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Der Vertrag im Wortlaut mit Anlagen (PDF, 580 - Kassenärztliche ...

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§ 5<br />

Teilnahmeverfahren der Ärzte<br />

(1) Ärzte, die gegenüber der KV Nordrhein die Teilnahmevoraussetzungen gemäß § 4<br />

nachweisen, können am <strong>Vertrag</strong> teilnehmen.<br />

(2) Die Teilnahme ist schriftlich <strong>mit</strong> der Teilnahmeerklärung entsprechend Anlage 5 zu<br />

erklären.<br />

(3) Ärzte nach § 1 Abs. 4 erhalten durch die KV Nordrhein eine schriftliche Bestätigung<br />

über die Teilnahme an diesem <strong>Vertrag</strong>.<br />

(4) Mit Erteilung der schriftlichen Bestätigung zur Teilnahme an diesem <strong>Vertrag</strong> durch die<br />

KV Nordrhein ist der Arzt berechtigt und verpflichtet, Leistungen nach diesem <strong>Vertrag</strong><br />

zu erbringen und abzurechnen. Die Genehmigung zur Teilnahme an diesem <strong>Vertrag</strong><br />

kann gegebenenfalls <strong>mit</strong> Auflagen und Nebenbest<strong>im</strong>mungen versehen werden.<br />

(5) Die Teilnahme kann seitens des Arztes schriftlich unter Einhaltung einer Frist von einem<br />

Monat zum Quartalsende gegenüber der KV Nordrhein beendet werden.<br />

(6) Die Teilnahme an diesem <strong>Vertrag</strong> endet:<br />

� <strong>mit</strong> dem Ende dieses <strong>Vertrag</strong>es.<br />

� <strong>mit</strong> Beendigung der Teilnahme durch den Arzt.<br />

� <strong>mit</strong> dem <strong>im</strong> Bescheid best<strong>im</strong>mten Zeitpunkt über das Ruhen oder Ende der Teilnahme<br />

an der vertragsärztlichen Versorgung.<br />

� <strong>mit</strong> dem Wegfall der Teilnahmevoraussetzungen des Arztes.<br />

� <strong>mit</strong> dem Widerruf oder der Rücknahme der Genehmigung wegen eines schwerwiegenden<br />

oder wiederholten nachweislichen Verstoßes gegen die Verpflichtungen<br />

dieses <strong>Vertrag</strong>es.<br />

(7) Mit der Teilnahmeerklärung zum <strong>Vertrag</strong> erklären die Ärzte auch ihr Einverständnis,<br />

dass die KV Nordrhein zur quartalsweisen Prozess- und Qualitätssicherung sowie<br />

zum <strong>Vertrag</strong>scontrolling Abrechnungsdaten und –informationen an das Centrum zur<br />

Integrierten Diabetesversorgung (CID) GmbH weitergeleitet.<br />

§ 6<br />

Teilnahme der Versicherten<br />

(1) Teilnahmeberechtigt sind Versicherte der Krankenkasse.<br />

Strukturvertrag zur Versorgung von Patienten ab dem 01.01.2012 Seite 8 von 15<br />

<strong>mit</strong> Diabetischem Fußsyndrom <strong>im</strong> Rheinland<br />

KV Nordrhein – AOK Rheinland/Hamburg

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