Heft Nr. 4/2003 - ev.-luth. Diakonissenanstalt Marienstift Braunschweig
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kerung zugänglich bleibt und der soziale Ausgleich zwischen jungen und alten, gesunden und<br />
kranken Menschen, zwischen Beziehern höherer und niedrigerer Einkommen sowie zwischen<br />
Alleinstehenden und Familien aufrechterhalten werden muss.<br />
4. Gibt es einen unfairen Wettbewerb zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen?<br />
Das Gesundheitswesen in Deutschland ist gekennzeichnet durch das „gegliederte Krankenversicherungssystem“.<br />
Seine Träger sind die GKV mit ihren unterschiedlichen Kassenarten<br />
(z. B. Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatzkassen) und die Unternehmen der PKV. Die<br />
Funktionsweise von PKV und GKV ergibt sich aus ihren unterschiedlichen Rechtsgrundlagen.<br />
Für die PKV ist die Eigenvorsorge auf der Basis des Äquivalenzprinzips maßgebend. Dies<br />
bedeutet eine risikobezogene Beitragskalkulation, die vom Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand<br />
bei Vertragsschluss abhängig ist sowie vom gewünschten Umfang des Versicherungsschutzes.<br />
Für die GKV gilt das Solidaritätsprinzip. Ihre Beiträge werden<br />
grundsätzlich bis zur Beitragsbemessungsgrenze in Abhängigkeit vom Arbeitsentgelt und bei<br />
freiwillig Versicherten von der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen, und<br />
zwar ohne Berücksichtigung von Risikofaktoren und differenzierten Leistungen.<br />
Wir haben viele Elemente in der gesetzlichen Krankenversicherung, die fortschrittlich und<br />
modern sind. Ich denke hier vor allem an das Wettbewerbsrecht und die Wechselmöglichkeit<br />
der Versicherten zwischen den Krankenkassen. Gerade im Wettbewerb mit der privaten<br />
Krankenversicherung um die freiwillig Versicherten _ die in der Regel hohe Beiträge zahlen<br />
und niedrige Ausgaben verursachen _ werden die gesetzlichen Krankenversicherungen durch<br />
die Beschlüsse zur Gesundheitsreform gestärkt. So erhalten die Krankenkassen das Recht, z.<br />
B. Tarife mit Beitragsrückgewähr oder Selbstbehalten mit Beitragsminderung anzubieten.<br />
5. Ist der Beitragszahler immer der Dumme?<br />
Nein, denn die mit der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen vereinbarten Eckpunkte<br />
zur Gesundheitsreform werden zu einer Stärkung der Versichertenrechte führen. So<br />
wird durch die Einführung der Patientenquittung, einer intelligenten Gesundheitskarte und<br />
die Möglichkeit für alle Versicherten, die Kostenerstattung für den ambulanten Bereich zu<br />
wählen, das Gesundheitswesen künftig transparenter werden. Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme<br />
von medizinischen Leistungen über den Weg der Kostenerstattung gilt auch für<br />
ambulante Leistungen im EU-Ausland. Dies gilt auch in Einzelfällen nach vorheriger Genehmigung<br />
durch die Krankenkasse bei nicht zugelassenen Leistungserbringern im Inland. Damit<br />
haben Versicherte die Möglichkeit, Ärzte und Institutionen aufzusuchen, die in keinem<br />
Vertragsverhältnis zu den Krankenkassen stehen.<br />
Über die Verbesserungen der Wahlfreiheiten der Versicherten hinaus konnten weitere Entscheidungs-<br />
und Gestaltungsmöglichkeiten, vor allem für freiwillig Versicherte, erreicht werden.<br />
So erhalten die Krankenkassen das Recht, z. B. Tarife mit Beitragsrückgewähr oder<br />
Selbstbehalten mit Beitragsminderung anzubieten. Dies stärkt die Attraktivität der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung im Wettbewerb mit der privaten Krankenversicherung um die<br />
freiwillig Versicherten, die in der Regel hohe Beiträge zahlen und niedrige Ausgaben verursachen.<br />
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