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VERBANDSGEMEINDE S CHWEICH

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Schweich - 19 - Ausgabe 41/2012<br />

ter Ausweisung neuer Baulandflächen im Flächennutzungsplan im<br />

Falle einer Weiterentwicklung der Ortsgemeinde in drei oder sechs<br />

oder acht Jahren mit dann erforderlichem Wohnflächenbedarf die<br />

Genehmigungsbehörden der Ortsgemeinde keine Steine in den<br />

Weg legen würden. Eine solche „Blockade“ könne nicht in deren<br />

Sinn liegen.<br />

Die CDU-Fraktion schlägt durch den Sprecher Thul vor, grundsätzlich<br />

einen Bedarf anzumelden und im Rahmen der anstehenden<br />

Verhandlungen zwischen den Landesbehörden und der Verbandsgemeinde<br />

eine Abstimmung durchzuführen sowie den für Longuich<br />

in Frage kommenden Bauflächenbedarf im Flächennutzungsplan zu<br />

verorten. Das Bedarfspotentials und die Ausweisung der künftigen<br />

Lage der Baugrundstücke soll vor Verabschiedung im Rat in einer<br />

erweiterten Bauausschusssitzung vorberaten werden.<br />

Diesem Vorschlag stimmt der Rat mit 12 Ja- und 4 Nein-Stimmen zu.<br />

3. Beratung und Beschluss über die Gebietsabgrenzung und die<br />

Aufstellung eines Bebauungsplanes „Auf der Zehnt“<br />

Die Vorsitzende gibt bekannt, dass der Bauausschuss und die Anlieger<br />

der Grundstücke „Auf der Zehnt“ gemeinsam beraten und<br />

den vorliegenden Planentwurf des Büros Stolz und Partner erläutert<br />

haben.<br />

Dem Ortsgemeinderat stellt sie die vorliegende Planung entsprechend<br />

vor.<br />

Nach kurzer Beratung beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig<br />

die Gebietsabgrenzung wie vorgetragen vorzunehmen, einen Bebauungsplan<br />

„Auf der Zehnt“ zu erstellen sowie das entsprechende<br />

Verfahren einzuleiten.<br />

An der Beratung und Beschlussfassung nahm das Ratsmitglied<br />

Markus Thul wegen Sonderinteresse nach § 22 Gemeindeordnung<br />

nicht teil. Es nahm im Zuhörerraum Platz.<br />

4. Erschließung im Baugebiet „Zwischen den Ortsteilen“; Beratung<br />

und Beschluss über den Ausbau der Straße „Hinter Michelshaus“<br />

In Fortführung des 1. Bauabschnitts „Zwischen den Ortsteilen“ im<br />

Bereich des Moselvorlandes soll nunmehr die im Bebauungsplan<br />

vorgesehene Stichstraße „Hinter Michelshaus“ geplant und gebaut<br />

werden.<br />

Durch diese Erschließung wird vorhandenen Bauinteressenten die<br />

Möglichkeit geschaffen, eine Bebauung ihrer Grundstücke vorzunehmen.<br />

Der Ortsgemeinderat beschließt nach kurzer Beratung einstimmig<br />

den Ausbau der Straße „Hinter Michelshaus“ vorzunehmen und<br />

beauftragt die Verbandsgemeindeverwaltung die weiteren erforderlichen<br />

Schritte in die Wege zu leiten, damit der Straßenbau mit<br />

Erschließungsanlagen durchgeführt werden kann.<br />

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt<br />

nahmen die Ratsmitglieder Heinen, Jung und Norbert Schlöder<br />

wegen Sonderinteresse nach § 22 Gemeindeordnung nicht teil.<br />

Sie nahmen im Zuhörerraum Platz.<br />

5. Beratung und Beschluss über das weitere Vorgehen im Verfahren<br />

zur Abstufung der Weinstraße (K81) zur Gemeindestraße<br />

Die Vorsitzende gibt dem Ortsgemeinderat bekannt, dass der Landesbetrieb<br />

Mobilität (LBM) und die Kreisverwaltung in Erinnerung<br />

bringen, dass die Weinstraße von einer Klassifizierung als Kreisstraße<br />

zur Gemeindestraße herabgestuft werden muss. Dies soll bis zum<br />

1.1.2013 geschehen. Da die Ortsgemeinde bestrebt ist, die Straße in<br />

einem ordnungsgemäßen Zustand zu übernehmen, fand bereits ein<br />

Übernahmegespräch am 13.3.2012 statt. Der LBM und der Kreis<br />

bieten an, anstatt einer notdürftigen Instandsetzung der betroffenen<br />

Straßenteile, die Übergabe an die Gemeinde mit einer Zahlung<br />

eines „Ausgleichsbetrages“ in Höhe von ca. 56.000 € vorzunehmen.<br />

Damit sei die Gemeinde in künftiger Zuständigkeit in der Lage den<br />

Ausbau bzw. die Reparatur der Weinstraße in den entsprechenden<br />

Einzelbereichen selbst durchzuführen.<br />

Die Ratsmitglieder sind sich einig, dass der derzeitige Zustand für<br />

eine Übernahme als Gemeindestraße nicht in Ordnung sei. Die<br />

umgehende Sanierung soll auch tatsächlich umgehend und nicht<br />

in einigen Jahren vorgenommen werden . Der Ortsgemeinderat ist<br />

der Ansicht, ein weiteres Gespräch mit der Kreisverwaltung zu suchen.<br />

Hierbei sollte nicht unerwähnt bleiben, dass mit Hilfe und auf<br />

Kosten der Ortsgemeinde ein Grundstück zum Bau der Landesstraßenanbindung<br />

erworben wurde, ohne das eine Verlegung der K 81<br />

nicht hätte durchgeführt werden können. Eine Herabstufung wäre<br />

demnach auch nicht erst in Frage gekommen.<br />

In diesem Zusammenhang gebe es eine Rückforderung des Kreises<br />

in Höhe von 7.323,98 €, auf die der Kreis zu Gunsten der Gemeinde<br />

verzichten sollte. Des Weiteren waren sich die Ratsmitglieder nicht<br />

im Klaren darüber, ob im angebotenen Ausgleichsbetrag die Mehrwertsteuer<br />

enthalten ist und ob im Ausgleichsbetrag die ersparten<br />

Planungskosten Berücksichtigung fanden. Letztendlich erhofft sich<br />

die Gemeinde als großen Umlagenzahler an den Kreis ein Zeichen<br />

des „guten Willens“, da man der Gemeinde bei dieser finanziellen<br />

Mehrbelastung ein wenig entgegenkommen sollte.<br />

Nach eingehender Beratung wird die Vorsitzende einstimmig beauftragt,<br />

erneut in dieser Sache gemeinsam mit Unterstützung der<br />

Bürgermeisterin, Frau Horsch, mit dem Kreis/LBM zu verhandeln.<br />

6. Beratung und Beschluss über die Zustimmung zur Bewertungsmatrix<br />

zum Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages<br />

Der Stromkonzessionsvertrag mit RWE endet zum 31.12.2012. Die<br />

erforderliche Bekanntmachung und Aufforderung zur Abgabe einer<br />

Interessenbekundung innerhalb von 3 Monaten erfolgte im August<br />

2010 im Bundesanzeiger.<br />

Daraufhin gingen fristgerecht folgende Interessenbekundungen ein:<br />

- 12.10.2010 - Kommunal Partner Beteiligungsgesellschaft mbH<br />

& Co.KG, Friedrichshafen<br />

- 22.11.2010 - RWE Rheinland Westfalen Netz AG, Trier<br />

Um das Vergabeverfahren kartellrechtlich ordnungsgemäß durchführen<br />

zu können ist eine Bewertungsmatrix zu erstellen.<br />

Für die Festlegung der Kriterien und deren Bewertungen ist auf die<br />

Bestimmungen und Ziele des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)<br />

abzustellen. Danach sind vorrangig die Punkte wie Netzsicherheit,<br />

effiziente, preisgünstige, verbraucherfreundliche und umweltverträgliche<br />

Versorgung zu berücksichtigen. Die finanziellen Auswirkungen<br />

für die Gemeinde sind in diesem Sinne nachrangiger zu<br />

bewerten, vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass z.B. die Höhe<br />

der Konzessionsabgaben in der Konzessionsabgabenverordnung<br />

(KAV) mit Höchstbeträgen geregelt ist.<br />

Die den Ratsmitgliedern vorliegende Bewertungsmatrix trägt diesen<br />

Vorgaben Rechnung.<br />

Nach kurzer Beratung beschließt der Ortsgemeinderat bei einer<br />

Gegenstimme, der Bewertungsmatrix zum Abschluss eines neuen<br />

Stromkonzessionsvertrages in vorliegender Form zuzustimmen.<br />

7. Beratung und Beschluss über die Annahme von Spenden<br />

Der Ortsgemeinderat Longuich wurde/wird in nichtöffentlicher Sitzung<br />

über die bisher eingegangen Zuwendungen mit den nach § 94<br />

Gemeindeordnung geforderten Angaben informiert.<br />

Noch durchzuführen ist die Entscheidung des Ortsgemeinderates<br />

über die Annahme der Spenden.<br />

Bis zum 06.09.2012 hat die Ortsgemeinde für folgende Projekte Zuwendungen<br />

erhalten:<br />

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Der Ortsgemeinderat beschließt sodann einstimmig die Annahme<br />

der vorgenannten Zuwendungen.<br />

8. Verschiedenes<br />

a) Anfrage der FWG-Fraktion bzgl. TPL-Konzept<br />

FWG-Fraktionssprecher Dr. Schmitt bittet vor den Haushaltsplanberatungen<br />

2013 um eine Stellungnahme des Forstamtes zu<br />

den Beförsterungskosten im Gemeindewald. Diese seien seit der<br />

Einführung im Jahr 2008 kontinuierlich gestiegen, was seitens der<br />

Ratsmitglieder teilweise vorausgesagt wurde. Die Fraktion möchte<br />

wissen, wie sich die Beförsterungskosten zusammensetzen und voraussichtlich<br />

künftig entwickeln werden. Da hier auch eine Befürwortung<br />

bzw. Empfehlung durch den Gemeinde- und Städtebund

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