Antwort (PDF) - Die Linke
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„Wettbewerb im Schienenverkehr“ – ganz besonders im Infrastrukturbereich – nicht gibt,<br />
sondern dass der Bahnverkehr ein natürliches Monopol ist, da parallele Infrastrukturen keinen<br />
Sinn machen. Das Bahnnetz gehört daher aus unserer Sicht, wie erwähnt, in die Hand eines<br />
nicht gewinnorientierten staatlichen Unternehmens, und unter dem gleichen Dach sollte auch<br />
der Betrieb stattfinden. <strong>Die</strong>ses Unternehmen könnte die langfristige Netzentwicklung und -<br />
erhaltung im Auge haben.<br />
3. Stehen Sie uneingeschränkt zur DB JobService GmbH und damit für die<br />
zusätzliche Erhaltung von weiteren über 900 Arbeitsplätzen von<br />
schwerbehinderten Eisenbahnern?<br />
Ja, es spricht bei der gegenwärtigen Struktur der Bahn AG nichts gegen eine konzerninterne<br />
Arbeitsvermittlung. Im Gegenteil, das Wissen, die Fähigkeiten und Potentiale der<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbleiben im Unternehmen, in der Regel bleiben die<br />
konzerninternen Vergünstigungen und die Betriebszugehörigkeit erhalten und die Bündelung<br />
der freien Stellen und deren Vermittlung durch eine Zentrale kann eher zu einer<br />
Wiederbesetzung einer Stelle mit geeigneten Fachleuten führen.<br />
4. Werden Sie sich konsequent dafür einsetzen, dass es in deutschen<br />
Unternehmen, wo es einen Europäischen Betriebsrat gibt auch in Zukunft eine<br />
Europäische Schwerbehindertenvertretung geben wird?<br />
Ja, denn in der europäischen Richtlinie über die europäischen Betriebsräte wird<br />
Schwerbehindertenvertretung als politische Aufgabe nicht aufgeführt<br />
5. Werden Sie sich dafür stark machen, dass es weiterhin gemäß SGB IX<br />
Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland geben wird?<br />
Ja, da Schwerbehindertenvertretungen (SBV) als ein wichtiges Element zur Gewährleistung von<br />
Teilhabe für Menschen mit Behinderungen anzusehen sind. DIE LINKE setzt sich für die<br />
Ausweitung und Stärkung der Rechte von SBV ein, da Selbstvertretungs- und<br />
Mitbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderung und ihren gewählten Vertretungen<br />
wie Betriebsräten, SBV und insbesondere von Werkstatträten hinter dem<br />
Menschenrechtsanspruch der UN-Behindertenrechts-konvention zurückbleiben und den<br />
gewachsenen Anforderungen nicht mehr gerecht werden können. (vgl. Antrag „Gute Arbeit für<br />
Menschen mit Behinderung – BT-Drs. 17/9758).<br />
6. Beabsichtigen Sie, nach der Wahl eine Novellierung des SGB IX? Wenn ja,<br />
erläutern Sie uns bitte ihre Vorstellungen und Absichten.<br />
DIE LINKE fordert in Ihrem Antrag für ein Teilhabesicherungsgesetz (BT-Drs. 17/7889) den<br />
Behinderungsbegriff im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie im<br />
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gemäß den Kriterien der Internationalen Klassifikation<br />
der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation<br />
(WHO) und Artikel 1 Satz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention neu zu fassen.<br />
<strong>Die</strong> zentrale Forderung in diesem Zusammenhang lautet, den Anspruch auf bedarfsdeckende,<br />
einkommens- und vermögensunabhängige persönliche Assistenz in jeder Lebenslage und -<br />
phase sowie in jedem gesellschaftlichen Bereich festzuschreiben. Teilhabeleistungen können