschutz Thomas Stollnberger, <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> € 20.819,23<br />
Inneneinrichtung Alpenkid Möbeltischlerei Resch GmbH, Aigen-Schlägl € 143.698,81<br />
∗ Thema Nussensee: Das im Stadtrat in Auftrag gegebene Gespräch mit Herrn Dr. Moser<br />
wird am 8.10.2008 stattfinden.<br />
∗ Rechenstegsanierung: Der Rechensteg wird im November abgetragen und im Frühjahr<br />
2009 neu errichtet werden.<br />
∗ Das Bürgerservice im Stadtamt wird derzeit errichtet, der Betrieb wird voraussichtlich ab<br />
22.12.2008 erfolgen.<br />
∗ Ab 4.11.2008 wird es wieder 13 Bürgermeister-Gespräche geben.<br />
∗ Katrinseilbahn: Am 10.10.2008 findet eine Sitzung der Projektsteuerungsgruppe statt.<br />
∗ Verein „Tandem“: Er gehe davon aus, dass der SHV diese Einrichtung übernehmen<br />
wird.<br />
∗ Feuerpolizeiliche Überprüfungen: Verlesung der überprüften Risikoobjekte.<br />
∗ Petition Skgt-Lokalbahn: Der Ministerrat wird hiemit befasst werden, ebenfalls die<br />
Petition Bleiberecht in Österreich.<br />
∗ Umpostung Haiden-Lindau-Ramsau: Schreiben der Post AG. eingelangt, dass sie<br />
wegen personellem und finanziellem Mehraufwand dazu nicht in der Lage sei. Die<br />
Urgenz seitens Gemeinde darauf erfolgte bereits.<br />
∗ Dank an die Mitarbeiter des Wasserwerkes im Zuge der Wasserverkeimung Quelle<br />
Wildenstein.<br />
GR. Reitsamer ersucht, künftig diverse Antwortschreiben auf Resolutionen und Petitionen in<br />
Kopie den Fraktionen zukommen zu lassen. Der Bürgermeister sagt dies zu.<br />
PKT. 3. PRÜFBERICHT DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES<br />
Der Obmann des Prüfungsausschusses, GR. Peter Glatz, verliest nachstehenden<br />
P R Ü F U N G S B E R I C H T<br />
über die 20. Sitzung des Prüfungsausschusses der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, am Montag,<br />
8. September 2008, um 17.00 im Stadtamt, Finanzabteilung.<br />
Gegenstand der Prüfung:<br />
1) Vergabe von Reinigungsarbeiten an Fremdfirmen (2006 bis Juni 2008)<br />
3
Zur Prüfung lagen dem Prüfungsausschuss folgende Unterlagen vor:<br />
Zusammenstellung der Kosten für Reinigungsfirmen der Jahre 2006, 2007 und 2008 (bis<br />
einschließlich Juni).<br />
Von Jänner 2006 bis September 2006 erfolgte die Reinigung der Hauptschule 2 durch die<br />
Firma Hectas. Durch die geplante Vergabe von Reinigungsarbeiten für weitere Objekte und<br />
durch Qualitätsprobleme bei der Erbringung der Leistungen durch die beauftragte Firma,<br />
kam es zu einer Neuausschreibung der Reinigungsarbeiten. Seit Oktober 2006 wird die<br />
Reinigungstätigkeit durch die Firma Vanel durchgeführt.<br />
Seit Dezember 2006 werden neben der HS 2 auch die Objekte VS Ost, VS West, Baracke<br />
Bauer und Förderschule durch die Firma Vanel gereinigt. In der VS sind neben der<br />
Fremdfirma noch zwei Mitarbeiterinnen der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> im Reinigungsdienst<br />
beschäftigt.<br />
Seit Mai bzw. Juni 2008 erfolgt zusätzlich die Reinigung des städtischen Parkbades (inkl.<br />
WC) und des öffentlichen WCs durch die Fremdfirma. Dies geschieht derzeit probeweise. Im<br />
September 2008 erfolgt durch Ing. Siegl eine neue Ausschreibung für die Vergabe der<br />
Reinigungsarbeiten mit den zusätzlichen Objekten Lehar-Villa, öffentliches WC und Parkbad.<br />
Die Kontrolle der Tätigkeiten der Fremdfirma erfolgt durch den jeweiligen Schulwart.<br />
Eventuelle Beanstandungen werden von diesem der zuständigen Abteilung<br />
(Personalabteilung) der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> gemeldet.<br />
Durch die Vergabe der Reinigungsarbeiten an eine Fremdfirma kam es zu keinem<br />
Personalabbau bei den Gemeindebediensteten. Allerdings wurden durch den natürlichen<br />
Abgang frei gewordene Stellen nicht mehr nachbesetzt.<br />
Übersicht der Kosten Reinigungsfirmen Jänner 2006 - Juni 2008<br />
Objekt 2006 (*) 2007 2008 (**)<br />
VS Ost 1.277,88 14.924,68 8.508,75<br />
VS West 1.277,88 16.722,24 8.508,75<br />
Baracke Bauer 677,67 4.013,41 4.512,18<br />
Förderschule 638,95 7.462,4 4.254,37<br />
HS 2 46.533,95 52.445,55 28.617,00<br />
Öff. WC 156,24<br />
WC Parkbad 103,68<br />
Parkbad 1.162,20<br />
Gesamt/Jahr 50.406,33 95.568,28 55.823,17<br />
(*) HS 2 von Jänner bis Dezember 2006, restliche Objekte nur Dezember 2006<br />
(**) Parkbad Mai und Juni 2008, öff. WC und WC Parkbad Juni 2008, restliche Objekte<br />
Jänner bis Juni 2008<br />
Vergleich gemeindeeigene Personalkosten<br />
Objekt 2006 2007<br />
VS Pfandl 82.322,50 89.989,76<br />
VS Reiterndorf 92.927,13 95.066,78<br />
HS 1 126.222,35 114.922,13<br />
Gesamt/Jahr 301.471,98 299.978,67<br />
Beim Vergleich der gemeindeeigenen Personalkosten mit den Kosten für die Fremdfirmen ist<br />
zu beachten, dass die einzelnen Schulen sich durch unterschiedlichen Größen und<br />
Bauweisen unterscheiden. Weiters sind in den gemeindeeigenen Kosten auch die<br />
Personalkosten für den Schulwart miteingerechnet.<br />
4
Auch unter Berücksichtigung dieser Punkte kam der Prüfungsauschuss zur Auffassung, dass<br />
sich die Vergabe von Reinigungsarbeiten an Fremdfirmen unter den Gesichtpunkten der<br />
Zweckmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit finanziell positiv auf<br />
das Budget der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> auswirkt. Es sei allerdings der Hinweis gestattet,<br />
dass ein Großteil der finanziellen Vorteile den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im<br />
Reinigungswesen (niedrige Bezahlung, Teilzeitarbeit, ...) geschuldet ist.<br />
2) Repräsentationsaufwand 2005 - 2007<br />
Zur Prüfung lagen dem Prüfungsausschuss folgende Unterlagen vor:<br />
Kontoauszüge Repräsentation (Amtspauschalien und Repräsentationsausgaben) der Jahre<br />
2005, 2006 und 2007.<br />
Die OÖ Gemeindehaushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung (Oö GemHKRO) definiert im<br />
§ 2 Abs. 5 Z. 3 Repräsentationsausgaben wie folgt:<br />
„Mittel, die vom Bürgermeister für die Vertretung nach außen bei Empfängen und ähnlichen<br />
Veranstaltungen verwendet werden (Repräsentationsausgaben). Ihre Höhe darf jedoch 1,5<br />
‰ der veranschlagten ordentlichen Gesamtausgaben nicht überschreiten.“<br />
Höhe der Repräsentationsausgaben 2005 – 2007<br />
2005 2006 2007<br />
Veranschlagte ordentl. Gesamtausgaben<br />
28.417.800,00 29.800.500,00 28.806.000,00<br />
davon 1,5 ‰ 42.626,70 44.700,75 43.209,00<br />
Getätigte<br />
Repräsentationsausgaben<br />
14.665,81 45.684,23 8.588,77<br />
In den Jahren 2005 und 2007 wurde der mögliche finanzielle Rahmen bei den<br />
Repräsentationsausgaben bei weitem nicht ausgeschöpft. Im Jahr 2006 wurde der Rahmen<br />
um EUR 983,48 überschritten. Hauptursache für die hohen Ausgaben im Jahr 2006 war die<br />
EU Ministertagung in <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>. Generell kam der Prüfungsausschuss zur Auffassung, dass<br />
im untersuchten Zeitraum die Repräsentationsausgaben sparsam und zweckmäßig<br />
verwendet wurden.<br />
Der Gemeinderat nahm den Prüfungsbericht zur Kenntnis.<br />
PKT.<br />
4. VOLKSSCHULE REITERNDORF, SANIERUNG WC-ANLAGEN, FINANZIERUNGSPLAN<br />
Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Hannes Heide<br />
Vom Amt der OÖ. <strong>Land</strong>esregierung (IKD) wurde nachstehender Finanzierungsplan<br />
genehmigt. und es wird der Antrag gestellt, diesen dem Gemeinderat zur Annahme zu<br />
empfehlen:<br />
2008 2009 Summe<br />
Anteil OHH 24.500 24.500<br />
<strong>Land</strong>eszuschuss, Direktion Bildung 20.000 20.000<br />
Bedarfszuweisung 20.000 20.000<br />
Summe 64.500 64.500<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
5
PKT. 5. FÖRDERUNGSRICHTLINIEN BEI BETRIEBSNEUGRÜNDUNGEN, BESCHLUSSFASSUNG<br />
Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Hannes Heide<br />
Die Stadtgemeinde fördert Betriebsneugründungen wahlweise mit einem Barzuschuss,<br />
einem Werbekostenzuschuss oder mit Beraterleistungen. Die geltenden Förderrichtlinien<br />
sind mit 31. Dezember 2008 limitiert.<br />
Es wird der Antrag gestellt, diese Förderaktion um weitere 5 Jahre, das ist bis 31.12.2013, zu<br />
verlängern und die nachstehenden Förderungsrichtlinien zu beschließen.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Förderungsrichtlinien bei Betriebsneugründungen<br />
1.<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> fördert nach Maßgabe dieser Richtlinien und der hiefür im<br />
jeweiligen Rechnungsjahr zur Verfügung stehenden Mittel gewerbliche Betriebe im Sinne der<br />
Gewerbeordnung, i.d.g.F., welche nach den jeweils gültigen Förderungsrichtlinien der<br />
Austria-Wirtschaftsservice (AWS) bzw. vom <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> Förderungen erhalten bzw.<br />
nachweislich Investitionen (incl. Kosten für Betriebsgründung) aus Eigenmittel finanziert<br />
haben. Die jeweils gültigen Förderungsrichtlinien von AWS und <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> stellen<br />
einen integrierenden Bestandteil dieser Richtlinien dar.<br />
2.<br />
Gefördert werden nur Betriebe mit dem Standort im Gemeindegebiet von <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>.<br />
3.<br />
Einbringungsfristen<br />
Ansuchen können innerhalb von 6 Monaten nach Zusage der AWS bzw. des <strong>Land</strong>es O.Ö.<br />
eingebracht werden. Wurde keine Förderung von öffentlichen Stellen in Anspruch<br />
genommen, so kann eine allfälliger Antrag binnen einer Frist von 2 Jahren nach der<br />
Betriebsgründung eingebracht werden.<br />
4.<br />
Förderungsbetrag<br />
Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen Förderungszuschusses von 4 %,<br />
unter Zugrundelegung der seitens der AWS bzw. des <strong>Land</strong>es O.Ö. angenommenen<br />
Förderungsbasis bzw. der nachweislich durchgeführten Investitionen.<br />
Die Förderung ist in folgender Weise möglich:<br />
1. Barzuschuss: 4 % der Förderungsbasis, max. € 1.500,--.<br />
2. Werbekostenzuschuss für Print u. elektronische Medien in der Höhe von max. € 2.000,--,<br />
einlösbar bei Firmen lt. Anhang.<br />
3. Zuschuss zu Beraterleistung in der Höhe von max. € 2.000,--, einzulösen bei Firmen lt.<br />
Anhang.<br />
5.<br />
Laufzeit der Förderungsaktion<br />
Diese Förderungsaktion läuft vom 1.1.2009 bis 31.12.2013. Ansuchen müssen in diesem<br />
Termin beim Stadtamt <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> eingelangt sein.<br />
6.<br />
Verpflichtungen des Förderungswerbers<br />
Der Förderungswerber hat die Förderungsmittel für betriebliche Zwecke zu verwenden. Die<br />
Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> hat das Recht, entweder selbst oder durch beauftragte Dritte die<br />
betriebliche Verwendung der Förderungsmittel zu überprüfen oder überprüfen zu lassen.<br />
Wird das Unternehmen innerhalb von 2 Jahren ab Gewährung der Förderung aufgegeben<br />
(Betriebsaufgabe, Konkurs o.ä.), so sind die Förderungsmittel zur Gänze zurückzuzahlen. In<br />
besonders berücksichtigungswürdigen Fällen kann die Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> von dieser<br />
Maßnahme absehen.<br />
7.<br />
6
Verfahren<br />
Eine Förderung erfolgt nur über schriftliches Ansuchen, welches mittels des hiefür<br />
aufgelegten Formulares unter Beilage der ergangenen Förderungszusagen von AWS bzw.<br />
<strong>Land</strong> O.Ö. in Kopie beim Stadtamt <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> einzubringen ist. Wurden die Investionen aus<br />
Eigenmittel finanziert, sind entsprechende Nachweise über die getätigten Investitionen<br />
beizubringen. Die Entscheidung der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> wird dem Förderungswerber<br />
schriftlich mitgeteilt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt einmalig.<br />
8.<br />
Schlussbestimmungen<br />
Ein Rechtsanspruch des Förderungswerbers auf Gewährung der<br />
Betriebsneugründungsförderung der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> besteht nicht. Durch die<br />
Entgegennahme eines Förderungsansuchens erwachsen der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> keine<br />
wie immer gearteten Verpflichtungen. Alle mit der Durchführung der Förderung verbundenen<br />
Kosten, Abgaben, Steuern, Gebühren, Spesen u. dgl. hat der Förderungswerber zu tragen.<br />
Der Förderungswerber hat schriftlich zu erklären, daß ihm die Bestimmungen dieser<br />
Förderungsaktion, insbesondere auch der Förderungsaktionen der AWS bzw. des <strong>Land</strong>es<br />
<strong>Oberösterreich</strong>, bekannt sind und daß er diese vollinhaltlich, verbindlich anerkennt.<br />
Die vorstehenden Richtlinien wurden durch den Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
in seiner Sitzung vom 25. September 2008 genehmigt.<br />
Anhang zur Betriebsförderung der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
Print- u. elektronische Unternehmen:<br />
<strong>Ischl</strong>er Woche, Auböckplatz 13, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
<strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>er Rundschau, Kaiser-Franz-Josef-Straße 18, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
TV <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, Kreuzplatz 5, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
Traunspiegel, 4821 Lauffen 6<br />
Life Radio Salzkammergut Betriebsges.mbH., Lindaustraße 28, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
Salzkammergut Werbeagentur, Obere Marktstraße 13, 4822 <strong>Bad</strong> Goisern<br />
Betriebsberater:<br />
Laaber KEG Consulting & Training, Kaltenbachstraße 27a, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
Leitner Marketing & Controlling Management, Kaiser-Franz-Josef-Straße 13, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
Dr. Helmut Bergthaler, Obersee 16, 4822 <strong>Bad</strong> Goisern<br />
Mag. Rainhard Hofbauer, Marktstraße 1, 4813 Altmünster<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
PKT. 6. KINDERGARTEN-ELTERNBEITRAGSVERORDNUNG, ANPASSUNG BZGL. KRABBELSTUBE<br />
Berichterstatter und Antragsteller: StR. Heidemaria Stögner<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26. Juni die Kindergarten-Elternbeitragsordnung<br />
gemäß den Vorgaben des <strong>Land</strong>es beschlossen.<br />
Zu diesem Zeitpunkt vertrat das <strong>Land</strong> die Ansicht, dass für zweite und weitere Kinder im<br />
Kindergarten ein Nachlass von max. 50 % bzw. 100 % auf den Halbtagestarif gewährt<br />
werden kann. Für Kinder in Krabbelstuben konnte max. eine Ermäßigung von 20 % auf den<br />
zu zahlenden Tarif gewährt werden.<br />
Die Oö. <strong>Land</strong>esregierung hat nunmehr mit der Oö. Krabbelstuben-Elternbeitragsverordnung<br />
die gleichen Ermäßigungsmöglichkeiten wie für Kindergartenkinder beschlossen.<br />
Die neuen Vorgaben wurden vom zuständigen Sozialausschuss sowie vom Stadtrat beraten<br />
und dem Gemeinderat zur Annahme empfohlen.<br />
7
Es wird der Antrag gestellt, die nachstehende Kindergarten- und Krabbelstuben-<br />
Elternbeitragsordnung mit der oa. Änderung zu beschließen.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Elternbeitragsordnung der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
Die Eltern (Erziehungsberechtigen) haben gemäß dem OÖ. Kinderbetreuungsgesetz 2007,<br />
LGBl. Nr. 39/2007, der Kindergärten- und Horte-Elternbeitragsverordnung 2008 LGBl.<br />
54/2008 und der Oö. Krabbelstuben-Elternbeitragsverordnung 2008 einen Elternbeitrag zu<br />
entrichten, welcher an die Einkommens- und Familienverhältnisse angepasst ist.<br />
1. Bewertung des Einkommens<br />
(§ 1 der Oö. Kindergärten- und Horte-Elternbeitragsverordnung 2008 sowie § 1 der Oö.<br />
Krabbelstuben-Elternbeitragsverordnung 2008)<br />
1. Der von den Eltern zu leistende Kostenbeitrag bemisst sich nach der Höhe des<br />
Familieneinkommens pro Monat.<br />
2. Werden für die Berechnung des Familieneinkommens die Einkünfte eines Jahres<br />
nachgewiesen, ist dieser Betrag bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit durch 14<br />
und bei sonstigen Einkünften durch 12 zu teilen.<br />
3. Das Familieneinkommen beinhaltet:<br />
a) bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit das monatliche Bruttoeinkommen<br />
gemäß § 25 EStG 1988;<br />
b) bei Einkünften aus <strong>Land</strong>- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit oder<br />
Gewerbebetrieb 75 % der Einkünfte, die der Berechnung der<br />
Sozialversicherungsbeiträge zugrunde gelegt werden.<br />
c) sonstige Einkünfte, z.B. aus Vermietung und Verpachtung.<br />
d) in folgenden Fällen ist der Einkommenssteuerbescheid als Berechnungsbasis<br />
heranzuziehen:<br />
- bei Erreichung der Sozialversicherungs-Höchstbeitragsgrundlage<br />
- bei freiberuflich Tätigen (z.B. Wirtschaftstreuhändern, Tierärzten, Notar,<br />
Rechtsanwälten, Ziviltechnikern, Ärzten, Apothekern, Patentanwälten, Zahnärzten,<br />
Hebammen, Physiotherapeuten, Heilmasseuren, etc.)<br />
Das Familieneinkommen setzt sich aus allen Einkünften der im selben Haushalt mit dem<br />
betreffenden Kind lebenden Eltern i.S.d. § 2 Abs. 1 Ziff. 9 Oö. Kinderbetreuungsgesetz<br />
und deren Lebensgefährten und allfälligen Einkünften des Kindes (z.B. Waisenrente)<br />
zusammen.<br />
4. Unterhaltsleistungen gemäß §§ 94 sowie 140 ff ABGB bzw. § 66 Ehegesetz an<br />
haushaltsfremde Personen sind vom Einkommen abzuziehen.<br />
5. Zum Einkommen zählen auch alle sonstigen Bezüge, Beihilfen und Pensionen, wie zB.<br />
- Kinderbetreuungsgeld<br />
- Arbeitslosengeld<br />
- Notstandshilfe<br />
- Studienbeihilfe<br />
- Wochengeld<br />
- Pensionen und Renten inkl. Ausgleichszahlungen<br />
- AMFG - Beihilfen<br />
- Krankengeld<br />
- Unterhaltsleistungen<br />
- Zivildiener-/ Wehrpflichtigenentgelt<br />
- Sozialhilfe<br />
6. Wohnbeihilfe, Familienbeihilfe und Pflegegeld zählen nicht zum Einkommen.<br />
7. Vom ermittelten Familieneinkommen sind je weiterem nicht selbsterhaltungsfähigem Kind<br />
im Haushalt 200 Euro abzuziehen.<br />
8. Der so ermittelte Betrag bildet die Grundlage für die Berechung des Elternbeitrages<br />
(Berechungsgrundlage).<br />
8
9. Bei (Krisen)-Pflegeeltern bemisst sich der Elternbeitrag ausschließlich nach der Höhe des<br />
Pflegegeldes gemäß gemäß § 27 Oö. JWG 1991, sofern nicht das Gericht den (Krisen-)<br />
Pflegeeltern das Erziehungsrecht übertragen hat.<br />
2. Elternbeitrag<br />
Mit dem monatlichen Elternbeitrag sind alle Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtung<br />
abgedeckt. Der Elternbeitrag umfasst nicht die allenfalls verabreichte Verpflegung und einen<br />
möglichen Kostenbeitrag für die Begleitperson beim Kindergartentransport.<br />
Der Elternbeitrag errechnet sich folgt:<br />
1. Elternbeitrag für Kindergarten:<br />
Der monatliche Elternbeitrag beträgt für<br />
a) die halbtägige Inanspruchnahme (7.30 Uhr bis 12.30 Uhr oder eine andere, gleich<br />
lange Öffnungszeit bis max. 29 Wochenstunden) 3,0 % der Berechnungsgrundlage<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, mindestens € 36,00 incl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
und höchstens € 120,00 incl. gesetzlicher Umsatzsteuer und wird mit 100 % bewertet<br />
b) den Besuch zwischen 7.30 Uhr und 13.30 Uhr inklusive Mittagsbetreuung, oder eine<br />
andere, gleich lange Öffnungszeit bis max. 34 Wochenstunden: 115 % nach Pkt. a)<br />
c) beträgt die Betreuungszeit mehr als 6 Stunden pro Tag oder ab 35 Wochenstunden,<br />
so wird der Elternbeitrag mit 133 % nach Pkt. a) festgelegt.<br />
d) Der Elternbeitrag für den Kindergarten umfasst 5 Besuchstage pro Woche.<br />
e) bei Krankheit des Kindes in der Dauer von durchgehend mind. mehr als 10<br />
Besuchstagen ermäßigt sich bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung der<br />
Elternbeitrag um 50 %.<br />
2. Elternbeitrag für Krabbelstube u. alterserweiterte Gruppe:<br />
Der monatliche Elternbeitrag beträgt für<br />
a) die halbtägige Inanspruchnahme (7.30 Uhr bis 12.30 Uhr oder eine andere, gleich<br />
lange Öffnungszeit bis max. 29 Wochenstunden) 3,6 % der Berechnungsgrundlage<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, mindestens € 43,00 incl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
und höchstens € 180,00 incl. gesetzlicher Umsatzsteuer und wird mit 100 % bewertet<br />
b) den Besuch zwischen 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr inklusive Mittagsbetreuung oder eine<br />
andere, gleich lange Öffnungszeit bis max. 34 Wochenstunden: 115 % nach Pkt. a)<br />
c) beträgt die Betreuungszeit mehr als 6 Stunden pro Tag oder ab 35 Wochenstunden,<br />
so wird der Elternbeitrag mit 133 % nach Pkt. a) festgelegt<br />
d) wird eine Kindergartengruppe als alterserweiterte Gruppe mit Kindern unter 3 Jahren<br />
geführt, beträgt der Elternbeitrag für die unter 3-jährigen Kinder 3,6 % der<br />
Berechnungsgrundlage zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, mindestens € 43,00 incl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer und höchstens € 180,00 incl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
e) Der Elternbeitrag für den Kindergarten umfasst 5 Besuchstage pro Woche.<br />
f) bei Krankheit des Kindes in der Dauer von durchgehend mind. mehr als 10<br />
Besuchstagen ermäßigt sich bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung der<br />
Elternbeitrag um 50 %<br />
3. Werden die erforderlichen Einkommensnachweise zur Berechnung des Elternbeitrages<br />
nicht innerhalb in der Ausschreibung vorgegebenen Frist beim Stadtamt <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
vorgelegt, so ist der Höchstbeitrag vorzuschreiben.<br />
4. Besuchen mehrere Kinder einer Familie eine Kinderbetreuungseinrichtung (Kindergarten,<br />
Krabbelgruppe oder Hort), so wird für das zweite Kind ein Abschlag von 50 %, für jedes<br />
weitere Kind ein Abschlag von 100 % festgesetzt. Der Geschwisterabschlag ist vom<br />
Elternbeitrag für eine halbtägige Inanspruchnahme (100 %) zu berechnen.<br />
Der Nachweis, dass es sich um das zweite oder weitere Kind einer Familie handelt, das<br />
eine Kinderbetreuungseinrichtung besucht, obliegt den Eltern. Als Nachweis ist eine<br />
schriftliche Bestätigung des Rechtsträgers über die erfolgte Aufnahme vorzulegen.<br />
5. Eine Änderung des Einkommens bzw. der Wegfall für eine Ermäßigung für ein zweites<br />
oder weiteres Kind ist unverzüglich beim Stadtamt zu melden. Die Änderung des<br />
Elternbeitrages wirkt ab der nächsten Vorschreibung des Elternbeitrages. Eine<br />
rückwirkende Aufrechnung ist ausgeschlossen. Stellt sich nachträglich heraus, dass die<br />
Angaben zum Einkommen und/oder für Ermäßigungen für eine zweites oder weiteres<br />
Kind falsch waren, kann der Elternbeitrag bis zur Verjährungsfrist nachverrechnet<br />
werden.<br />
9
6. Werden in der nur für einen bestimmten Zeitraum (Urlaub, etc.) abgemeldet, ist der<br />
Beitrag für diesen Zeitraum zu bezahlen.<br />
7. Der Mindestbeitrag kann aus besonders berücksichtigungswürdigen sozialen Umständen<br />
ermäßigt oder zur Gänze nachgesehen werden kann, wobei auf die Vermögens-,<br />
Einkommens- und Familienverhältnisse der Eltern Bedacht zu nehmen ist.<br />
8. Der Elternbeitrag wird monatlich eingehoben und ist jeweils zum 10. eines Monats zur<br />
Zahlung fällig.<br />
3. Index<br />
Der Mindest- und der Höchstbeitrag sowie die Elternbeiträge ändern sich jeweils zu Beginn<br />
des nächstfolgenden Arbeitsjahres entsprechend der Änderung des von der Statistik Austria<br />
kundgemachten Verbraucherpreisindex 2005 oder eines an seine Stelle tretenden Index<br />
gegenüber dem durchschnittlichen Index des Jahres 2006. Dabei ist nach mathematischen<br />
Rundungsregeln auf volle Eurobeträge zu runden.<br />
4. Beiträge für besondere Leistungen<br />
1. Für das Mittagessen wird ein Beitrag von derzeit 2,30 Euro pro Mahlzeit berechnet.<br />
Allfällige Beitragserhöhungen werden den Eltern (Erziehungsberechtigten) jährlich,<br />
jeweils am Beginn des Kindergartenjahres bekannt gegeben.<br />
2. Für die Begleitperson beim Kindergartentransport ist bei Inanspruchnahme, pro Monat<br />
ein Betrag von 8,00 Euro incl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen<br />
3. Verpflegungsbeitrag. Inkasso wie bisher durch Kindergärtnerin<br />
5. Fortbildung des Fachpersonals<br />
Wenn das Fachpersonal im Einvernehmen mit dem Kindergartenerhalter an<br />
Fortbildungsveranstaltungen des <strong>Land</strong>es teilnimmt, kann<br />
a) der Kindergartenbetrieb, wenn es mit Rücksicht auf die Interessen der Eltern<br />
(Erziehungsberechtigten) vertretbar ist, für die Dauer der Veranstaltung geschlossen<br />
werden<br />
b) der Kindergartenbetrieb für Kinder von berufstätigen Eltern (Erziehungsberechtigten)<br />
aufrecht erhalten werden.<br />
6. Schlussbestimmung<br />
Diese Ordnung tritt mit 1. September 2008 in Kraft.<br />
GR. M. Reitsamer: Er sei froh darüber, dass die Lücke im Gesetz mit diesem Beschluss beseitigt<br />
wird, da eine Ungleichbehandlung gegeben war. Auf diese Lücke hatten die Grünen in der 24. Sitzung<br />
des Gemeinderates vom 26. Juni 2008 ja dezitiert hingewiesen. Die Grünen Fraktion hatte damals<br />
einen Antrag gestellt, es möge eine Resolution beschlossen werden an die OÖ <strong>Land</strong>esregierung.<br />
Darin wird ersucht, diese Ungleichbehandlung in der Elternbeitragsverordnung zu beseitigen. Diese<br />
Resolution war in weiser Vorausschau. Was verwunderlich war, dass es bei der Abstimmung keine<br />
Mehrheit gegeben hat. Für diese Resolution haben damals geschlossen nur die Grünen gestimmt,<br />
Teile der ÖVP, GR N. Wimmer. Die restlichen Mitglieder der anderen Fraktionen haben dezidiert<br />
dagegen gestimmt. Die OÖ <strong>Land</strong>esregierung hat zwischenzeitlich diese Elternbeitragsverordnung<br />
novelliert. Und jetzt wird der <strong>Ischl</strong>er Gemeinderat hoffentlich auch seine Zustimmung geben. Darüber<br />
freue er sich.<br />
Beschluss:<br />
2 Stimmenthaltungen: GR. Anton Fuchs<br />
GR. DI. Andreas Laimer<br />
35 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />
PKT.<br />
7. L 1295 - RETTENBACHTAL STRASSE, ERRICHTUNG EINER BELEUCHTUNGSANLAGE FÜR DEN<br />
SCHUTZWEG BEIM ROTEN KREUZ IN BAD ISCHL, ÜBEREINKOMMEN BETREFFEND KOSTENTEILUNG<br />
Berichterstatter und Antragsteller: Vizebgm. Josef Reisenbichler<br />
Nach mehrjährigen Bemühungen der Gemeinde wird der oa. Schutzweg nun realisiert.<br />
10
Nachdem es sich dabei um eine Maßnahme auf einer <strong>Land</strong>esstraße handelt, ist bzgl. der<br />
baulichen Maßnahmen eine Vereinbarung mit dem <strong>Land</strong> abzuschließen. Material und<br />
Geräteeinsatz wird von der Gemeinde getragen, ebenso 50 % (vorauss. € 5.500,--) der<br />
Errichtungskosten der elektrotechnischen Einrichtungen (Beleuchtung) , der Personaleinsatz<br />
der Straßenmeisterei wird vom <strong>Land</strong> übernommen. Die Erhaltung der Beleuchtungsanlage<br />
fällt in die Verantwortung der Gemeinde.<br />
Es wird der Antrag gestellt, das Übereinkommen, welches als Beilage einen integrierenden<br />
Bestandteil dieser Verhandlungsschrift bildet, zu beschließen.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
(StR. Mathes bei der Abstimmung nicht anwesend.)<br />
PKT.<br />
8. PARKPLATZ UNTER DER UMFAHRUNGSBRÜCKE, AUFKÜNDIGUNG DER MIETVEREINBARUNGEN MIT DEM<br />
LAND OÖ. UND DER LEBENSHILFE OÖ.<br />
Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Hannes Heide<br />
Die Stadtgemeinde mietet seit 1997 Flächen von der Lebenshilfe OÖ. (ca. 560 m²) und vom<br />
<strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> (ca. 900 m²) für Zwecke eines öffentlichen Parkplatzes in der<br />
Steinfeldstraße , Höhe Umfahrungsbrücke.<br />
Das Mietentgelt beträgt € 276,41 (Lebenshilfe) bzw. € 431,88 (<strong>Land</strong>) jährlich (wertgesichert).<br />
Das Areal wird unentgeltlich von Fahrzeugen aller Art belegt und sind bzw. waren dort auch<br />
Arbeiten zur Neugestaltung der Zufahrt für die Lebenshilfe im Gange.<br />
Eine effektive Vergebührung als Dauerparkplatz - wie z.B. am Kaiserinselparkplatz - wäre mit<br />
erheblichen Investitionen und zusätzlichem Betreuungsaufwand verbunden. Die beiden<br />
Vereinbarungen mit der Lebenshilfe und mit dem <strong>Land</strong> sollen nunmehr aufgekündigt<br />
werden, was in beiden Fällen unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist zu jedem<br />
Monatsletzten mittels eingeschriebenen Briefes erfolgen kann.<br />
Es wird daher der Antrag gestellt, die oa. Verträge zum nächstmöglichen Termin<br />
aufzukündigen; soferne eine einvernehmliche Auflösung zu einem früheren Zeitpunkt<br />
erfolgen kann, wird diese angestrebt.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
GR. M. Reitsamer: „Gratis-Parkplätze“ sind in diesem Bereich Mangelware. Die Situation ist derzeit<br />
zwar unbefriedigend, aber eine Lösung sollte überdacht werden.<br />
Vizebgm. Panhuber: Das Parkplatz-Angebot in der Stadt ist ausreichend. Der dortige Gratisparkplatz<br />
sei für die Stadt zu kostenaufwändig und wurde zweckentfremdet. Er sei dafür, diese Fläche zurück<br />
zu geben.<br />
Beschluss:<br />
3 Stimmen gegen den Antrag: 1. GR. Glatz Peter<br />
2. GR. Reitsamer Markus<br />
3. GRE. Dr. Klaus Brändle<br />
3 Stimmenthaltungen: 1. GR. Fuchs Anton<br />
2. GR. Laimer DI. Andreas<br />
3. GR. Siegl Hermine<br />
31 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />
11
PKT. 9. JUDO-BARACKE BAUERAREAL, BENÜTZUNGSVEREINBARUNG MIT ASKÖ<br />
Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Hannes Heide<br />
Der ASKÖ <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> benützt die Baracke seit Jahren unentgeltlich für das Judotraining. Das<br />
Gebäude ist bekanntlich in keinem guten Zustand. Der Verein hat der Stadtgemeinde nun<br />
angeboten, das Objekt selbst zu sanieren, dafür überlässt die Gemeinde dem Verein die<br />
Baracke für 20 Jahre zur Nutzung zum symbolischen Jahreszins von € 1,--.<br />
Es wird der Antrag gestellt, die nachstehende Vereinbarung mit dem Verein zu beschließen.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Vereinbarung<br />
abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, Pfarrgasse 11, im folgenden kurz<br />
Stadtgemeinde und dem ASKÖ <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, ...., im folgenden kurz Verein, wie folgt:<br />
1.<br />
Die Stadtgemeinde ist Eigentümerin des Objektes <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, Kalvarienbergweg 9. Die<br />
Stadtgemeinde gestattet dem Verein die Nutzung dieses Gebäudes als Trainingsort für<br />
Kampfsport.<br />
2.<br />
Diese Vereinbarung beginnt mit dem Tag der beiderseitigen Vertragsunterfertigung und wird<br />
auf 20 Jahre abgeschlossen. Sie endet nach Ablauf der bedungenen Frist, ohne dass es<br />
einer eigenen Kündigung bedarf.<br />
3.<br />
Der Verein ist berechtigt, das vertragsgegenständliche Objekt für seine Zwecke auf eigene<br />
Kosten zu sanieren. Die Sanierungsmaßnahmen sind jeweils nach Information und im<br />
Einvernehmen mit der Stadtgemeinde durchzuführen. Dafür allfällig erforderliche behördliche<br />
Genehmigungen sind vom Verein einzuholen.<br />
4.<br />
Das jährliche Benützungsentgelt beträgt € 1,-- und ist jeweils bis zum 31.3. zu entrichten.<br />
Darüber hinaus ist der Verein zur Tragung der Betriebskosten - soweit diese anfallen -<br />
verpflichtet.<br />
5.<br />
Die Weitergabe des Gebäudes oder von Teilen desselben an Dritte ist nicht gestattet. Die<br />
Stadtgemeinde behält sich das Recht der außerordentlichen vorzeitigen Aufkündigung<br />
dieses Vertrages für den Fall des vereinbarungswidrigen - oder erheblich nachteiligen<br />
-Gebrauches des vertragsgegenständlichen Objektes, oder wegen sonstiger<br />
schwerwiegender in der Sphäre des Vereins liegender Gründe vor.<br />
6.<br />
Nach Ablauf dieser Vereinbarung wird der Verein das vertragsgegenständliche Objekt<br />
binnen 14 Tagen räumen und der Stadtgemeinde geräumt übergeben. Aufwendungen des<br />
Vereins, welcher dieser auf das Gebäude getätigt hat und welche mit diesem verbunden<br />
sind, gehen mit Ablauf des Vertrages entschädigungslos in das Eigentum der Stadtgemeinde<br />
über.<br />
7.<br />
Der Verein hält die Stadtgemeinde bzg. allfälliger Ansprüche schad- und klaglos, welche<br />
infolge der Benützung des überlassenen Objektes wem immer entstehen.<br />
8.<br />
Beide Vertragsteile verzichten auf das Rechtsmittel, diese Vereinbarung wegen Verletzung<br />
über die Hälfte des wahren Wertes anzufechten.<br />
9.<br />
Alle mit der Errichtung und Ausfertigung dieses Vertrages allfällig verbundenen Kosten u.<br />
Gebühren trägt der Verein.<br />
10.<br />
Dieser Vertrag wird in einem Original erichtet, welches der Stadtgemeinde gebührt; der<br />
Verein erhält eine einfache Abschrift.<br />
12
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
PKT. 10. GRST. 5/10, GB. HAIDEN, VERÄUSSERUNG<br />
Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Hannes Heide<br />
Das ggst. gemeindeeigene Grundstück in der Aschau-Siedlung soll zu den nachstehend<br />
angeführten Konditionen entsprechend den vom Bauausschuss festgelegten Richtlinien<br />
veräußert werden.<br />
Grundstück Größe<br />
Grst. 5/10,<br />
GB. Haiden<br />
Kaufpreis<br />
(zzgl. Nebenkosten)<br />
650 m² € 52.000,--<br />
Käufer<br />
Ferdinand Scheidleder,<br />
Kreutererstr. 12,<br />
4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
Es wird der Antrag gestellt, diese Grundtransaktion - wie oben ausgeführt - zu beschließen.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Gem. § 67 Abs. 3 OÖ. Gemeindeordnung bedürfen Veräußerungen von unbeweglichem<br />
Gemeindeeigentum eines mit 2/3-Mehrheit gefassten Beschlusses des Gemeinderates.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
(GR. Matthey bei der Abstimmung nicht anwesend.)<br />
PKT.<br />
11. GRST. 403, GB. AHORN (TEILFLÄCHE), AUFLASSUNGSVERORDNUNG<br />
GEM. § 11 ABS. 3 OÖ. STRASSENGESETZ<br />
Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Hannes Heide<br />
Zur grundbücherlichen Durchführung der vom Gemeinderat beschlossenen Veräußerung der<br />
146 m² großen Teilfläche des oa. Grundstückes ist für dessen Entlassung aus dem<br />
öffentlichen Gut eine entsprechende Verordnung erforderlich.<br />
Es wird der Antrag gestellt, die nachstehende Verordnung zu beschließen. Der Stadtrat<br />
schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Verordnung<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> hat am 25.9.2008 gemäß § 11 Abs. 3<br />
OÖ. Straßengesetz 1991, LGBl. Nr. 84/1991 i.d.F. der Novelle LGBl. 61/2008 in Verbindung<br />
mit den §§ 40 Abs. 2 Z. 4 und 43 der OÖ. Gemeindeordnung LGBl. 91/1990 i.d.g.F.<br />
beschlossen:<br />
§ 1<br />
Eine Teilfläche (146 m²) der öffentlichen Straßenparzelle 403, GB. Ahorn, wird als öffentliche<br />
Straße aufgelassen, weil sie wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für den<br />
Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist.<br />
§ 2<br />
13
Die genaue Lage der öffentlichen Straße ist aus dem Lageplan im Maßstab 1:500 ersichtlich,<br />
der beim Stadtamt <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> während der Amtsstunden von jedermann eingesehen werden<br />
kann und auch vor Erlassung dieser Verordnung durch 4 Wochen im Stadtamt <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> zur<br />
öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen ist.<br />
§ 3<br />
Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 der OÖ. Gemeindeordnung LGBl. 91/1990<br />
i.d.g.F. durch zwei Wochen kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der<br />
Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.<br />
GR. M. Reitsamer: Ein Orthofoto zeigt deutlich, dass der Zaun in den öffentlichen Grund hinein<br />
ragte.<br />
Bgm. Heide: Der Pachtzins hiefür wurde immer bezahlt, der Verkauf wurde bereits vollzogen; heute<br />
gehe es um die Auflassungsverordnung.<br />
Beschluss:<br />
2 Stimmen gegen den Antrag: GR. Peter Glatz<br />
GR. Markus Reitsamer<br />
1 Stimmenthaltung: GRE. Dr. Klaus Brändle<br />
34 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />
PKT.<br />
12. LIEGENSCHAFT EZ 469, GB. BAD ISCHL, LÖSCHUNG EINES GEH- UND FAHRTRECHTES<br />
Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Hannes Heide<br />
Als die Gemeinde im Jahre 1938 das Areal des Bauhofes erwarb, wurde zur Anbindung<br />
dieser Liegenschaft an das öffentliche Gut (Voglhuberstraße) ein Geh- und Fahrtrecht über<br />
den Grund des Verkäufers - jetziger Eigentümer <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> - vereinbart.<br />
Mittlerweile befindet sich auch der Bauhof bekanntlich im Eigentum des <strong>Land</strong>es, dennoch ist<br />
das oa. Recht nach wie vor formell im Lastenblatt der landeseigenen Liegenschaft EZ 493<br />
zugunsten der Gemeinde (EZ 469) eingetragen. Vom <strong>Land</strong> wurde die Zustimmung der<br />
Gemeinde zur Löschung dieser Eintragung angesprochen.<br />
Es wird der Antrag gestellt, die Löschung zu beschließen.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
GR. Fuchs: Er stelle die Frage an Vizebgm. Panhuber, ob das <strong>Land</strong> OÖ. hiefür Ersatzflächen zur<br />
Verfügung stellen wird.<br />
Vizebgm. Panhuber: Das Tauschverfahren wird deshalb gemacht, um für das Hotel die bestmögliche<br />
Nutzung zu erreichen.<br />
Bgm. Heide erklärt die genauen Besitzverhältnisse.<br />
Beschluss:<br />
1 Stimme gegen den Antrag: GRE. Dr. Klaus Brändle<br />
36 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />
PKT.<br />
13. OÖ. FERNGAS SERVICE GMBH., SONDERNUTZUNGSVEREINBARUNG<br />
BEZ. TELEKOMLEITUNGEN<br />
Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Hannes Heide<br />
14
Die OÖ. Ferngas AG. ist aufgrund einer Vereinbarung mit der Stadtgemeinde aus dem Jahre<br />
1983 zur Benützung der gemeindeeigenen Grundstücke für die Verlegung und den Betrieb<br />
des Gasnetzes berechtigt; im jeweiligen Einzelfall ist dafür der Abschluss näherer Vereinbarungen<br />
vorgesehen. Die Firma hat schon bisher zusätzlich zu Ihrem Gasnetz in <strong>Oberösterreich</strong><br />
auch Telekommunikationsleitungen (vor allem für betriebsinterne Informationsübermittlung)<br />
verlegt. Dieses Leitungsnetz hat die OÖ. Ferngas AG in ein Tochterunternehmen, die<br />
OÖ. Ferngas Service GmbH ausgelagert und werden diese Leitungen – vor allem bedingt<br />
durch die Teilnahme an der Breitbandinitiative des <strong>Land</strong>es <strong>Oberösterreich</strong> - zukünftig auch<br />
für die Übertragung von Daten Dritter genutzt.<br />
Dadurch wird es erforderlich, mit dieser neuen Gesellschaft eine<br />
Sondernutzungsvereinbarung hinsichtlich der Telekommunikationsleitungen abzuschließen.<br />
Der vorliegende Vertragstext, welcher sich auf Leitungen beschränkt, welche zusammen mit<br />
Gasleitungen verlegt wurden bzw. werden, wurde zwischen der Ferngas Service GmbH u<br />
dem OÖ. Gemeindebund abgestimmt.<br />
Es wird der Antrag gestellt, die vorliegende Vereinbarung, welche als Beilage einen integrierenden<br />
Bestandteil dieser Verhandlungsschrift bildet, mit der Maßgabe zu beschließen, dass<br />
für die Leitungsverlegungen jeweils die vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien für die<br />
entgelliche Nutzung von Gemeindegrund zur Anwendung gelangen.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Beschluss:<br />
6 Stimmen gegen den Antrag: 1. Vizebgm. Johann Panhuber<br />
2. GR. DI. Michael Donaubauer<br />
3. GRE. Wolfgang Maherndl<br />
4. GR. Glatz Peter<br />
5. GR. Reitsamer Markus<br />
6. GRE. Dr. Klaus Brändle<br />
10 Stimmenthaltungen: 1. StR. Streibl Johannes<br />
2. StR. Zierler Christian<br />
3. GR. Blohberger Wilhelm<br />
4. GR. Fuschlberger Arnold<br />
5. GR. Gollowitzer Wilhelm<br />
6. GR. Grießmeier Engelbert<br />
7. GR. Hohenberger Sabine<br />
8. GR. Müllegger Lorenz<br />
9. GR. Wimmer Margarete<br />
10.GRE. Bittner Ursula<br />
21 Stimmen für den Antrag: Restliche GR-Mitglieder<br />
PKT. 14. GASTGARTEN VOR DER TRINKHALLE, ÜBEREINKOMMEN<br />
Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Hannes Heide<br />
Der Gastgarten vor der Trinkhalle soll auch in den nächsten Jahren betrieben werden; Hr.<br />
Michael Stadler hat um eine entsprechende Vereinbarung mit der Stadtgemeinde für die<br />
nächsten drei Jahre ersucht, wobei der Kiosk Bestandteil des Gastgartens bleiben und von<br />
Hrn. Stadler erworben soll.<br />
Das Entgelt bemisst sich nach den Richtlinien für die Zone 1 (dzt. € 33,74 pro m² und Jahr<br />
zzgl. MWSt. und wertgesichert); die exakte Situierung und das Ausmaß des Gastgartens<br />
wird im kommenden Frühjahr festgelegt.<br />
Es wird der Antrag gestellt, mit Hrn. Stadler die nachstehende Vereinbarung abzuschließen,<br />
den Sparkassenplatz sowie den Auböckplatz (Bereich vor der Trinkhalle) als Zone 1 für<br />
15
gastronomische Nutzung im Sinne der Richtlinien des Gemeinderates für die Nutzung von<br />
Gemeindegrund festzusetzen und den oa. Kiosk um € 5.000,-- zuzügl. MwSt. an Hrn. Stadler<br />
zu veräußern.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Vereinbarung<br />
abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, Pfarrgasse 11, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, im<br />
Folgenden kurz „Vermieterin“ genannt und Herrn Michael Stadler, Salzburgerstraße 17, 4820<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, im Folgenden kurz „Mieter“ genannt, wie folgt:<br />
1.<br />
Die Vermieterin vermietet dem Mieter eine ca. 340 m² große Fläche vor dem Westflügel der<br />
Trinkhalle zum Betrieb eines Gastgartens. Der Vermieterin steht es frei, die exakte<br />
Situierung und Ausmaß des Gastgartens - auch nachträglich - festzulegen bzw. zu<br />
korrigieren.<br />
2.<br />
Dieser Vertrag beginnt am 1. Februar 2009 und endet am 31. Januar 2012, ohne dass es<br />
einer eigenen Kündigung bedarf.<br />
3.<br />
Der Mieter ist berechtigt, den Gastgarten täglich bis längstens 23:00 Uhr zu betreiben.<br />
4.<br />
Als Mietzins ist ein Betrag von jährlich € 33,74/m² zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer<br />
jeweils bis zum 31. März eines jeden Jahres zu entrichten. Der Mietzins ist wertgesichert<br />
nach dem VPI 2005=100 . Ausgangsbasis hiefür ist die Indexziffer für den Monat Februar<br />
2009. Die Betriebskosten (Strom, Wasser, Kanal, Müll) werden dem Mieter mittels<br />
monatlicher adäquater Akontozahlungen vorgeschrieben.<br />
5.<br />
Eine Weitergabe der ggst. Fläche an Dritte ist nicht gestattet.<br />
6.<br />
Folgende Gründe berechtigen die Vermieterin zur sofortigen Vertragsauflösung :<br />
a) Untervermietung;<br />
b) Zahlungsverzug bzgl. Mietentgelt, Betriebskosten;<br />
c) Eröffnung des Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens über die Mieter;<br />
d) Zuwiderhandeln der Mieter gegen die Interessen der Vermieterin trotz schriftlichem<br />
Hinweis, bzw. Schädigung des Ansehens der Vermieterin.<br />
7.<br />
- Das Anbringen von Werbung aller Art am und beim Mietgegenstand ist nur gegen<br />
ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Vermieterin gestattet;<br />
- Gemäß § 112 Abs. 3 GewO sind lautes Sprechen, Singen und Musizieren im Gastgarten<br />
vom Gastgewerbetreibenden zu untersagen;<br />
- Der Mieter wird eine allfällige Lärmbelästigung, die vom Gastgarten bzw. den Gästen<br />
ausgeht, unverzüglich unterbinden. Auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen,<br />
insbesondere der Gewerbeordnung, sowie der ortspolizeilichen Vorschriften der<br />
Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, wird hingewiesen.<br />
- Das vereinbarte Ausmaß des Gastgartens darf ohne ausdrückliche Genehmigung der<br />
Vermieterin nicht vergrößert werden, der Mieter darf ohne ausdrückliche Genehmigung<br />
der Vermieterin auch keine Veränderungen am genehmigten Gastgarten vornehmen.<br />
Der Mieter hat weiters dafür Sorge zu tragen, dass ...<br />
� der Mietgegenstand während der Vertragsdauer entsprechend sauber gehalten wird;<br />
� allfällig erforderliche behördliche Bewilligungen (z.B. straßenpolizeilicher und<br />
gewerbebehördlicher Natur) eingeholt werden und mit Betriebsaufnahme rechtskräftig<br />
vorliegen;<br />
� für den vertragsgegenständlichen Betrieb eine Feuerversicherung und eine<br />
Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden;<br />
� jegliches für den vertragsgegenständlichen Betrieb erforderliche Inventar vorhanden ist.<br />
� Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet sich der Mieter, die für den<br />
Gastgarten genutzte Fläche unverzüglich, jedoch längstens binnen 14 Tagen, zu räumen<br />
16
und geräumt zu übergeben. Aufwendungen, welche der Mieter auf das Eigentum der<br />
Vermieterin gemacht hat und welche niet- und nagelfest mit diesem verbunden sind,<br />
gehen entschädigungslos in deren Eigentum über.<br />
8.<br />
Der Mieter hält die Vermieterin bzgl. sämtlicher Ansprüche schad- und klaglos, welche<br />
infolge der Benützung des gemieteten Grundes wem immer entstehen.<br />
9.<br />
Beide Vertragsteile verzichten auf das Rechtsmittel, diese Vereinbarung wegen Verletzung<br />
über die Hälfte des wahren Wertes anzufechten.<br />
10.<br />
Alle mit der Errichtung (incl. Vertragserrichtungspauschale € 150,--) und Ausfertigung<br />
dieses Vertrages verbundenen Kosten u. Gebühren trägt der Mieter.<br />
11.<br />
Dieser Vertrag wird in einem Original erichtet, welches der Vermieterin gebührt; der Mieter<br />
erhält eine einfache Abschrift.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
PKT. 15. GASTGARTEN GOLDENES SCHIFF, ÜBEREINKOMMEN<br />
Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Hannes Heide<br />
Der neue Gastgarten soll im heurigen Herbst errichtet werden. Der Mietzins bemisst sich<br />
nach der vom Gemeinderat jeweils für den Stifterkai festgesetzten Zone im Sinne der<br />
Richtlinien für die entgeltliche Benutzung von Gemeindegrund (Stifterkai: dzt. Zone 2, €<br />
21,22 pro m² und Jahr zzgl. MWSt. und wertgesichert); die exakte Situierung und das<br />
Ausmaß des Gastgartens wird im Zuge der Errichtung festgelegt. Die Stadtgemeinde<br />
verzichtet bis einschließlich 2013 auf die Einhebung der Miete.<br />
Es wird der Antrag gestellt, die nachstehende Mietvereinbarung zu beschließen.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Mietvereinbarung<br />
abgeschlossen aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 25.09.2008 zwischen der<br />
Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, Pfarrgasse 11 - im folgenden kurz "Vermieterin"<br />
genannt - und der Edwin Gruber GmbH, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, Stifterkai 3, vertreten durch den<br />
alleinvertretungsbefugten Geschäftsführer Herrn Edwin Gruber - im Folgenden kurz "Mieter"<br />
genannt - wie folgt:<br />
1.<br />
Die Stadtgemeinde vermietet und die Edwin Gruber GmbH mietet, eine 78 m² große Fläche<br />
der im Eigentum der Stadtgemeinde stehenden Parzelle 624 GB 42002 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, zum<br />
Betrieb eines Gastgartens.<br />
2.<br />
Dieser Gastgarten wird gemäß dem vorgelegten Projekt des Architekturbüros "Arkade" vom<br />
11.03.2008 auf einer Gesamtfläche von 169 m², davon 78 m² auf dem oa. gemeindeeigenen<br />
Grundstück 624, errichtet. Dem Mieter obliegt die Einholung sämtlicher für die Errichtung und<br />
den Betrieb dieses Gastgartens erforderlicher behördlichen Genehmigungen sowie die<br />
strikte Einhaltung der damit verbundenen Auflagen und Bedingungen.<br />
3.<br />
17
Dieser Vertrag beginnt am 1. Januar 2009 - dies unter der Bedingung des Vorliegens<br />
sämtlicher behördlicher Genehmigungen und eines gültigen Vertrages mit der Republik<br />
Österreich als Verwalterin des öffentlichen Wassergutes - und wird auf unbestimmte Zeit<br />
abgeschlossen. Beide Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich die Aufhebung des 1981<br />
abgeschlossenen Mietvertrages über den derzeit noch bestehenden Gastgarten mit<br />
31.12.2008.<br />
4.<br />
Der Mietzins wird entsprechend der vom Gemeinderat für den Stifterkai jeweils festgesetzten<br />
Zone im Sinne der Richtlinien für die entgeltliche Benutzung von Gemeindegrund bis zum<br />
30. Juni eines jeden Jahres entrichtet (dzt. Zone 2 für Gastgärten, € 21,22 pro m² und Jahr<br />
zzgl. MWSt. und wertgesichert).<br />
Die Vermieterin verzichtet jedoch auf die Dauer von 5 Jahren - d.i. bis einschließlich 2013<br />
-auf die Bezahlung des Mietentgeltes.<br />
5.<br />
- Das Anbringen von Werbung aller Art am und beim Mietgegenstand ist nur gegen<br />
ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Vermieterin gestattet;<br />
- Gemäß § 112 Abs. 3 GewO sind lautes Sprechen, Singen und Musizieren im Gastgarten<br />
vom Gastgewerbetreibenden zu untersagen;<br />
- Der Mieter wird eine allfällige Lärmbelästigung, die vom Gastgarten bzw. den Gästen<br />
ausgeht, unverzüglich unterbinden. Auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen,<br />
insbesondere der Gewerbeordnung, sowie der ortspolizeilichen Vorschriften der<br />
Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, wird hingewiesen.<br />
- Der Mieter wird dafür sorgen, dass die Gäste des Gastgartens das WC im hauseigenen<br />
Lokal aufsuchen;<br />
- Der Abstand des Gastgartens vom Randstein darf 20 cm nicht unterschreiten.<br />
6.<br />
Eine Weitergabe der ggst. Fläche an Dritte ist nicht gestattet, ausgenommen an den<br />
jeweiligen Betreiber des Restaurants im Hotel „Goldenes Schiff“.<br />
7.<br />
Der Mieter hält die Vermieterin bzgl. sämtlicher Ansprüche schad- und klaglos, welche<br />
infolge der Benützung des gemieteten Grundes wem immer entstehen.<br />
8.<br />
Die gegenständliche Vereinbarung wird als reine Flächenmiete abgeschlossen; der Mieter<br />
verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was eine Anwendung des Mitrechtsgesetzes zur Folge<br />
haben könnte.<br />
Das vereinbarte Ausmaß des Gastgartens darf ohne ausdrückliche Genehmigung der<br />
Vermieterin nicht vergrößert werden, der Mieter darf ohne ausdrückliche Genehmigung der<br />
Vermieterin auch keine Veränderungen am genehmigten Gastgarten vornehmen<br />
9.<br />
- Diese Vereinbarung kann von jeder der Vertragsparteien unter Einhaltung einer<br />
Kündigungsfrist von 2 Jahren schriftlich ordentlich gekündigt werden.<br />
- Bei ordentlicher Kündigung durch den Mieter steht es der Vermieterin frei, vom Mieter<br />
a) die entschädigungslose Übertragung der Anlage in ihr Eigentum, oder<br />
b) die Herstellung des ursprünglichen Zustandes (völlige Entfernung des Gastgartens)<br />
zu verlangen;<br />
- Für den Fall, dass die Vermieterin die ordentliche Kündigung bis einschließlich 2019<br />
ausspricht, wird dem Mieter eine Abgeltung der befestigten Bauteile (keine Mobilien) in<br />
Höhe des Zeitwertes derselben erstattet. Für eine ordentliche Kündigung durch die<br />
Vermieterin zu einem späteren Zeitpunkt, oder im Falle einer – wann immer erfolgten -<br />
außerordentlichen Kündigung findet keine Abgeltung statt.<br />
10.<br />
Nachstehende Gründe berechtigen die Vermieterin zur ausserordentlichen und sofortigen<br />
Auflösung dieses Vertrages:<br />
- Insolvenz der Vermieterin;<br />
18
- Verzug mit der Bezahlung des Mietzinses um mehr als vier Wochen nach Fälligkeit, trotz<br />
schriftlicher Mahnung;<br />
- erheblich nachteiliger Gebrauch des Mietgegenstandes durch den Mieter;<br />
- wiederholter oder anhaltender Verstoß gegen sonstige Bestimmungen dieser<br />
Vereinbarung;<br />
- Auflösung (aus welchem Grund immer) des vom Mieter mit der Republik Österreich bzgl.<br />
dieses Gastgartens ebenfalls abzuschließenden Mietvertrages.<br />
11.<br />
Beide Vertragsteile verzichten auf das Rechtsmittel, diese Vereinbarung wegen Verletzung<br />
über die Hälfte des wahren Wertes anzufechten.<br />
12.<br />
Alle mit der Errichtung (insb. Vertragserrichtungspauschale € 150,--) und Ausfertigung dieses<br />
Vertrages verbundenen Kosten u. Gebühren trägt der Mieter.<br />
13.<br />
Dieser Vertrag wird in einem Original erichtet, welches der Vermieterin gebührt; der Mieter<br />
erhält eine einfache Abschrift.<br />
14.<br />
Dieser Vertrag geht beiderseits auf allfällige Rechtsnachfolger über.<br />
GR. M. Reitsamer: Es sei wichtig, Gastronomiebetriebe im Zentrum zu fördern, jedoch soll laut<br />
Amtsvortrag für einen gewissen Zeitraum auf eine Mieteinnahme verzichtet werden. Er befürchte<br />
Beispielsfolgerungen, auch sollten Ungleichbehandlungen sollten hintangehalten werden. Eine andere<br />
Form der Verkehrsführung in diesem Bereich wäre wünschenswert.<br />
Bgm. Heide: Die Entscheidung über diesen Vertrag wurde nicht auf die leichte Schulter genommen<br />
und oftmals beraten.<br />
Vizebgm. Panhuber begrüßt die Mietfreistellung bis 2013, da dies ebenfalls eine Art<br />
Wirtschaftsförderung darstelle.<br />
GR. Nikolaus Wimmer: Ihm fehle gänzlich die genaue Ausführung des Gastgartens, daher keine<br />
Zustimmung.<br />
GRE. Dr. Brändle: Die angesprochene ‚Wirtschaftsförderung’ erfolgt über einen sehr langen<br />
Zeitraum, dieser müsste kürzer gehalten werden.<br />
Beschluss:<br />
2 Stimmen gegen den Antrag: GR. Peter Glatz<br />
GRE. Dr. Klaus Brändle<br />
2 Stimmenthaltungen: GR. Hermine Siegl<br />
GR. Nikolaus Wimmer<br />
33 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />
PKT.<br />
16. MIETVEREINBARUNG MIT DER KATRIN SEILBAHN AG BEZ. TIME-OUT-KLASSE<br />
Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Hannes Heide<br />
Für die Einrichtung einer sogenannten time-out-Klasse im Gebäude Kaltenbachstraße 62a<br />
(Kosten liegen bei ca. € 15.000,--) soll mit der Katrin-Seilbahn AG eine Mietvereinbarung für<br />
die Dauer der entsprechenden schulbehördlichen Genehmigung abgeschlossen werden.<br />
Es wird der Antrag gestellt, den nachstehende Vertrag zu beschließen.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Mietvertrag<br />
abgeschlossen zwischen der Katrin Seilbahn AG, vertreten durch ihren Geschäftsführer<br />
Hans-Peter Maus, Kaltenbachstraße 63, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, als Vermieterin einerseits, sowie<br />
der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, Pfarrgasse 11, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, als Mieterin andererseits wie<br />
folgt:<br />
19
§ 1<br />
Die Vermieterin ist Eigentümerin des Hauses <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, Kaltenbachstraße 62a.<br />
§ 2<br />
Die Vermieterin vermietet nunmehr an die Mieterin und diese mietet von ihr für schulische<br />
Zwecke die im Erdgeschoß des Gebäudes Kaltenbachstraße 62a, befindlichen - im<br />
belliegenden Lageplan schraffiert gekennzeichneten - Räumlichkeiten im Ausmaß von<br />
insgesamt 121,7 m². Der Vorraum und das WC werden gemeinsam von der Mieterin und<br />
der Vermieterin genutzt.<br />
§ 3<br />
Das Mietverhältnis beginnt am 1. September 2008 und wird unter der Bedingung und für die<br />
Dauer der behördlichen Genehmigung der Nutzung der gemieteten Räumlichkeiten für<br />
schulische Zwecke abgeschlossen.<br />
Dieses Mietverhältnis kann von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer 3-monatigen<br />
Kündigungsfrist zum 30. April und zum 30. September eines jeden Jahres<br />
schriftlichaufgekündigt werden, wobei die Kündigung dem gekündigten Vertragsteil vor<br />
Beginn dieser Frist zugestellt sein muss.<br />
§ 4<br />
Als monatlichen Hauptmietzins vereinbaren die Vertragsparteien für die Mieträumlichkeiten:<br />
eine Miete von € 560,- zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
§ 5<br />
Die Mieterin ist verpflichtet, die anteiligen auf das Mietobjekt entfallenden Betriebskosten zu<br />
tragen. Soferne die Berechnung nach vorhandenen Zählern bzw. Subzählern exakt erfolgen<br />
kann, werden diese dazu herangezogen, sonst erfolgt die Berechnung gemäß dem Anteil<br />
des Mietobjektes an der Gesamtnutzfläche. Hinsichtlich des gemeinschaftlich genutzten<br />
Vorraumes und der WC-Anlage werden die Betriebskosten von der Mieterin und der<br />
Vermieterin je zur Hälfte getragen.<br />
Zur Abdeckung der Betriebskosten verpflichtet sich der Mieter, gleichzeitig mit dem<br />
Hauptmietzins eine monatliche Akontozahlung in Höhe von derzeit € ... zuzüglich der<br />
jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen.<br />
Die endgültige Abrechnung der Betriebskosten erfolgt jeweils mit Jahresende; eine allfällige<br />
Nachzahlung hat der Mieter binnen 14 Tagen nach deren Bekanntgabe durch die<br />
Vermieterin zu leisten. Guthaben werden dem Mieter zurückgezahlt. Die Vorschreibung der<br />
neuen Akontozahlung erfolgt an Hand der Ergebnisse des Vorjahres.<br />
§ 6<br />
Zur Erhaltung der Wertbeständigkeit wird dem Hauptmietzins die Entwicklung des vom<br />
Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarten Index der Verbraucherpreise 2000<br />
bzw. ein künftig an dessen Stelle tretender Index zugrunde gelegt. Hierzu wird<br />
einvernehmlich die für den Monat September 2008 zur Verlautbarung gelangende Indexzahl<br />
als Basisindexzahl bestimmt.<br />
Der angeführte Hauptmietzinsbetrag erhöht bzw. ermäßigt sich demnach im gleichen<br />
prozentuellen Ausmaß, in welchem sich die künftigen Indexzahlen gegenüber der jeweils<br />
zugrunde gelegten Indexzahl verändern, wobei Indexveränderungen von weniger als 5%<br />
nicht berücksichtigt werden. Beträgt die Veränderung 5% oder mehr, wird sie voll<br />
berücksichtigt, doch bleiben Indexveränderungen unter oben angeführte Basisindexzahl<br />
außer Betracht.<br />
§ 7<br />
Der Mietzins samt Umsatzsteuer ist bis zur vollständigen Räumung und ordnungsgemäßen<br />
Übergabe des Mietobjekts an die Vermieterin im vorhinein fällig. Der jeweilige Mietzins ist auf<br />
das Konto ... zu entrichten.<br />
§ 8<br />
Die Vermieterin ist berechtigt, den Mietvertrag vorzeitig aufzulösen, wenn<br />
a) die Mieterin mit der Bezahlung der vereinbarten Geldleistungen länger als 2 Wochen ab<br />
dem jeweiligen Fälligkeitstag im Rückstand ist - und zwar trotz eingeschriebener<br />
Mahnung und Nachfristsetzung von zumindest 2 Wochen;<br />
b) über das Vermögen der Mieterin rechtskräftig ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde;<br />
20
c) die Mieterin vom Mietobjekt trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung einen erheblich<br />
nachteiligen Gebrauch machen sollte.<br />
§ 9<br />
Der Mieter darf das Mietobjekt zum bedungenen Zweck untervermieten oder sonst an Dritte<br />
entgeltlich oder unentgeltlich zur Benützung überlassen.<br />
§ 10<br />
Die Mieterin wird die zum vertragsgegenständlichen Mietobjekt gehörigen Räume und<br />
Flächen in ordentlichem, uneingeschränkt gebrauchsfähigem Zustand übernehmen. Die<br />
Mieterin ist berechtigt, die übernommenen Räumlichkeiten für ihre Zwecke auszustatten und<br />
einzurichten. Die Mieterin verpflichtet sich, diese Räume und die mit ihnen übernommene<br />
Ausstattung pfleglich zu behandeln und auf ihre Kosten in ordentlichem Zustand zu erhalten.<br />
Instandhaltungsmaßnahmen, deren Durchführung einen Eingriff in Mauerwerksteile,<br />
Hängedecken, Strom-, Wasser- und Luftleitungen oder in sonstige Einrichtungen des<br />
Hauses erfordern, dürfen nur im Einvernehmen mit der Vermieterin vorgenommen werden.<br />
Die Vermieterin ist im Inneren der Mieträume zur Vornahme von Reparaturen und sonstigen<br />
Instandhaltungsmaßnahmen insoweit verpflichtet, als es sich um ernste Schäden des<br />
Gebäudes einschließlich um Schäden an allgemeinen Versorgungseinrichtungen handelt;<br />
sind jedoch diese Schäden vom Mieter verursacht worden, dann gehen die Kosten zu seinen<br />
Lasten. Die Mieterin ist verpflichtet, Schäden, Funktionsstörungen und sonstige Mängel aller<br />
Art der Vermieterin unverzüglich bekannt zu geben; hiefür ist es gleichgültig, ob die Kosten<br />
der Mängelbehebung von ihm oder von der Vermieterin zu tragen sind.<br />
§ 11<br />
Um- und Einbauten, sowie alle sonstigen Änderungen an und in den Mieträumen und der zu<br />
ihnen gehörigen Ausstattung einschließlich der Installationen aller Art bedürfen der<br />
vorherigen Zustimmung der Vermieterin. Bei Beendigung des Mietverhältnisses steht es der<br />
Mieterin frei, allfällig vorgenommene Änderungen im Mietobjekt zu belassen, oder<br />
rückgängig zu machen. Ein Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen steht der Mieterin nicht<br />
zu. Außerhalb des Mietobjektes dürfen Hinweistafeln, Aufschriften, Schilder udgl., welche auf<br />
die im Mietobjekt befindliche schulische Einrichtung hinweisen, von der Mieterin angebracht<br />
werden.<br />
§ 12<br />
Die Vermieterin darf Ausbesserungen oder bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des<br />
Hauses oder der Mieträume oder zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung<br />
von Schäden notwendig sind oder werden, auch ohne Zustimmung der Mieterin vornehmen.<br />
Für Arbeiten betreffend die vertragsgegenständlichen Mieträume, die zwar nicht notwendig<br />
aber zweckmäßig sind, insbesondere der Modernisierung dienen, darf die Vermieterin diese<br />
Änderungen nur in Absprache mit dem Mieter durchführen.<br />
§ 13<br />
Die Mieterin wird den Mitarbeitern oder Beauftragten der Vermieterin den Zutritt zum<br />
Mietobjekt, insbesondere zwecks Vornahme von Reparaturen, der Kontrolle und Wartung<br />
gemeinsamer Versorgungsanlagen des Hauses - jeweils nach Voranmeldung - ermöglichen.<br />
§ 14<br />
Aus etwaigen Störungen der Zuleitungen für Elektrizität, Wasser, Gas, Telekommunikation,<br />
der sanitären und sonstigen Anlagen kann die Mieterin keine Rechtsfolgen ableiten, sofern<br />
diese Störungen ohne das Verschulden des Vermieters eingetreten sind.<br />
§ 15<br />
Die Mieterin erhält bei Vertragsbeginn für das Mietobjekt Schlüssel gemäß einer<br />
gesonderten Liste ausgehändigt. Der Verlust von Schlüsseln ist der Vermieterin unverzüglich<br />
zu melden. Bei Verlust von Schlüsseln trägt die Mieterin die Kosten der Neuanschaffung<br />
sowie etwaiger Änderungen von Schloss- und Schließgruppen.<br />
§ 16<br />
Bei Beendigung des Mietverhältnisses - aus welchem Grunde immer - sind die Mieträume,<br />
die von der Vermieterin beigestellte Ausstattung, insbesondere die hiezu gehörigen Geräte<br />
und Vorrichtungen und allen Schlüsseln, in ordentlichem Zustand, geräumt von allen<br />
Fahrnissen und besenrein der Vermieterin zurückzustellen; hierüber ist ein gesondertes<br />
Übernahmeprotokoll zu errichten.<br />
§ 17<br />
21
Die Vermieterin übernimmt keinerlei Gewähr für eine bestimmte Beschaffenheit, oder<br />
Verwendbarkeit des Mietobjektes. Die Mieterin hat sich selbst um die erforderlichen<br />
behördlichen Bewilligungen zu bemühen und die darin eventuell enthaltenen Auflagen auf<br />
eigene Kosten zu erfüllen.<br />
§ 18<br />
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur dann bindend, wenn sie schriftlich<br />
erfolgen und von beiden Parteien unterfertigt sind. Allfällige Zugeständnisse der Vermieterin,<br />
die nicht schriftlich fixiert werden, gelten als Prekarien und begründen keine Rechte des<br />
Mieters.<br />
§ 19<br />
Der Mieter hat für den Mietgegenstand folgende Versicherungen abzuschließen und<br />
während der gesamten Vertragsdauer aufrecht versichert zu halten:<br />
Eine Haftpflichtversicherung, zur Abdeckung von Schäden, die am Gebäude und an<br />
Fahrnissen der Vermieterin durch im Mietobjekt auslaufendes Wasser udgl. entstehen,<br />
jeweils in angemessener Höhe.<br />
§ 20<br />
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages - aus welchen Gründen auch immer -<br />
rechtsunwirksam sein oder werden, so wird hievon die Rechtsgültigkeit der übrigen<br />
Vertragsvereinbarungen nicht berührt. Es treten vielmehr an die Stelle einer derartigen<br />
rechtsunwirksam werdenden Vertragsbestimmung jene gesetzlichen Bestimmungen, die<br />
dem nach dem Parteiwillen gewollten Erfolg möglichst gleich kommen.<br />
§ 21<br />
Sämtliche Kosten und Gebühren, die durch die Errichtung dieses Vertrages entstehen,<br />
gehen zu Lasten der Mieterin.<br />
§ 22<br />
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Rechtsgeschäft vereinbaren die Vertragsparteien die<br />
Zuständigkeit des Bezirksgerichtes <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> und zwar ohne Rücksicht auf die Höhe des<br />
Streitwertes.<br />
GR. Fuchs: Er lade alle Bürger ein, sich intensiv mit dieser Thematik auseinanderzusetzen, da auch<br />
in <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> nicht alles eitel Wonne sei. Die FPÖ unterstützt diese Angelegenheit.<br />
GR. Nikolaus Wimmer: Dieser Tagesordnungspunkt stelle auch einen Teil des Problemes der<br />
heutigen Gesellschaft dar.<br />
Vizegm. Panhuber dankt für das Zustandekommen der Timeout-Klasse.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
PKT. 17. RADWANDERWEG AN DER ISCHL<br />
Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Hannes Heide<br />
Mit den Arbeiten zur Errichtung des Geh- und Radwanderweges an der <strong>Ischl</strong> zwischen dem<br />
Rechensteg und der Heiningerbrücke soll Ende September begonnen werden. Die<br />
Fördermittel (50 % von max. € 100.000,--) sind beim <strong>Land</strong> vorgemerkt und können verbaut<br />
werden.<br />
a) Grundeinlösung vom Haus Salzburgerstr. 36 -38<br />
Für den Radweg wird ein Grundstreifen von ca. 80 m² hinter dem Objekt Salzburgerstraße<br />
36-38 benötigt. Die LAWOG hat namens der Hauseigentümergemeinschaft -vorbehaltlich<br />
eines entsprechenden Beschlusses der selben -einen Preis von € 50,-- pro m², somit ca. €<br />
4.000,00 angesprochen.<br />
Es wird der Antrag gestellt, dem Ankauf zu diesen Bedingungen zuzustimmen.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
22
Beschluss:<br />
3 Stimmenthaltungen: 1. GR. Fuchs Anton<br />
2. GR. Laimer DI. Andreas<br />
3. GR. Siegl Hermine<br />
34 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />
b) Benützungsvereinbarung mit den ÖBF<br />
Von den ÖBF wurde ein Benützungsübereinkommen bzgl. der forsteigenen Grundstücke des<br />
<strong>Ischl</strong>flusses 664/1 GB <strong>Ischl</strong> und 416/15 Ahorn (Teilflächen) für 680 lfm des Geh- und<br />
Radwanderweges übersendet. Danach beträgt das Jahresentgelt € 136,00 wertgesichert (€<br />
0,2/lfm). Ein 1991 abgeschlossenes Übereinkommen zwischen dem Reinhalteverband und<br />
den ÖBF bzgl. dieser Grundstücke betrifft ausschließlich die Verlegung des<br />
Verbandssammlers.<br />
Es wird der Antrag gestellt, die vorliegende Vereinbarung, welche als Beilage einen<br />
integrierenden Bestandteil dieser Verhandlungsschrift bildet, zu beschließen.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Beschluss:<br />
4 Stimmenthaltungen: 1. GR. Fuchs Anton<br />
2. GR. Laimer DI. Andreas<br />
3. GR. Siegl Hermine<br />
4. GR. Wimmer Nikolaus<br />
33 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />
PKT. 18. BEBAUUNGSPLAN “ALTSTADT LINKES TRAUNUFER“, ABÄNDERUNG NR. 10, EINLEITUNG DES<br />
STELLUNGNAHMEVERFAHRENS, OBJEKT PFARRGASSE 7 (ERHÖHUNG DER GESAMTGESCHOSSFLÄCHENZAHL<br />
AUF 3 VOLLGESCHOSSE, TW. ANPASSUNG DER BAUFLUCHTLINIE)<br />
Berichterstatter und Antragsteller: StR. Thomas Loidl<br />
Mit Schreiben der Firma Brandl GesmbH vom 04.09.2008 im Namen und Auftrag der Zauner<br />
Konditorei-Cafe GmbH. & Co KG wurde nachstehender Antrag gestellt:<br />
Es soll, entsprechend den im heurigen Jahr unbedingt erforderlichen Bauabschnitten, eine<br />
Abänderung des Bebauungsplanes für den betroffenen Bereich genehmigt werden, indem<br />
die Erhöhung der geplanten Bauabschnitte 1 und 2 (siehe schraffierte Fläche lt.<br />
beiliegendem Lageplan) um jeweils ein Geschoß erfolgen würde.<br />
Derzeit sieht der Bebauungsplan für diese Bereiche 2 Geschoße vor und würde somit bei<br />
positiver Beurteilung eine Gesamtgeschoßflächenzahl von 3 Vollgeschoßen ermöglicht<br />
werden. Für die betroffene Teilfläche der jetzigen Garage (Gst. 51/2, KG <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>) müsste<br />
auch die Baufluchtlinie angepasst werden.<br />
Die Dringlichkeit der beantragten Abänderung wird vom Antragsteller vor allem damit<br />
begründet, dass es unbedingt erforderlich ist, die Baumaßnahmen im Dezember des<br />
heurigen Jahres beginnen zu können, da bereits für den nächstjährigen Geschäftsbetrieb<br />
diese Betriebsflächen für die Schokoladen- und Stollenproduktion benötigt werden. Weiters<br />
kann saisonbedingt nur in der saisonell schwachen Zeit (Wintermonate) gebaut werden.<br />
Die beantragte Änderung stellt gegenüber dem angrenzenden Bestand, welcher über 3+D,<br />
bzw. 4 Geschoße keinen grundsätzlichen Nachteil dar. Dies wird auch durch den<br />
Antragsteller begründet und ist in den beiliegenden Planunterlagen (Schnitte A + B) die<br />
Höhensituierung dargestellt.<br />
23
Es wird der Antrag gestellt, dem Antrag stattzugeben, damit das Raumordnungsverfahren<br />
unmittelbar danach eingeleitet werden kann.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
PKT. 19. ANTRÄGE DES VERKEHRSAUSSCHUSSES<br />
Berichterstatter und Antragsteller: StR. Johannes Streibl<br />
A) Verordnungen der Gemeinde<br />
Es wird der Antrag gestellt, die nachstehenden Verkehrsmaßnahmen, deren Verordnungen<br />
als Beilagen integrierende Bestandteile dieser Verhandlungsschrift bilden, zu beschließen.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
1.<br />
Fußgängerzone Auböckplatz/Sparkassenplatz, zukünftige Regelung<br />
Der Gemeinderat hat am 13.12.2007 ua. die Fußgängerzone Sparkassenplatz /<br />
Auböckplatz beschlossen (täglich von 9.30 Uhr bis mittlerweile 22.00 Uhr). Dabei wurde<br />
festgelegt, dass diese Fußgängerzone mit 2.11.2008 wieder aufgehoben werden soll.<br />
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 11.9.2008 beschlossen, dem Gemeinderat zu<br />
empfehlen, diese Fußgängerzone nicht aufzuheben und ohne Befristung bestehen zu<br />
lassen. Es wird daher der Antrag gestellt, die geltende Regelung zu belassen.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
GR. M. Reitsamer: Die Fuzo wurde sehr gut angenommen, eine merkliche Belebung der Innenstadt<br />
findet statt. Es gibt keine Einbindung der Bevölkerung. Es ist viel zu wenig, nur die betroffenen<br />
Geschäftsleute werden eingebunden. Es müsste eine wesentlich breitere Diskussion sein. Es gibt<br />
keinen Verkehrsplaner. Es wird so weiter getan wie bisher. Es fehle nach wie vor ein Gesamtkonzept.<br />
Daher, wegen dieser Vorgehensweise, keine Zustimmung zu diesem TOP.<br />
GR. Fuchs: Über die heute zu beschließende Verlängerung dieser Regelung sei er sehr erfreut.<br />
Vizebgm. Panhuber: Auch die ÖVP steht zu diesem Beschluss, da dieser auch von der Bevölkerung<br />
gewünscht wird.<br />
Bgm. Heide: Am 25.10.2007 fand eine heftige Debatte zu diesem Thema statt. Es sei erfreulich,<br />
dass der eingeschlagene Weg nun erfolgreich weiter gegangen wird. Die Fuzo wird gut angenommen<br />
und die Verlängerung dieser Regelung ein weiterer guter Schritt.<br />
GR. Nikolaus Wimmer: Der Platz vor der Trinkhalle sei positiv, jedoch wäre eine naturnähere<br />
Gestaltung besser gewesen; auch sollte die Fuzo besser ersichtlich abgegrenzt werden.<br />
Bgm. Heide: Zur Problematik Wochenmarkt: Dieser wird im nächsten Jahr in die Kaiser-Franz-Josef-<br />
Straße / Auböckplatz verlegt werden, somit ist der derzeitige Wochenmarktplatz als zentralste<br />
Parkfläche zur Verfügung.<br />
GR. Fuchs: Er stehe zu dem Produkt der wechselseitigen Sperre und somit auch zu den Menschen,<br />
die in diesem Gebiet arbeiten.<br />
StR. Streibl: Heute wird nur über den Auböckplatz abgestimmt. Die ÖVP war immer dafür, diesen<br />
möglichst lange zu sperren. Es bestehe nun die Möglichkeit, heuer von 6. - 8.12. tagsüber beide<br />
Straßen gänzlich zu sperren.<br />
Bgm. Heide: Die Sperre 6. - 8.12. sei insoferne obsolet, da der <strong>Ischl</strong>er Handwerksmarkt in der<br />
Trinkhalle abgehalten wird.<br />
Vizebgm. Panhuber: Die ÖVP spreche sich im Sinne des Antrages aus, da dies ein Teil des Zieles<br />
sei.<br />
GR. M. Reitsamer: Er wünsche sich, dass dem Verkehrsplaner die diversen Bedenken in einem<br />
persönlichen Gespräch direkt vorgebracht werden.<br />
Beschluss:<br />
3 Stimmenthaltungen: 1. GR. Glatz Peter<br />
2. GR. Reitsamer Markus<br />
24
2.<br />
3. GRE. Dr. Klaus Brändle<br />
34 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />
Fußgängerzone Tallachinigasse,<br />
Einführung einer Ladezeit täglich von 18.30 Uhr bis<br />
9.30 Uhr<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
3.<br />
Brennerstraße,<br />
Abschnitt zwischen Kaltenbachstraße und Bauerstraße, Aufhebung eines<br />
Abschnittes (westliche Hälfte) der Kurzparkzone vor der Kreuzung mit der Bauerstraße.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
B) Antrag an die Bezirkshauptmannschaft Gmunden<br />
Es wird der Antrag gestellt, die nachstehenden Verkehrsmaßnahmen bei der<br />
Bezirkshauptmannschaft Gmunden zu beantragen.<br />
1. Verordnung eines Schutzweges zwischen dem Pfarrheim und der Trinkhalle (die für die<br />
Errichtung der erforderlichen Auftrittsfläche, nebst Beleuchtung und Markierung<br />
anfallenden Kosten betragen ca. € 5.000,--)<br />
Beschluss:<br />
3 Stimmenthaltungen: 1. GR. Helga Matthey,<br />
2. GR. Andreas De-Bettin<br />
3. GRE. Dieter Stögner<br />
34 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />
2. Weg hinter Eis- und Tennishalle: Umwandlung des bestehenden allgemeinen<br />
Fahrverbotes in ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
3. Weg über die Sulzbachfelder ab Knoten Süd bis Friedhof: Umwandlung des bestehenden<br />
allgemeinen Fahrverbotes (tw. ausgenommen Anrainer) in ein Fahrverbot für<br />
Kraftfahrzeuge (tw. ausgenommen Anrainer).<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
C) Sonstige Maßnahmen<br />
Fahrbahnteiler B 145 Lauffen und B 158 Höhe Schrattstraße, Resolution<br />
Aus der Bevölkerung wird seit Jahren immer wieder der Wunsch nach Übergängen bzw.<br />
Fahrbahnteilern bei den oa. Bereichen angesprochen. Bisherige Bemühungen der<br />
Gemeinde waren jedoch - teils auch wegen der schwierigen örtlichen Situation (Bereich<br />
Schrattstraße) - erfolglos. Nach den neuen Bestimmungen des Oö. Straßengesetzes sind<br />
die Kosten für die Errichtung und Erhaltung derartiger Einrichtungen - auch bei diesen<br />
Straßen - von der jeweiligen Gemeinde zu tragen.<br />
Um diese oa. Anliegen beim <strong>Land</strong> entsprechend zu Gehör zu bringen und erste Schritte zur<br />
Realisierung zu setzen (Machbarkeit, Planung, Kostenschätzung etc.), erscheint die<br />
25
Verabschiedung einer entsprechenden Resolution an das <strong>Land</strong> hilfreich. Es wird daher der<br />
Antrag gestellt, eine derartige Resolution an das <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> zu verabschieden.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
D) Verkehrsmaßnahmen auf B158 im Bereich km 48,260 -<br />
Überprüfung und Begutachtung durch Verkehrssachverständige<br />
Berichterstatter und Antragsteller: GR. Reitsamer<br />
Es wird der Antrag gestellt, der Gemeinderat möge beschliessen:<br />
„Zur Beurteilung der Verkehrssituation auf der B158 (im Bereich km 48,260) ersucht der<br />
Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> um Überprüfung und Begutachtung mittels einer<br />
Begehung vor Ort unter Beiziehung von Verkehrssachverständigen des Amtes der OÖ<br />
<strong>Land</strong>esregierung bzw. der BH Gmunden. Dabei sollten nach Möglichkeit konkrete<br />
Vorschläge zur Entschärfung der Situation in diesem Bereich aufgezeigt werden.“<br />
Es wird ersucht, diesem Antrag die Zustimmung zu geben.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
PKT.<br />
20. ANMELDUNG VON SPIELAPPARATEN BEIM OBJEKT GRAZERSTR. 22, BERUFUNGSBESCHEID<br />
Berichterstatter und Antragsteller: Vizebgm. Josef Reisenbichler<br />
Der Bürgermeister verlässt zu diesem TOP wegen Befangenheit den Sitzungssaal; Vizebgm.<br />
Reisenbichler übernimmt den Vorsitz.<br />
Die Berufungswerberin hat bei der Stadtgemeinde 4 Spielapparate (3 Internet-Terminals und<br />
1 Kajot multigame) für den Standort Barcelona Sportwetten, Grazerstraße 22, angemeldet.<br />
Bei allen vier Geräten handelt es sich um Geldspielapparate, welche nach dem Oö.<br />
Spielapparate- und Wettgesetz verboten und somit nicht einmal anmeldefähig sind. Die<br />
Begründung der Berufungswerberin, dass es sich dabei um Internetterminals handle, mit<br />
welchen man an Spielen in einem anderen Bundesland teilnehmen könne, ist - akkordiert mit<br />
der Rechtsmeinung der BH Gmunden - als untauglicher Versuch der Umgehung des oa.<br />
Gesetzes zu werten. Das Ansuchen wurde entsprechend zurückgewiesen. Dagegen hat die<br />
Berufungswerberin nun berufen.<br />
Es wird der Antrag gestellt, die Berufung abzuweisen und den nachstehenden<br />
Berufungsbescheid zu beschließen.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Berufungsbescheid<br />
Sie haben beim Stadtamt <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> mit Schreiben vom 4.4.2008 nachstehende<br />
Spielapparate angezeigt:<br />
- 2 Internetgeräte der Type Ambassador VLT und<br />
- 2 Internetgeräte der Type Kajot VLT<br />
Diese Anzeige wurde mit Bescheid des Bürgermeisters vom 1.8.2008 zurückgewiesen.<br />
Dagegen haben Sie fristgerecht berufen. Es ergeht daher vom Gemeinderat der<br />
Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> als Behörde zweiter Instanz im eigenen Wirkungsbereich der<br />
Gemeinde im Rahmen der <strong>Land</strong>esvollziehung folgender<br />
Spruch:<br />
26
Die Berufung wird abgewiesen und der oa. Bescheid des Bürgermeisters vollinhaltlich<br />
bestätigt.<br />
Rechtsgrundlagen: §5 Oö. Spielapparate- und Wettgesetz<br />
Begründung:<br />
Gem. §5 Oö. Spielapparate- und Wettgesetz ist das Aufstellen von Geldspielapparaten<br />
verboten.<br />
Als Geldspielapparate sind danach zu beurteilen:<br />
Spielapparate, bei denen das Spielergebnis oder ein Spielteilergebnis ausschließlich oder<br />
überwiegend vom Zufall und nicht von den persönlichen Fähigkeiten des Spielers abhängt;<br />
als Geldspielapparate gelten jedenfalls Spielapparate mit Geldspielprogrammen sowie<br />
Spielapparate, deren Spielergebnis oder Spielteilergebnis für den Spieler nicht beeinflussbar<br />
oder nicht berechenbar ist und die zur Herbeiführung des Spielergebnisses oder eines<br />
Spielteilergebnisses mit mechanisch oder elektromechanisch getriebenen rotierenden<br />
Walzen, Scheiben, Platten, Rädern oder dergleichen oder mit elektrisch oder elektronisch<br />
gesteuerten wechselweise blinkenden Leuchtsymbolen, wie z.B. mit Lichträdern,<br />
Lichtpyramiden, Leuchtdioden - gegebenenfalls mit zusätzlichen Halte-, Stepp- oder<br />
Stoppvorrichtungen - ausgestattet sind;<br />
das zentrale Argument des Berufungswerbers zielt dahin, dass es sich bei den<br />
angemeldeten Aparaten nicht um Geldspielapparate, sondern um Internetterminals handle.<br />
Diese Argumentation ist nicht schlüssig. Die verfahrensggstdl. Geräte weisen nach den<br />
vorgelegten Gutachten sämtliche vom Gesetzgeber festgelegten Merkmale eines<br />
Geldspielpielapparates im Sinne des oö. Spielapparate- und Wettgesetzes auf. Es ist daher<br />
völlig unerheblich und auch gar nicht weiter zu prüfen, ob in den vorliegenden Fällen auch<br />
eine Internetkompomnente - offensichtlich mit dem im übrigen untauglichen Zweck, das oö.<br />
<strong>Land</strong>esrecht zu umgehen - eingesetzt wird.<br />
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.<br />
Rechtsmittelbelehrung:<br />
Gegen diesen Bescheid ist gem. § 102 der Oö. Gemeindeordnung 1990 idgF. das<br />
Rechtsmittel der Vorstellung zulässig.<br />
Die Vorstellung ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides schriftlich<br />
bei der Gemeinde einzubringen. Die schriftliche Vorstellung kann nach Maßgabe der<br />
vorhandenen technischen Möglichkeiten auch telegraphisch, fernschriftlich, mit Telefax, im<br />
Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder anderen technisch<br />
möglichen Weise eingebracht werden; sie hat den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie<br />
sich richtet, und einen begründeten Antrag zu enthalten. Die Vorstellung hat keine<br />
aufschiebende Wirkung.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
(GR. Langegger, GR. Matthey, GR. DI. Laimer, GR. Müllegger bei der Beschlussfassung<br />
abwesend)<br />
PKT.<br />
21. ANTRÄGE GEM. § 46, ABS. 2, OÖ. GEMO 1990<br />
a) Prima fürs Klima, klimafreundlicher Sonnenstrom für die OÖ Mobilitätsoffensive<br />
Berichterstatter und Antragsteller: GR. Markus Reitsamer<br />
o Klimafreundlicher Sonnenstrom für die OÖ Mobilitätsoffensive<br />
o Fünfzig OÖ Gemeinden werden mit Solartankstellen ausgerüstet<br />
27
Um die Marktdurchdringung mit Elektrotankstellen noch weiter zu steigern, wird allen OÖ<br />
Gemeinden folgendes Angebot unterbreitet:<br />
Die ersten 50 Gemeinden, welche eine Solartankstelle für Elektrofahrzeuge errichten,<br />
bekommen diese zu 50% vom Umweltressort des <strong>Land</strong>es <strong>Oberösterreich</strong> gefördert.<br />
Voraussetzung ist, dass die Gemeinde Bezieher von Strom aus 100 % erneuerbaren<br />
Energieträgern ist. Gerade die Infrastruktur zum Tanken ist eine der Schwellen, die es zu<br />
überwinden gilt, wenn der Elektromobilität zum Durchbruch verholfen werde soll. Wenn dabei<br />
etwa Jugendliche ihre Elektroroller während eines Freibadbesuchs in der Gemeinde oder am<br />
Bahnhof während der Zugfahrt an einer Ökostromtankstelle aufladen können, dann wird dies<br />
den Trend hin zur Elektromobilität einen Turbo verleihen.<br />
Elektrofahrzeuge sind ein wichtiger Beitrag zu einer klimaverträglichen Mobilität, da sie mit<br />
nur durchschnittlich 20 Prozent des Energieverbrauch fossil betriebener Fahrzeuge haben,<br />
leise sind und ihre Energie mit Ökostrom absolut umweltfreundlich erzeugt werden kann.<br />
Daher soll OÖ das erste Solarbundesland und das Bundesland der Elektrofahrzeuge<br />
werden. Damit machen wir uns in OÖ wieder einen Schritt unabhängiger vom Import teurer,<br />
fossiler Energie. Damit schützen wir das Klima und schonen die Geldbörse. Die<br />
verschiedenen Programme und Projekte der OÖ Energiewende werden dies möglich<br />
machen.<br />
Es wird daher der ANTRAG gestellt, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> möge<br />
beschliessen:<br />
„Die Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> ist Bezieherin von Strom aus 100 % erneuerbaren<br />
Energieträgern. Neben dem Öffentlichen Verkehr, Radfahren und dem Zufußgehen sind<br />
auch Elektrofahrzeuge ein wichtiger Beitrag zu einer klimaverträglichen Mobilität. Daher<br />
beabsichtigt die Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> im Rahmen des Projektes zur OÖ<br />
Mobilitätsoffensive an einem geeigneten Standort eine Solartankstelle für Elektrofahrzeuge<br />
zu errichten, wobei 50% dieser Kosten vom Umweltressort des <strong>Land</strong>es <strong>Oberösterreich</strong><br />
gefördert werden.“<br />
Es wird ersucht, diesem Antrag die Zustimmung zu geben.<br />
GR. Reitsamer: Hier geht es um einen Antrag zu einem Programm des <strong>Land</strong>es OÖ zum Klimaschutz.<br />
Das Programm heißt www.prima-fuers-klima.at. Dazu gibt es vom <strong>Land</strong> OÖ ganz massive<br />
Förderungen, etwa für Elektrofahrräder oder Elektroscooter. Auch die Gemeinde käme in den Genuss<br />
einer solchen Förderung, etwa bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge. Dieser Antrag bezieht sich<br />
konkret auf die Errichtung von Solartankstellen. Die ersten 50 Gemeinde bekommen eine solche<br />
Solartankstelle gefördert, zwischen 50% und 100% sind möglich. Dies ist ein weiterer Schritt dazu,<br />
unabhängig zu werden von Importen fossiler und teurer Energie. Damit wird nicht nur das Klima<br />
geschützt, sondern auch die Geldbörse geschont. Im Moment werden wichtige Schritte für das<br />
„Regionale Energiekonzept Inneres Salzkammergut“ gesetzt. Arbeitsplätze und innovative neue<br />
Produkte im Bereich Energie werden benötigt. Der Antrag lautet daher, die Angelegenheit dem<br />
Umweltausschuss zuzweisen.<br />
Bgm. Heide und Vizebgm. Panhuber schlagen ebenfalls vor, diese Angelegenheit im Umwelt-<br />
Ausschuss zu beraten.<br />
StR. Zierler stellt den Antrag, diesen TOP im Umwelt-Ausschuss zu beraten.<br />
GR. N. Wimmer schlägt vor, heute zumindest einen Grundsatzbeschluss zu fassen, da zB. bei der<br />
letzten Umwelt-Ausschussitzung kein Grüner Vertreter anwesend war.<br />
Bgm. Heide: Das Thema sei wichtig genug, um im Umwelt-Ausschuss behandelt zu werden, egal, ob<br />
Vertreter der Grünen anwesend sind oder nicht.<br />
GR. Reitsamer: Wenn man sich grundsätzlich darüber einig ist, eine solche Solartankstelle zu<br />
errichten, dann könne er sich sehr wohl damit anfreunden, dass der Antrag in den Umweltausschuss<br />
kommt und dort behandelt wird. Es sei aber wichtig, jetzt einmal im Gemeinderat darüber zu reden.<br />
Über Details und was das alles kostet, darüber soll man sicherlich in den zuständigen Ausschüssen<br />
beraten. In der letzten Umwelt-Ausschusssitzung Sitzung wurde übrigens ein Antrag behandelt, der<br />
nicht von den Grünen beantragt wurde, sondern von einer Privatperson. Er konnte leider aus<br />
Termingründen nicht an der Sitzung teilnehmen.<br />
Beschluss über die Beratung im Umweltausschuss:<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
(GR. DI. Laimer bei der Abstimmung nicht anwesend).<br />
28
) Passivhaus-Deklaration für <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
Berichterstatter und Antragsteller: GR. Markus Reitsamer<br />
GR. Reitsamer: Im zweiten Antrag geht es um eine interne Willensbildung der Gemeinde, in<br />
Zukunft mehr die Passivhaustechnologie zu fördern. Im Sinne des Klimaschutzes und damit<br />
auch die Energiekosten für die Gemeinde stark zu reduzieren. Damit in Hinkunft mehr Geld<br />
für andere Vorhaben zur Verfügung steht. Der Antrag lautet daher:<br />
Es wird der ANTRAG gestellt, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> möge<br />
nachfolgende Deklaration beschliessen:<br />
<strong>Ischl</strong>er Passivhaus Deklaration<br />
„Die Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> wird bei allen neu zu errichtenden Gebäuden bzw. künftigen<br />
Sanierungen generell auf die umfassende und weitestgehende Nutzung erneuerbarer<br />
Energien achten, soweit dies nach dem Stand der Technik sinnvoll ist. Dabei ist<br />
insbesonders die Energieeffizienz zu beachten.<br />
Bei der Realisierung eigener Bauvorhaben (Neubauten) ist die Erreichung des Passivhaus-<br />
Standards anzustreben und dieser entsprechend zu konzeptionieren, , soweit dies nach dem<br />
Stand der Technik sinnvoll und wirtschaftlich ist. Bei Sanierungen ist sicherzustellen, dass<br />
jedenfalls Passivhaus-Komponenten (Dämmung, Fenster, Lüftung mit Wärmerückgewinnung<br />
usw.) eingesetzt werden; der Passivhausstandard ist anzustreben, soweit dies nach dem<br />
Stand der Technik sinnvoll ist.<br />
Diese Deklaration soll für alle Objekte und Anlagen Geltung haben, die im Wege der Stadt<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, der geplanten <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> GesmbH, sowie der geplanten <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> GesmbH & Co.<br />
KG (und ihrer Beteiligungs-Gesellschaften) betreut und verwaltet werden.“<br />
Es wird ersucht, diesem Antrag die Zustimmung zu geben.<br />
GR. Fuchs: Es handle sich hier um einen zweigeteilten Antrag; so könne er sich erneuerbarer<br />
Energie anschließen, jedoch dem zweiten Punkt (Passivbauweise) könne er wegen der nicht<br />
vorhersehbaren Kosten nicht uneingeschränkt zustimmen.<br />
StR. Loidl: Die SPÖ wird dem TOP zustimmen; er schlage aber vor, auch beim Passivhaus den<br />
Passus „sinvoll und wirtschaftlich“ aufzunehmen.<br />
GR. Reitsamer: Er freue sich über die Zustimmung, zumal <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> eine „Energiespar-Gemeinde“<br />
sei. Er könne sich die Zusätze zum Antrag, wie gewünscht, vorstellen. Wels, mit einem SPÖ<br />
Bürgermeister, hat ja bereits eine solche Passivhausdeklaration. Zu den Einwendungen von GR<br />
Fuchs: Das Passivhaus kostet zwar in der Errichtung etwas mehr, aber durch die guten Förderungen<br />
in OÖ und durch die geringeren Kosten beim Energieverbrauch wird das wieder ausgeglichen.<br />
Beschluss:<br />
4 Stimmenthaltungen: 1. GR. Fuchs Anton<br />
2. GR. Laimer DI. Andreas<br />
3. GR. Siegl Hermine<br />
4. GRE. Franz Gütl<br />
33 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />
c) Lokale Agenda, Stadtentwicklung und Stadtmarketing <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, strategische<br />
Leitlinien für die Attraktivierung von <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
Berichterstatter und Antragsteller: GR. Markus Reitsamer<br />
In Zeiten rascher Veränderungen ist es besonders wichtig, zu wissen, wohin man will.<br />
Unsere Region, das Salzkammergut, gibt den hier lebenden Menschen Heimat und<br />
Geborgenheit. Das Salzkammergut ist dabei die Keimzelle für einen Lebensraum mit<br />
Zukunft. Mit Lokaler Agenda ist die "Entwicklung vor Ort" als eigenständiger Weg der<br />
Lebensqualität und Nachhaltigkeit gemeint. Gemeinsam mit den Bürgern und Bürgerinnen in<br />
den Orten und in der Region wird dabei eine Zukunftsperspektive erarbeitet, die in konkreten<br />
29
Massnahmen und innovativen Projekten umgesetzt wird. Der Antrag zum Start des Projektes<br />
"<strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> ist mehr - lokale Agenda 21" wurde in der 12. Sitzung des Gemeinderates der<br />
Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> am 15. Dezember 2005 mit den Stimmen der GRÜNEN Fraktion<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, der FPÖ-Fraktion <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> und von "FÜR <strong>Ischl</strong>" sowie der überwiegenden<br />
Stimmenmehrheit der SPÖ-Fraktion <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> angenommen. Mit der Projektbegleitung<br />
wurde im Frühjahr 2006 das Institut DDr. Helmut Retzl aus Linz beauftragt.<br />
Wie ein solcher positiver Weg der Zukunftsentwicklung gemeinsam mit der Bevölkerung<br />
gegangen werden kann, zeigen die innovativen Projekte in den Agenda-Gemeinden und<br />
Agenda-Regionen in <strong>Oberösterreich</strong> aber auch in anderen Bundesländern.<br />
Nicht nur eine sogenannte qualifizierte Öffentlichkeit und wenige Lobbyisten, sondern<br />
kommunale/regionale Entscheidungsträger und alle interessierten BürgerInnen erarbeiten,<br />
unter Einbeziehung von Verwaltung und Betrieben, gemeinsam ein ganzheitliches Leitbild<br />
plus Aktionsprogramme. Die Moderation bzw. Betreuung des LA 21-Prozesses erfolgt in der<br />
Startphase durch den sachkundigen Prozessbegleiter. Dieses Leitbild beschreibt die künftig<br />
wünschenswerte Entwicklung einer Gemeinde oder Region auf der Grundlage des<br />
Leitprinzips Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung ökologischer Prinzipien.<br />
Eine erfolgreiche und zukunftsweisende Stadtentwicklung braucht daher eine umfassende<br />
Einbeziehung der Bevölkerung. Wir, die <strong>Ischl</strong>er Bevölkerung, wollen mitentscheiden, in<br />
welche Richtung die Reise geht! Wir wollen dabei sein und mitbestimmen wenn ein<br />
ganzheitliches und umfassendes Leitbild für die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> erarbeitet wird! Nicht erst<br />
morgen, nicht erst nächstes Jahr, sondern heute. Daher: Setzen wir uns jetzt zusammen und<br />
reden wir miteinander.<br />
Es wird daher der ANTRAG gestellt, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> möge<br />
beschliessen:<br />
„Zur Fortsetzung des Projektes "<strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> ist mehr - lokale Agenda 21" wird der<br />
Bürgermeister ersucht, in den nächsten Wochen eine Sitzung LA21-Koordinationsteams<br />
einzuberufen.“<br />
Es wird ersucht, diesem Antrag die Zustimmung zu geben.<br />
Der eingeschlagene Weg müsse fortgesetzt werden, und zwar gemeinsam mit einem<br />
größtmöglichen Teil der Bevölkerung - Agenda sei das Thema der Zukunft.<br />
GR. Reitsamer: Die unterschiedlichen Sichtweisen sollten etwas beleuchtet werden. In erster Linie<br />
geht es darum, im Koordinationsteam nochmals zu schauen: Wo stehen wir im Moment im Agenda-<br />
Prozess? Wir haben ja bereits begonnen und dann wegen der Verkehrsdiskussion unterbrochen. Und<br />
wurde vereinbart, im Herbst 2008 nochmals zu schauen, wie wir mit dem Agenda-Prozess<br />
weiterkommen. Wichtig ist für uns dabei die Leitbildentwicklung. Die kann auch in einem vernünftigen<br />
Zeitraum abgewickelt werden. Das ist die Zukunftsplanung für die Gemeinde. Da wollen wir als Grüne<br />
die Bevölkerung In einem kooperativen Prozess breit einbinden. Wir wollen nicht eine sogenannte<br />
„qualifizierte Öffentlichkeit“, wo 50-60 ausgesuchte Vertreter aus dem Bereich Wirtschaft und<br />
Tourismus alleine entscheiden. Agenda21 ist eindeutig mehr als was da jetzt im Bereich<br />
Stadtmarketing angedacht wurde. Nehmen wir daher die Bevölkerung an einen Tisch und red ma<br />
miteinand! Agenda ist für mich das Thema der Zukunft. Wenn der Bürgermeister hier eine führende<br />
und tragende Rolle spielt, dann funktioniert das auch.<br />
GR. Fuchs: Die größtmögliche Einbindung der Bevölkerung sei nicht möglich, da <strong>Ischl</strong> 14.000<br />
Einwohner habe. Hiefür gibt es Arbeitskreise, in welchen solche Themen beraten werden können,<br />
GR. M. Reitsamer: Zu diesem Agendaprozess ist viel Literatur vorhanden, wonach die breite<br />
Bevölkerung eingebunden werden muss: Diese Sache könne nur gemeinsam mit der Bevölkerung<br />
funktionieren.<br />
GR. N. Wimmer: Er spreche sich zwar für Zukunftsplanungen aus und habe hiefür auch seine<br />
grundsätzliche Zustimmung gegeben - falls damit aber auch DDR. Retzl mit beauftragt wurde, habe er<br />
falsch entschieden.<br />
Bgm. Heide: Eine Sitzung des Agenda-Koordinationsteams innerhalb der nächsten Wochen könne<br />
gerne einberufen werden. Aus taktischen Gründen möchte er aber daraus kein Wahlkampfthema<br />
daraus machen und den Bürgermeisterbonus ausnützen. Er sei daher der Meinung, diesen Prozess<br />
nicht vor der GR-Wahl zu machen, da dies für vermeidbare Konflikte sorgen kann. Zu GR. Wimmer:<br />
DDr. Retzl habe aufgrund einer Ausschreibung den Zuschlag erhalten.<br />
GR. M. Reitsamer: Er wollte lediglich darauf hinweisen, dass es nicht 2 verschiedene Leitbild-<br />
Entwicklungen für <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> geben sollte. Der Antrag des Agenda-Prozesses war bereits im<br />
Dezember 2005, daher sollten endlich weitere Schritte gesetzt werden. Es sei selbstverständlich<br />
30
möglich, die Leitbildentwicklung jetzt zu machen; die Maßnahmenpakete könnten nach der Wahl<br />
eingeleitet werden.<br />
Bgm. Heide: Die Verzögerung fand großteils durch die Verkehrsdiskussion statt; er sei bereit für ein<br />
Gespräch und werde dem gestellten Antrag die Zustimmung geben.<br />
Vizebgm. Panhuber: Es gehe um die Fortsetzung der Angelegenheit, man werde zustimmen.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
(GR. Nikolaus Wimmer bei der Abstimmung nicht anwesend.)<br />
d) Trinkwasser-Quelle Wildenstein, Verseuchung durch coliforme Keime und<br />
Enterokokken - Ursachenforschung, kommunales Krisenmanagement und Information<br />
der Bevölkerung<br />
Berichterstatter und Antragsteller: GR. Markus Reitsamer<br />
Die OÖ <strong>Land</strong>esstrategie Zukunft Trinkwasser.<br />
Wasser ist das Lebensmittel Nr. 1, das durch nichts ersetzt werden kann. Die Versorgung<br />
der Bevölkerung mit gesundem Trinkwasser ist für Leben und Gesundheit unabdingbar.<br />
Wasser bildet die Lebensgrundlage für Wirtschaft, <strong>Land</strong>wirtschaft und Tourismus. Unter<br />
Einbindung aller im <strong>Land</strong>tag vertretenen Fraktionen, der FachexpertInnen des <strong>Land</strong>es, der<br />
SozialpartnerInnen, der Wasserversorgungsunternehmen sowie von Betroffenen und<br />
unabhängigen ExpertInnen wurde 2003 die "Plattform Trinkwasser" ins Leben gerufen und<br />
damit ein intensiver Arbeitsprozess zur Erarbeitung von Leitlinien für den zukünftigen<br />
Wasserschutz in <strong>Oberösterreich</strong> geführt. Nach eineinhalbjähriger Arbeit beschloss der OÖ<br />
<strong>Land</strong>tag Anfang Juli 2005 mit "Zukunft Trinkwasser" die erste <strong>Land</strong>esstrategie für den Schutz<br />
und die Sicherung des OÖ Trinkwassers. In dieser Zukunftsstrategie werden Leitlinien für die<br />
zukünftige <strong>Land</strong>espolitik im Bereich Trinkwasser festgeschrieben, auf denen aufbauend in<br />
den nächsten Monaten und Jahren konkrete Maßnahmenpakete erstellt und umgesetzt<br />
werden. Gerade aktuelle Entwicklungen auf internationaler Ebene wie Globalisierung,<br />
Liberalisierung und Privatisierung sowie der steigende Finanzdruck auf die Kommunen<br />
führen zu erhöhten Anforderungen an eine zukunftsorientierte Wasserwirtschaft. Für das<br />
<strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> ist es daher besonders wichtig, eine gemeinsame Linie für die Zukunft<br />
festzuschreiben, die Wasserschutz und Wasserversorgung vereint und außer Streit stellt.<br />
Sauberes Wasser ist ein Grundrecht und muss im Zuge der Daseinsvorsorge seitens der<br />
staatlichen Stellen gewährleistet sein. Dazu bekennt sich das <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> durch die<br />
Beschlussfassung von "Zukunft Trinkwasser". Die <strong>Land</strong>esstrategie "Zukunft Trinkwasser"<br />
baut dabei u.a. auf folgenden grundsätzlichen Bekenntnissen auf:<br />
• Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist als Angelegenheit der<br />
Daseinsvorsorge auch in Zukunft Aufgabe und Kernkompetenz der Gemeinden.<br />
• Auch in Katastrophen-, Krisen- und Notfällen ist eine Trinkwasserversorgung im<br />
notwendigen Ausmaß sicherzustellen.<br />
• Flächendeckender Grundwasserschutz zur vorsorglichen Sicherung der<br />
Grundwasserqualität sowie der besondere Schutz von Trinkwasserversorgungsanlagen<br />
durch Schutz- und Schongebiete sowie wasserwirtschaftliche Rahmenverfügungen<br />
werden aktiv betrieben.<br />
Der großen Bedeutung der natürlichen Ressource Grundwasser Rechnung tragend, wurde in<br />
<strong>Oberösterreich</strong> Trinkwasser als besonders schützenswertes Gut in die <strong>Land</strong>esverfassung<br />
aufgenommen.<br />
Krisenvorsorge und Notwasserversorgung:<br />
Aus den vielfältigen Strukturen des Normalbetriebes einer Wasserversorgungsanlage (WVA)<br />
leiten sich unterschiedliche, auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Maßnahmen zur<br />
Krisenvorsorge und Notwasserversorgung ab. Die Krisenvorsorge hat die Aufgabe,<br />
rechtzeitig eine systematische Risikoanalyse durchzuführen und daraus folgend Maßnahmen<br />
zu setzen, damit Risiken vermieden, Risiken reduziert und eingetretene Notfälle bewältigt<br />
werden können. Bei der Trinkwassernotversorgung handelt es sich um die Aufrechterhaltung<br />
bzw. Sicherung der Trinkwasserversorgung in Katastrophen-, Krisen- und Notfällen, also<br />
31
plötzlich eintretenden, nicht unmittelbar vorhersehbaren bzw. auch nicht direkt abwendbaren<br />
Ereignissen. Die Bedrohungsszenarien sind auch von der Lage, den hydrologischen<br />
Gegebenheiten, der Größe der WVA und der Eintrittswahrscheinlichkeit abhängig. Die<br />
möglichen Auswirkungen und erforderlichen Schutzstrategien sind daher in den Maßnahmen<br />
und im Aufwand unterschiedlich.<br />
Trinkwassernotversorgung in der Öffentlichen Wasserversorgung:<br />
Die Verantwortung liegt beim Wasserversorger selbst. Als Hilfestellung hat das <strong>Land</strong> OÖ im<br />
Jahre 1992 allen Gemeinden ein Merkblatt zur Trinkwassernotversorgung zur Verfügung<br />
gestellt. Dieses Merkblatt wurde zwischezeitlich durch neue ÖVGW Richtlinien ersetzt. 1999<br />
wurde den Gemeinden ein Rahmenplan für die Trinkwassernotversorgung zur Umsetzung<br />
auf freiwilliger Basis empfohlen.<br />
Erkenntnisse aus bisherigen Störfällen:<br />
• Mögliche Ursachen (Naturkatastrophe, Unglücksfall, Sabotageakt, „politischer“ Krisenfall)<br />
und ihre Auswirkungen sind zu analysieren (Erkenntnis: Wasserversorgungsanlagen jeder<br />
Größe können betroffen sein).<br />
• Notfallplanung sichert Versorgungsqualität und -kontinuität und schont die Nerven, daher:<br />
Vorsorgekonzept erstellen hinsichtlich Wasserbedarf, Gewinnung, Verteilung,<br />
Speicherung, Holprinzip, Qualitätssicherung, Energieversorgung, bauliche Sicherung,<br />
Bevorratung, Personal, Kommunikation. Die Maßnahmen und der Aufwand sind u.a. auch<br />
von der Größe der WVA abhängig.<br />
• Alarm- und Einsatzpläne erstellen, aktuell halten und kommunizieren<br />
• Katastrophen erfordern abgestimmte Zusammenarbeit (zentrale Einsatzstellen)<br />
• Üben der Handlungsabläufe schafft Sicherheit, denn Notfälle melden sich nicht an!<br />
• WVA mit "2 Standbeinen" mit unterschiedlicher Gefährdungscharakteristik unterstützt die<br />
Versorgungsqualität und -kontinuität.<br />
Es wird daher der ANTRAG gestellt, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> möge<br />
beschliessen:<br />
„Für die <strong>Ischl</strong>er Bevölkerung ist seitens der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> gerade auch in<br />
Krisenzeiten die bestmögliche Versorgung mit Trinkwasser sicherzustellen. Zur<br />
Krisenvorsorge und Notwasserversorgung sind dazu ua. insbesonders nachfolgende<br />
Massnahmen zu ergreifen und gemäss einem abgestuften Massnahmenplan umzusetzen:<br />
• Krisenvorsorge durch eine systematische Risikoanalyse<br />
• Darstellung von möglichen Bedrohungsszenarien und Erarbeitung von Schutzstrategien<br />
• Notfallplanung durch Ausarbeitung eines Vorsorgekonzeptes<br />
• Alarm- und Einsatzpläne erstellen<br />
• Regelmäßiges Beüben von Notfallszenarien zur Optimierung von Handlungsabläufen im<br />
Rahmen des kommunalen Krisenmanagements<br />
• Pressearbeit und umfassende Information der Bevölkerung<br />
Zur Erarbeitung der o.a. Pläne und Massnahmen wird eine Arbeitsgruppe für ‚Kommunales<br />
Krisenmanagement’ eingerichtet.“<br />
Es wird ersucht, diesem Antrag die Zustimmung zu geben und er ersucht den Bürgermeister,<br />
das kommunale Krisenmanagement derart auszubauen, dass für die Bevölkerung die<br />
bestmögliche Wasserversorgung in Krisenzeiten garantiert ist.<br />
- GRE. Franz Gütl verlässt um 19:50 die Sitzung -<br />
GR. M. Reitsamer: Zwei Krisen- und Sicherheitsworkshops haben bereits stattgefunden unter Leitung<br />
von Ex-Cobra-Kommandant Wolfgang Bachler. Der dabei begonnene Weg sollte gemeinsam<br />
fortgesetzt und das Kommunale Krisenmanagement weiter ausgebaut werden. Wenn die Krise<br />
kommt, sollten die Mitglieder der Behördlichen Einsatzleitung bestmöglich geschult sein, damit die<br />
Bevölkerung von einer Krise nach Möglichkeit fast gar nichts mitbekommt. Für die Bevölkerung sollte<br />
gerade in Krisenzeiten die bestmögliche Versorgung mit Trinkwasser garantiert sein.<br />
Bgm. Heide: Ein Kommunales Krisenmanagement sei ohnedies verpflichtend vorgeschrieben, <strong>Bad</strong><br />
<strong>Ischl</strong> beschäftigt sich über das Maß hinausgehend damit; die wenigen Schwierigkeiten wurden immer<br />
bestens gemeistert. Er stelle daher folgenden Gegenantrag: „Die betroffenen Einsatzorganisationen<br />
werden um eine Stellungnahme dazu gebeten, einen entsprechenden Arbeitskreis einzurichten.“<br />
Vizebgm. Panhuber schließt sich dem Antrag von Bgm. Heide an.<br />
32
GR. Wimmer: <strong>Ischl</strong> sei in der glücklichen Lage, sehr gutes Trinkwasser zur Verfügung zu haben. Sein<br />
damaliger Antrag zur Sicherung des Trinkwassers wurde leider nicht angenommen. Es war schon<br />
damals bekannt, dass das Trinkwasserschutzgebiet Wildenstein und Hauseck im Zusammenhang<br />
zum Nussensee steht. Eine Wassereinfärbung zeigte diese Verbindung - innerhalb 24 Stunden war<br />
Nussenseewasser bei den Quellen Wildenstein und Hauseck. Seinem am 14.12.2006 gestellten<br />
Antrag zur Überprüfung des Quellschutzgebietes wurde zwar stattgegeben, aber nicht weiter verfolgt;<br />
dies hätte vielleicht die Misere hintanhalten können.<br />
GR. Fuchs: Trinkwasser sei das wertvollste Gut - 1 Mrd. Menschen hat kein Trinkwasser. Nun stehe<br />
es an, die Ursache der Verkeimung festzustellen; jetzt schon eine Krise daraus abzuleiten, sei zu früh.<br />
GRE. Dr. Brändle: Es sei äußerst wichtig, die Ursache systematisch zu suchen und weiträumige<br />
Bereiche zu durchforsten; nachher können präventive Maßnahmen gesetzt werden. Er stelle 3<br />
Forderungen: Schriftliche Information aller politischen Vertreter bei künftigen ähnlichen Vorfällen;<br />
engmaschige Probennahme und Analyse bis Ende Jänner 2009 (unter Einbeziehung des<br />
Nussensees); umfassende sachliche, inhaltlich exaktere und unmissverständliche Information der<br />
Bevölkerung.<br />
GR. N. Wimmer: Diese Problematik sollte im Ausschuss behandelt werden.<br />
GR. M. Reitsamer: Die Grüne Fraktion dankt den Mitarbeitern von Wasserwerk und Bauhof für ihre<br />
vorbildliche Arbeit. Es gehr nicht um das Herbeireden einer Krise, sondern klar um<br />
Krisenmanagement. Man wolle das beste Kommunale Krisenmanagement, welches möglich ist und<br />
enen Bürgermeister, der sich klar dazu bekennt. Die behördliche Einsatzleitung (BEL) ist zu stärken,<br />
denn diese trifft die politischen Entscheidungen im Krisenfall. Die Technische Einsatzleitung beüben<br />
Krisensituationen ständig. Die BEL sollte viel mehr Übungen ansetzen und hiefür eine spezielle<br />
Arbeitsgruppe eingerichtet werden.<br />
Vizebgm. Panhuber: Die technischen Fachkräfte arbeiten hervorragend, man sollte nicht deren Zeit<br />
mit einer neuerlichen Arbeitsgruppe vergeuden.<br />
GR. M. Reitsamer: Die diversen Forderungen der technischen Einsatzleitung kann ebenso gut in<br />
schriftlicher Form erfolgen.<br />
Bgm. Heide wiederholt seinen Gegenantrag: Die betroffenen Einsatzorganisationen werden um eine<br />
Stellungnahme dazu gebeten, einen entsprechenden Arbeitskreis einzurichten.<br />
Beschluss:<br />
3 Stimmen gegen den Antrag: GR. Glatz Peter<br />
GR. Reitsamer Markus<br />
GRE. Dr. Klaus Brändle<br />
1 Stimmenthaltung: GRE. Wolfgang Kollersberger<br />
32 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />
(GRE. Gütl nicht anwesend).<br />
Durch die Annahme des Gegenantrages wird über den Hauptantrag nicht mehr abgestimmt.<br />
e) Zurverfügungstellung einer Seite in der Gemeindezeitung pro Fraktion für<br />
Sachberichte<br />
Berichterstatter und Antragsteller: GR. Anton Fuchs<br />
Sinn einer Gemeindeseite ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen Rückblick bzw. eine<br />
Vorschau über Geschehenes bzw. Anstehendem mit kurzen und prägnanten Artikeln zu<br />
vermitteln (zB. Gemeindemitteilungen, Jubilare, Ehrungen, Eröffnungen …). Weiters kann zu<br />
Sachthemen Stellung bezogen werden, was vor allem für die im Gemeinderat vertretenen<br />
Kleinparteien sehr wichtig ist. Darum soll allen Fraktionen die Möglichkeit geboten werden,<br />
mit der quartalsmäßig erscheinenden Gemeindezeitung Sachthemen, Personelles oder<br />
andere aktuelle Themen der <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>er Bevölkerung mitteilen zu können.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
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PKT. 29. ALLFÄLLIGES<br />
Bgm. Heide: Kommenden Sonntag findet die NR-Wahl statt. Er betont die Wichtigkeit einer<br />
Demokratie. In <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> sind Plakatschmier-Aktionen passiert, die verwerflich seien. Es sei<br />
zu hoffen, diese Personen zu fassen und zur Verantwortung zu ziehen.<br />
Vizebgm. Panhuber: Ein gemeinsamer Umgang und gegenseitiger Respekt sei sehr<br />
wichtig; die Aktionen (Überkleben von Plakaten) verurteile er auf das Schärfste.<br />
GR. Fuchs schließt sich den Vorrednern an. Am letzten Infostand am Wochenmarktplatz<br />
wurden von der F kleine Geschenke verteilt, was unmittelbar darauf heftig verurteilt wurde.<br />
Er entschuldige sich dafür, da er nicht wusste, dass dies nicht gestattet ist. Allerdings wurde<br />
der Platz vor der Trinkhalle von der ÖVP zur Wahlwerbung herangezogen, was aber<br />
ebenfalls verboten sei.<br />
Bgm. Heide verliest das Wahlübereinkommen betreffend Informationsstände.<br />
Vizebgm. Panhuber: Die Wahlwerbung am Wochenmarkt war im Rahmen.<br />
GR. N. Wimmer wünscht sich in der Demokratie, und dass der Willen der Bevölkerung<br />
wiedergegeben wird. Er sei nun 23 Jahre im Gemeinderat vertreten und lasse sich das<br />
Rederecht im Gemeinderat., auch nicht vom Bürgermeister, nehmen. Am Sonntag findet<br />
eine Vorführung über Schauberger und dessen Wasserforschung statt.<br />
StR. Streibl: Der erkehrsausschuss befasst sich mit sehr vielen Anliegen, zB. auch damit,<br />
die Busfahrten in Pfandl zu minimieren. Die bestehende Linienführung sollte belassen<br />
werden, da der Fahrplan bereits auf die allernotwendigsten Busfahrten reduziert sei. Er<br />
ersuche StR. Loidl, künftig bei der Wahrheit zu bleiben, da ein behauptetes Gespräch in<br />
diesem Zusammenhang von diesem nicht geführt wurde.<br />
Bgm. Heide: Die Politik vermittelt oftmals das Gefühl, dass bereits eine Entscheidung gefällt<br />
wurde, die Bevölkerung hat aber zu diesem Themea eine andere Auffassung. Bei einem<br />
massiven Widerstand aus der Bevölkerung müsse man sich eben mit dieser Thematik<br />
beschäftigen.<br />
StR. Streibl klärt auf, dass die Buslinie in der Pfandler Siedlung nicht gänzlich aufgelassen<br />
werden soll. Auch soll die Bushaltestelle am Holzplatz verwirklicht werden.<br />
StR. Loidl: Die Linienführung in Pfandl kann sicher anders - im Sinne der Bevölkerung -<br />
gemacht werden. Zur Busbucht in Rettenbach: Dies sei ein guter Plan.<br />
Ende: 20.45 Uhr<br />
Gegen diese Verhandlungsschrift wurden keine Einwendungen erhoben.<br />
Die Verhandlungsschrift gilt somit als genehmigt.<br />
Vorsitzender Bgm. Hannes Heide SPÖ<br />
GR. Engelbert Grießmeier ÖVP<br />
GR. Markus Reitsamer GRÜNE<br />
GR. Anton Fuchs FPÖ<br />
GR. Nikolaus Wimmer FÜR ISCHL<br />
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