Amtsblatt für das Eichwesen: Nr. 3 / 30. Oktober - Mess- und ...
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6 BEV<br />
B<strong>und</strong>esamt <strong>für</strong> Eich- <strong>und</strong> Vermessungswesen<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Eichwesen</strong> <strong>Nr</strong>. 3/2009<br />
Die erweiterte <strong>Mess</strong>unsicherheit <strong>für</strong> den gemessenen Schalldruckpegel darf die in Tabelle<br />
7 <strong>für</strong> die jeweilige Klasse des Schallkalibrators angegebene <strong>Mess</strong>unsicherheit nicht überschreiten.<br />
Tabelle 6<br />
Höchstzulässige Abweichungen <strong>für</strong> die Frequenz über den festgelegten Bereich von<br />
Umgebungsbedingungen<br />
Höchstzulässige Abweichungen der Frequenz %<br />
Klasse 1 Klasse 2<br />
1,0 2,0<br />
Die höchstzulässigen Abweichungen <strong>für</strong> die Frequenz über den festgelegten Bereich von<br />
Umgebungsbedingungen gelten <strong>für</strong> den Betrag der Differenz zwischen der gemessenen Frequenz<br />
des vom Schallkalibrator erzeugten Schalldruckes <strong>und</strong> der Kennfrequenz, erhöht um die<br />
erweiterte <strong>Mess</strong>unsicherheit. Die höchst zulässigen Abweichungen sind als Prozentsatz der<br />
Kennfrequenz angegeben.<br />
Die erweiterte <strong>Mess</strong>unsicherheit <strong>für</strong> die gemessenen Frequenz des erzeugten Schalldruckpegels,<br />
die als Prozentsatz der Frequenz angegeben ist, darf über den festgelegten Bereich<br />
von Umgebungsbedingungen nicht mehr als 0,3 % betragen.<br />
Tabelle 7<br />
Höchstzulässige erweiterte <strong>Mess</strong>unsicherheit <strong>für</strong> den Schalldruckpegel über den festgelegten<br />
Bereich von Umgebungsbedingungen<br />
<strong>Mess</strong>unsicherheit des erzeugten Schalldruckpegels dB<br />
Klasse 1 Klasse 2<br />
31,5 bis unter 160 0,25 -<br />
160 bis 1 250 0,15 0,20<br />
über 1 250 bis 4 000 0,30 -<br />
über 4 000 bis 8 000 0,35 -<br />
über 8 000 bis 16 000 0,40 -<br />
Kurzzeitige Schwankungen des erzeugten Schalldruckpegels<br />
§ 8. Die höchstzulässigen Werte <strong>für</strong> kurzzeitige Schalldruckpegelschwankungen bei Bezugs-Umgebungsbedingungen<br />
gemäß § 5 Abs. 1 betragen:<br />
Tabelle 8<br />
Höchstzulässige Werte der kurzzeitigen Schalldruckpegelschwankungen bei Bezugs-<br />
Umgebungsbedingungen<br />
Höchstzulässige Werte <strong>für</strong> kurzzeitige Schalldruckpegelschwankungen dB<br />
Klasse 1 Klasse 2<br />
31,5 bis unter 160 0,20 -<br />
160 bis 1 250 0,10 0,20<br />
über 1 250 bis 4 000 0,10 -<br />
über 4 000 bis 8 000 0,10 -<br />
über 8 000 bis 16 000 0,10 -<br />
Die höchstzulässigen Werte <strong>für</strong> kurzzeitige Schalldruckpegelschwankungen enthalten die<br />
entsprechenden gemessenen kurzzeitigen Pegelschwankungen plus die erweiterte <strong>Mess</strong>unsicherheit.