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programm - Sächsischer Landeskontrollverband eV

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damit nachweisbare Sicherheit für die Auswahl der zur Herstellung verwendeten landwirtschaftlichen<br />

Rohstoffe gibt.<br />

Mit dem Modul IV „Zusatzanforderungen Basis-System-Umwelt“ bietet sich für die am BQM<br />

Landwirtschaft teilnehmenden Betriebe die Möglichkeit, über die direkten Anforderungen an<br />

die landwirtschaftliche Produktion hinaus gehende Umweltanforderungen überprüfen zu lassen<br />

und das Zertifikat „Basis-System-Umwelt“ (BSU) in Ergänzung zum BQM-Zertifikat in<br />

einem Zertifizierungsverfahren mit zu erwerben.<br />

In die Bewertung/Zertifizierung der einzelnen betrieblichen Produktionsbereiche sind folgende<br />

Module/Teilmodule des Richtlinienkatalogs einzubeziehen:<br />

Pflanzenproduktion<br />

Druschfrüchte: Modul I + Teilmodul 2-II-1 + Teilmodul 2-II-3-DF<br />

Zuckerrüben: Modul I + Teilmodul 2-II-1 + Teilmodul 2-II-3-ZR<br />

Kartoffeln: Modul I + Teilmodul 2-II-1 + Teilmodul 2-II-2 + Teilmodul 2-II-3-K<br />

Feldgemüse: Modul I + Teilmodul 2-II-1 + Teilmodul 2-II-2 + Teilmodul 2-II-3-FG<br />

Futterbau/Grünland: Modul I + Teilmodul 2-II-1 + Teilmodul 2-II-3-FU<br />

Tierproduktion<br />

Rinderhaltung: Modul I + Teilmodul 2-III-1 + Teilmodul 2-III-2-RH<br />

Milchviehhaltung: Modul I + Teilmodul 2-III-1 + Teilmodul 2-III-2-RH + Teilmodul 2-III-2-MV<br />

Schweinehaltung: Modul I + Teilmodul 2-III-1 + Teilmodul 2-III-2-SH<br />

Schaf-/Ziegenhaltung: Modul I + Teilmodul 2-III-1 + Teilmodul 2-III-2-SZ<br />

Jeder Landwirt kann an Hand des schematisch dargestellten Modulaufbaus entsprechend der<br />

Betriebsstruktur sein eigenes Qualitätssicherungssystem aufbauen und dafür die entsprechenden<br />

Checklisten und Mustervorlagen dem Richtlinien- und Bewertungskatalog entnehmen.<br />

Bei gleichzeitiger Bewertung/Zertifizierung mehrerer Produktionsbereiche bzw. des Gesamtbetriebes<br />

sind diejenigen Module/Teilmodule, die für mehrere betrachtete Produktionsbereiche<br />

zutreffen (z. B. Modul I „Management“, Teilmodul 2-II-1 „Pflanzenproduktion allgemein“,<br />

Teilmodul 2-III-1 „Tierproduktion allgemein“) nur einmal abzuarbeiten.<br />

Das Teilmodul I-3 „Erweiterte Anforderungen für IFS-Lieferanten“ sollte lediglich bei Bedarf<br />

produktspezifisch entsprechend der konkreten Anforderungen des jeweils einbezogenen Verarbeitungsunternehmens<br />

umgesetzt werden, z. B. ganz speziell für Winterroggen oder<br />

Schlachtschweine für jeweils einen konkreten Abnehmer, nicht aber allgemein für Druschfrüchte<br />

oder Schweinehaltung!<br />

1.4 Umsetzung<br />

Die Anforderungen der im Rahmen des BQM Landwirtschaft durch die Fachbeiräte definierten<br />

und vom Kriterienrat bestätigten Kriterien werden durch ein eigenständiges offenes Dokumentations-<br />

und Kontrollsystem vorgegeben.<br />

Dokumentationssystem<br />

Die Umsetzung des BQM Landwirtschaft basiert auf betrieblichen Daten und Gegebenheiten,<br />

deren Einhaltung im Verlauf des Zertifizierungsverfahrens den Anforderungen des Kriterienkatalogs<br />

gegenübergestellt und bewertet werden. Es ist unerheblich, ob die erforderlichen<br />

Daten vom Betrieb mit Hilfe eines Computers oder traditionell in Papierform dokumentiert<br />

werden. Wichtig ist, dass sie eindeutig, korrekt und nachvollziehbar erfasst und ausgewiesen<br />

sind sowie die Anforderungen der BQM-Kriterien abdecken und erfüllen.<br />

BQMkonv / April 2011 - 20 -

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