Antwort (PDF) - Die Linke
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Wahlprüfstein DIE LINKE<br />
Deutsche Bahn AG<br />
Potsdamer Platz 2<br />
10785 Berlin<br />
<strong>Die</strong> DB-AG und die Rechte Schwerbehinderter<br />
Wir würden Sie bitten, auf unsere Wahlprüfsteine bis zum 30. April 2013 zu antworten,<br />
damit wir unseren schwerbehinderten und gleichgestellten Eisenbahnerinnen und<br />
Eisenbahnern aufzeigen können, wo unsere demokratischen und politischen Parteien<br />
sowie Fraktionen stehen, damit wir wissen, in welche Richtung der politische Zug fährt.<br />
Gern stehen wir auch zu persönlichen Gesprächen in Berlin und in den Wahlkreisen zur<br />
Verfügung.<br />
Wahlprüfsteine der Schwerbehindertenvertrauenspersonen im DB AG-Konzern<br />
1. Werden Sie sich nach der Bundestagswahl weiterhin für einen integrierten<br />
Bahnkonzern einsetzen?<br />
Ja, wir treten für ein integriertes Unternehmen Deutsche Bahn ein. Als Ziel formulieren wir die<br />
Umwandlung der Deutschen Bahn AG (DB) in eine allgemeinwohlorientierte Anstalt des<br />
öffentlichen Rechts, in der die derzeit vorherrschende Orientierung am maximalen Profit<br />
ersetzt wird durch den klaren Auftrag, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen, also den<br />
Personen- und Güterverkehr umfassend auszubauen und qualitativ zu verbessern.<br />
Ein solches Unternehmen kann hinsichtlich Infrastruktur und Betrieb voll integriert sein, wie es<br />
weitgehend früher die Bundesbahn war und wie es weitgehend die SBB in der Schweiz weiter<br />
ist.<br />
Solange die aktuelle Situation so ist, wie sie seit Ende der 1990er Jahre ist, wonach es private<br />
und kommunal-private Betreiber in Konkurrenz zur DB AG gibt, treten wir für eine<br />
unzweideutige und allseitige Trennung zwischen DB Netz und DB Station&Service einerseits<br />
und dem Bahnbetrieb der DB, der in DB ML gebündelt ist, andererseits, ein. Das heißt unter<br />
anderem, die staatlichen Mittel, die in die Infrastruktur fließen, und die Gewinne, die hier<br />
erzielt werden, müssen in vollem Umfang in diesen Bereichen investiert werden; eine<br />
Gewinnabführung darf es nicht mehr geben. Auch unter solchen Bedingungen kann ein<br />
einheitlicher Arbeitsmarkt im Unternehmen Bahn erhalten bleiben.<br />
2. Sprechen Sie sich für eine Trennung von Netz und Betrieb aus?<br />
<strong>Die</strong> generelle Richtung der Eisenbahnregulierung, nämlich die stärkere Trennung von Netz und<br />
Betrieb bei der Bahn, lehnen wir ab. Stattdessen sollte man akzeptieren, dass es einen
„Wettbewerb im Schienenverkehr“ – ganz besonders im Infrastrukturbereich – nicht gibt,<br />
sondern dass der Bahnverkehr ein natürliches Monopol ist, da parallele Infrastrukturen keinen<br />
Sinn machen. Das Bahnnetz gehört daher aus unserer Sicht, wie erwähnt, in die Hand eines<br />
nicht gewinnorientierten staatlichen Unternehmens, und unter dem gleichen Dach sollte auch<br />
der Betrieb stattfinden. <strong>Die</strong>ses Unternehmen könnte die langfristige Netzentwicklung und -<br />
erhaltung im Auge haben.<br />
3. Stehen Sie uneingeschränkt zur DB JobService GmbH und damit für die<br />
zusätzliche Erhaltung von weiteren über 900 Arbeitsplätzen von<br />
schwerbehinderten Eisenbahnern?<br />
Ja, es spricht bei der gegenwärtigen Struktur der Bahn AG nichts gegen eine konzerninterne<br />
Arbeitsvermittlung. Im Gegenteil, das Wissen, die Fähigkeiten und Potentiale der<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbleiben im Unternehmen, in der Regel bleiben die<br />
konzerninternen Vergünstigungen und die Betriebszugehörigkeit erhalten und die Bündelung<br />
der freien Stellen und deren Vermittlung durch eine Zentrale kann eher zu einer<br />
Wiederbesetzung einer Stelle mit geeigneten Fachleuten führen.<br />
4. Werden Sie sich konsequent dafür einsetzen, dass es in deutschen<br />
Unternehmen, wo es einen Europäischen Betriebsrat gibt auch in Zukunft eine<br />
Europäische Schwerbehindertenvertretung geben wird?<br />
Ja, denn in der europäischen Richtlinie über die europäischen Betriebsräte wird<br />
Schwerbehindertenvertretung als politische Aufgabe nicht aufgeführt<br />
5. Werden Sie sich dafür stark machen, dass es weiterhin gemäß SGB IX<br />
Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland geben wird?<br />
Ja, da Schwerbehindertenvertretungen (SBV) als ein wichtiges Element zur Gewährleistung von<br />
Teilhabe für Menschen mit Behinderungen anzusehen sind. DIE LINKE setzt sich für die<br />
Ausweitung und Stärkung der Rechte von SBV ein, da Selbstvertretungs- und<br />
Mitbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderung und ihren gewählten Vertretungen<br />
wie Betriebsräten, SBV und insbesondere von Werkstatträten hinter dem<br />
Menschenrechtsanspruch der UN-Behindertenrechts-konvention zurückbleiben und den<br />
gewachsenen Anforderungen nicht mehr gerecht werden können. (vgl. Antrag „Gute Arbeit für<br />
Menschen mit Behinderung – BT-Drs. 17/9758).<br />
6. Beabsichtigen Sie, nach der Wahl eine Novellierung des SGB IX? Wenn ja,<br />
erläutern Sie uns bitte ihre Vorstellungen und Absichten.<br />
DIE LINKE fordert in Ihrem Antrag für ein Teilhabesicherungsgesetz (BT-Drs. 17/7889) den<br />
Behinderungsbegriff im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie im<br />
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gemäß den Kriterien der Internationalen Klassifikation<br />
der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation<br />
(WHO) und Artikel 1 Satz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention neu zu fassen.<br />
<strong>Die</strong> zentrale Forderung in diesem Zusammenhang lautet, den Anspruch auf bedarfsdeckende,<br />
einkommens- und vermögensunabhängige persönliche Assistenz in jeder Lebenslage und -<br />
phase sowie in jedem gesellschaftlichen Bereich festzuschreiben. Teilhabeleistungen können
sich aus einer Pauschale und/oder Personal- und Sachkosten (z.B. Hilfsmittel)<br />
zusammensetzen.<br />
<strong>Die</strong> gesetzliche Verankerung der Regelungen des Teilhabesicherungsgesetzes sollte im SGB IX<br />
erfolgen. <strong>Die</strong> Normen zur Eingliederungshilfe sind dazu aus dem SGB XII herauszulösen, den<br />
modernen Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention anzupassen und ins SGB IX zu<br />
überführen.<br />
Das Teilhabesicherungsgesetz soll durch die Versorgungsämter oder neu zu schaffende<br />
Teilhabeämter ausgeführt werden. <strong>Die</strong>se sollen die Ansprüche und Bedarfe nach bundesweit<br />
einheitlichen Kriterien feststellen sowie die Leistungen aus einer Hand gewähren.<br />
Teilhabeleistungen müssen auch Assistenzkräften faire, gute und gesunde Arbeitsbedingungen<br />
sowie tarifliche Entlohnung und Eingruppierung garantieren. Um Lohndumping zu verhindern,<br />
ist ein Mindestlohn festzusetzen.<br />
Eine reibungslose und personenorientierte Leistungserbringung bedarf einer<br />
flächendeckenden, sozial und inklusiv ausgestalteten Infrastruktur. Bestehende Strukturen und<br />
Leistungen werden in diesem Sinne weiter ausgebaut. Mögliche Kontoverwaltung durch die<br />
Behörde wie auch eine unabhängige Beratung muss Teil des Anspruchs sein.<br />
DIE LINKE fordert die Verbesserung von Mitbestimmungsmöglichkeiten für Menschen mit<br />
Behinderungen. Entsprechend sind Informations-, Initiativ-, Beteiligungs- und<br />
Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen (SBV) zu<br />
erweitern sowie für Werkstatträte sofort einzuführen. Für SBV ist ein Stimmrecht in den<br />
Angelegenheiten, die besonders Menschen mit Behinderungen betreffen, im<br />
Betriebsverfassungsgesetz, Personalvertretungsgesetz und im SGB IX zu verankern. Auch<br />
fordert DIE LINKE die Festschreibung eines wirksamen Verbandsklagerechts im Allgemeinen<br />
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und im SGB IX (vgl. BT-Drs. 17/9758).<br />
7. Bleibt der §124 Mehrarbeit (SGB IX) für Sie unantastbar? Für uns ja!<br />
Ja, DIE LINKE spricht sich entschieden gegen eine Aufweichung oder sogar völlige Streichung<br />
dieser beiden Ansprüche für Menschen mit Behinderungen aus. <strong>Die</strong>s ergibt sich aus unserem<br />
Verständnis des behinderungsbedingten Nachteilsausgleichs.<br />
8. Wie stehen Sie zu den 5 Zusatzurlaubstagen gemäß § 125 SGB IX? Wir fordern<br />
die konsequente Beibehaltung!<br />
siehe Frage 7<br />
9. Wie stehen Sie zu unseren Auffassungen, die Rechte der<br />
Schwerbehindertenvertretungen gemäß § 95 SGB IX gesetzlich zu stärken?<br />
Da das Recht von Schwerbehindertenvertretungen auf unverzügliche Unterrichtung und<br />
Anhörung in den Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen berühren, oft durch<br />
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nicht beachtet wird, fordert DIE LINKE eine Verschärfung<br />
und Erweiterung der entsprechenden Formulierungen im SGB IX und in anderen Gesetzen<br />
zugunsten von betrieblichen Interessenvertretungen.<br />
10. Wir fordern, die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten<br />
Arbeitnehmern unverzüglich nach der Bundestagswahl von 5 auf 6 %
anzuheben. Haben wir damit eine Diskussionsgrundlage?<br />
Ja. <strong>Die</strong> Absenkung der Beschäftigungsquote ist sofort zurückzunehmen und in einem ersten<br />
Schritt wieder auf sechs Prozent anzuheben.<br />
11. Wir fordern die schrittweise Anhebung der Ausgleichsabgabe.<br />
Unsere Forderung:<br />
Bei einer Beschäftigungsquote von drei bis weniger als künftig 6 Prozent sollte<br />
dann die Ausgleichsabgabe pro fehlendem Arbeitsplatz/Monat von 115 Euro auf<br />
300 Euro bei einer Beschäftigungsquote von zwei bis weniger als drei Prozent<br />
von 200 Euro auf 750 Euro und bei einer Beschäftigungsquote von weniger als<br />
zwei Prozent von 290 Euro auf 800 Euro anzuheben.<br />
Wie stehen Sie zu unseren Vorschlägen bzw. Forderungen?<br />
DIE LINKE fordert, die Praktiken und gesetzlichen Möglichkeiten zu beseitigen, die es<br />
Unternehmen ermöglichen, die Zahlung der Ausgleichsabgabe zu reduzieren und so die<br />
Beschäftigungspflicht auszuhebeln. <strong>Die</strong> Ausgleichsabgabe ist so anzuheben, dass sich für<br />
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mehr Anreize für die Beschäftigung von Menschen mit<br />
Behinderungen ergeben, als sich von der Beschäftigungspflicht freizukaufen. Darüber hinaus<br />
beteiligen wir uns aktiv an der Debatte darüber, ob die Ausgleichsabgabe für Unternehmen,<br />
die gar keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen oder die Beschäftigungsquote<br />
drastisch unterschreiten, besonders stark erhöht werden sollte.<br />
12. Werden Sie die Schwerbehindertenvertretungen nach der Bundestagswahl<br />
zu einer Behindertenvertretung gemäß SGB IX weiterentwickeln und sind Sie<br />
bereit dazu, zu diesem Thema mit uns zu sprechen.<br />
DIE LINKE fordert, den Behinderungsbegriff im SGB IX gemäß Artikel 1 Satz 2 UN-<br />
Behindertenrechtskonvention zu fassen. <strong>Die</strong>s führt selbstverständlich dazu, dass sich der zu<br />
vertretende Personenkreis erheblich vergrößert. Dabei benennt DIE LINKE keine konkreten<br />
Behinderungsgrade. Wir sind selbstverständlich an Gesprächen mit SBV zu dieser Frage<br />
interessiert.<br />
13. Wir fordern die Streichung des Abs. 3 im § 73 SGB IX! Nach der bisherigen<br />
Regelung werden Arbeitsplätze für den Umfang der Beschäftigungspflicht nicht<br />
gezählt, wenn darauf Arbeitnehmer mit weniger als 18 Stunden in der Woche<br />
beschäftigt werden. Wäre das für Sie verhandelbar?<br />
Ja, diese Forderung ist für uns verhandelbar. Mit der Streichung des Abs. 3 im §73 SGB IX<br />
würde sich die Anzahl zu schaffender Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen in<br />
Unternehmen erhöhen. Zugleich entfiele damit ein Anreiz für Unternehmen, Vollzeit- in<br />
Teilzeitarbeitsplätze umzuwandeln.<br />
14. Wir fordern nicht nur die Heranziehung des 1. Stellvertreters, sondern auch<br />
die Heranziehung des 2. Stellvertreters und das, wenn die Zahl der behinderten<br />
Menschen im Betrieb oder in der <strong>Die</strong>nststelle in der Regel 50 übersteigt (bisher<br />
100). Wie stehen Sie konkret dazu?
DIE LINKE fordert erleichterte Heranziehungsmöglichkeiten der Stellvertreterinnen und<br />
Stellvertreter der Schwerbehindertenvertretungen. <strong>Die</strong>s ist sinnvoll und dringend erforderlich,<br />
da sich der Personenkreis von Behinderung betroffener oder bedrohter Menschen gerade<br />
durch die Arbeitsbelastung in den Unternehmen ständig erweitert und der<br />
Verwaltungsaufwand für personenzentrierte Lösungen ständig steigt. Das Betriebliche<br />
Eingliederungsmanagement stellt ebenfalls neue und erweiterte Anforderungen an die SBV,<br />
die flexible Heranziehungsmöglichkeiten dringend erfordern.<br />
15. Wir fordern die Freistellung einer Schwerbehindertenvertrauensperson ab<br />
100 schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmerinnen und<br />
Arbeitnehmer im Betrieb. Wie stehen Sie zu unserer Freistellungsforcierung?<br />
DIE LINKE fordert praktikablere Freistellungsmöglichkeiten – dieser Vorschlag bildet eine gute<br />
Diskussionsgrundlage.<br />
16. Wir fordern die Novellierung des § 99 Betriebsverfassungsgesetz<br />
dahingehend nach der Wahl vorzunehmen, dass personelle Einzelmaßnahmen<br />
erst dann umgesetzt werden können, wenn die Zustimmung der<br />
Schwerbehindertenvertretung gegeben wurde. Wie stehen Sie zu dieser<br />
Forderung und wären Sie bereit dazu?<br />
DIE LINKE fordert, für die Schwerbehindertenvertretungen ein Stimmrecht in den<br />
Angelegenheiten, die besonders Menschen mit Behinderungen betreffen, im<br />
Betriebsverfassungsgesetz, Personalvertretungsgesetz und im SGB IX zu verankern. DIE LINKE<br />
ist an der weiteren Diskussion zu diesen Fragen interessiert.<br />
17. <strong>Die</strong> Altersgrenze der Lebensarbeitszeit für Schwerbehinderte wurde erhöht,<br />
die wir nach wie vor ablehnen. Wir fordern, dass diese wieder ab dem 60.<br />
Lebensjahr und dann ohne Abschläge gewährt wird! Wie stehen Sie zu unserer<br />
Auffassung?<br />
DIE LINKE lehnt die Rente erst ab 67 und alle anderen damit verbundenen Anhebungen von<br />
Altersgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung ab. Denn vor dem Hintergrund der nach<br />
wie vor schlechten Arbeitsmarktlage für Ältere und insbesondere für Ältere mit<br />
gesundheitlichen Einschränkungen ist die Anhebung der Altersgrenzen sozialpolitisch<br />
unverantwortlich und nichts anderes als eine Rentenkürzung. Wir wollen, dass alle spätestens<br />
mit 65 Jahren und Schwerbehinderte mit 60 Jahren abschlagsfrei in eine Altersrente gehen<br />
können.<br />
18. <strong>Die</strong> Altersrente mit 67 lehnen wir ebenfalls nach wie vor kategorisch ab.<br />
Werden Sie die Einführung der Altersrente mit 67 zurücknehmen bzw.<br />
aussetzen?<br />
siehe Frage 17<br />
19. Wie viel zusätzliche Ausbildungs- und Studienplätze wollen Sie für<br />
schwerbehinderte Jugendliche schaffen? Noch immer suchen über 5.000 junge<br />
Menschen zwischen 18 und 23 Jahren einen Ausbildungs- bzw. Studienplatz. In<br />
den letzten Jahren hat sich hier nicht viel getan. Im Konzern der DB AG haben
wir zurzeit 47 junge schwerbehinderte Menschen in einer Ausbildung.<br />
<strong>Die</strong> Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ist vorrangig zu fördern und eine<br />
Berufsbegleitende Fortbildung zu entwickeln. Verbindlichere Festlegungen für die betriebliche<br />
Ausbildung behinderter und schwerbehinderter Jugendlicher sind dringend erforderlich. DIE<br />
LINKE fordert die Prüfung einer verbindlichen Ausbildungsplatzquote und<br />
Ausbildungsplatzausgleichsabgabe.<br />
Besondere Förderungen für Integrationsunternehmen/-betriebe zur Berufsausbildung in<br />
anerkannten Ausbildungsberufen sind zu entwickeln.<br />
Einkommens- und vermögensunabhängige Assistenzleistungen, die aus Steuermitteln zu<br />
finanzieren sind, müssen auch – genau wie Hilfsmittel - während einer Ausbildung oder eines<br />
Praktikums und auch über den ersten berufsqualifizierenden Abschluss hinaus zur Verfügung<br />
gestellt werden.<br />
Fortbildungsprogramme in Unternehmen, Verwaltungen und Hochschulen zu<br />
Inklusionsanforderungen sind finanziell zu unterstützen.<br />
Darüber hinaus müssen barrierefreie Studienbedingungen geschaffen werden und es werden<br />
eine Qualitätsoffensive für inklusive Bildung in der Aus- und Weiterbildung von Lehrenden in<br />
allen Bereichen benötigt.<br />
(vgl. BT-Drs. 17/9758 und BT-Drs. 17/11143)<br />
20. Welche Programme und Gesetze wollen Sie nach der Wahl auf den Weg<br />
bringen, um die Barrierefreiheit auf Bahnhöfen, in öffentlichen Gebäuden oder<br />
auch in Verkehrsmitteln voran zu bringen?<br />
DIE LINKE fordert als Sofortmaßnahme die Errichtung neuer Barrieren in der gesamten<br />
öffentlichen Infrastruktur, im öffentlichen Personenverkehr sowie im Wohnungsbau zu<br />
vermeiden und spürbare Sanktionen bei Zuwiderhandlungen zu verhängen. Parallel zur<br />
Barrierenvermeidung ist die Beseitigung bestehender Barrieren in all diesen Bereichen<br />
energisch voranzutreiben. Hierfür sind sowohl gesetzgeberische Maßnahmen als auch<br />
Investitionsprogramme, entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen, Fördermöglichkeiten und<br />
sonstige geeignete Aktivitäten erforderlich.<br />
Das „universelle Design“ (Art. 2 BRK) wird zum gestalterischen Grundprinzip in allen<br />
Lebensbereichen gemacht.<br />
In der Arbeitsstättenverordnung ist umfassende Barrierefreiheit als Prinzip der<br />
Arbeitsstättengestaltung grundsätzlich festzuschreiben, das heißt unabhängig davon, ob<br />
Menschen mit Behinderung beschäftigt werden.<br />
Ausschreibungen und Vergaben von öffentlichen Aufträgen sowie Förderungen dürfen nur in<br />
Übereinstimmung mit der BRK erfolgen, wozu die Schaffung beziehungsweise Gewährleistung<br />
von umfassender Barrierefreiheit als verbindliches Kriterium gehört.<br />
Weiterhin ist die Ausarbeitung eines umfassenden Gesetzes für Barrierefreiheit im öffentlichen<br />
Verkehr sinnvoll. In diesem sollte der Ist-Zustand festgehalten, auf die allgemeinen<br />
eingegangenen Verpflichtungen zu Barrierefreiheit rekurriert und konkrete Vorgaben für den<br />
gesamten öffentlichen Verkehr gemacht werden, in welchen Zeiträumen und mit welchen<br />
Zwischenschritten eine umfassende Barrierefreiheit herzustellen ist.
21. Würden Sie uns bitte kurz darlegen, welche Aktivitäten Sie in der<br />
zurückliegenden Legislaturperiode (2009 — 2013) auf dem Gebiet der<br />
Schwerbehindertenpolitik auf den Weg gebracht haben?<br />
Neben den bereits genannten Anträgen für ein Teilhabesicherungsgesetz (17/7889), „Gute<br />
Arbeit für Menschen mit Behinderung“ (17/9758) und „Gemeinsam lernen – Inklusion in der<br />
Bildung endlich umsetzen“ (17/11143) brachte DIE LINKE weitere behindertenpolitische<br />
Initiativen in den Deutschen Bundestag ein.<br />
Im Antrag „Behindern ist heilbar“ (17/7872) fordert DIE LINKE unter anderem die<br />
Überarbeitung des Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-<br />
Behindertenrechtskonvention in Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden sowie ein<br />
Gesetzesscreening aller Gesetze und Verordnungen auf Kompatibilität mit der UN-Konvention.<br />
In einem anderen Antrag (17/4911) fordert DIE LINKE die Streichung des Kostenvorbehalts in §<br />
13 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).<br />
Ebenso hat DIE LINKE einige Anfragen an die Bundesregierung gerichtet und eingebracht.<br />
Darunter beispielsweise Kleine Anfragen zum Thema „Praktische und rechtliche Situation der<br />
Schwerbehindertenvertretungen“ (BT-Drs. 17/9347) und „Zur Zukunft der Gleichbehandlung“<br />
(17/5681).<br />
Eine weitere Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE an die Bundesregierung beinhaltete die<br />
überdurchschnittlich hohe, insbesondere sexuelle, Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit<br />
Behinderungen.<br />
Da DIE LINKE Behindertenpolitik als Querschnittsaufgabe auffasst, sind in vielen weiteren<br />
Initiativen die Forderung nach Berücksichtigung und Umsetzung der UN-<br />
Behindertenrechtskonvention zu finden. Im Dossier zur UN-Behindertenrechtskonvention<br />
(http://dokumente.linksfraktion.net/download/110906-dossier-internet.pdf) sind Hinweise auf<br />
einige dieser Initiativen zu finden.