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Der Vertrag im Wortlaut mit Anlagen (PDF, 580 - Kassenärztliche ...

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(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesem <strong>Vertrag</strong> einschließlich der<br />

<strong>Anlagen</strong> bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen<br />

Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Abreden bestehen<br />

nicht.<br />

(5) Sofern durch Änderungen in der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung die Inhalte dieser<br />

Vereinbarung ganz oder teilweise Gegenstand eines Disease-Management-<br />

Programmes (DMP) sind, ist diese Vereinbarung dahingehend anzupassen, dass die<br />

Inhalte, die <strong>im</strong> DMP geregelt werden, nicht mehr <strong>Vertrag</strong>sgegenstand sein können.<br />

Ist eine Anpassung einvernehmlich nicht regelbar, kann die Vereinbarung <strong>mit</strong> sofortiger<br />

Wirkung gekündigt werden.<br />

Düsseldorf, den 11.04.2012<br />

<strong>Kassenärztliche</strong> Vereinigung Nordrhein<br />

________________________________ _____________________________<br />

Dr. med. Peter Potthoff Bernhard Brautmeier<br />

Vorstandsvorsitzender Vorstand<br />

AOK Rheinland/Hamburg<br />

Die Gesundheitskasse<br />

_________________________________<br />

Wilfried Jacobs<br />

Vorsitzender des Vorstandes<br />

Strukturvertrag zur Versorgung von Patienten ab dem 01.01.2012 Seite 15 von 15<br />

<strong>mit</strong> Diabetischem Fußsyndrom <strong>im</strong> Rheinland<br />

KV Nordrhein – AOK Rheinland/Hamburg

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