AUSSERORDENTLICHE ... - Gemeinde Schwyz
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Traktandum 1<br />
- 2 -<br />
Bruno Marty, <strong>Gemeinde</strong>schreiber<br />
Nachkredite zu Lasten der Verwaltungsrechnung 2010<br />
Gemäss §36 des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Bezirke und <strong>Gemeinde</strong>n ist von der<br />
<strong>Gemeinde</strong>versammlung ein Nachkredit einzuholen, wenn für eine im Lauf des Rechnungsjahres<br />
notwendige Ausgabe ein Voranschlagskredit fehlt oder für den vorgesehenen Zweck nicht<br />
ausreicht. Erträgt die Ausgabe keinen Aufschub ohne nachteilige Folgen kann ein Nachkredit<br />
vorzeitig in Anspruch genommen werden.<br />
Zu Lasten der Verwaltungsrechnung 2010 werden folgende Nachkredite vorgelegt:<br />
Konto Bezeichnung Voranschlag 2010 Nachkredit Begründung<br />
020.315.10 Unterhalt Mobiliar,<br />
Maschinen,<br />
EDV<br />
540.309.10 Übriger Personalaufwand<br />
570.309.10 Übriger Personalaufwand<br />
570.311.10 Anschaffungen<br />
Mobiliar, Maschinen,<br />
EDV<br />
230‘000.00 65‘700.00 Lizenzierung nach Anschluss<br />
an Rechenzentrum<br />
Einsiedeln<br />
9‘000.00 14‘100.00 Geschäftsführung Jugendanimation<br />
auf Zeit<br />
46‘000.00 14‘700.00 Schulung EDV-<br />
Erweiterung Altersheim<br />
59‘000.00 28‘300.00 EDV-Erweiterung Altersheim<br />
Die vorliegenden Nachkredite sind alle terminlich gebunden; die Voraussetzungen für die<br />
vorzeitige Inanspruchnahme sind gegeben. Die Vorlage an die <strong>Gemeinde</strong>versammlung erfolgt<br />
damit in informeller Art.<br />
Antrag des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Die Nachkredite über 122‘800 Franken zu Lasten der Verwaltungsrechnung 2010 werden<br />
genehmigt.