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Amtsblatt für das Eichwesen: Nr. 3 / 30. Oktober - Mess- und ...

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6 BEV<br />

B<strong>und</strong>esamt <strong>für</strong> Eich- <strong>und</strong> Vermessungswesen<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Eichwesen</strong> <strong>Nr</strong>. 3/2009<br />

Die erweiterte <strong>Mess</strong>unsicherheit <strong>für</strong> den gemessenen Schalldruckpegel darf die in Tabelle<br />

7 <strong>für</strong> die jeweilige Klasse des Schallkalibrators angegebene <strong>Mess</strong>unsicherheit nicht überschreiten.<br />

Tabelle 6<br />

Höchstzulässige Abweichungen <strong>für</strong> die Frequenz über den festgelegten Bereich von<br />

Umgebungsbedingungen<br />

Höchstzulässige Abweichungen der Frequenz %<br />

Klasse 1 Klasse 2<br />

1,0 2,0<br />

Die höchstzulässigen Abweichungen <strong>für</strong> die Frequenz über den festgelegten Bereich von<br />

Umgebungsbedingungen gelten <strong>für</strong> den Betrag der Differenz zwischen der gemessenen Frequenz<br />

des vom Schallkalibrator erzeugten Schalldruckes <strong>und</strong> der Kennfrequenz, erhöht um die<br />

erweiterte <strong>Mess</strong>unsicherheit. Die höchst zulässigen Abweichungen sind als Prozentsatz der<br />

Kennfrequenz angegeben.<br />

Die erweiterte <strong>Mess</strong>unsicherheit <strong>für</strong> die gemessenen Frequenz des erzeugten Schalldruckpegels,<br />

die als Prozentsatz der Frequenz angegeben ist, darf über den festgelegten Bereich<br />

von Umgebungsbedingungen nicht mehr als 0,3 % betragen.<br />

Tabelle 7<br />

Höchstzulässige erweiterte <strong>Mess</strong>unsicherheit <strong>für</strong> den Schalldruckpegel über den festgelegten<br />

Bereich von Umgebungsbedingungen<br />

<strong>Mess</strong>unsicherheit des erzeugten Schalldruckpegels dB<br />

Klasse 1 Klasse 2<br />

31,5 bis unter 160 0,25 -<br />

160 bis 1 250 0,15 0,20<br />

über 1 250 bis 4 000 0,30 -<br />

über 4 000 bis 8 000 0,35 -<br />

über 8 000 bis 16 000 0,40 -<br />

Kurzzeitige Schwankungen des erzeugten Schalldruckpegels<br />

§ 8. Die höchstzulässigen Werte <strong>für</strong> kurzzeitige Schalldruckpegelschwankungen bei Bezugs-Umgebungsbedingungen<br />

gemäß § 5 Abs. 1 betragen:<br />

Tabelle 8<br />

Höchstzulässige Werte der kurzzeitigen Schalldruckpegelschwankungen bei Bezugs-<br />

Umgebungsbedingungen<br />

Höchstzulässige Werte <strong>für</strong> kurzzeitige Schalldruckpegelschwankungen dB<br />

Klasse 1 Klasse 2<br />

31,5 bis unter 160 0,20 -<br />

160 bis 1 250 0,10 0,20<br />

über 1 250 bis 4 000 0,10 -<br />

über 4 000 bis 8 000 0,10 -<br />

über 8 000 bis 16 000 0,10 -<br />

Die höchstzulässigen Werte <strong>für</strong> kurzzeitige Schalldruckpegelschwankungen enthalten die<br />

entsprechenden gemessenen kurzzeitigen Pegelschwankungen plus die erweiterte <strong>Mess</strong>unsicherheit.

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