Geprüfter Handelsfachwirt Handelsmarketing - PROWORK ...
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Zusatzmodul Lobbyismus<br />
Begriffsbestimmung:<br />
Lobbyismus sind die für legitim gehaltene Versuche von Interessenverbänden, sich über die<br />
politischen Projekte zu informieren und ihren Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger<br />
geltend zu machen.<br />
Bestimmungsaspekte:<br />
• Englisch: Lobby - Wandelhalle im britischen und amerikanischen Parlament.<br />
• Metaphorisch: Lobbyismus als Tätigkeit im Vorfeld der eigentlichen politischen Entschei-<br />
dungssphäre.<br />
• Informellen Gesprächen zwischen Abgeordneten und Verbandsvertretern, Einreichung<br />
von wissenschaftlichen Gutachten, Statistiken und ausformulierten Gesetzentwürfen.<br />
• Gegenseitige Abhängigkeit von Lobby und Politik.<br />
Übungsaufgaben und Recherche:<br />
15. Informieren Sie sich über die juristischen Begriffe der Korruption §§ 331 – 334 StGB!<br />
16. Stellen Sie Regeln auf, um trotz Lobbyismus nicht in die Nähe der Korruption zu gelan-<br />
gen!<br />
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