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Infoblatt April 2008

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Ist ein Kind im Oktober 2002 geboren, besteht die Möglichkeit der Freistellung.<br />

Die Anmeldung an der Volksschule Stockheim findet statt am Mittwoch, den 09. <strong>April</strong><br />

<strong>2008</strong> und am Donnerstag, den 10. <strong>April</strong> <strong>2008</strong>.<br />

Die Kinder werden mit den Eltern für eine bestimmte Zeit zum Unterrichtsspiel eingeladen.<br />

Einstellung einer/eines Auszubildenden in der Verwaltung der Gemeinde Stockheim<br />

Die Gemeinde Stockheim stellt für das Einstellungsjahr 2009<br />

eine/n Auszubildende/n<br />

im Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte/r – Fachrichtung Kommunalverwaltung<br />

VFA-K)“ ein.<br />

Entscheidend für die Einstellung ist das Ergebnis eines vom Bayerischen<br />

Landespersonalausschuss durchzuführenden besonderen Auswahlverfahrens. Die<br />

Auswahlprüfung findet voraussichtlich am 14. Juli <strong>2008</strong> statt.<br />

Zum Auswahlverfahren werden Bewerber/innen zugelassen, die<br />

1. Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit<br />

eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen oder diese bis zum<br />

Einstellungstermin erwerben,<br />

2. mindestens den qualifizierenden Abschluss einer Hauptschule oder einen vom<br />

Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als mittleren Schulabschluss<br />

anerkannten Bildungsstand bereits erworben haben oder voraussichtlich bis spätestens<br />

zum Einstellungstermin (01. September 2009) erwerben werden.<br />

Bewerber/innen sollten möglichst am 01. September 2009 das 20. Lebensjahr noch nicht<br />

vollendet und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Stockheim haben. Bei Bewerbern, die<br />

ihren Grundwehrdienst abgeleistet haben bzw. ableisten, wird die Altersgrenze um die Zeit<br />

des Grundwehrdienstes hinausgeschoben.<br />

Bewerber/innen, die eine Einstellung bei der Gemeinde Stockheim anstreben, müssen sich<br />

bis spätestens 04. Mai <strong>2008</strong> mit dem vorgeschriebenen ockerfarbigen Antragsformular bei<br />

der Gemeinde Stockheim, Rathausstr. 1 – Postfach 11 51, Stockheim, anmelden. Das<br />

Anmeldeformular ist im Rathaus, Zimmer Nr. OG 10, erhältlich. Für weitere Auskünfte steht<br />

Herr Wind zur Verfügung.

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