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Der Vertrag im Wortlaut mit Anlagen (PDF, 580 - Kassenärztliche ...

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� Anlage 5 Teilnahmeerklärung <strong>Vertrag</strong>särzte<br />

� Anlage 6 Beitrittserklärung Krankenkassen<br />

� Anlage 7 Dokumentationsverfahren <strong>Vertrag</strong>särzte<br />

� Anlage 8 Datenlieferung an CID GmbH<br />

� Anlage 9 Verordnung von Verbands- und Hilfs<strong>mit</strong>tel -noch zu entwickeln-<br />

§ 2<br />

<strong>Vertrag</strong>sziele<br />

(1) Das Ziel dieses <strong>Vertrag</strong>es ist der Aufbau eines Netzwerkes gemäß Anlage 1b zur<br />

Versorgung von Patienten <strong>mit</strong> Diabetischem Fußsyndrom. Im Rahmen des Netzwerkes<br />

sollen sich alle Beteiligten zum Zwecke der bestmöglichen Behandlung des Patienten<br />

austauschen und <strong>mit</strong>einander kooperieren.<br />

(2) Die Versorgung von Patienten <strong>mit</strong> Diabetischem Fußsyndrom soll durch die Vernetzung<br />

aller beteiligten Leistungserbringer verbessert werden. Durch eng aufeinander<br />

abgest<strong>im</strong>mte Behandlungen soll die Prozessqualität der Behandlung erhöht und so<strong>mit</strong><br />

ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Ergebnisqualität und Wirtschaftlichkeit der<br />

Versorgung geliefert werden.<br />

(3) Dieser <strong>Vertrag</strong> ergänzt die Versorgung der Patienten <strong>mit</strong> Diabetischem Fußsyndrom<br />

<strong>im</strong> DMP Diabetes mellitus.<br />

(4) Es wird angestrebt, dass das Netzwerk sukzessive die medizinische Verantwortung<br />

für das gesamte indikationsbezogene Behandlungsgeschehen übern<strong>im</strong>mt, soweit in<br />

der jeweiligen Versorgungsregion ein Netzwerk etabliert wurde. Es sollen möglichst<br />

� keine, das Diabetische Fußsyndrom betreffende Krankenhausbehandlung mehr<br />

außerhalb des Fußnetzwerkes stattfinden,<br />

� keine Krankenhauseinweisung ohne eine Zweitmeinung eines Fußspezialisten aus<br />

dem Netzwerk erfolgen sowie<br />

� keine Amputation oberhalb des Sprunggelenks durchgeführt werden, ohne Zweitmeinung<br />

eines Fußspezialisten des Netzwerkes, der ausschließlich außerhalb des<br />

Organisationsbereichs des Krankenhauses tätig ist.<br />

(4) Mit diesem Strukturvertrag wird ein Verordnungsmanagement etabliert, welches die<br />

Verordnung von Verbands<strong>mit</strong>tel und Hilfs<strong>mit</strong>tel unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />

opt<strong>im</strong>iert. Um eine wirtschaftliche, medizinische und bedarfsgerechte Versorgung <strong>mit</strong><br />

Verbands<strong>mit</strong>tel und Hilfs<strong>mit</strong>tel (z.B. bei der orthopädieschuhtechnischen Versorgung)<br />

der Versicherten <strong>mit</strong> Diabetischem Fußsyndrom zu gewährleisten, werden die <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

die Verordnungsabläufe und die Bezugswege für die ärztlich veranlassten<br />

Leistungen festlegen sowie die Steuerung durch den Einsatz von Instrumenten<br />

verbindlich einführen.<br />

Strukturvertrag zur Versorgung von Patienten ab dem 01.01.2012 Seite 4 von 15<br />

<strong>mit</strong> Diabetischem Fußsyndrom <strong>im</strong> Rheinland<br />

KV Nordrhein – AOK Rheinland/Hamburg

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