Der Vertrag im Wortlaut mit Anlagen (PDF, 580 - Kassenärztliche ...
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§ 13<br />
Disease-Management-Programme (DMP)<br />
Die Leistungserbringer verpflichten sich, die teilnehmenden Versicherten über den Sinn und<br />
Nutzen von für die Versicherten geeigneten Disease-Management-Programmen zu informieren<br />
und zur Teilnahme zu motivieren.<br />
§ 14<br />
Prozess- und Ergebnisqualität<br />
(1) <strong>Der</strong> Strukturvertrag zur Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms wird in Bezug auf<br />
die Prozess- und Ergebnisqualität begleitet. Die Prozessqualität wird als projektbegleitende<br />
Qualitätssicherung durch ein Benchmarking sowie eine intensive Kommunikation<br />
und Evaluation durch die von der KV Nordrhein beauftragte CID GmbH sichergestellt.<br />
Die Ergebnisqualität <strong>im</strong> Rahmen der Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms<br />
basiert auf standardisierter Dokumentation und Auswertung.<br />
(3) Zum Zwecke einer hohen Prozessqualität werden die über<strong>mit</strong>telten Dokumentationen<br />
gemäß Anlage 7 durch die CID GmbH einer inhaltlichen Plausibilitätsbewertung und<br />
einer Überprüfung auf Vollständigkeit unterzogen. Durch die CID GmbH wird dadurch<br />
eine ständige, projektbegleitende Kommunikation <strong>mit</strong> den an dem Strukturvertrag teilnehmenden<br />
Ärzten sichergestellt.<br />
(4) Durch die CID GmbH wird <strong>im</strong> Rahmen einer begleitenden Evaluation die Ergebnisqualität<br />
an Hand der Dokumentationen gemäß Anlage 7 er<strong>mit</strong>telt.<br />
(5) Die Auswertungsergebnisse erhalten die Krankenkasse sowie das Lenkungsgremium<br />
nach § 11 dieses Strukturvertrages.<br />
(6) Die <strong>Vertrag</strong>sparteien dieses Strukturvertrages streben zum 31. Dezember 2012 an, die<br />
Dokumentationen an den derzeitigen medizinischen und wissenschaftlichen Standard<br />
anzupassen<br />
(6) Das <strong>im</strong> Rahmen der Prozessqualität durchgeführte Benchmarking bietet den teilnehmenden<br />
<strong>Vertrag</strong>särzten die Möglichkeit zur Einschätzung der Behandlungsrisiken und<br />
–erfolge der von ihnen versorgten Patienten. Es wird angestrebt, dass auch die Verordnungskosten<br />
für Verbands- und Hilfs<strong>mit</strong>tel <strong>im</strong> Rahmen des Benchmarkings einbezogen<br />
werden. Umfang und Inhalte der hierfür erforderlichen Daten legen die <strong>Vertrag</strong>sparteien<br />
separat fest.<br />
Strukturvertrag zur Versorgung von Patienten ab dem 01.01.2012 Seite 13 von 15<br />
<strong>mit</strong> Diabetischem Fußsyndrom <strong>im</strong> Rheinland<br />
KV Nordrhein – AOK Rheinland/Hamburg