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Der Vertrag im Wortlaut mit Anlagen (PDF, 580 - Kassenärztliche ...

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Kooperierende Gefäßchirurgie und kooperierende Diagnostisch-Interventionelle<br />

Radiologie oder Angiologie<br />

<strong>Der</strong> kooperierende Arzt hat eine ständige Zusammenarbeit <strong>mit</strong> dem koordinierenden Arzt sicherzustellen.<br />

<strong>Der</strong> koordinierende Arzt wird regelmäßig über die Behandlung/Diagnostik <strong>im</strong> notwendigen<br />

Umfang informiert möglichst elektronisch, alternativ schriftlich.<br />

In die Kooperationsgemeinschaft können auch Fachärzte einbezogen werden, wenn durch vertragliche<br />

Vereinbarung sichergestellt ist, dass sie <strong>im</strong> notwendigen Umfang für die konsiliarische<br />

Betreuung der Patienten der Praxis zur Verfügung stehen.<br />

Die Therapieentscheidung der pAVK bei Menschen <strong>mit</strong> DFS muss interdisziplinär in einer gemeinsamen<br />

Fallbesprechung zwischen Gefäßchirurg und interventionell tätigem Arzt (Radiologe<br />

oder Angiologe) und qualifiziertem Diabetologen getroffen werden.<br />

Apparative Ausstattung der Gefäßchirurgie<br />

� Verfügbarkeit einer Durchleuchtungseinheit <strong>mit</strong> DSA-Möglichkeit (<strong>mit</strong> Bildspeicher und<br />

Drucker zur Dokumentation) <strong>im</strong> OP<br />

� Möglichkeit zur Durchführung der intraoperativen Ballonkatheter und Stentbehandlung<br />

Apparative Ausstattung der diagnostisch/interventionellen Einheit<br />

� hochauflösendes Duplex/Doppler- Gerät<br />

� hochauflösender Katheterarbeitsplatz (DSA)<br />

� Möglichkeit zur Durchführung von MR- Angiographien (1,5 Tesla), ggf. auch in Kooperation<br />

Ärztliches Personal<br />

� 2 qualifizierte Gefäßchirurgen<br />

� 2 qualifizierte interventionelle Radiologen der qualifizierte Angiologen<br />

Die Umsetzung des Diabetes-Therapieplanes und der Wundtherapie ist zwingend erforderlich<br />

(vgl. Voraussetzungen stationäre Schwerpunkteinrichtung Diabetisches Fußsyndrom).<br />

4. Beschreibung der Qualifikationen der Personen (Strukturqualität)<br />

Qualifizierter Diabetologe (grundsätzlich DDG-Zertifizierung)<br />

Diabetologe/Diabetologin<br />

� <strong>mit</strong> Nachweis einer 28-stündigen Fortbildung zum Koordinationsarzt<br />

Strukturvertrag zur Versorgung von Patienten ab dem 01.01.2012<br />

<strong>mit</strong> Diabetischem Fußsyndrom <strong>im</strong> Rheinland Seite 5 von 6<br />

KV Nordrhein – AOK Rheinland/Hamburg

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