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Inhalt<br />

Teil 1 Ehrenamtliche 4<br />

1.1 Bayern 4<br />

1.2 Berlin 4<br />

1.3 Brandenburg 4<br />

1.4 Hessen 7<br />

1.5 Mecklenburg-Vorpommern 8<br />

1.6 Niedersachsen 14<br />

1.7 Nordrhein-Westfalen 14<br />

1.8 Rheinland-Pfalz 15<br />

1.9 Saarland 15<br />

1.10 Sachsen 16<br />

1.11 Sachsen-Anhalt 18<br />

1.12 Thüringen 22<br />

Teil 2 Hauptamtliche 27<br />

2.1 Landkreise 27<br />

2.2 Städte und Gemeinden 29<br />

Teil 3 Statistischer Überblick 39<br />

3.1 Gesamtzahlen 39<br />

3.2 Ehrenamtliche 40<br />

3.3 Hauptamtliche 44<br />

Personen- und Ortsverzeichnis<br />

Impressum & Hinweise<br />

Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik, Parteivorstand DIE LINKE, Kleine Alexanderstr. 28,<br />

10178 Berlin, Redaktionsschluss: 22. Januar 2013<br />

V.i.S.d. Presse- und des Telemediengesetzes.: Matthias Höhn, Bundesgeschäftsführer<br />

Recherche: Dr. Manfred Klaus (inkl. Layout) und Maritta Böttcher<br />

unter Mitarbeit von Tina Lange (für Mecklenburg-Vorpommern), Dagmar Trenz (für Saarland), Kay Lejcko (für<br />

Hessen) und Alexander Thomas (für Sachsen).<br />

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. <strong>Die</strong> Herausgeberin übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität,<br />

Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.<br />

Funktionsangaben und Kontaktdaten sind den angegebenen Webseiten von Landkreisen, Städten, Gemeinden,<br />

Ämtern, Verwaltungsgemeinschaften bzw. von Gliederungen der Partei DIE LINKE entnommen. In der Regel wird<br />

die Adresse des <strong>Die</strong>nstsitzes angegeben. Auch bei privaten Adressen handelt es sich um offen zugängliche Angaben<br />

im Internet. Wenn keine andere Angabe erfolgt, sind die aufgeführten Personen Mitglied der Partei DIE LINKE.<br />

Bildnachweis: <strong>Die</strong> Wappen sind Veröffentlichungen der jeweiligen Kommunen oder der freien Enzyklopädie<br />

Wikipedia www.wikipedia.de. Rechtshinweis: "<strong>Die</strong> Abbildung kommunaler Wappen zu künstlerischen und<br />

wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ist jedermann<br />

erlaubt." § 2 (2) der Verordnung über kommunale Hoheitszeichen (Kommunale Hoheitszeichenverordnung -<br />

KommHzV) vom 06. September 2000 (GVBl.II/00, [Nr. 19], S.339). Logos von Organisationen, Initiativen oder<br />

Netzwerken wurden zur redaktionellen Verwendung der jeweilig angegebenen Website entnommen.<br />

Haftungsausschluss: Für fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des<br />

Herausgebers liegen, kann keine Haftung für die Richtigkeit oder Gesetzmäßigkeit der dort publizierten Inhalte<br />

genommen werden.<br />

<strong>Die</strong>se Übersicht wird bei Bedarf aktualisiert und steht <strong>als</strong> <strong>PDF</strong>-<strong>Datei</strong> online unter:<br />

www.die-linke.de/politik/kommunal/fuer_links_im_amt<br />

Sind Daten f<strong>als</strong>ch? Fehlt ein Eintrag oder kann er gelöscht werden? Info bitte an:<br />

manfred.klaus@die-linke.de oder per Post an oben stehende Adresse. DANKE.<br />

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