Geprüfter Handelsfachwirt Handelsmarketing - PROWORK ...
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Werbung<br />
Begriffseinordnung Werbung:<br />
• Gehört zur Kommunikationspolitik im Marketing.<br />
• Ist eine Form der beeinflussenden Kommunikation.<br />
• Zielstellung ist die Zweckverhaltensentwicklung, z. B. Konsumtions- und Nutzungs-<br />
auslösung sowie –erhaltung.<br />
• Werbung ist häufig erfolgsunsicher.<br />
Definitionsvorschläge:<br />
Seyffert:<br />
„Werbung ist die Beeinflussungsform, die durch planmäßige Mittelanwendung veranlas-<br />
sen will, zum selbst gewollten Aufnehmen, Erfüllen und Weiterpflanzen des von ihr dar-<br />
gebotenen Zweckes.“<br />
Behrens:<br />
„Werbung ist eine absichtliche und zwangsfreie Form der Beeinflussung, welche Men-<br />
schen zur Erfüllung von Werbezielen veranlassen soll.“<br />
Zusammenfassend kann festgehalten werden:<br />
Werbung ist in der Betriebswirtschaft Teilbereich des Marketings. Als Werbung werden alle<br />
Maßnahmen bezeichnet, die darauf zielen, die Bekanntheit und damit letztlich den Absatz von<br />
Waren zu steigern. Bei dieser Absatzwerbung machen Unternehmen ihre Produkte und Dienst-<br />
leistungen mit Hilfe von Werbemitteln wie Fernsehwerbespots, gedruckten Anzeigen oder Pla-<br />
katen über sogenannte Werbeträger, das sind elektronische Medien, Printmedien und Außen-<br />
werbung, beispielsweise Anschlagtafeln bei Sportveranstaltungen, in der Öffentlichkeit bekannt.<br />
Dabei soll bei der jeweiligen potenziellen Käufergruppe Aufmerksamkeit für ein Produkt<br />
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Firma <strong>PROWORK</strong> unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Einspeicherungen und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Verstöße gegen das Urheberrecht<br />
werden in jedem Falle zivilrechtlich und strafrechtlich verfolgt.<br />
© <strong>PROWORK</strong> Seite 22 von 53<br />
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2008-03-03_Handout_<strong>Handelsmarketing</strong>.docx