Realgymnasium „Albert Einstein“ Meran
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<strong>Realgymnasium</strong> <strong>„Albert</strong> <strong>Einstein“</strong> und Technologische Fachoberschule <strong>Meran</strong> Schulprogramm 2012 - 2013<br />
Bibliotheksordnung<br />
1. Die Bibliothek ist in erster Linie für die Technologische Fachoberschule und für das<br />
<strong>Realgymnasium</strong> zugänglich, in zweiter Linie aber auch für alle weiteren Oberschüler<br />
und Lehrer der <strong>Meran</strong>er Oberschulen sowie für Interessierte. Die Bibliotheksordnung<br />
gilt ausnahmslos für alle Benutzer.<br />
2. Öffnungszeiten:<br />
Die Öffnungszeiten sind während der Unterrichtszeit sowie von Dienstag bis Freitag<br />
auch in der Mittagspause gewährleistet. (Näheres s. Öffnungszeiten. Die Öffnungszeiten<br />
der Schulbibliothek werden an der Bibliothekstür und auf unserer Webseite<br />
veröffentlicht.)<br />
3. Dauer der Ausleihe:<br />
• Videos, CDs, CD-ROMs/DVDs : 1 Woche<br />
• Zeitschriften (außer der aktuellen Nummer): 2 Wochen<br />
• Bücher: 4 Wochen<br />
Die Ausleihdauer aller Medien, außer DVDs, kann - falls keine Vormerkung vorliegt -<br />
verlängert werden (auch telefonisch unter 0473/203149). In begründeten Fällen (z.B.<br />
für die Erstellung eines Referats) sind auch DVDs verlängerbar.<br />
Für Lehrkräfte ist eine längere oder Jahresausleihe möglich, wenn es nicht wichtige<br />
Lehrbücher betrifft, die in der Bibliothek greifbar bleiben müssen wie Lexika, Wörterbücher<br />
u.a.<br />
• Sommerausleihe ist für das Lehrpersonal sowie für die Schüler möglich.<br />
• Beschädigte oder verloren gegangene Bücher und Medien müssen vom Ausleiher<br />
nachgekauft werden!<br />
4. klassensätze:<br />
Klassensätze werden ausschließlich an Lehrpersonen verliehen. Die Ausleihfrist beträgt<br />
zwei Monate und kann verlängert werden. Die Lehrkräfte haben die Aufgabe, die<br />
Bücher entsprechend der von der Bibliothekarin ausgehändigten Entlehnliste zu verteilen;<br />
sie sind dafür verantwortlich, dass die Klassensätze vollständig zurückgebracht<br />
werden.<br />
5. Versäumnisgebühr:<br />
Für verspätet zurückgebrachte Bücher und Medien wird eine Versäumnisgebühr eingehoben.<br />
Ab dem 5. Tag beläuft sich diese auf 30 Cent, jeden zweiten Tag erhöht sie sich<br />
um weitere 30 Cent. Diese Regel gilt auch für Lehrpersonen. Die Gebühren werden<br />
von der Bibliothekarin bzw. von der mit der Aufsicht betrauten Person eingehoben und<br />
durch eine Quittung bestätigt. Die Verpflichtung zur Zahlung der Versäumnisgebühr ist<br />
nicht an die Zustellung des Mahnschreibens, das i.d.R. nach Fälligkeit ausgestellt wird,<br />
gekoppelt.<br />
Im Krankheitsfall wird – nach Vorweisen der entschuldigten Absenz – die Versäumnisgebühr<br />
erlassen bzw. entsprechend reduziert.<br />
6. Computer- und Internetnutzung:<br />
• Die ans didaktische Netz angeschlossenen Computer stehen den Schülern und Lehrpersonen<br />
zur Verfügung. Ein Computer ist für die Recherche (OPAC) reserviert.<br />
Chatten und Spielen, die Nutzung sozialer Netzwerke sowie kostenpflichtiger Dienste<br />
sind nicht erlaubt, ebenso die Änderung der Konfiguration des Arbeitsplatzes. Näheres<br />
ist in der Netzwerkordnung verankert.<br />
• Jedem Schüler wird zu Beginn des Schuljahres ein Druckkontingent zugewiesen, das<br />
je nach Klassenstufe variiert. Durch das Programm „Papercut“ wird die Zahl der Ausdrucke<br />
gesteuert bzw. der entsprechende Betrag (€ 0,04 für SW-Ausdrucke, € 0,12 für<br />
Farbausdrucke) vom Guthaben abgezogen.<br />
7. Essen und Trinken sind in der Bibliothek nicht erlaubt.<br />
8. reservierung:<br />
Klassen können nur in Begleitung einer Lehrperson und nach Voranmeldung in die<br />
Bibliothek kommen. Gruppen müssen ebenfalls angemeldet werden. Die Reservierung<br />
der Bibliotheksräume erfolgt durch die Lehrpersonen über das Raumbuchungssystem<br />
(Moodle).<br />
9. Für alle Anordnungen und Regeln, die in der Bibliotheksordnung nicht ausdrücklich<br />
vermerkt sind, ist das Bibliothekspersonal zuständig.<br />
Die AG Bibliothek<br />
<strong>Meran</strong>, am 5. Oktober 2012<br />
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