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Mindestlohn Gebäudereinigung und Zimmermädchen - DEHOGA ...

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Die wichtigsten rechtlichen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Fragen, die sich für die gastgewerblichen<br />

Unternehmen stellen, möchten wir im Folgenden beantworten. Es muss jedoch darauf<br />

hingewiesen werden, dass nach wie vor nicht alle Rechtsfragen abschließend geklärt<br />

werden können. Wir halten Sie hierzu weiter auf dem Laufenden. Bei Rückfragen stehen<br />

wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.<br />

1. Wo liegen die Mindestlöhne der <strong>Gebäudereinigung</strong>?<br />

Die jeweils aktuellen allgemeinverbindlichen Tarifverträge des Gebäudereiniger-<br />

Handwerks mit der IG BAU finden Sie unter www.gebaeudereiniger.de.<br />

Der aktuelle <strong>Mindestlohn</strong>tarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk gilt ab 1. Januar<br />

2012. Er wurde per <strong>Mindestlohn</strong>verordnung des B<strong>und</strong>esministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Soziales<br />

vom 29. Dezember 2011 erneut für allgemeinverbindlich erklärt. Die Verordnung ist<br />

zeitlich befristet bis zum 31.10.2013.<br />

Damit gelten folgende Mindestlöhne:<br />

01.01.2012<br />

-<br />

31.12.2012<br />

01.01.2013<br />

-<br />

31.10.2013<br />

LG* 1 West (inkl. LG 1 Ost LG 6 West LG 6 Ost<br />

Berlin)<br />

(inkl. Berlin)<br />

8,82 € 7,33 € 11,33 € 8,88 €<br />

9,00 € 7,56 € 11,33 € 9,00 €<br />

Deutscher Hotel- <strong>und</strong> Gaststättenverband e.V. (<strong>DEHOGA</strong> B<strong>und</strong>esverband), Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin, Fon<br />

030/72 62 52-0, Fax 030/72 62 52-42, info@dehoga.de, www.dehoga.de,<br />

Ansprechpartnerin: GF RA Sandra Warden<br />

2<br />

LG = Lohngruppe<br />

Die LG 1 erfasst die Innenreinigung, die LG 6 die Außenreinigung (z.B. Glas- <strong>und</strong> Fassadenreinigungsarbeiten,<br />

insbesondere Reinigung, pflegende <strong>und</strong> schützende Behandlung<br />

von Glasflächen <strong>und</strong> Außenbauteilen an Bauwerken <strong>und</strong> Verkehrsmitteln aller Art<br />

sowie Reinigung <strong>und</strong> Pflege von Außenbeleuchtungsanlagen).<br />

2. Welche Unternehmen fallen unter den <strong>Mindestlohn</strong>-Tarifvertrag?<br />

Unter den betrieblichen Geltungsbereich der Tarifverträge fallen Betriebe, die die dort<br />

aufgezählten, der <strong>Gebäudereinigung</strong> zuzurechnenden Tätigkeiten ausüben. Dazu gehören<br />

insbesondere Reinigung, pflegende <strong>und</strong> schützende Behandlung von Innenbauteilen<br />

an Bauwerken aller Art, Gebäudeeinrichtungen, haustechnischen Anlagen sowie von<br />

Raumausstattungen <strong>und</strong> Verglasungen; Reinigung <strong>und</strong> Pflege von maschinellen Einrichtungen<br />

sowie Beseitigung von Produktionsrückständen; Reinigung von Verkehrs- <strong>und</strong><br />

Freiflächen sowie Durchführung von Desinfektions- <strong>und</strong> Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen<br />

sowie von Arbeiten der Raumhygiene.<br />

3. Muss ein Hotel oder Restaurant auch den bei ihm beschäftigten <strong>Zimmermädchen</strong><br />

<strong>und</strong> Reinigungskräften den <strong>Mindestlohn</strong> der Gebäudereiniger-Tarifverträge<br />

zahlen?

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