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Realgymnasium „Albert Einstein“ Meran

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<strong>Realgymnasium</strong> <strong>„Albert</strong> <strong>Einstein“</strong> und Technologische Fachoberschule <strong>Meran</strong> Schulprogramm 2012 - 2013<br />

Bibliotheksordnung<br />

1. Die Bibliothek ist in erster Linie für die Technologische Fachoberschule und für das<br />

<strong>Realgymnasium</strong> zugänglich, in zweiter Linie aber auch für alle weiteren Oberschüler<br />

und Lehrer der <strong>Meran</strong>er Oberschulen sowie für Interessierte. Die Bibliotheksordnung<br />

gilt ausnahmslos für alle Benutzer.<br />

2. Öffnungszeiten:<br />

Die Öffnungszeiten sind während der Unterrichtszeit sowie von Dienstag bis Freitag<br />

auch in der Mittagspause gewährleistet. (Näheres s. Öffnungszeiten. Die Öffnungszeiten<br />

der Schulbibliothek werden an der Bibliothekstür und auf unserer Webseite<br />

veröffentlicht.)<br />

3. Dauer der Ausleihe:<br />

• Videos, CDs, CD-ROMs/DVDs : 1 Woche<br />

• Zeitschriften (außer der aktuellen Nummer): 2 Wochen<br />

• Bücher: 4 Wochen<br />

Die Ausleihdauer aller Medien, außer DVDs, kann - falls keine Vormerkung vorliegt -<br />

verlängert werden (auch telefonisch unter 0473/203149). In begründeten Fällen (z.B.<br />

für die Erstellung eines Referats) sind auch DVDs verlängerbar.<br />

Für Lehrkräfte ist eine längere oder Jahresausleihe möglich, wenn es nicht wichtige<br />

Lehrbücher betrifft, die in der Bibliothek greifbar bleiben müssen wie Lexika, Wörterbücher<br />

u.a.<br />

• Sommerausleihe ist für das Lehrpersonal sowie für die Schüler möglich.<br />

• Beschädigte oder verloren gegangene Bücher und Medien müssen vom Ausleiher<br />

nachgekauft werden!<br />

4. klassensätze:<br />

Klassensätze werden ausschließlich an Lehrpersonen verliehen. Die Ausleihfrist beträgt<br />

zwei Monate und kann verlängert werden. Die Lehrkräfte haben die Aufgabe, die<br />

Bücher entsprechend der von der Bibliothekarin ausgehändigten Entlehnliste zu verteilen;<br />

sie sind dafür verantwortlich, dass die Klassensätze vollständig zurückgebracht<br />

werden.<br />

5. Versäumnisgebühr:<br />

Für verspätet zurückgebrachte Bücher und Medien wird eine Versäumnisgebühr eingehoben.<br />

Ab dem 5. Tag beläuft sich diese auf 30 Cent, jeden zweiten Tag erhöht sie sich<br />

um weitere 30 Cent. Diese Regel gilt auch für Lehrpersonen. Die Gebühren werden<br />

von der Bibliothekarin bzw. von der mit der Aufsicht betrauten Person eingehoben und<br />

durch eine Quittung bestätigt. Die Verpflichtung zur Zahlung der Versäumnisgebühr ist<br />

nicht an die Zustellung des Mahnschreibens, das i.d.R. nach Fälligkeit ausgestellt wird,<br />

gekoppelt.<br />

Im Krankheitsfall wird – nach Vorweisen der entschuldigten Absenz – die Versäumnisgebühr<br />

erlassen bzw. entsprechend reduziert.<br />

6. Computer- und Internetnutzung:<br />

• Die ans didaktische Netz angeschlossenen Computer stehen den Schülern und Lehrpersonen<br />

zur Verfügung. Ein Computer ist für die Recherche (OPAC) reserviert.<br />

Chatten und Spielen, die Nutzung sozialer Netzwerke sowie kostenpflichtiger Dienste<br />

sind nicht erlaubt, ebenso die Änderung der Konfiguration des Arbeitsplatzes. Näheres<br />

ist in der Netzwerkordnung verankert.<br />

• Jedem Schüler wird zu Beginn des Schuljahres ein Druckkontingent zugewiesen, das<br />

je nach Klassenstufe variiert. Durch das Programm „Papercut“ wird die Zahl der Ausdrucke<br />

gesteuert bzw. der entsprechende Betrag (€ 0,04 für SW-Ausdrucke, € 0,12 für<br />

Farbausdrucke) vom Guthaben abgezogen.<br />

7. Essen und Trinken sind in der Bibliothek nicht erlaubt.<br />

8. reservierung:<br />

Klassen können nur in Begleitung einer Lehrperson und nach Voranmeldung in die<br />

Bibliothek kommen. Gruppen müssen ebenfalls angemeldet werden. Die Reservierung<br />

der Bibliotheksräume erfolgt durch die Lehrpersonen über das Raumbuchungssystem<br />

(Moodle).<br />

9. Für alle Anordnungen und Regeln, die in der Bibliotheksordnung nicht ausdrücklich<br />

vermerkt sind, ist das Bibliothekspersonal zuständig.<br />

Die AG Bibliothek<br />

<strong>Meran</strong>, am 5. Oktober 2012<br />

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