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Der Vertrag im Wortlaut mit Anlagen (PDF, 580 - Kassenärztliche ...

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6. Evaluation<br />

� Gesonderte Erfassung stationärer Notfalleinweisungen wegen Diabetischem<br />

Fußsyndrom in „Konrad“<br />

7. Immobilität<br />

Immobil <strong>im</strong> Sinne der Versorgung sind Patienten, für die<br />

1. diese Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf in einer<br />

Weise beeinträchtigend ist, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib<br />

und Leben unerlässlich ist oder<br />

2. keine Möglichkeit des Transportes durch Familienangehörige besteht.<br />

Immobilität ist z.B. bei Bestehen einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (aG) oder einer<br />

vergleichbaren Gehbehinderung gegeben, die das Gehvermögen auf das Schwerste einschränkt<br />

und deshalb als Vergleichsmaßstab am ehesten das Gehvermögen eines Doppeloberschenkel-<br />

amputierten heranzuziehen ist. Dies gilt auch, wenn Gehbehinderte einen Rollstuhl benutzen<br />

müssen. Es genügt nicht, dass ein solcher verordnet wurde; der Betroffene muss vielmehr<br />

ständig auf den Rollstuhl angewiesen sein, weil er sich sonst nur <strong>mit</strong> fremder Hilfe oder nur <strong>mit</strong><br />

großer Anstrengung oder Gefährdung der Gesundheit fortbewegen kann.<br />

Strukturvertrag zur Versorgung von Patienten <strong>mit</strong> ab dem 01.01.2012 Seite 4 von 4<br />

Diabetischem Fußsyndrom <strong>im</strong> Rheinland<br />

KV Nordrhein – AOK Rheinland/Hamburg

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