Realgymnasium „Albert Einstein“ Meran
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1. Einberufung des Gremiums<br />
<strong>Realgymnasium</strong> <strong>„Albert</strong> <strong>Einstein“</strong> und Technologische Fachoberschule <strong>Meran</strong> Schulprogramm 2012 - 2013<br />
Geschäftsordnung für das Plenum<br />
1.1 Die Einberufung erfolgt durch den Direktor mindestens eine Woche vorher.<br />
2. vorsitz<br />
2.1 Den Vorsitz führt der Direktor oder dessen Stellvertreter oder ein designiertes Mitglied,<br />
oder im Zweifelsfall das älteste Mitglied.<br />
2.2 Der Vorsitzende bestimmt für Diskussionen, nach einem Rotationsprinzip, eine/-n<br />
Moderator/-in. Der/die Moderator/-in verhält sich neutral. (siehe Berufsbild)<br />
3. Häufigkeit und Dauer der Sitzungen<br />
3.1 Folgende Sitzungen werden durchgeführt: Antrittskonferenz, Eröffnungskonferenz, Tätigkeits-<br />
bzw. Schulprogrammsitzung, erste Bücherkonferenz, zweite Bücherkonferenz, Evaluation-<br />
bzw. Jahresrückblick. Weitere Sitzungen werden nach Bedarf durch den Direktor<br />
oder auf Antrag einer 1/3 Mehrheit des Kollegiums einberufen.<br />
3.2 Sitzungen sollten inklusive Pause nicht länger als drei Stunden dauern.<br />
4. Anwesenheit der mitglieder<br />
4.1 Die Anwesenheit ist verpflichtend. Abwesenheiten sind zu rechtfertigen.<br />
4.2 Abmeldungen erfolgen beim Vorsitzenden; Name und Uhrzeit werden protokolliert.<br />
4.3 Mitglieder einer gewählten Arbeitsgruppe werden bei mehr als drei unentschuldigten<br />
Abwesenheiten in Folge von der Gruppe ausgeschlossen.<br />
5. tagesordnung<br />
5.1 Die Tagesordnung wird an der Anschlagtafel ausgehängt.<br />
5.2 Alle Tagesordnungspunkte tragen den Vermerk:<br />
D = Diskussion (mit Moderation), B = Beschluss, M = Mitteilung<br />
5.3 Abänderungen der Tagesordnung auf Anfrage nur am Beginn der Sitzung und bei Zustimmung<br />
von 2/3 des Kollegiums (Stimmenthaltung nicht möglich).<br />
5.4 Unter „Allfälliges“ können keine Beschlüsse gefasst werden.<br />
6. Beschlussfähigkeit<br />
6.1 Das Kollegium ist beschlussfähig bei einer Anwesenheit von 50% +1 der Mitglieder<br />
6.2 Die Beschlüsse sind bei einer einfachen Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden<br />
Mitglieder gültig.<br />
7. Abstimmung<br />
7.1 Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen, oder auf Wunsch einer 1/3 Mehrheit auch<br />
geheim.<br />
7.2 Personenwahlen in ein Gremium sind geheim und die Betroffenen verlassen den Sitzungsraum.<br />
Es dürfen in der Regel zwei Vorzugsstimmen abgegeben werden; bei Stimmgleichheit<br />
ist eine Stichwahl abzuhalten.<br />
7.3 Beschlüsse sollten nicht ohne vorhergehende Diskussion gefasst werden.<br />
7.4 Anträge müssen klar formuliert werden, vorzugsweise schriftlich.<br />
7.5 Die Abstimmung über einen Gegenantrag muss vor der Abstimmung des Antrags erfolgen.<br />
7.6 Bevor ein neuer Antrag gestellt werden kann, muss über den vorhergehenden abgestimmt<br />
werden.<br />
7.7 Wichtige didaktische Neuerungen oder Schulprogrammbeschlüsse betreffen das ganze<br />
Lehrerkollegium, eine Stimmenthaltung wird mit dem didaktischen Grundsatz der gemeinsamen<br />
Verantwortung ausgeschlossen.<br />
Beschlüsse sind hierbei nur bei einer 2/3 Mehrheit rechtskräftig.<br />
8. Wortmeldung<br />
8.1 Wortmeldungen sind nur zu Punkten der Tagesordnung möglich.<br />
8.2 Die Reihenfolge der Wortmeldungen muss eingehalten werden.<br />
8.3 Redezeit bei Debatten ca. 3 Minuten.<br />
9. vertagung<br />
9.1 Der Vorsitzende kann nach Bedarf gewisse Punkte vertagen.<br />
10. Protokoll<br />
10.1 Anwesend<br />
10.2 Abwesend mit Grundangabe<br />
10.3 Ort<br />
10.4 Datum<br />
10.5 Dauer<br />
10.6 Tagesordnung<br />
10.7 Inhalte<br />
10.8 Abstimmungsergebnisse<br />
10.9 Verantwortliche für die Umsetzung von Vorhaben<br />
10.10 Das Protokoll muss für alle Mitglieder einsichtig sein und spätestens nach einer Woche<br />
aufliegen, auf jeden Fall bei der nächsten Sitzung, falls diese in knapperen Abständen<br />
erfolgt. Das Protokoll rotiert alphabetisch.<br />
11. Einladung von Experten und anderen Personen (Beobachter / Berater)<br />
11.1 Muss als Punkt in die Tagesordnung aufgenommen werden.<br />
12. Durchführungen und Bekanntmachung der Beschlüsse<br />
12.1 Die vom Plenum gefassten Beschlüsse sind verbindlich und die Schulleitung ist für die<br />
Umsetzung verantwortlich. Die Bekanntmachung erfolgt durch die Veröffentlichung des<br />
Protokolls im Lehrerzimmer.<br />
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