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Antwort (PDF) - Die Linke

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wir zurzeit 47 junge schwerbehinderte Menschen in einer Ausbildung.<br />

<strong>Die</strong> Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ist vorrangig zu fördern und eine<br />

Berufsbegleitende Fortbildung zu entwickeln. Verbindlichere Festlegungen für die betriebliche<br />

Ausbildung behinderter und schwerbehinderter Jugendlicher sind dringend erforderlich. DIE<br />

LINKE fordert die Prüfung einer verbindlichen Ausbildungsplatzquote und<br />

Ausbildungsplatzausgleichsabgabe.<br />

Besondere Förderungen für Integrationsunternehmen/-betriebe zur Berufsausbildung in<br />

anerkannten Ausbildungsberufen sind zu entwickeln.<br />

Einkommens- und vermögensunabhängige Assistenzleistungen, die aus Steuermitteln zu<br />

finanzieren sind, müssen auch – genau wie Hilfsmittel - während einer Ausbildung oder eines<br />

Praktikums und auch über den ersten berufsqualifizierenden Abschluss hinaus zur Verfügung<br />

gestellt werden.<br />

Fortbildungsprogramme in Unternehmen, Verwaltungen und Hochschulen zu<br />

Inklusionsanforderungen sind finanziell zu unterstützen.<br />

Darüber hinaus müssen barrierefreie Studienbedingungen geschaffen werden und es werden<br />

eine Qualitätsoffensive für inklusive Bildung in der Aus- und Weiterbildung von Lehrenden in<br />

allen Bereichen benötigt.<br />

(vgl. BT-Drs. 17/9758 und BT-Drs. 17/11143)<br />

20. Welche Programme und Gesetze wollen Sie nach der Wahl auf den Weg<br />

bringen, um die Barrierefreiheit auf Bahnhöfen, in öffentlichen Gebäuden oder<br />

auch in Verkehrsmitteln voran zu bringen?<br />

DIE LINKE fordert als Sofortmaßnahme die Errichtung neuer Barrieren in der gesamten<br />

öffentlichen Infrastruktur, im öffentlichen Personenverkehr sowie im Wohnungsbau zu<br />

vermeiden und spürbare Sanktionen bei Zuwiderhandlungen zu verhängen. Parallel zur<br />

Barrierenvermeidung ist die Beseitigung bestehender Barrieren in all diesen Bereichen<br />

energisch voranzutreiben. Hierfür sind sowohl gesetzgeberische Maßnahmen als auch<br />

Investitionsprogramme, entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen, Fördermöglichkeiten und<br />

sonstige geeignete Aktivitäten erforderlich.<br />

Das „universelle Design“ (Art. 2 BRK) wird zum gestalterischen Grundprinzip in allen<br />

Lebensbereichen gemacht.<br />

In der Arbeitsstättenverordnung ist umfassende Barrierefreiheit als Prinzip der<br />

Arbeitsstättengestaltung grundsätzlich festzuschreiben, das heißt unabhängig davon, ob<br />

Menschen mit Behinderung beschäftigt werden.<br />

Ausschreibungen und Vergaben von öffentlichen Aufträgen sowie Förderungen dürfen nur in<br />

Übereinstimmung mit der BRK erfolgen, wozu die Schaffung beziehungsweise Gewährleistung<br />

von umfassender Barrierefreiheit als verbindliches Kriterium gehört.<br />

Weiterhin ist die Ausarbeitung eines umfassenden Gesetzes für Barrierefreiheit im öffentlichen<br />

Verkehr sinnvoll. In diesem sollte der Ist-Zustand festgehalten, auf die allgemeinen<br />

eingegangenen Verpflichtungen zu Barrierefreiheit rekurriert und konkrete Vorgaben für den<br />

gesamten öffentlichen Verkehr gemacht werden, in welchen Zeiträumen und mit welchen<br />

Zwischenschritten eine umfassende Barrierefreiheit herzustellen ist.

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