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Infoblatt April 2008

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wiederaufkommende Kritik an den Stellplätzen, die nicht ausreichend zur Verfügung stehen.<br />

Man müsse das Landratsamt um eine genauere Überprüfung bitten, da die Rathausstraße<br />

und speziell die Feuerwehrzufahrt täglich zugeparkt seien.<br />

Thema im nichtöffentlichen Teil war das Bayerische Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz<br />

Aus aktuellem Anlass hatte sich der Gemeinderat der Gemeinde Stockheim mit dem<br />

Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) zu befassen, nachdem das<br />

Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts der Gemeinde Stockheim am 20.02.<strong>2008</strong><br />

zugestellt wurde. Wie bereits in den Tageszeitungen informiert, war die Gemeinde<br />

Stockheim in dieser Verwaltungsstreitsache als Klägerin unterlegen. Dabei ging es darum,<br />

wann eine Gemeinde auf Antrag der Eltern einen Betreuungsplatz außerhalb der Gemeinde<br />

in Ausnahmefällen fördern muss. Nach dem Gesetz ist es dann der Fall, wenn zwingende<br />

persönliche Gründe, die insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit<br />

betreffen, die Wahl des Betreuungsplatzes rechtfertigen. In Absprache mit dem Dachverband<br />

– dem Bayerischen Gemeindetag – wurde dieser Fall der Gemeinde Stockheim als<br />

Präzedenzfall angesehen, so dass die Gemeinde gegen den Bescheid des Landratsamtes<br />

Kronach, welche die Gemeinde verpflichtete, die Kinder in einen auswärtigen Kindergarten<br />

zu fördern, Klage erhob.<br />

Vor Gericht zeigte sich jedoch die Tendenz anderer Fälle, dass dem elterlichen Wunsch- und<br />

Wahlrecht und damit der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oberste Priorität<br />

eingeräumt wird. In solchen Fällen kann aber die Gemeinde von den Eltern eine 50 %ige<br />

Mitfinanzierung verlangen, eine Frage, welche sich wegen der gemeindlichen Ablehnung<br />

damals nicht stellte. Nach der Entscheidung jetzt durch das Gericht wäre aber diese<br />

Möglichkeit noch zu prüfen.<br />

In der langen Diskussion im Gemeinderat wurde herausgestellt, dass entgegen des<br />

Schreibens der beteiligten Eltern die Gemeinde Stockheim sehr wohl kinderfreundlich<br />

handle. Die Gemeinde hätte es jedoch gerne gesehen, wenn man entsprechend der alten<br />

Gesetzeslage einfach Kinder von auswärts mit fördern würde, was in vielen Gemeinden im<br />

Landkreis Kronach der Fall ist. Dies wurde auch so bei einer Sitzung des Kreisverbandes<br />

Kronach des Bayerischen Gemeindetages, bei dem erster Bürgermeister Albert Rubel der<br />

Vorsitzende ist, von den meisten Bürgermeistern bejaht. Ausnahme war die Stadt Kronach,<br />

welche keine Kinder von außerhalb aufnimmt, ohne dass diese durch die Wohnsitzgemeinde<br />

gefördert werden. Alleine in der Gemeinde Stockheim wurden auch zur Aufrechterhaltung<br />

des Betriebes der Kindergärten durchschnittlich an die 14 Kinder von auswärts mit

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