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Realgymnasium „Albert Einstein“ Meran

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1. Einberufung des Gremiums<br />

<strong>Realgymnasium</strong> <strong>„Albert</strong> <strong>Einstein“</strong> und Technologische Fachoberschule <strong>Meran</strong> Schulprogramm 2012 - 2013<br />

Geschäftsordnung für das Plenum<br />

1.1 Die Einberufung erfolgt durch den Direktor mindestens eine Woche vorher.<br />

2. vorsitz<br />

2.1 Den Vorsitz führt der Direktor oder dessen Stellvertreter oder ein designiertes Mitglied,<br />

oder im Zweifelsfall das älteste Mitglied.<br />

2.2 Der Vorsitzende bestimmt für Diskussionen, nach einem Rotationsprinzip, eine/-n<br />

Moderator/-in. Der/die Moderator/-in verhält sich neutral. (siehe Berufsbild)<br />

3. Häufigkeit und Dauer der Sitzungen<br />

3.1 Folgende Sitzungen werden durchgeführt: Antrittskonferenz, Eröffnungskonferenz, Tätigkeits-<br />

bzw. Schulprogrammsitzung, erste Bücherkonferenz, zweite Bücherkonferenz, Evaluation-<br />

bzw. Jahresrückblick. Weitere Sitzungen werden nach Bedarf durch den Direktor<br />

oder auf Antrag einer 1/3 Mehrheit des Kollegiums einberufen.<br />

3.2 Sitzungen sollten inklusive Pause nicht länger als drei Stunden dauern.<br />

4. Anwesenheit der mitglieder<br />

4.1 Die Anwesenheit ist verpflichtend. Abwesenheiten sind zu rechtfertigen.<br />

4.2 Abmeldungen erfolgen beim Vorsitzenden; Name und Uhrzeit werden protokolliert.<br />

4.3 Mitglieder einer gewählten Arbeitsgruppe werden bei mehr als drei unentschuldigten<br />

Abwesenheiten in Folge von der Gruppe ausgeschlossen.<br />

5. tagesordnung<br />

5.1 Die Tagesordnung wird an der Anschlagtafel ausgehängt.<br />

5.2 Alle Tagesordnungspunkte tragen den Vermerk:<br />

D = Diskussion (mit Moderation), B = Beschluss, M = Mitteilung<br />

5.3 Abänderungen der Tagesordnung auf Anfrage nur am Beginn der Sitzung und bei Zustimmung<br />

von 2/3 des Kollegiums (Stimmenthaltung nicht möglich).<br />

5.4 Unter „Allfälliges“ können keine Beschlüsse gefasst werden.<br />

6. Beschlussfähigkeit<br />

6.1 Das Kollegium ist beschlussfähig bei einer Anwesenheit von 50% +1 der Mitglieder<br />

6.2 Die Beschlüsse sind bei einer einfachen Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden<br />

Mitglieder gültig.<br />

7. Abstimmung<br />

7.1 Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen, oder auf Wunsch einer 1/3 Mehrheit auch<br />

geheim.<br />

7.2 Personenwahlen in ein Gremium sind geheim und die Betroffenen verlassen den Sitzungsraum.<br />

Es dürfen in der Regel zwei Vorzugsstimmen abgegeben werden; bei Stimmgleichheit<br />

ist eine Stichwahl abzuhalten.<br />

7.3 Beschlüsse sollten nicht ohne vorhergehende Diskussion gefasst werden.<br />

7.4 Anträge müssen klar formuliert werden, vorzugsweise schriftlich.<br />

7.5 Die Abstimmung über einen Gegenantrag muss vor der Abstimmung des Antrags erfolgen.<br />

7.6 Bevor ein neuer Antrag gestellt werden kann, muss über den vorhergehenden abgestimmt<br />

werden.<br />

7.7 Wichtige didaktische Neuerungen oder Schulprogrammbeschlüsse betreffen das ganze<br />

Lehrerkollegium, eine Stimmenthaltung wird mit dem didaktischen Grundsatz der gemeinsamen<br />

Verantwortung ausgeschlossen.<br />

Beschlüsse sind hierbei nur bei einer 2/3 Mehrheit rechtskräftig.<br />

8. Wortmeldung<br />

8.1 Wortmeldungen sind nur zu Punkten der Tagesordnung möglich.<br />

8.2 Die Reihenfolge der Wortmeldungen muss eingehalten werden.<br />

8.3 Redezeit bei Debatten ca. 3 Minuten.<br />

9. vertagung<br />

9.1 Der Vorsitzende kann nach Bedarf gewisse Punkte vertagen.<br />

10. Protokoll<br />

10.1 Anwesend<br />

10.2 Abwesend mit Grundangabe<br />

10.3 Ort<br />

10.4 Datum<br />

10.5 Dauer<br />

10.6 Tagesordnung<br />

10.7 Inhalte<br />

10.8 Abstimmungsergebnisse<br />

10.9 Verantwortliche für die Umsetzung von Vorhaben<br />

10.10 Das Protokoll muss für alle Mitglieder einsichtig sein und spätestens nach einer Woche<br />

aufliegen, auf jeden Fall bei der nächsten Sitzung, falls diese in knapperen Abständen<br />

erfolgt. Das Protokoll rotiert alphabetisch.<br />

11. Einladung von Experten und anderen Personen (Beobachter / Berater)<br />

11.1 Muss als Punkt in die Tagesordnung aufgenommen werden.<br />

12. Durchführungen und Bekanntmachung der Beschlüsse<br />

12.1 Die vom Plenum gefassten Beschlüsse sind verbindlich und die Schulleitung ist für die<br />

Umsetzung verantwortlich. Die Bekanntmachung erfolgt durch die Veröffentlichung des<br />

Protokolls im Lehrerzimmer.<br />

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