CANCOM IT Systeme Aktiengesellschaft Jettingen ... - Xetra
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<strong>CANCOM</strong> <strong>IT</strong> <strong>Systeme</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />
<strong>Jettingen</strong>-Scheppach<br />
Bekanntmachung<br />
über die Zulassung zum Geregelten Markt mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich<br />
des Geregelten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der<br />
Frankfurter Wertpapierbörse ohne Einreichung eines Unternehmensberichtes gemäß §<br />
51 Abs. 4 BörsG i.V. m. § 69 Abs. 1 BörsO und § 45 Nr. 3b BörsZulV von<br />
Stück 179.667<br />
( € 179.667,00 )<br />
neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien<br />
in Form von nennwertlosen Stückaktien<br />
– mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 je Aktie –<br />
aus der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen vom Juli 2003<br />
-dauerhaft globalverbrieft-<br />
-ISIN DE0005419105-<br />
der<br />
<strong>CANCOM</strong> <strong>IT</strong> <strong>Systeme</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />
<strong>Jettingen</strong>-Scheppach<br />
Der Vorstand der Gesellschaft wurde durch Beschluss der Hauptversammlung der<br />
<strong>CANCOM</strong> <strong>IT</strong> <strong>Systeme</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> vom 17. Juli 2001 im Wege der<br />
Satzungsänderung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15. Juli 2006<br />
mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 2.767.989 neuer auf den<br />
Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um<br />
insgesamt bis zu € 2.767.989,00 zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht<br />
eingeräumt, das bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage im Falle des Erwerbs<br />
einer Beteiligung oder von Unternehmensteilen ausgeschlossen werden kann. Diese<br />
Satzungsänderung ist am 2. August 2001 in das Handelsregister der Gesellschaft beim<br />
Amtsgericht Memmingen eingetragen worden.<br />
Auf Grundlage dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 13. März 2003 mit<br />
Zustimmung des Aufsichtsrats vom 13. März 2003 beschlossen, das Grundkapital der<br />
Gesellschaft gegen Sacheinlagen von € 7.836.343,00 um € 179.667,00 auf<br />
€ 8.016.010,00 durch Ausgabe von 179.667 neuen, auf den Inhaber lautenden<br />
Stückaktien mit einem auf sie entfallenden Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von<br />
je € 1,-- und mit Gewinnberechtigung ab dem Beginn des bei ihrer Ausgabe laufenden<br />
Geschäftsjahr, also 2003, zum Ausgabebetrag von € 2,664 je Stückaktie erhöht. Die<br />
Sacheinlage erfolgt durch Einbringung von insgesamt 258.724 Aktien an der Tendi AG<br />
mit dem Sitz in München, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts<br />
München unter HRB 134 238 in die Gesellschaft.<br />
Folgenden Personen wurden die 179.667 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien<br />
gegen folgende Sacheinlagen zum Bezug angeboten:<br />
Name, Vorname und Wohnort, Anzahl Cancom Anzahl einzubringende<br />
Firma und Sitz<br />
Aktien<br />
Tendi-Aktien<br />
Brainpool Invest EST. (FL), Ruggel, 112.124 161.459
Liechtenstein<br />
Rosemarie Eberle, Pfronten 26.325 37.908<br />
Ingrid Schaffrath, Suhl 15.043 21.662<br />
Stefanie Eberle, Pfronten 15.043 21.662<br />
Dr. Peter Pagé, Konstanz 5.381 7.750<br />
Frank M. Salzgeber, Schondorf. 4.217<br />
a.A.<br />
6.073<br />
Janina Radau, Pfronten 1.534 2.210<br />
Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 2. Juli 2003 in das Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Memmingen eingetragen.<br />
Die BSW Bayerisch Schwäbische Revisionsgesellschaft mbH<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, hat die Werthaltigkeit der eingebrachten<br />
Sacheinlage geprüft und folgendes bescheinigt:<br />
„Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtgemäßen Prüfung nach §§ 34 Abs.<br />
2, 183 Abs. 3 und 205 Abs. 3 AktG bestätigen wir aufgrund der uns vorgelegten<br />
Urkunden, Bücher und Schriften sowie der uns erteilten Aufklärungen und Nachweise,<br />
dass der Wert der Sacheinlage in Form von 258.724 Aktien an der Tendi AG, München,<br />
den geringsten Ausgabebetrag in Höhe von Euro 179.667,00 der dafür zu gewährenden<br />
Aktien der <strong>CANCOM</strong> <strong>IT</strong> <strong>Systeme</strong> AG, Scheppach erreicht.“<br />
Nachdem der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile satzungsgemäß<br />
ausgeschlossen ist, wurden die neuen Aktien in einer Globalurkunde verbrieft und bei<br />
der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt.<br />
Die insgesamt Stück 179.667 neuen Aktien wurden am 22. September 2003 zum<br />
Geregelten Markt mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Geregelten Markts<br />
mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen und werden<br />
voraussichtlich am 24. September 2003 in die bereits für die <strong>CANCOM</strong> <strong>IT</strong> <strong>Systeme</strong> AG<br />
bestehende Notierung im Prime Standard an der Frankfurter Börse miteinbezogen.<br />
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nunmehr € 8.016.010,00 und ist eingeteilt in<br />
8.016.010,00 auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von nennwertlosen<br />
Stückaktien.<br />
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. April 2000<br />
ermächtigt, das Grundkapital bis zum 17. Juli 2004 mit Zustimmung des Aufsichtsrates<br />
durch Ausgabe bis zu 78.267 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar-<br />
oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu Euro 78.267 zu<br />
erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt, das bei einer<br />
Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage im Falle des Erwerbs einer Beteiligung<br />
ausgeschlossen werden kann. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, Spitzenbeträge vom<br />
Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; über den Inhalt der jeweiligen Aktienrechte<br />
und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit<br />
Zustimmung des Aufsichtsrats (genehmigtes Kapital I).<br />
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. April 2000<br />
ermächtigt, das Grundkapital bis zum 17. Juli 2004 mit Zustimmung des Aufsichtsrates
durch Ausgabe von bis zu 540.000 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen<br />
Bareinlage einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu Euro 540.000,-- zu erhöhen.<br />
Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre<br />
ausschließen, sofern die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden,<br />
der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Sofern der Vorstand von der<br />
genannten Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, kann<br />
das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden; über<br />
den Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der<br />
Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />
(genehmigtes Kapital II)<br />
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Juli 2001 ermächtigt,<br />
mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15. Juli<br />
2006 durch Ausgabe bis zu 2.588.322 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien<br />
gegen Bar- oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu Euro<br />
2.588.322,-- zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt, das bei<br />
einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage im Falle des Erwerbs einer Beteiligung oder<br />
von Unternehmensteilen ausgeschlossen werden kann. Der Vorstand ist ferner<br />
ermächtigt, Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; über den<br />
Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe<br />
entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates (genehmigtes Kapital III)<br />
Das Grundkapital ist um bis zu Euro 3.560.866,00 durch Ausgabe von bis zu<br />
3.560.866 neuen Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur<br />
insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Schuldverschreibungen, zu deren Ausgabe<br />
bis zum 25.05.2007 der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat durch Beschluss der<br />
Hauptversammlung vom 27.05.2002 ermächtigt wurde, von Wandlungsrechten bzw. -<br />
pflichten oder Optionsrechten Gebrauch machen. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn<br />
des Geschäftsjahres gewinnberechtigt, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein<br />
Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst<br />
worden ist.<br />
Das Grundkapital ist um bis zu Euro 180.000,00 durch Ausgabe von bis zu 180.000<br />
neuen Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit<br />
durchgeführt, wie Berechtigte von Optionsscheinen, zu deren Ausgabe der Vorstand<br />
von der Hauptversammlung am 18. April 2000 durch Beschluss ermächtigt wurde, von<br />
ihrem Umtauschrecht Gebrauch machen. Die aus dem ausgeübten Optionsrecht<br />
hervorgehenden Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch<br />
Ausübung der Optionsrechte entstehen, am Gewinn teil.<br />
<strong>Jettingen</strong>-Scheppach und Stuttgart, im September 2003<br />
<strong>CANCOM</strong> <strong>IT</strong> <strong>Systeme</strong> AG Landesbank Baden-Württemberg