- 78 - 4.3 Gebäude- und Flächenverwertung durch Umnutzung Die ...
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Zuwendungsempfänger müssen einen steuerlich als Land- oder Forstwirtschaft veranlagten<br />
Betrieb besitzen. <strong>Die</strong> Größe des Betriebes muss über der unteren Alterskassengrenze<br />
(4 bis 5 Hektar) liegen.<br />
<strong>Die</strong> positiven Einkünfte der Betriebsleiterfamilie dürfen zum Zeitpunkt der Antragsstellung<br />
im Durchschnitt der letzten drei Wirtschaftsjahre nicht über 76.693 € gelegen<br />
haben.<br />
<strong>Die</strong> zu fördernde Baumaßnahme muss von der Gemeinde genehmigt sein. Bei<br />
Pachtbetrieben muss die Nutzung für 12 Jahre gesichert sein. Außerdem ist ein<br />
Nachweis über die Wirtschaftlichkeit der <strong>Umnutzung</strong> zu erbringen.<br />
In NRW sind Förderanträge aus dem Dorferneuerungsprogramm bei der Landesanstalt<br />
für Ökologie, Bodenordnung <strong>und</strong> Forsten zu stellen. <strong>Die</strong> Förderung beträgt:<br />
- Bei <strong>Umnutzung</strong> zu Wohnzwecken 25 v. H. der Investitionskosten von maximal<br />
40.903 € je Wohnung.<br />
- Für alle anderen Nutzungszwecke bis zu 35 v. H. der Investitionssumme bis<br />
maximal 51.129 € je Umbaumaßnahme.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Umnutzung</strong> landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude kann unter bestimmten<br />
Bedingungen auch im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP)<br />
finanziell gefördert werden. Voraussetzung ist, dass eine arbeitswirtschaftliche Einkommenskombination<br />
im Vordergr<strong>und</strong> steht. Darunter fallen z. B. Urlaub auf dem<br />
Bauernhof, Direktvermarktung <strong>und</strong> Bauernhofcafés. Hingegen können <strong>Umnutzung</strong>en<br />
für Vermietung von Wohn- <strong>und</strong> Gewerberäumen nicht nach dem AFP gefördert<br />
werden.<br />
Für die <strong>Umnutzung</strong> landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude können auch Sonderkredite<br />
der landwirtschaftlichen Rentenbank in Anspruch genommen werden. <strong>Die</strong>se<br />
Kredite werden über die jeweilige Hausbank abgerufen, die dazu Informationen<br />
gibt. <strong>Die</strong> Zinsersparnis beträgt in der Regel 1 bis 1,5 v. H.<br />
Steuerliche Auswirkungen<br />
Wenn <strong>durch</strong> <strong>Umnutzung</strong> (Beispiele "Scheune zu Lagerhalle" <strong>und</strong> "Schweinestall zu<br />
Aktenlager") keine Entnahme aus dem Betriebsvermögen erfolgt, werden keine<br />
stillen Reserven aufgedeckt. Ein solcher Fall liegt in der Regel vor, wenn<br />
- an dem <strong>Gebäude</strong> keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden,<br />
- es jederzeit möglich ist, bei Beendigung des Mietvertrages ohne Investitionen<br />
das <strong>Gebäude</strong> wieder in die landwirtschaftliche Nutzung zurückzunehmen,<br />
- die Jahresmiete nur einen geringen Anteil an den Gesamteinnahmen aus Landwirtschaft<br />
darstellt.