programm - Sächsischer Landeskontrollverband eV
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damit nachweisbare Sicherheit für die Auswahl der zur Herstellung verwendeten landwirtschaftlichen<br />
Rohstoffe gibt.<br />
Mit dem Modul IV „Zusatzanforderungen Basis-System-Umwelt“ bietet sich für die am BQM<br />
Landwirtschaft teilnehmenden Betriebe die Möglichkeit, über die direkten Anforderungen an<br />
die landwirtschaftliche Produktion hinaus gehende Umweltanforderungen überprüfen zu lassen<br />
und das Zertifikat „Basis-System-Umwelt“ (BSU) in Ergänzung zum BQM-Zertifikat in<br />
einem Zertifizierungsverfahren mit zu erwerben.<br />
In die Bewertung/Zertifizierung der einzelnen betrieblichen Produktionsbereiche sind folgende<br />
Module/Teilmodule des Richtlinienkatalogs einzubeziehen:<br />
Pflanzenproduktion<br />
Druschfrüchte: Modul I + Teilmodul 2-II-1 + Teilmodul 2-II-3-DF<br />
Zuckerrüben: Modul I + Teilmodul 2-II-1 + Teilmodul 2-II-3-ZR<br />
Kartoffeln: Modul I + Teilmodul 2-II-1 + Teilmodul 2-II-2 + Teilmodul 2-II-3-K<br />
Feldgemüse: Modul I + Teilmodul 2-II-1 + Teilmodul 2-II-2 + Teilmodul 2-II-3-FG<br />
Futterbau/Grünland: Modul I + Teilmodul 2-II-1 + Teilmodul 2-II-3-FU<br />
Tierproduktion<br />
Rinderhaltung: Modul I + Teilmodul 2-III-1 + Teilmodul 2-III-2-RH<br />
Milchviehhaltung: Modul I + Teilmodul 2-III-1 + Teilmodul 2-III-2-RH + Teilmodul 2-III-2-MV<br />
Schweinehaltung: Modul I + Teilmodul 2-III-1 + Teilmodul 2-III-2-SH<br />
Schaf-/Ziegenhaltung: Modul I + Teilmodul 2-III-1 + Teilmodul 2-III-2-SZ<br />
Jeder Landwirt kann an Hand des schematisch dargestellten Modulaufbaus entsprechend der<br />
Betriebsstruktur sein eigenes Qualitätssicherungssystem aufbauen und dafür die entsprechenden<br />
Checklisten und Mustervorlagen dem Richtlinien- und Bewertungskatalog entnehmen.<br />
Bei gleichzeitiger Bewertung/Zertifizierung mehrerer Produktionsbereiche bzw. des Gesamtbetriebes<br />
sind diejenigen Module/Teilmodule, die für mehrere betrachtete Produktionsbereiche<br />
zutreffen (z. B. Modul I „Management“, Teilmodul 2-II-1 „Pflanzenproduktion allgemein“,<br />
Teilmodul 2-III-1 „Tierproduktion allgemein“) nur einmal abzuarbeiten.<br />
Das Teilmodul I-3 „Erweiterte Anforderungen für IFS-Lieferanten“ sollte lediglich bei Bedarf<br />
produktspezifisch entsprechend der konkreten Anforderungen des jeweils einbezogenen Verarbeitungsunternehmens<br />
umgesetzt werden, z. B. ganz speziell für Winterroggen oder<br />
Schlachtschweine für jeweils einen konkreten Abnehmer, nicht aber allgemein für Druschfrüchte<br />
oder Schweinehaltung!<br />
1.4 Umsetzung<br />
Die Anforderungen der im Rahmen des BQM Landwirtschaft durch die Fachbeiräte definierten<br />
und vom Kriterienrat bestätigten Kriterien werden durch ein eigenständiges offenes Dokumentations-<br />
und Kontrollsystem vorgegeben.<br />
Dokumentationssystem<br />
Die Umsetzung des BQM Landwirtschaft basiert auf betrieblichen Daten und Gegebenheiten,<br />
deren Einhaltung im Verlauf des Zertifizierungsverfahrens den Anforderungen des Kriterienkatalogs<br />
gegenübergestellt und bewertet werden. Es ist unerheblich, ob die erforderlichen<br />
Daten vom Betrieb mit Hilfe eines Computers oder traditionell in Papierform dokumentiert<br />
werden. Wichtig ist, dass sie eindeutig, korrekt und nachvollziehbar erfasst und ausgewiesen<br />
sind sowie die Anforderungen der BQM-Kriterien abdecken und erfüllen.<br />
BQMkonv / April 2011 - 20 -