Der Vertrag im Wortlaut mit Anlagen (PDF, 580 - Kassenärztliche ...
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(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesem <strong>Vertrag</strong> einschließlich der<br />
<strong>Anlagen</strong> bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen<br />
Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Abreden bestehen<br />
nicht.<br />
(5) Sofern durch Änderungen in der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung die Inhalte dieser<br />
Vereinbarung ganz oder teilweise Gegenstand eines Disease-Management-<br />
Programmes (DMP) sind, ist diese Vereinbarung dahingehend anzupassen, dass die<br />
Inhalte, die <strong>im</strong> DMP geregelt werden, nicht mehr <strong>Vertrag</strong>sgegenstand sein können.<br />
Ist eine Anpassung einvernehmlich nicht regelbar, kann die Vereinbarung <strong>mit</strong> sofortiger<br />
Wirkung gekündigt werden.<br />
Düsseldorf, den 11.04.2012<br />
<strong>Kassenärztliche</strong> Vereinigung Nordrhein<br />
________________________________ _____________________________<br />
Dr. med. Peter Potthoff Bernhard Brautmeier<br />
Vorstandsvorsitzender Vorstand<br />
AOK Rheinland/Hamburg<br />
Die Gesundheitskasse<br />
_________________________________<br />
Wilfried Jacobs<br />
Vorsitzender des Vorstandes<br />
Strukturvertrag zur Versorgung von Patienten ab dem 01.01.2012 Seite 15 von 15<br />
<strong>mit</strong> Diabetischem Fußsyndrom <strong>im</strong> Rheinland<br />
KV Nordrhein – AOK Rheinland/Hamburg