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Juli - Gemeinde Sengenthal

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Aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

anträge zur tagesordnung<br />

Eingangs verteilte 1. BGM Brandenburger den Entwurf<br />

der Konzeption der Kindertagesstätte „Sternschnuppe“<br />

GR Max Schmidt trug vor, dass nach seiner Auffassung TOP<br />

5, Antrag des Schützenvereins „Jägerwiesl“ Reichertshofen<br />

e.V. auf Übernahme der Kosten für den Abbruch des Schützenhauses<br />

im nichtöffentlichen Teil zu behandeln wäre, da<br />

es sich um eine Grundstücksangelegenheit handele. Hierzu<br />

wurde festgestellt, dass es sich um einen Antrag des Schützenvereins<br />

auf Kostenübernahme und nicht um eine Grundstücksangelegenheit<br />

handele und deshalb im öffentlichen<br />

Teil zu behandeln sei.<br />

Behandlung von Bauanträgen<br />

und Bauvoranfragen<br />

a) Alexander und Lilia Gerlitz, EFA-Straße 6 a, Neumarkt<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

„Dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit<br />

Einliegerwohnung im Keller auf Fl.Nr. 53/30, Gemark. <strong>Sengenthal</strong><br />

(Hubertusstraße 17) von Alexander und Lilia Gerlitz,<br />

Neumarkt wird ohne Einwendungen zugestimmt. Gleichzeitig<br />

wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

„Hubertusstraße“ hinsichtlich der Farbe der<br />

Dacheindeckung (granit-matt statt rot bis rotbraun) erteilt.“<br />

b) <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

„Dem Bauantrag der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> zur Errichtung von<br />

zwei Kinderkrippengruppen am KiGa „Sternschnuppe“ auf<br />

Fl.Nr. 51/1, Gemark. <strong>Sengenthal</strong> (Winnberger Str. 24) wird<br />

ohne Einwendungen zugestimmt.“ Auf Anfrage führte 1.<br />

BGM Brandenburger aus, dass für die Mülltonnen ein Platz<br />

neben der Treppe zum Kindergartengelände auf dem Weg zur<br />

Turnhalle angedacht ist. Auch das Versetzen der Spielgeräte<br />

Richtung Schulsportplatz muss noch genauer geplant werden.<br />

c) Max Bögl Stahl- und Anlagenbau GmbH & Co.KG, Max-<br />

Bögl-Str. 1, <strong>Sengenthal</strong> BGM Brandenburger stellte die Eckdaten<br />

für die Erweiterung der Lackieranlage vor. Demnach<br />

wird die bestehende Halle um 90 m auf nunmehr 162 m verlängert.<br />

Der Betrieb ist von Montag bis Samstag (0-24 Uhr)<br />

vorgesehen. Luftdurchsatz: max. 300.000 m³/h, Schornsteinhöhe<br />

fast 18 m, Einsatz eines neuartigen, zweistufigen Abscheidesystem<br />

mit höherem Wirkungsgrad. Der Brandschutz<br />

soll mit der zuständigen Feuerwehr abgestimmt und eine<br />

Brandschutzordnung erstellt werden. Nach den beigefügten<br />

Gutachten sind die Grenzwerte für Geruch, Staub und Lärm<br />

eingehalten, wobei die Vorbelastungen eingerechnet sind.<br />

Nicht in den Gutachten berücksichtigt ist jedoch die Fläche des<br />

Bauabschnittes 2 des Baugebietes Kirchweg III, für das bereits<br />

seit längerem ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

„Dem Antrag der Fa. Max Bögl Stahl- und Anlagenbau GmbH<br />

& Co.KG auf Erweiterung einer bestehenden Lackieranlage<br />

auf Fl.Nr. 1823 Gemark. Forst wird mit der Maßgabe zugestimmt,<br />

dass die Gutachten bezüglich des Baugebietes für ein<br />

Allgemeines Wohngebiet Kirchweg III (BA II) ergänzt werden<br />

und die örtliche Feuerwehr am Verfahren beteiligt wird.“<br />

Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />

Änderung des flächennutzungs– und<br />

Landschaftsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />

Deckblatt Nr. 11 (WA-Ausweisung u. Änderung MD-<br />

Gebiet Buchberg-Mitte) Bebauungsplan für das<br />

Baugebiet „Stieglerhof“<br />

hier: Änderungs- und aufstellungsbeschlüsse<br />

1.BGM Brandenburger erläuterte anhand eines Planausschnittes,<br />

dass die <strong>Gemeinde</strong> zwischen der bestehenden<br />

Buchberger Bebauung und der Kreisstraße NM 18 ein bis<br />

zwei Grundstücke für eine Baulandausweisung erwerben<br />

könnte. Im Zuge der erforderlichen Flächennutzungsplanänderung<br />

könnte danach zugleich für das anschließend geplante<br />

Baugebiet Buchberg-Am Anger die Planänderung<br />

durchgeführt werden. Es bestand im <strong>Gemeinde</strong>rat grundsätzlich<br />

Einverständnis hierfür. Jedoch wurde angeregt, dass<br />

entlang der Hauptstraße der Gebäudebestand der ehemaligen<br />

landwirtschaftlichen Gehöfte als MD-Gebiet verbleibt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

„Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> ändert den Flächennutzungsund<br />

Landschaftsplan durch Aufstellung eines Deckblattes<br />

Nr.11. Durch das Deckblatt sind folgende Änderungen vorgesehen:<br />

Festsetzung der bisher als Mischgebietsfläche (§ 6<br />

BauGB) bzw. als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellten<br />

Grundstücke Fl.Nr. 1081 (Teilfläche), 1083 (Teilfläche),<br />

1083/1, 1088, 1088/2, 1089, 1090 (Teilfläche), 1096/1,<br />

1097, 1097/3 1098 (Teilfläche), 1098/2, 1098/3 (Teilfläche),<br />

1098/4 (Teilfläche), 1098/5, 1098/11, sowie 1099 (Teilfläche)<br />

jeweils Gemarkung Stauf als Allgemeines Wohngebiet (§ 4<br />

BauNVO). Die Planungsfläche beginnt im Süden vom „Wiesenweg“<br />

und schließt im Westen und im Norden an der bisherigen<br />

Bebauung entlang der „Hauptstraße“ an. Die östliche<br />

Grenze verläuft in etwa 45 m parallel zur Kreisstraße NM 18.<br />

Der Aufstellungs-/Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1<br />

Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.“<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

„Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> stellt einen Bebauungsplan für<br />

ein Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO mit der<br />

Bezeichnung „Stieglerhof“ auf. Der Flächennutzungsplan<br />

wird hierzu im Parallelverfahren ebenfalls geändert. Die Ausweisung<br />

umfasst die Flächen Fl.Nr. 1081 (Teilfläche) und<br />

1083 der Gemarkung Stauf als Allgemeines Wohngebiet (§<br />

4 BauNVO). Die am östlichen Ortsrand von Buchberg gelegene<br />

Planungsfläche wird im Süden vom „Wiesenweg“ und<br />

im Norden vom Weg Fl.Nr. 1098/2, Gemark. Stauf begrenzt.<br />

Sie schließt im Westen an die vorhandene Bebauung an. Im<br />

Osten verläuft die Baugebietsgrenze in etwa 45 m parallel<br />

zur Kreisstraße NM 18. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß<br />

§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen.“<br />

neugestaltungsmaßnahmen in Buchberg<br />

Bauumfangserweiterung Hauptstraße / Abschnitt<br />

Lärchenweg-Ackerstraße<br />

1.BGM Brandenburger berichtete vom Ortstermin durch den<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat. Vor Ort war sich der <strong>Gemeinde</strong>rat einig, dass<br />

auf Grund des Bauzustandes die Baumaßnahme in der<br />

Hauptstraße bis zum ehemaligen Firmengelände Steidl/Einmündung<br />

Ackerstraße erweitert wird. Auch in der Ackerstraße<br />

und im Lärchenweg sollen die Bauarbeiten bis zum ersten<br />

Hausanschlussschieber erweitert werden.

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