Infoblatt April 2008
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wiederaufkommende Kritik an den Stellplätzen, die nicht ausreichend zur Verfügung stehen.<br />
Man müsse das Landratsamt um eine genauere Überprüfung bitten, da die Rathausstraße<br />
und speziell die Feuerwehrzufahrt täglich zugeparkt seien.<br />
Thema im nichtöffentlichen Teil war das Bayerische Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz<br />
Aus aktuellem Anlass hatte sich der Gemeinderat der Gemeinde Stockheim mit dem<br />
Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) zu befassen, nachdem das<br />
Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts der Gemeinde Stockheim am 20.02.<strong>2008</strong><br />
zugestellt wurde. Wie bereits in den Tageszeitungen informiert, war die Gemeinde<br />
Stockheim in dieser Verwaltungsstreitsache als Klägerin unterlegen. Dabei ging es darum,<br />
wann eine Gemeinde auf Antrag der Eltern einen Betreuungsplatz außerhalb der Gemeinde<br />
in Ausnahmefällen fördern muss. Nach dem Gesetz ist es dann der Fall, wenn zwingende<br />
persönliche Gründe, die insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit<br />
betreffen, die Wahl des Betreuungsplatzes rechtfertigen. In Absprache mit dem Dachverband<br />
– dem Bayerischen Gemeindetag – wurde dieser Fall der Gemeinde Stockheim als<br />
Präzedenzfall angesehen, so dass die Gemeinde gegen den Bescheid des Landratsamtes<br />
Kronach, welche die Gemeinde verpflichtete, die Kinder in einen auswärtigen Kindergarten<br />
zu fördern, Klage erhob.<br />
Vor Gericht zeigte sich jedoch die Tendenz anderer Fälle, dass dem elterlichen Wunsch- und<br />
Wahlrecht und damit der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oberste Priorität<br />
eingeräumt wird. In solchen Fällen kann aber die Gemeinde von den Eltern eine 50 %ige<br />
Mitfinanzierung verlangen, eine Frage, welche sich wegen der gemeindlichen Ablehnung<br />
damals nicht stellte. Nach der Entscheidung jetzt durch das Gericht wäre aber diese<br />
Möglichkeit noch zu prüfen.<br />
In der langen Diskussion im Gemeinderat wurde herausgestellt, dass entgegen des<br />
Schreibens der beteiligten Eltern die Gemeinde Stockheim sehr wohl kinderfreundlich<br />
handle. Die Gemeinde hätte es jedoch gerne gesehen, wenn man entsprechend der alten<br />
Gesetzeslage einfach Kinder von auswärts mit fördern würde, was in vielen Gemeinden im<br />
Landkreis Kronach der Fall ist. Dies wurde auch so bei einer Sitzung des Kreisverbandes<br />
Kronach des Bayerischen Gemeindetages, bei dem erster Bürgermeister Albert Rubel der<br />
Vorsitzende ist, von den meisten Bürgermeistern bejaht. Ausnahme war die Stadt Kronach,<br />
welche keine Kinder von außerhalb aufnimmt, ohne dass diese durch die Wohnsitzgemeinde<br />
gefördert werden. Alleine in der Gemeinde Stockheim wurden auch zur Aufrechterhaltung<br />
des Betriebes der Kindergärten durchschnittlich an die 14 Kinder von auswärts mit