Realgymnasium „Albert Einstein“ Meran
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teil II<br />
<strong>Realgymnasium</strong> <strong>„Albert</strong> <strong>Einstein“</strong> und Technologische Fachoberschule <strong>Meran</strong> Schulprogramm 2012 - 2013<br />
Vertrag zu den Gewerkschaftsbeziehungen auf Schulebene<br />
Integrierender Kollektivvertrag auf Schulebene<br />
Bereich vertrag auf Schulebene<br />
Kriterien für die Verwendung der Personals in Bezug<br />
auf das Schulprogramm,<br />
A) Wdie Kriterien für die Zuweisung des<br />
Lehrpersonals an die Außen- bzw. Schulstellen,<br />
B) die Kriterien der Arbeitsorganisati on und der<br />
Auft eilung des Stundenplans des Lehrpersonals<br />
in Bezug auf die Verteilung der didakti schen<br />
Täti gkeiten,<br />
C) die Kriterien zur Verwendung des Lehrpersonals<br />
für didakti sche Täti gkeiten, die im<br />
Stundenkonti ngent zu leisten sind, das sich aus<br />
der Diff erenz zwischen Lehrstuhlverpfl ichtung<br />
und wöchentlicher Unterrichtsverpfl ichtung<br />
ergibt, sowie die Kriterien zur Verwendung des<br />
Lehrpersonals für den Dienst bei außerschulischen<br />
und unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen,<br />
D) die allgemeinen Kriterien für die Auft eilung<br />
des der Schule zur Verfügung stehenden<br />
Überstundenkonti ngentes sowie die Kriterien<br />
für die Besti mmung des Lehrpersonals, das für<br />
zusätzliche Täti gkeiten verwendet wird,<br />
E)<br />
F)<br />
die Anwendung der Besti mmungen im Bereich der<br />
Sicherheit am Arbeitsplatz,<br />
die Kriterien für die Gewährung der<br />
Leistungsprämien.<br />
Kriterien laut RS 7.9.2000, RS 22.05.2001, LKV<br />
Einheitstext<br />
Die Vorschläge der FG werden berücksichti gt<br />
Kriterien laut Schulprogramme RG und TFO<br />
Kriterien laut Schulprogramme RG und TFO<br />
gemäß den gesetzlichen Besti mmungen<br />
Kriterien laut Schulprogramme RG und TFO<br />
Zu A)<br />
Kriterien laut RS 7.9.2000, RS 22.05.2001, LKV Einheitstext<br />
Zu B)<br />
Die Vorschläge der Fachgruppen werden berücksichti gt<br />
Zu C)<br />
Artikel C1<br />
Individueller Stundenplan<br />
1. Die Unterrichtstäti gkeit wird von jeder Lehrperson auf der Grundlage eines wöchentlichen<br />
oder mehrwöchentlichen Stundenplans geleistet.<br />
Die Schulführung defi niert, unter Einhaltung des LKV und des Schulvertrages, den<br />
Stundenplan Bezug nehmend auf die vom Lehrer/-innenkollegium beschlossenen<br />
didakti schen Kriterien und nach Anhörung der einzelnen Lehrpersonen.<br />
2. Der individuelle Unterrichtsstundenplan der Lehrpersonen besteht in der Regel aus 20<br />
Einheiten zu 50 Minuten für jede Unterrichtswoche, die im Schulkalender vorgesehen<br />
sind. Das Lehrer/-innenkollegiums behält die didakti sche Kompetenz die Dauer der<br />
Unterrichtseinheiten abzuändern.<br />
Art. C2<br />
Mehrwöchiger Stundenplan<br />
1. Voraussetzung des mehrwöchigen Stundenplans ist eine spezifi sche didakti sche<br />
Planung von Seiten der zuständigen Gremien. Dabei kann eine fl exible Verteilung der 20<br />
Unterrichtsstunden, die nicht weniger als 16 und nicht mehr als 24 Einheiten die Woche<br />
vorsieht, vorgenommen werden. Im Rahmen der Planung der Stunden wird auch der genaue<br />
Zeitpunkt für die Leistung der Stunden defi niert. Ausgefallene Stunden werden nach den in<br />
Art. C4 enthaltenen Kriterien verplant.<br />
2. Die eventuelle mehrwöchige Planung der Auff üllstunden erfolgt schrift lich in Absprache mit<br />
der betroff enen Lehrperson auf der Grundlage der Flexibilitätskriterien, die laut LKV Art.<br />
6, Abs. 2 vom Lehrer/-innenkollegium festgelegt werden und gemäß dem vorhergehenden<br />
Absatz. Die Planung umfasst auch die Erstellung eines Terminplans der vorgesehenen<br />
Täti gkeiten.<br />
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