Der Vertrag im Wortlaut mit Anlagen (PDF, 580 - Kassenärztliche ...
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6. Evaluation<br />
� Gesonderte Erfassung stationärer Notfalleinweisungen wegen Diabetischem<br />
Fußsyndrom in „Konrad“<br />
7. Immobilität<br />
Immobil <strong>im</strong> Sinne der Versorgung sind Patienten, für die<br />
1. diese Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf in einer<br />
Weise beeinträchtigend ist, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib<br />
und Leben unerlässlich ist oder<br />
2. keine Möglichkeit des Transportes durch Familienangehörige besteht.<br />
Immobilität ist z.B. bei Bestehen einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (aG) oder einer<br />
vergleichbaren Gehbehinderung gegeben, die das Gehvermögen auf das Schwerste einschränkt<br />
und deshalb als Vergleichsmaßstab am ehesten das Gehvermögen eines Doppeloberschenkel-<br />
amputierten heranzuziehen ist. Dies gilt auch, wenn Gehbehinderte einen Rollstuhl benutzen<br />
müssen. Es genügt nicht, dass ein solcher verordnet wurde; der Betroffene muss vielmehr<br />
ständig auf den Rollstuhl angewiesen sein, weil er sich sonst nur <strong>mit</strong> fremder Hilfe oder nur <strong>mit</strong><br />
großer Anstrengung oder Gefährdung der Gesundheit fortbewegen kann.<br />
Strukturvertrag zur Versorgung von Patienten <strong>mit</strong> ab dem 01.01.2012 Seite 4 von 4<br />
Diabetischem Fußsyndrom <strong>im</strong> Rheinland<br />
KV Nordrhein – AOK Rheinland/Hamburg