VERBANDSGEMEINDE S CHWEICH
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Schweich - 37 - Ausgabe 41/2012<br />
abzustellen. Danach sind vorrangig die Punkte wie Netzsicherheit,<br />
effiziente, preisgünstige, verbraucherfreundliche und umweltverträgliche<br />
Versorgung zu berücksichtigen. Die finanziellen Auswirkungen<br />
für die Gemeinde sind in diesem Sinne Nachrangiger zu<br />
bewerten, vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass z.B. die Höhe<br />
der Konzessionsabgaben in der Konzessionsabgabenverordnung<br />
(KAV) mit Höchstbeträgen geregelt ist. Den Ratsmitgliedern wurde<br />
mit der Einladung ein Entwurf der Bewertungsmatrix vorgelegt.<br />
Beschluss:<br />
Der Ortsgemeinderat stimmt der Bewertungsmatrix zu.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />
5. Fortschreibung Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Schweich<br />
1. Leitbild Weinkulturlandschaft<br />
2. Darstellung Lehmkaul<br />
a) In der Verbandsgemeinde Schweich wurde vor Jahren ein Leitbild<br />
entwickelt, wie vom Weinbau nicht mehr benötigte Flächen<br />
künftig genutzt werden könnten. Hierbei wurden insbesondere<br />
Flächen für die Aufforstung sowie Flächen für die „Offenhaltung“<br />
ausgewiesen. Folgende Gründe haben dazu geführt, dieses<br />
Leitbild fortzuschreiben:<br />
- Mittlerweile stark verbuschte Leitbild-Flächen können wirtschaftlich<br />
weder aufgeforstet noch offengehalten werden. Sie<br />
sollen aus dem Leitbild entfallen.<br />
- Weitere Flächen wurden vom Weinbau freigesetzt, deren Entwicklung<br />
vorbereitet werden soll.<br />
- Ein Ausgleichsflächenbedarf für den Pumpspeicher RIO im<br />
Umfang von bis zu 150 ha zeichnet sich ab.<br />
- Die Gemarkung Trittenheim soll in das Leitbild integriert werden.<br />
Das Leitbild wurde in der Vergangenheit intensiv mit den Gemeinden<br />
und den örtlichen Bauern- und Winzerverbände abgestimmt<br />
und konnte so mit der Vorhaltung von über 100 ha Ausgleichsflächen<br />
für die Flugplatzerweiterung in Spangdahlem einen achtbaren<br />
Erfolg verbuchen. Diese Flächen werden für die betroffenen Gemeinden<br />
kostenlos vom Bund gepflegt.<br />
Auch der neue Fortschreibungsentwurf wurde nach Vorstellung am<br />
10. Mai 2012 im Verbandsgemeinderat in den Gemeinden und Bauern-<br />
und Winzerverbänden intensiv erörtert. In der letzten Sitzung<br />
des Verbandsgemeinderates wurde das Leitbild abschließend festgelegt,<br />
wobei die Wünsche der Gemeinden berücksichtigt werden<br />
sollen.<br />
Für die Gemarkung Trittenheim wurde vorab das Leitbild mit dem<br />
Gemeindevorstand abgestimmt. Der Ortsgemeinderat fasste nach<br />
eingehender Beratung der Angelegenheit folgenden Beschluss:<br />
1. Dem abgestimmten Leitbild wird zugestimmt.<br />
2. Die Verbandsgemeinde wird gebeten, mit zur Verfügung stehenden<br />
Mitteln Leitbild-Flächen, die nicht für den Pumpspeicher<br />
genutzt werden, zu erwerben und als Ökokontoflächen zu bevorraten.<br />
Hierzu eignen sich aus Sicht der Ortsgemeinde insbesondere<br />
die rd. 10 ha nördlich der Ortslage, denn die dort einsetzende<br />
Verbrachung belastet das für den Tourismus wichtige<br />
Erscheinungsbild der Weinkulturlandschaft.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />
b) Vor 15 Jahren erfolgte die letzte Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes.<br />
Seinerzeit wurde der Baulandbedarf bis<br />
2012 ermittelt und in den einzelnen Gemeinden ausgewiesen.<br />
Nun war es an der Zeit, zu überprüfen, ob die damals zur Bedarfsdeckung<br />
ausgewiesenen Flächen genutzt wurden und ob es<br />
neuen Bauflächenbedarf für die nächsten Jahre gibt. Auch sollte<br />
die FNP-Darstellung der Gemeinde Trittenheim des Flächennutzungsplanes<br />
der aufgelösten Verbandsgemeinde Neumagen-<br />
Dhron in den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Schweich<br />
integriert werden.<br />
Das Büro Bachtler Böhme + Partner, Kaiserslautern, hat den aktuellen<br />
Baulandbedarf für die einzelnen Gemeinden auf der Grundlage<br />
verbindlicher Vorgaben ermittelt. Für Trittenheim wurde ein<br />
Bedarf in Höhe von 3.100 qm ermittelt.<br />
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass der ermittelte<br />
Bauflächenbedarf in unserer Verbandsgemeinde insgesamt für die<br />
nächsten Jahre deutlich geringer ist, als die noch zur Verfügung stehenden<br />
Baulandflächenreserven.<br />
Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, in der Oktobersitzung<br />
erneut über die Baulandflächenausweisung zu beraten. Vorher sollen<br />
alle Gemeinden gehört werden und sich hierzu äußern.<br />
Aufgrund der v.g. Situation, sind neue Bauflächenausweisungen<br />
grundsätzlich nur in den Gemeinden möglich, für die ein Ausweisungsbedarf<br />
dokumentiert werden konnte. In städtebaulich begründeten<br />
Fällen haben die anderen Gemeinden die Möglichkeit, bereits<br />
ausgewiesene Flächen zu verschieben bzw. mehrere kleinere<br />
Flächen an einem Standort zu konzentrieren.<br />
Die im Rahmen der Abstimmung der Reserven aus „Raum + Monitor“<br />
zur Verfügung gestellten Karten können für die Erörterung<br />
zugrunde gelegt werden, zeigen Sie doch sehr übersichtlich, wo die<br />
aktuellen Reserven liegen. Beigefügt sowohl ein Luftbild mit Eintragungen<br />
sowie ein Plan, der die bestehenden Potentiale flächig<br />
darstellt.<br />
Die Ortsgemeinde Trittenheim verfolgt sein 2009 die Ausweisung<br />
eines Neubaugebietes „Auf der Lehmkaul“ mit einem Umfang von<br />
rd. 1,2 ha. Diese Fläche soll im Flächennutzungsplan dargestellt<br />
werden. Da dieses Gebiet rd. 0,9 ha größer ist, als der ermittelte<br />
Bedarf, wird eine Flächenrücknahme im Bereich der vorhandenen<br />
Außenreserven im Umfang von rd. 0,9 ha erforderlich.<br />
Der Ortsgemeinderat diskutierte eingehend über die Frage der<br />
Darstellung des Baugebietes Lehmkaul im Flächennutzungsplan.<br />
Die Frage möglicher Alternativen wurde gestellt. Auf der Grundlage<br />
der vorgelegten Informationen konnte der Rat keine Entscheidung<br />
in der Sache treffen.<br />
Beschluss: Der Tagesordnungspunkt wird vertagt und in der nächsten<br />
Sitzung behandelt.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />
6. Raumordnungsverfahren Pumpspeicherkraftwerk RIO<br />
Mit Schreiben vom 12. Juli 2012 wurde die Gemeinde Trittenheim<br />
über die Einleitung des Raumordnungsverfahrens informiert und<br />
ein Ordner mit Planunterlagen zur Verfügung gestellt. Bis zum 10.<br />
Oktober 2012 besteht Gelegenheit sich zur Planung zu äußern.<br />
Die Ortsgemeinde Trittenheim ist vom Pumpspeicher und den in<br />
diesem Zusammenhang geplanten Anlagen nicht betroffen. Der<br />
Verbandsgemeinderat Schweich hat in der Sitzung am 23. August<br />
keine Bedenken im Rahmen des Raumordnungsverfahrens erkannt<br />
und der Planung zugestimmt.<br />
Beschluss:<br />
1. Gegen die Planung bestehen keine Bedenken.<br />
2. Die im Rahmen des Leitbildes WeinKulturLandschaft abgestimmten<br />
Flächen sollen im Zuge der weiteren Planung als Ausgleichsflächen<br />
für den Pumpspeicher berücksichtigt werden.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmmig<br />
7. Sachkostenvertrag 2012 Kindertagesstätte Trittenheim<br />
Der Vorsitzende stellte den Sachkostenvertrag für die Kindertagesstätte<br />
Trittenheim zwischen<br />
der Ortsgemeinde Trittenheim vor. Er wies darauf hin, dass der<br />
seitens der KiTa GgmbH ursprünglich angeforderte Betrag von<br />
15.000,00 € reduziert werden musste. Es seien der Ortsgmeinde<br />
Kosten für die Einlagerung von Heizöl für Kindergarten und Jugendheim<br />
entstanden. Der Ansatz für die Sachkosten betrage nun<br />
7.000,00 €<br />
Beschluss: Der Ortsgemeinderat stimmt dem Sachkostenzuschuss in<br />
Höhe von 7.000,00 € an die KiTa GgmbH für das Jahr 2012 zu.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />
8. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und<br />
ähnlichen Zuwendungen<br />
Durch das Landesgesetz zur Änderung kommunal- und dienstrechtlicher<br />
Vorschriften vom 21. Dezember 2007 wurde § 94 der<br />
Gemeindeordnung (GemO) um Regelungen zum Einwerben und<br />
Annehmen von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und<br />
ähnlichen Zuwendungen zur Erfüllung von Selbstverwaltungsaufgaben<br />
ergänzt. Die Vorschriften sind am 11.01.2008 in Kraft getreten<br />
(Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 10.01.2008).<br />
Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung<br />
für die Ortsgemeinde Trittenheim obliegen ausschließlich<br />
dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten; ein entsprechendes<br />
Angebot ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.<br />
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Ortsgemeinderat.<br />
Dem Ortsgemeinderat und der Aufsichtsbehörde sind sämtliche<br />
für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen offen zu legen.<br />
Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis<br />
zwischen der Verbandsgemeinde und dem Zuwendungsgeber.<br />
In der beigefügten Liste sind die noch zu genehmigenden Spenden<br />
mit den entsprechenden Angaben aufgeführt:<br />
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Die Spende liegt der Kreisverwaltung Trier-Saarburg zur Genehmigung<br />
vor.<br />
Beschluss: Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme der Spenden<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig