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Heft Nr. 4/2003 - ev.-luth. Diakonissenanstalt Marienstift Braunschweig

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kerung zugänglich bleibt und der soziale Ausgleich zwischen jungen und alten, gesunden und<br />

kranken Menschen, zwischen Beziehern höherer und niedrigerer Einkommen sowie zwischen<br />

Alleinstehenden und Familien aufrechterhalten werden muss.<br />

4. Gibt es einen unfairen Wettbewerb zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen?<br />

Das Gesundheitswesen in Deutschland ist gekennzeichnet durch das „gegliederte Krankenversicherungssystem“.<br />

Seine Träger sind die GKV mit ihren unterschiedlichen Kassenarten<br />

(z. B. Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatzkassen) und die Unternehmen der PKV. Die<br />

Funktionsweise von PKV und GKV ergibt sich aus ihren unterschiedlichen Rechtsgrundlagen.<br />

Für die PKV ist die Eigenvorsorge auf der Basis des Äquivalenzprinzips maßgebend. Dies<br />

bedeutet eine risikobezogene Beitragskalkulation, die vom Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand<br />

bei Vertragsschluss abhängig ist sowie vom gewünschten Umfang des Versicherungsschutzes.<br />

Für die GKV gilt das Solidaritätsprinzip. Ihre Beiträge werden<br />

grundsätzlich bis zur Beitragsbemessungsgrenze in Abhängigkeit vom Arbeitsentgelt und bei<br />

freiwillig Versicherten von der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen, und<br />

zwar ohne Berücksichtigung von Risikofaktoren und differenzierten Leistungen.<br />

Wir haben viele Elemente in der gesetzlichen Krankenversicherung, die fortschrittlich und<br />

modern sind. Ich denke hier vor allem an das Wettbewerbsrecht und die Wechselmöglichkeit<br />

der Versicherten zwischen den Krankenkassen. Gerade im Wettbewerb mit der privaten<br />

Krankenversicherung um die freiwillig Versicherten _ die in der Regel hohe Beiträge zahlen<br />

und niedrige Ausgaben verursachen _ werden die gesetzlichen Krankenversicherungen durch<br />

die Beschlüsse zur Gesundheitsreform gestärkt. So erhalten die Krankenkassen das Recht, z.<br />

B. Tarife mit Beitragsrückgewähr oder Selbstbehalten mit Beitragsminderung anzubieten.<br />

5. Ist der Beitragszahler immer der Dumme?<br />

Nein, denn die mit der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen vereinbarten Eckpunkte<br />

zur Gesundheitsreform werden zu einer Stärkung der Versichertenrechte führen. So<br />

wird durch die Einführung der Patientenquittung, einer intelligenten Gesundheitskarte und<br />

die Möglichkeit für alle Versicherten, die Kostenerstattung für den ambulanten Bereich zu<br />

wählen, das Gesundheitswesen künftig transparenter werden. Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme<br />

von medizinischen Leistungen über den Weg der Kostenerstattung gilt auch für<br />

ambulante Leistungen im EU-Ausland. Dies gilt auch in Einzelfällen nach vorheriger Genehmigung<br />

durch die Krankenkasse bei nicht zugelassenen Leistungserbringern im Inland. Damit<br />

haben Versicherte die Möglichkeit, Ärzte und Institutionen aufzusuchen, die in keinem<br />

Vertragsverhältnis zu den Krankenkassen stehen.<br />

Über die Verbesserungen der Wahlfreiheiten der Versicherten hinaus konnten weitere Entscheidungs-<br />

und Gestaltungsmöglichkeiten, vor allem für freiwillig Versicherte, erreicht werden.<br />

So erhalten die Krankenkassen das Recht, z. B. Tarife mit Beitragsrückgewähr oder<br />

Selbstbehalten mit Beitragsminderung anzubieten. Dies stärkt die Attraktivität der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung im Wettbewerb mit der privaten Krankenversicherung um die<br />

freiwillig Versicherten, die in der Regel hohe Beiträge zahlen und niedrige Ausgaben verursachen.<br />

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