Der Vertrag im Wortlaut mit Anlagen (PDF, 580 - Kassenärztliche ...
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� Anlage 5 Teilnahmeerklärung <strong>Vertrag</strong>särzte<br />
� Anlage 6 Beitrittserklärung Krankenkassen<br />
� Anlage 7 Dokumentationsverfahren <strong>Vertrag</strong>särzte<br />
� Anlage 8 Datenlieferung an CID GmbH<br />
� Anlage 9 Verordnung von Verbands- und Hilfs<strong>mit</strong>tel -noch zu entwickeln-<br />
§ 2<br />
<strong>Vertrag</strong>sziele<br />
(1) Das Ziel dieses <strong>Vertrag</strong>es ist der Aufbau eines Netzwerkes gemäß Anlage 1b zur<br />
Versorgung von Patienten <strong>mit</strong> Diabetischem Fußsyndrom. Im Rahmen des Netzwerkes<br />
sollen sich alle Beteiligten zum Zwecke der bestmöglichen Behandlung des Patienten<br />
austauschen und <strong>mit</strong>einander kooperieren.<br />
(2) Die Versorgung von Patienten <strong>mit</strong> Diabetischem Fußsyndrom soll durch die Vernetzung<br />
aller beteiligten Leistungserbringer verbessert werden. Durch eng aufeinander<br />
abgest<strong>im</strong>mte Behandlungen soll die Prozessqualität der Behandlung erhöht und so<strong>mit</strong><br />
ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Ergebnisqualität und Wirtschaftlichkeit der<br />
Versorgung geliefert werden.<br />
(3) Dieser <strong>Vertrag</strong> ergänzt die Versorgung der Patienten <strong>mit</strong> Diabetischem Fußsyndrom<br />
<strong>im</strong> DMP Diabetes mellitus.<br />
(4) Es wird angestrebt, dass das Netzwerk sukzessive die medizinische Verantwortung<br />
für das gesamte indikationsbezogene Behandlungsgeschehen übern<strong>im</strong>mt, soweit in<br />
der jeweiligen Versorgungsregion ein Netzwerk etabliert wurde. Es sollen möglichst<br />
� keine, das Diabetische Fußsyndrom betreffende Krankenhausbehandlung mehr<br />
außerhalb des Fußnetzwerkes stattfinden,<br />
� keine Krankenhauseinweisung ohne eine Zweitmeinung eines Fußspezialisten aus<br />
dem Netzwerk erfolgen sowie<br />
� keine Amputation oberhalb des Sprunggelenks durchgeführt werden, ohne Zweitmeinung<br />
eines Fußspezialisten des Netzwerkes, der ausschließlich außerhalb des<br />
Organisationsbereichs des Krankenhauses tätig ist.<br />
(4) Mit diesem Strukturvertrag wird ein Verordnungsmanagement etabliert, welches die<br />
Verordnung von Verbands<strong>mit</strong>tel und Hilfs<strong>mit</strong>tel unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />
opt<strong>im</strong>iert. Um eine wirtschaftliche, medizinische und bedarfsgerechte Versorgung <strong>mit</strong><br />
Verbands<strong>mit</strong>tel und Hilfs<strong>mit</strong>tel (z.B. bei der orthopädieschuhtechnischen Versorgung)<br />
der Versicherten <strong>mit</strong> Diabetischem Fußsyndrom zu gewährleisten, werden die <strong>Vertrag</strong>spartner<br />
die Verordnungsabläufe und die Bezugswege für die ärztlich veranlassten<br />
Leistungen festlegen sowie die Steuerung durch den Einsatz von Instrumenten<br />
verbindlich einführen.<br />
Strukturvertrag zur Versorgung von Patienten ab dem 01.01.2012 Seite 4 von 15<br />
<strong>mit</strong> Diabetischem Fußsyndrom <strong>im</strong> Rheinland<br />
KV Nordrhein – AOK Rheinland/Hamburg