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VERBANDSGEMEINDE S CHWEICH

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Schweich - 37 - Ausgabe 41/2012<br />

abzustellen. Danach sind vorrangig die Punkte wie Netzsicherheit,<br />

effiziente, preisgünstige, verbraucherfreundliche und umweltverträgliche<br />

Versorgung zu berücksichtigen. Die finanziellen Auswirkungen<br />

für die Gemeinde sind in diesem Sinne Nachrangiger zu<br />

bewerten, vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass z.B. die Höhe<br />

der Konzessionsabgaben in der Konzessionsabgabenverordnung<br />

(KAV) mit Höchstbeträgen geregelt ist. Den Ratsmitgliedern wurde<br />

mit der Einladung ein Entwurf der Bewertungsmatrix vorgelegt.<br />

Beschluss:<br />

Der Ortsgemeinderat stimmt der Bewertungsmatrix zu.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />

5. Fortschreibung Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Schweich<br />

1. Leitbild Weinkulturlandschaft<br />

2. Darstellung Lehmkaul<br />

a) In der Verbandsgemeinde Schweich wurde vor Jahren ein Leitbild<br />

entwickelt, wie vom Weinbau nicht mehr benötigte Flächen<br />

künftig genutzt werden könnten. Hierbei wurden insbesondere<br />

Flächen für die Aufforstung sowie Flächen für die „Offenhaltung“<br />

ausgewiesen. Folgende Gründe haben dazu geführt, dieses<br />

Leitbild fortzuschreiben:<br />

- Mittlerweile stark verbuschte Leitbild-Flächen können wirtschaftlich<br />

weder aufgeforstet noch offengehalten werden. Sie<br />

sollen aus dem Leitbild entfallen.<br />

- Weitere Flächen wurden vom Weinbau freigesetzt, deren Entwicklung<br />

vorbereitet werden soll.<br />

- Ein Ausgleichsflächenbedarf für den Pumpspeicher RIO im<br />

Umfang von bis zu 150 ha zeichnet sich ab.<br />

- Die Gemarkung Trittenheim soll in das Leitbild integriert werden.<br />

Das Leitbild wurde in der Vergangenheit intensiv mit den Gemeinden<br />

und den örtlichen Bauern- und Winzerverbände abgestimmt<br />

und konnte so mit der Vorhaltung von über 100 ha Ausgleichsflächen<br />

für die Flugplatzerweiterung in Spangdahlem einen achtbaren<br />

Erfolg verbuchen. Diese Flächen werden für die betroffenen Gemeinden<br />

kostenlos vom Bund gepflegt.<br />

Auch der neue Fortschreibungsentwurf wurde nach Vorstellung am<br />

10. Mai 2012 im Verbandsgemeinderat in den Gemeinden und Bauern-<br />

und Winzerverbänden intensiv erörtert. In der letzten Sitzung<br />

des Verbandsgemeinderates wurde das Leitbild abschließend festgelegt,<br />

wobei die Wünsche der Gemeinden berücksichtigt werden<br />

sollen.<br />

Für die Gemarkung Trittenheim wurde vorab das Leitbild mit dem<br />

Gemeindevorstand abgestimmt. Der Ortsgemeinderat fasste nach<br />

eingehender Beratung der Angelegenheit folgenden Beschluss:<br />

1. Dem abgestimmten Leitbild wird zugestimmt.<br />

2. Die Verbandsgemeinde wird gebeten, mit zur Verfügung stehenden<br />

Mitteln Leitbild-Flächen, die nicht für den Pumpspeicher<br />

genutzt werden, zu erwerben und als Ökokontoflächen zu bevorraten.<br />

Hierzu eignen sich aus Sicht der Ortsgemeinde insbesondere<br />

die rd. 10 ha nördlich der Ortslage, denn die dort einsetzende<br />

Verbrachung belastet das für den Tourismus wichtige<br />

Erscheinungsbild der Weinkulturlandschaft.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />

b) Vor 15 Jahren erfolgte die letzte Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes.<br />

Seinerzeit wurde der Baulandbedarf bis<br />

2012 ermittelt und in den einzelnen Gemeinden ausgewiesen.<br />

Nun war es an der Zeit, zu überprüfen, ob die damals zur Bedarfsdeckung<br />

ausgewiesenen Flächen genutzt wurden und ob es<br />

neuen Bauflächenbedarf für die nächsten Jahre gibt. Auch sollte<br />

die FNP-Darstellung der Gemeinde Trittenheim des Flächennutzungsplanes<br />

der aufgelösten Verbandsgemeinde Neumagen-<br />

Dhron in den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Schweich<br />

integriert werden.<br />

Das Büro Bachtler Böhme + Partner, Kaiserslautern, hat den aktuellen<br />

Baulandbedarf für die einzelnen Gemeinden auf der Grundlage<br />

verbindlicher Vorgaben ermittelt. Für Trittenheim wurde ein<br />

Bedarf in Höhe von 3.100 qm ermittelt.<br />

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass der ermittelte<br />

Bauflächenbedarf in unserer Verbandsgemeinde insgesamt für die<br />

nächsten Jahre deutlich geringer ist, als die noch zur Verfügung stehenden<br />

Baulandflächenreserven.<br />

Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, in der Oktobersitzung<br />

erneut über die Baulandflächenausweisung zu beraten. Vorher sollen<br />

alle Gemeinden gehört werden und sich hierzu äußern.<br />

Aufgrund der v.g. Situation, sind neue Bauflächenausweisungen<br />

grundsätzlich nur in den Gemeinden möglich, für die ein Ausweisungsbedarf<br />

dokumentiert werden konnte. In städtebaulich begründeten<br />

Fällen haben die anderen Gemeinden die Möglichkeit, bereits<br />

ausgewiesene Flächen zu verschieben bzw. mehrere kleinere<br />

Flächen an einem Standort zu konzentrieren.<br />

Die im Rahmen der Abstimmung der Reserven aus „Raum + Monitor“<br />

zur Verfügung gestellten Karten können für die Erörterung<br />

zugrunde gelegt werden, zeigen Sie doch sehr übersichtlich, wo die<br />

aktuellen Reserven liegen. Beigefügt sowohl ein Luftbild mit Eintragungen<br />

sowie ein Plan, der die bestehenden Potentiale flächig<br />

darstellt.<br />

Die Ortsgemeinde Trittenheim verfolgt sein 2009 die Ausweisung<br />

eines Neubaugebietes „Auf der Lehmkaul“ mit einem Umfang von<br />

rd. 1,2 ha. Diese Fläche soll im Flächennutzungsplan dargestellt<br />

werden. Da dieses Gebiet rd. 0,9 ha größer ist, als der ermittelte<br />

Bedarf, wird eine Flächenrücknahme im Bereich der vorhandenen<br />

Außenreserven im Umfang von rd. 0,9 ha erforderlich.<br />

Der Ortsgemeinderat diskutierte eingehend über die Frage der<br />

Darstellung des Baugebietes Lehmkaul im Flächennutzungsplan.<br />

Die Frage möglicher Alternativen wurde gestellt. Auf der Grundlage<br />

der vorgelegten Informationen konnte der Rat keine Entscheidung<br />

in der Sache treffen.<br />

Beschluss: Der Tagesordnungspunkt wird vertagt und in der nächsten<br />

Sitzung behandelt.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />

6. Raumordnungsverfahren Pumpspeicherkraftwerk RIO<br />

Mit Schreiben vom 12. Juli 2012 wurde die Gemeinde Trittenheim<br />

über die Einleitung des Raumordnungsverfahrens informiert und<br />

ein Ordner mit Planunterlagen zur Verfügung gestellt. Bis zum 10.<br />

Oktober 2012 besteht Gelegenheit sich zur Planung zu äußern.<br />

Die Ortsgemeinde Trittenheim ist vom Pumpspeicher und den in<br />

diesem Zusammenhang geplanten Anlagen nicht betroffen. Der<br />

Verbandsgemeinderat Schweich hat in der Sitzung am 23. August<br />

keine Bedenken im Rahmen des Raumordnungsverfahrens erkannt<br />

und der Planung zugestimmt.<br />

Beschluss:<br />

1. Gegen die Planung bestehen keine Bedenken.<br />

2. Die im Rahmen des Leitbildes WeinKulturLandschaft abgestimmten<br />

Flächen sollen im Zuge der weiteren Planung als Ausgleichsflächen<br />

für den Pumpspeicher berücksichtigt werden.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmmig<br />

7. Sachkostenvertrag 2012 Kindertagesstätte Trittenheim<br />

Der Vorsitzende stellte den Sachkostenvertrag für die Kindertagesstätte<br />

Trittenheim zwischen<br />

der Ortsgemeinde Trittenheim vor. Er wies darauf hin, dass der<br />

seitens der KiTa GgmbH ursprünglich angeforderte Betrag von<br />

15.000,00 € reduziert werden musste. Es seien der Ortsgmeinde<br />

Kosten für die Einlagerung von Heizöl für Kindergarten und Jugendheim<br />

entstanden. Der Ansatz für die Sachkosten betrage nun<br />

7.000,00 €<br />

Beschluss: Der Ortsgemeinderat stimmt dem Sachkostenzuschuss in<br />

Höhe von 7.000,00 € an die KiTa GgmbH für das Jahr 2012 zu.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />

8. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und<br />

ähnlichen Zuwendungen<br />

Durch das Landesgesetz zur Änderung kommunal- und dienstrechtlicher<br />

Vorschriften vom 21. Dezember 2007 wurde § 94 der<br />

Gemeindeordnung (GemO) um Regelungen zum Einwerben und<br />

Annehmen von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und<br />

ähnlichen Zuwendungen zur Erfüllung von Selbstverwaltungsaufgaben<br />

ergänzt. Die Vorschriften sind am 11.01.2008 in Kraft getreten<br />

(Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 10.01.2008).<br />

Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung<br />

für die Ortsgemeinde Trittenheim obliegen ausschließlich<br />

dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten; ein entsprechendes<br />

Angebot ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.<br />

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Ortsgemeinderat.<br />

Dem Ortsgemeinderat und der Aufsichtsbehörde sind sämtliche<br />

für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen offen zu legen.<br />

Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis<br />

zwischen der Verbandsgemeinde und dem Zuwendungsgeber.<br />

In der beigefügten Liste sind die noch zu genehmigenden Spenden<br />

mit den entsprechenden Angaben aufgeführt:<br />

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Die Spende liegt der Kreisverwaltung Trier-Saarburg zur Genehmigung<br />

vor.<br />

Beschluss: Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme der Spenden<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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