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Antwort (PDF) - Die Linke

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sich aus einer Pauschale und/oder Personal- und Sachkosten (z.B. Hilfsmittel)<br />

zusammensetzen.<br />

<strong>Die</strong> gesetzliche Verankerung der Regelungen des Teilhabesicherungsgesetzes sollte im SGB IX<br />

erfolgen. <strong>Die</strong> Normen zur Eingliederungshilfe sind dazu aus dem SGB XII herauszulösen, den<br />

modernen Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention anzupassen und ins SGB IX zu<br />

überführen.<br />

Das Teilhabesicherungsgesetz soll durch die Versorgungsämter oder neu zu schaffende<br />

Teilhabeämter ausgeführt werden. <strong>Die</strong>se sollen die Ansprüche und Bedarfe nach bundesweit<br />

einheitlichen Kriterien feststellen sowie die Leistungen aus einer Hand gewähren.<br />

Teilhabeleistungen müssen auch Assistenzkräften faire, gute und gesunde Arbeitsbedingungen<br />

sowie tarifliche Entlohnung und Eingruppierung garantieren. Um Lohndumping zu verhindern,<br />

ist ein Mindestlohn festzusetzen.<br />

Eine reibungslose und personenorientierte Leistungserbringung bedarf einer<br />

flächendeckenden, sozial und inklusiv ausgestalteten Infrastruktur. Bestehende Strukturen und<br />

Leistungen werden in diesem Sinne weiter ausgebaut. Mögliche Kontoverwaltung durch die<br />

Behörde wie auch eine unabhängige Beratung muss Teil des Anspruchs sein.<br />

DIE LINKE fordert die Verbesserung von Mitbestimmungsmöglichkeiten für Menschen mit<br />

Behinderungen. Entsprechend sind Informations-, Initiativ-, Beteiligungs- und<br />

Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen (SBV) zu<br />

erweitern sowie für Werkstatträte sofort einzuführen. Für SBV ist ein Stimmrecht in den<br />

Angelegenheiten, die besonders Menschen mit Behinderungen betreffen, im<br />

Betriebsverfassungsgesetz, Personalvertretungsgesetz und im SGB IX zu verankern. Auch<br />

fordert DIE LINKE die Festschreibung eines wirksamen Verbandsklagerechts im Allgemeinen<br />

Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und im SGB IX (vgl. BT-Drs. 17/9758).<br />

7. Bleibt der §124 Mehrarbeit (SGB IX) für Sie unantastbar? Für uns ja!<br />

Ja, DIE LINKE spricht sich entschieden gegen eine Aufweichung oder sogar völlige Streichung<br />

dieser beiden Ansprüche für Menschen mit Behinderungen aus. <strong>Die</strong>s ergibt sich aus unserem<br />

Verständnis des behinderungsbedingten Nachteilsausgleichs.<br />

8. Wie stehen Sie zu den 5 Zusatzurlaubstagen gemäß § 125 SGB IX? Wir fordern<br />

die konsequente Beibehaltung!<br />

siehe Frage 7<br />

9. Wie stehen Sie zu unseren Auffassungen, die Rechte der<br />

Schwerbehindertenvertretungen gemäß § 95 SGB IX gesetzlich zu stärken?<br />

Da das Recht von Schwerbehindertenvertretungen auf unverzügliche Unterrichtung und<br />

Anhörung in den Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen berühren, oft durch<br />

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nicht beachtet wird, fordert DIE LINKE eine Verschärfung<br />

und Erweiterung der entsprechenden Formulierungen im SGB IX und in anderen Gesetzen<br />

zugunsten von betrieblichen Interessenvertretungen.<br />

10. Wir fordern, die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten<br />

Arbeitnehmern unverzüglich nach der Bundestagswahl von 5 auf 6 %

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