Juli - Gemeinde Sengenthal
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Aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
anträge zur tagesordnung<br />
Eingangs verteilte 1. BGM Brandenburger den Entwurf<br />
der Konzeption der Kindertagesstätte „Sternschnuppe“<br />
GR Max Schmidt trug vor, dass nach seiner Auffassung TOP<br />
5, Antrag des Schützenvereins „Jägerwiesl“ Reichertshofen<br />
e.V. auf Übernahme der Kosten für den Abbruch des Schützenhauses<br />
im nichtöffentlichen Teil zu behandeln wäre, da<br />
es sich um eine Grundstücksangelegenheit handele. Hierzu<br />
wurde festgestellt, dass es sich um einen Antrag des Schützenvereins<br />
auf Kostenübernahme und nicht um eine Grundstücksangelegenheit<br />
handele und deshalb im öffentlichen<br />
Teil zu behandeln sei.<br />
Behandlung von Bauanträgen<br />
und Bauvoranfragen<br />
a) Alexander und Lilia Gerlitz, EFA-Straße 6 a, Neumarkt<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
„Dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit<br />
Einliegerwohnung im Keller auf Fl.Nr. 53/30, Gemark. <strong>Sengenthal</strong><br />
(Hubertusstraße 17) von Alexander und Lilia Gerlitz,<br />
Neumarkt wird ohne Einwendungen zugestimmt. Gleichzeitig<br />
wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
„Hubertusstraße“ hinsichtlich der Farbe der<br />
Dacheindeckung (granit-matt statt rot bis rotbraun) erteilt.“<br />
b) <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
„Dem Bauantrag der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> zur Errichtung von<br />
zwei Kinderkrippengruppen am KiGa „Sternschnuppe“ auf<br />
Fl.Nr. 51/1, Gemark. <strong>Sengenthal</strong> (Winnberger Str. 24) wird<br />
ohne Einwendungen zugestimmt.“ Auf Anfrage führte 1.<br />
BGM Brandenburger aus, dass für die Mülltonnen ein Platz<br />
neben der Treppe zum Kindergartengelände auf dem Weg zur<br />
Turnhalle angedacht ist. Auch das Versetzen der Spielgeräte<br />
Richtung Schulsportplatz muss noch genauer geplant werden.<br />
c) Max Bögl Stahl- und Anlagenbau GmbH & Co.KG, Max-<br />
Bögl-Str. 1, <strong>Sengenthal</strong> BGM Brandenburger stellte die Eckdaten<br />
für die Erweiterung der Lackieranlage vor. Demnach<br />
wird die bestehende Halle um 90 m auf nunmehr 162 m verlängert.<br />
Der Betrieb ist von Montag bis Samstag (0-24 Uhr)<br />
vorgesehen. Luftdurchsatz: max. 300.000 m³/h, Schornsteinhöhe<br />
fast 18 m, Einsatz eines neuartigen, zweistufigen Abscheidesystem<br />
mit höherem Wirkungsgrad. Der Brandschutz<br />
soll mit der zuständigen Feuerwehr abgestimmt und eine<br />
Brandschutzordnung erstellt werden. Nach den beigefügten<br />
Gutachten sind die Grenzwerte für Geruch, Staub und Lärm<br />
eingehalten, wobei die Vorbelastungen eingerechnet sind.<br />
Nicht in den Gutachten berücksichtigt ist jedoch die Fläche des<br />
Bauabschnittes 2 des Baugebietes Kirchweg III, für das bereits<br />
seit längerem ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
„Dem Antrag der Fa. Max Bögl Stahl- und Anlagenbau GmbH<br />
& Co.KG auf Erweiterung einer bestehenden Lackieranlage<br />
auf Fl.Nr. 1823 Gemark. Forst wird mit der Maßgabe zugestimmt,<br />
dass die Gutachten bezüglich des Baugebietes für ein<br />
Allgemeines Wohngebiet Kirchweg III (BA II) ergänzt werden<br />
und die örtliche Feuerwehr am Verfahren beteiligt wird.“<br />
Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />
Änderung des flächennutzungs– und<br />
Landschaftsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />
Deckblatt Nr. 11 (WA-Ausweisung u. Änderung MD-<br />
Gebiet Buchberg-Mitte) Bebauungsplan für das<br />
Baugebiet „Stieglerhof“<br />
hier: Änderungs- und aufstellungsbeschlüsse<br />
1.BGM Brandenburger erläuterte anhand eines Planausschnittes,<br />
dass die <strong>Gemeinde</strong> zwischen der bestehenden<br />
Buchberger Bebauung und der Kreisstraße NM 18 ein bis<br />
zwei Grundstücke für eine Baulandausweisung erwerben<br />
könnte. Im Zuge der erforderlichen Flächennutzungsplanänderung<br />
könnte danach zugleich für das anschließend geplante<br />
Baugebiet Buchberg-Am Anger die Planänderung<br />
durchgeführt werden. Es bestand im <strong>Gemeinde</strong>rat grundsätzlich<br />
Einverständnis hierfür. Jedoch wurde angeregt, dass<br />
entlang der Hauptstraße der Gebäudebestand der ehemaligen<br />
landwirtschaftlichen Gehöfte als MD-Gebiet verbleibt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
„Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> ändert den Flächennutzungsund<br />
Landschaftsplan durch Aufstellung eines Deckblattes<br />
Nr.11. Durch das Deckblatt sind folgende Änderungen vorgesehen:<br />
Festsetzung der bisher als Mischgebietsfläche (§ 6<br />
BauGB) bzw. als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellten<br />
Grundstücke Fl.Nr. 1081 (Teilfläche), 1083 (Teilfläche),<br />
1083/1, 1088, 1088/2, 1089, 1090 (Teilfläche), 1096/1,<br />
1097, 1097/3 1098 (Teilfläche), 1098/2, 1098/3 (Teilfläche),<br />
1098/4 (Teilfläche), 1098/5, 1098/11, sowie 1099 (Teilfläche)<br />
jeweils Gemarkung Stauf als Allgemeines Wohngebiet (§ 4<br />
BauNVO). Die Planungsfläche beginnt im Süden vom „Wiesenweg“<br />
und schließt im Westen und im Norden an der bisherigen<br />
Bebauung entlang der „Hauptstraße“ an. Die östliche<br />
Grenze verläuft in etwa 45 m parallel zur Kreisstraße NM 18.<br />
Der Aufstellungs-/Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1<br />
Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.“<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
„Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> stellt einen Bebauungsplan für<br />
ein Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO mit der<br />
Bezeichnung „Stieglerhof“ auf. Der Flächennutzungsplan<br />
wird hierzu im Parallelverfahren ebenfalls geändert. Die Ausweisung<br />
umfasst die Flächen Fl.Nr. 1081 (Teilfläche) und<br />
1083 der Gemarkung Stauf als Allgemeines Wohngebiet (§<br />
4 BauNVO). Die am östlichen Ortsrand von Buchberg gelegene<br />
Planungsfläche wird im Süden vom „Wiesenweg“ und<br />
im Norden vom Weg Fl.Nr. 1098/2, Gemark. Stauf begrenzt.<br />
Sie schließt im Westen an die vorhandene Bebauung an. Im<br />
Osten verläuft die Baugebietsgrenze in etwa 45 m parallel<br />
zur Kreisstraße NM 18. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß<br />
§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen.“<br />
neugestaltungsmaßnahmen in Buchberg<br />
Bauumfangserweiterung Hauptstraße / Abschnitt<br />
Lärchenweg-Ackerstraße<br />
1.BGM Brandenburger berichtete vom Ortstermin durch den<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat. Vor Ort war sich der <strong>Gemeinde</strong>rat einig, dass<br />
auf Grund des Bauzustandes die Baumaßnahme in der<br />
Hauptstraße bis zum ehemaligen Firmengelände Steidl/Einmündung<br />
Ackerstraße erweitert wird. Auch in der Ackerstraße<br />
und im Lärchenweg sollen die Bauarbeiten bis zum ersten<br />
Hausanschlussschieber erweitert werden.