VERBANDSGEMEINDE S CHWEICH
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Schweich - 19 - Ausgabe 41/2012<br />
ter Ausweisung neuer Baulandflächen im Flächennutzungsplan im<br />
Falle einer Weiterentwicklung der Ortsgemeinde in drei oder sechs<br />
oder acht Jahren mit dann erforderlichem Wohnflächenbedarf die<br />
Genehmigungsbehörden der Ortsgemeinde keine Steine in den<br />
Weg legen würden. Eine solche „Blockade“ könne nicht in deren<br />
Sinn liegen.<br />
Die CDU-Fraktion schlägt durch den Sprecher Thul vor, grundsätzlich<br />
einen Bedarf anzumelden und im Rahmen der anstehenden<br />
Verhandlungen zwischen den Landesbehörden und der Verbandsgemeinde<br />
eine Abstimmung durchzuführen sowie den für Longuich<br />
in Frage kommenden Bauflächenbedarf im Flächennutzungsplan zu<br />
verorten. Das Bedarfspotentials und die Ausweisung der künftigen<br />
Lage der Baugrundstücke soll vor Verabschiedung im Rat in einer<br />
erweiterten Bauausschusssitzung vorberaten werden.<br />
Diesem Vorschlag stimmt der Rat mit 12 Ja- und 4 Nein-Stimmen zu.<br />
3. Beratung und Beschluss über die Gebietsabgrenzung und die<br />
Aufstellung eines Bebauungsplanes „Auf der Zehnt“<br />
Die Vorsitzende gibt bekannt, dass der Bauausschuss und die Anlieger<br />
der Grundstücke „Auf der Zehnt“ gemeinsam beraten und<br />
den vorliegenden Planentwurf des Büros Stolz und Partner erläutert<br />
haben.<br />
Dem Ortsgemeinderat stellt sie die vorliegende Planung entsprechend<br />
vor.<br />
Nach kurzer Beratung beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig<br />
die Gebietsabgrenzung wie vorgetragen vorzunehmen, einen Bebauungsplan<br />
„Auf der Zehnt“ zu erstellen sowie das entsprechende<br />
Verfahren einzuleiten.<br />
An der Beratung und Beschlussfassung nahm das Ratsmitglied<br />
Markus Thul wegen Sonderinteresse nach § 22 Gemeindeordnung<br />
nicht teil. Es nahm im Zuhörerraum Platz.<br />
4. Erschließung im Baugebiet „Zwischen den Ortsteilen“; Beratung<br />
und Beschluss über den Ausbau der Straße „Hinter Michelshaus“<br />
In Fortführung des 1. Bauabschnitts „Zwischen den Ortsteilen“ im<br />
Bereich des Moselvorlandes soll nunmehr die im Bebauungsplan<br />
vorgesehene Stichstraße „Hinter Michelshaus“ geplant und gebaut<br />
werden.<br />
Durch diese Erschließung wird vorhandenen Bauinteressenten die<br />
Möglichkeit geschaffen, eine Bebauung ihrer Grundstücke vorzunehmen.<br />
Der Ortsgemeinderat beschließt nach kurzer Beratung einstimmig<br />
den Ausbau der Straße „Hinter Michelshaus“ vorzunehmen und<br />
beauftragt die Verbandsgemeindeverwaltung die weiteren erforderlichen<br />
Schritte in die Wege zu leiten, damit der Straßenbau mit<br />
Erschließungsanlagen durchgeführt werden kann.<br />
An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt<br />
nahmen die Ratsmitglieder Heinen, Jung und Norbert Schlöder<br />
wegen Sonderinteresse nach § 22 Gemeindeordnung nicht teil.<br />
Sie nahmen im Zuhörerraum Platz.<br />
5. Beratung und Beschluss über das weitere Vorgehen im Verfahren<br />
zur Abstufung der Weinstraße (K81) zur Gemeindestraße<br />
Die Vorsitzende gibt dem Ortsgemeinderat bekannt, dass der Landesbetrieb<br />
Mobilität (LBM) und die Kreisverwaltung in Erinnerung<br />
bringen, dass die Weinstraße von einer Klassifizierung als Kreisstraße<br />
zur Gemeindestraße herabgestuft werden muss. Dies soll bis zum<br />
1.1.2013 geschehen. Da die Ortsgemeinde bestrebt ist, die Straße in<br />
einem ordnungsgemäßen Zustand zu übernehmen, fand bereits ein<br />
Übernahmegespräch am 13.3.2012 statt. Der LBM und der Kreis<br />
bieten an, anstatt einer notdürftigen Instandsetzung der betroffenen<br />
Straßenteile, die Übergabe an die Gemeinde mit einer Zahlung<br />
eines „Ausgleichsbetrages“ in Höhe von ca. 56.000 € vorzunehmen.<br />
Damit sei die Gemeinde in künftiger Zuständigkeit in der Lage den<br />
Ausbau bzw. die Reparatur der Weinstraße in den entsprechenden<br />
Einzelbereichen selbst durchzuführen.<br />
Die Ratsmitglieder sind sich einig, dass der derzeitige Zustand für<br />
eine Übernahme als Gemeindestraße nicht in Ordnung sei. Die<br />
umgehende Sanierung soll auch tatsächlich umgehend und nicht<br />
in einigen Jahren vorgenommen werden . Der Ortsgemeinderat ist<br />
der Ansicht, ein weiteres Gespräch mit der Kreisverwaltung zu suchen.<br />
Hierbei sollte nicht unerwähnt bleiben, dass mit Hilfe und auf<br />
Kosten der Ortsgemeinde ein Grundstück zum Bau der Landesstraßenanbindung<br />
erworben wurde, ohne das eine Verlegung der K 81<br />
nicht hätte durchgeführt werden können. Eine Herabstufung wäre<br />
demnach auch nicht erst in Frage gekommen.<br />
In diesem Zusammenhang gebe es eine Rückforderung des Kreises<br />
in Höhe von 7.323,98 €, auf die der Kreis zu Gunsten der Gemeinde<br />
verzichten sollte. Des Weiteren waren sich die Ratsmitglieder nicht<br />
im Klaren darüber, ob im angebotenen Ausgleichsbetrag die Mehrwertsteuer<br />
enthalten ist und ob im Ausgleichsbetrag die ersparten<br />
Planungskosten Berücksichtigung fanden. Letztendlich erhofft sich<br />
die Gemeinde als großen Umlagenzahler an den Kreis ein Zeichen<br />
des „guten Willens“, da man der Gemeinde bei dieser finanziellen<br />
Mehrbelastung ein wenig entgegenkommen sollte.<br />
Nach eingehender Beratung wird die Vorsitzende einstimmig beauftragt,<br />
erneut in dieser Sache gemeinsam mit Unterstützung der<br />
Bürgermeisterin, Frau Horsch, mit dem Kreis/LBM zu verhandeln.<br />
6. Beratung und Beschluss über die Zustimmung zur Bewertungsmatrix<br />
zum Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages<br />
Der Stromkonzessionsvertrag mit RWE endet zum 31.12.2012. Die<br />
erforderliche Bekanntmachung und Aufforderung zur Abgabe einer<br />
Interessenbekundung innerhalb von 3 Monaten erfolgte im August<br />
2010 im Bundesanzeiger.<br />
Daraufhin gingen fristgerecht folgende Interessenbekundungen ein:<br />
- 12.10.2010 - Kommunal Partner Beteiligungsgesellschaft mbH<br />
& Co.KG, Friedrichshafen<br />
- 22.11.2010 - RWE Rheinland Westfalen Netz AG, Trier<br />
Um das Vergabeverfahren kartellrechtlich ordnungsgemäß durchführen<br />
zu können ist eine Bewertungsmatrix zu erstellen.<br />
Für die Festlegung der Kriterien und deren Bewertungen ist auf die<br />
Bestimmungen und Ziele des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)<br />
abzustellen. Danach sind vorrangig die Punkte wie Netzsicherheit,<br />
effiziente, preisgünstige, verbraucherfreundliche und umweltverträgliche<br />
Versorgung zu berücksichtigen. Die finanziellen Auswirkungen<br />
für die Gemeinde sind in diesem Sinne nachrangiger zu<br />
bewerten, vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass z.B. die Höhe<br />
der Konzessionsabgaben in der Konzessionsabgabenverordnung<br />
(KAV) mit Höchstbeträgen geregelt ist.<br />
Die den Ratsmitgliedern vorliegende Bewertungsmatrix trägt diesen<br />
Vorgaben Rechnung.<br />
Nach kurzer Beratung beschließt der Ortsgemeinderat bei einer<br />
Gegenstimme, der Bewertungsmatrix zum Abschluss eines neuen<br />
Stromkonzessionsvertrages in vorliegender Form zuzustimmen.<br />
7. Beratung und Beschluss über die Annahme von Spenden<br />
Der Ortsgemeinderat Longuich wurde/wird in nichtöffentlicher Sitzung<br />
über die bisher eingegangen Zuwendungen mit den nach § 94<br />
Gemeindeordnung geforderten Angaben informiert.<br />
Noch durchzuführen ist die Entscheidung des Ortsgemeinderates<br />
über die Annahme der Spenden.<br />
Bis zum 06.09.2012 hat die Ortsgemeinde für folgende Projekte Zuwendungen<br />
erhalten:<br />
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Der Ortsgemeinderat beschließt sodann einstimmig die Annahme<br />
der vorgenannten Zuwendungen.<br />
8. Verschiedenes<br />
a) Anfrage der FWG-Fraktion bzgl. TPL-Konzept<br />
FWG-Fraktionssprecher Dr. Schmitt bittet vor den Haushaltsplanberatungen<br />
2013 um eine Stellungnahme des Forstamtes zu<br />
den Beförsterungskosten im Gemeindewald. Diese seien seit der<br />
Einführung im Jahr 2008 kontinuierlich gestiegen, was seitens der<br />
Ratsmitglieder teilweise vorausgesagt wurde. Die Fraktion möchte<br />
wissen, wie sich die Beförsterungskosten zusammensetzen und voraussichtlich<br />
künftig entwickeln werden. Da hier auch eine Befürwortung<br />
bzw. Empfehlung durch den Gemeinde- und Städtebund